Die Verlustverrechnung, also die Saldierung von positiven und negativen Einkünften eines Steuerpflichtigen, ist ein grundlegendes Element eines gerechten Steuersystems. Denn wenn der Staat an den Erwerbseinnahmen der Steuerpflichtigen in Form der Besteuerung von Gewinnen partizipiert, so muss er auf der anderen Seite auch am Risiko, das mit dem Erwerben verbunden ist, teilhaben. Wird das Erwerben zutreffend als einheitlicher Vorgang von Einnehmen und Aufwenden verstanden, so wird deutlich, dass dieser Vorgang einerseits zu einem Überschuss der Einnahmen über die Aufwendungen führen kann, andererseits aber auch zu einem Überschuss der Aufwendungen über die Einnahmen, also zu einem Verlust.
Aber schon im Hinblick auf die Sicherung der Steuerquelle des Staates ist die Ermöglichung der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften geboten, da der Steuerpflichtige ansonsten außer durch den Verlust auch durch eine zu hohe Steuerlast belastet würde und unter Umständen nicht mehr in der Lage wäre, seine Erwerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Die Verlustverrechnung stellt ein weites Feld von (unerwünschten) Steuergestaltungen durch die Steuerpflichtigen dar. Dies hat zur Folge, dass der Gesetzgeber unablässig und in immer kürzeren Abständen Korrekturen an Steuergesetzen vornimmt, um immer neu entstehenden Steuervermeidungsstrategien entgegenzuwirken.
Im Hinblick auf die Einkommensteuer beziehen sich die Maßnahmen des Gesetzgebers hauptsächlich auf die Verhinderung der Geltendmachung von missbräuchlich herbeigeführten Verlusten. Daher ist das Gebiet der Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht geprägt von Verlustausgleichsbeschränkungen und –verboten.
Im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht zielen die Bemühungen des Gesetzgebers vor allem auf die Verhinderung der unzulässigen Übertragung von Verlusten von einem Steuerpflichtigen auf einen anderen. Die Übertragung von Verlusten ist im Zusammenhang mit der Verlustverrechnung zwischen zusammenveranlagten Ehegatten sowie mit der Vererbung von Verlusten auch ein Thema im Bereich des Einkommensteuerrechts.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht sowie im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht systematisch darzustellen und die Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Verlustberücksichtigung
I. DAS LEISTUNGSFÄHIGKEITSPRINZIP
II. DAS NETTOPRINZIP
III. DAS SYNTHETISCHE STEUERSYSTEM
IV. DAS PRINZIP DER PERIODENBESTEUERUNG
C. Der Verlustausgleich und Verlustabzug im Einkommensteuerrecht
I. VERLUSTAUSGLEICH IM EINKOMMENSTEUERRECHT
1. Zweck des Verlustausgleichs
2. Horizontaler Verlustausgleich
a) Wesen des horizontalen Verlustausgleichs
b) Durchführung des horizontalen Verlustausgleichs
3. Vertikaler Verlustausgleich
a) Wesen des vertikalen Verlustausgleichs
b) Durchführung des vertikalen Verlustausgleichs
4. Verlustausgleich zwischen Ehegatten
a) Wesen des Verlustausgleichs zwischen Ehegatten
b) Durchführung des Verlustausgleichs zwischen Ehegatten
II. VERLUSTABZUG IM EINKOMMENSTEUERRECHT
1. Zweck des Verlustabzugs
2. Horizontaler Verlustabzug
a) Wesen des horizontalen Verlustabzugs
b) Durchführung des horizontalen Verlustabzugs
3. Vertikaler Verlustabzug
a) Wesen des vertikalen Verlustabzugs
b) Durchführung des vertikalen Verlustabzugs
4. Verlustabzug zwischen Ehegatten
a) Wesen des Verlustabzugs zwischen Ehegatten
b) Durchführung des Verlustabzugs zwischen Ehegatten
III. BESCHRÄNKUNGEN DER VERLUSTVERRECHNUNG
1. Zweck und Ziele von Beschränkungen der Verlustverrechnung
2. Mindestbesteuerung
a) Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
b) Konsequenzen der Mindestbesteuerung
3. Spezielle Verlustverrechnungsbeschränkungen
a) Inhalt der speziellen Verlustverrechnungsbeschränkungen
b) Verfassungsmäßigkeit der speziellen Verlustverrechnungsbeschränkungen
IV. ÜBERTRAGUNG DES VERLUSTAUSGLEICHS/-ABZUGS
D. Der Verlustausgleich und Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht und im Gewerbesteuerrecht
I. ZUSAMMENHANG VON KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZ BZW. GEWERBESTEUERGESETZ UND DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ
1. Gemeinsamkeiten von Körperschaftsteuergesetz sowie Gewerbesteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz
2. Der Einkommensbegriff im KStG
3. Die Bemessungsgrundlage der GewSt
II. VERLUSTE IM KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZ
1. Übertragung der Verlustverrechnung durch Mantelkauf
a) Rechtliche Identität
b) Wirtschaftliche Identität
2. Übertragung des Verlustausgleichs/-abzugs in der körperschaftsteuerlichen Organschaft
a) Allgemeine Voraussetzungen
b) Voraussetzungen finanzielle Eingliederung und Gewinnabführungsvertrag
III. VERLUSTE IM GEWERBESTEUERGESETZ
1. Unternehmensidentität als Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag
a) Einzelunternehmen
b) Kapitalgesellschaften
c) Personengesellschaften
2. Unternehmeridentität als Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag
a) Einzelunternehmen
b) Kapitalgesellschaften
c) Personengesellschaften
3. Beschränkungen des Verlustabzug
4. Übertragung des Verlustabzugs in der gewerbesteuerlichen Organschaft
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht systematisch die Verlustverrechnung im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, analysiert die gesetzlichen Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit und beleuchtet komplexe Fragestellungen wie die Verlustübertragung durch Mantelkauf oder Organschaften.
