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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

Title: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

Term Paper , 2004 , 21 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Sebastian Grasser (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Das wohl schärfste Schwert zur Durchsetzung bürgerlicher Interessen auf kommunaler Ebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (vgl. Gebhardt 2000: 84). Erst 1955 setzten sich diese beiden Elemente direkter Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg durch und im Hinblick auf Bayern blieb Baden-Württemberg damit vier Jahrezehnte Vorreiter in Sachen direkter Partizipation auf kommunaler Ebene. Die Demokratisierungswelle der 90er, die friedliche Revolution in der DDR sowie die Einsicht der Reformbedürftigkeit der Kommunalverfassungen brachten schließlich Fortschritte (vgl. Gebhardt 2000: 85; Kost 2002: 207). Nach Schleswig-Holstein 1990 normierten innerhalb von fünf Jahren neun weitere Länder Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, abgeschlossen von Bayern im Jahre 1995.
Es bedurfte jedoch eines Bündnisses aller oppositionellen Kräfte bei einem Volksentscheid im Oktober 1995, um die in Bayern ohnehin starke CSU zu übertrumpfen, die sich gegen eine Einführung dieser direktdemokratischen Elemente aussprach und einen eigenen Entwurf vorlegte. Die Initiative „Mehr Demokratie in Bayern“, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnten im Volksentscheid ihre Vorstellungen durchsetzen, das „Gesetz zur Einführung des kommunalen Bürgerentscheids“ wurde Ende Oktober verabschiedet (vgl. März 2003: 55). Eine Besonderheit war, „dass beim Bürgerentscheid kein Quorum der Abstimmenden bzw. Zustimmenden in Relation zu gesamten stimmberechtigten Bürgerschaft festgelegt war“ (März 2003: 55). Dies änderte der Landtag im März 1999 ab, indem er ein gestaffeltes Quorum einführte. Somit wäre ein Bürgerentscheid nur dann erfolgreich, wenn „die Zahl der Zustimmenden – je nach Gemeindegröße – 20% bis 10% der Stimmberechtigten beträgt“ (März 2003: 55). Die Vorteile von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid liegen auf der Hand. Sie ermächtigen den Bürgern eine aktive Teilnahme bezüglich wichtiger gemeindlicher Angelegenheiten, stärken Eigeninitiative, steigern das Interesse an politischen Sachfragen, führen zu größerer Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde und wirken dem Trend der Politikverdrossenheit entgegen (vgl. Hahnzog 1998: 50).
Diese Arbeit soll daher dazu dienen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern in ihrem typischen Ablauf und ihren notwendigen Elementen zu analysieren. Des weiteren werden bedeutende, vertiefende Statistiken einen Überblick zu sieben Jahren bayerischem Bürgerentscheid und Bürgerbegehren geben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. ENTWICKLUNG UND BEDEUTUNG KOMMUNALER MITBESTIMMUNG IN BAYERN