- Verfassungsrechtliche Prinzipien der Verlustberücksichtigung (Leistungsfähigkeitsprinzip, Nettoprinzip)
- Methodik des Verlustausgleichs und -abzugs im Einkommensteuerrecht
- Die Auswirkungen der Mindestbesteuerung auf Verlustverrechnungsmöglichkeiten
- Spezielle Verlustverrechnungsbeschränkungen und deren Rechtfertigung
- Besonderheiten bei der Verlustübertragung durch Mantelkauf und Organschaften
Auszug aus dem Buch
I. Das Leistungsfähigkeitsprinzip
Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeutet für die Steuergesetzgebung, dass alle Steuerzahler gleichmäßig zu belasten sind. Eine gleichmäßige Belastung kann indes nur dadurch erreicht werden, dass sich die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen an seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Somit lässt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab für eine gleichmäßige Besteuerung herleiten.
Unter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist eine in Geldwert vorhandene sog. Ist-Leistungsfähigkeit zu verstehen. Insofern bedeutet gerechte Belastung der Steuerpflichtigen, dass jeder seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend im Verhältnis zu seinem Einkommen belastet wird.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird allgemein als Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung anerkannt. Es hat im Steuerrecht die Stellung eines Primärgrundsatzes, und ist aufgrund dieser Stellung in der steuerrechtlichen Prinzipienhierarchie zwangsläufig vage und unbestimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es unbestimmbar wäre. Seine Handhabbarkeit wird dadurch sichergestellt, dass es durch weitere Subprinzipien konkretisiert wird, wodurch es bis hin zu einzelnen Steuerfolgen verwirklicht werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung definiert den Rahmen der Arbeit, betont die Bedeutung der Verlustverrechnung als Element eines gerechten Steuersystems und legt das Ziel fest, die Regelungen systematisch darzustellen und verfassungsrechtlich zu untersuchen.
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Verlustberücksichtigung: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Leitlinien, insbesondere das Leistungsfähigkeitsprinzip, das Nettoprinzip, das synthetische Steuersystem und das Prinzip der Periodenbesteuerung als Basis für die Verlustverrechnung.
C. Der Verlustausgleich und Verlustabzug im Einkommensteuerrecht: Der Hauptteil des Kapitels befasst sich mit der detaillierten Durchführung des Verlustausgleichs und -abzugs für Einzelpersonen und Ehegatten sowie den komplexen Regelungen zur Mindestbesteuerung und speziellen Verrechnungsbeschränkungen.
D. Der Verlustausgleich und Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht und im Gewerbesteuerrecht: Dieses Kapitel transferiert die Grundsätze auf Unternehmen, wobei insbesondere die Probleme bei der Verlustübertragung durch Mantelkauf und die Besonderheiten der körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Organschaft analysiert werden.
E. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen, kritisiert die hohe Komplexität der Regelungen infolge der Mindestbesteuerung und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Verlustverrechnung, Verlustausgleich, Verlustabzug, Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Mindestbesteuerung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Nettoprinzip, Mantelkauf, Organschaft, Verlustrücktrag, Verlustvortrag, Steuergerechtigkeit, Verfassungsmäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Regelungen zur Verlustverrechnung im deutschen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, wobei ein besonderer Fokus auf der Systematik und der verfassungsrechtlichen Bewertung liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind der Verlustausgleich (im selben Zeitraum) und der Verlustabzug (überperiodisch), die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie spezifische Beschränkungen wie die Mindestbesteuerung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine systematische Darstellung der komplexen Verlustverrechnungsregeln und deren Überprüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-dogmatischen Analyse des Steuerrechts unter Einbeziehung der einschlägigen Fachliteratur, Rechtsprechung und gesetzlichen Regelungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt, gefolgt von einer detaillierten Erörterung des Verlustausgleichs und -abzugs im Einkommensteuerrecht, bevor der Fokus auf Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht sowie deren Besonderheiten (z.B. Organschaften) verschoben wird.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Neben der "Verlustverrechnung" selbst sind "Mindestbesteuerung", "Leistungsfähigkeitsprinzip", "Nettoprinzip", "Mantelkauf" und "Organschaft" prägende Begriffe.
Wie wirkt sich die Mindestbesteuerung auf Steuerpflichtige mit echten Verlusten aus?
Die Arbeit kritisiert, dass die Mindestbesteuerung auch Steuerpflichtige mit tatsächlich wirtschaftlichen ("echten") Verlusten trifft, was zu einer erheblichen Belastung führt und das subjektive Nettoprinzip verletzen kann.
Warum wird die Vererbung von Verlustvorträgen in der Literatur kontrovers diskutiert?
Die Kontroverse besteht zwischen der Auffassung, dass Verluste als Vermögenswert vererbbar sein sollten, und der steuersystematischen Gegenansicht, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip an die Person gebunden ist und ererbte Verluste zu einer unzulässigen Verzerrung führen würden.
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- Johannes Bari (Author), 2003, Verluste im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23607