2. ABLAUF UND NOTWENDIGE ELEMENTE VON BÜRGERBEGEHREN UND BÜRGERENTSCHEID

2.1. Allgemeine Formen kommunaler Mitbestimmung

2.1.1. Wahlen

2.1.2. Bürgerantrag

2.1.3. Bürgerversammlung

2.2. Das Bürgerbegehren

2.2.1. Initiatoren und Teilnehmer

2.2.2. Themen und Gegenstände im Negativkatalog

2.2.3. Arten von Bürgerbegehren

2.2.3.1. Kassierendes Bürgerbegehren

2.2.3.2. Initiierendes Bürgerbegehren

2.2.3.3. Ratsbegehren

2.2.4. Gestaltung der Unterschriftenliste und Unterschriftensammlung

2.2.5. Notwendige Quoren

2.2.5.1. Einleitungsquorum

2.2.5.2. Zustimmungsquorum

2.3. Der Bürgerentscheid

2.3.1. Zulässigkeitsprüfung und rechtlicher Schutz des Bürgerbegehrens

2.3.2. Grafische Darstellung

2.3.3. Durchführung des Bürgerentscheids

2.3.4. Erfolg eines Bürgerentscheids

2.3.4.1. Umsetzung und Sperrfrist eines erfolgreichen Bürgerentscheids

2.3.4.2. Enger und weiter Erfolgsbegriff und die Abschätzung der Folgekosten

3. STATISTIKEN ZU 7 JAHREN BAYERISCHEM BÜRGERENTSCHEID

3.1. Bürgerbegehren in Abhängigkeit zur Gemeindegröße

3.2. Bürgerentscheide und Wahlbeteiligung im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl

3.3. Überblick über den Verfahrensstand seit 1996

4. LITERATURLISTE

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert den Prozess sowie die notwendigen Elemente von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, um ein tieferes Verständnis für diese Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene zu schaffen. Ergänzend wird anhand von statistischen Daten die Entwicklung der Partizipationsmöglichkeiten über einen Zeitraum von sieben Jahren untersucht.

  • Rechtliche Grundlagen und Ablauf von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern
  • Differenzierung zwischen verschiedenen Formen und Quoren der Bürgerbeteiligung
  • Grafische Aufarbeitung der Verfahrensphasen und ihrer rechtlichen Implikationen
  • Statistische Auswertung der Partizipation in Abhängigkeit von der Gemeindegröße
  • Untersuchung der Erfolgsfaktoren und des Verfahrensstandes seit 1996

Auszug aus dem Buch

2.2.1. Initiatoren und Teilnehmer

Bürgerbegehren erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand. Daher ist es förderlich, wenn ansässige Verbände oder Organisationen am Bürgerbegehren beteiligt sind. Initiatoren können zum einen Einzelpersonen, Bürgerinitiativen, Minderheitsfraktionen, Parteien oder eben Verbände bzw. Vereine sein (vgl. Paust 1999: 78). In Bayern werden fast die Hälfte (47,3%) aller Bürgerbegehren durch Einzelpersonen bzw. unorganisierte BürgerInnen initiiert, gefolgt von Parteien (27,6%) und Verbänden (23,2%) (vgl. Paust 1999: 79).

Einzelpersonen bleiben meist nicht lange allein, es bilden sich vielmehr Gruppen von Personen mit einem gemeinsamen Ziel. Auf diese Weise können auch Bürgerinitiativen entstehen, „die sich in offener oder vereinsmäßiger Organisation spontan bilden, um gegen offensichtliche [...] Mißstände [Missstände, Anm. Grasser] in ihrer [...] Umwelt anzugehen“ (Paust 1999: 80).

Bei Parteien sind es meistens die Oppositionsparteien, welche ein Bürgerbegehren (mit-) initiieren. Vor allem im Gemeinderat unterlegene Fraktionen schließen sich häufig Bürgerinitiativen an, um den im Gemeinderat gefallenen Beschluss anderweitig angreifen zu können (vgl. Paust 1999: 80).

Es gilt zu bedenken, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Sie müssen daher „zur Herstellung von Flugblättern und Plakaten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen eigene Mittel bzw. Fremdmittel (Spenden)“ (Paust 1999: 88) aufbringen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ENTWICKLUNG UND BEDEUTUNG KOMMUNALER MITBESTIMMUNG IN BAYERN: Dieses Kapitel gibt einen historischen Abriss über die Einführung direktdemokratischer Instrumente in Bayern und deren Bedeutung für die kommunale Partizipation.

2. ABLAUF UND NOTWENDIGE ELEMENTE VON BÜRGERBEGEHREN UND BÜRGERENTSCHEID: Hier werden die prozessualen Anforderungen, Quoren und Arten von Bürgerbegehren sowie die Durchführung von Bürgerentscheiden detailliert erläutert.

3. STATISTIKEN ZU 7 JAHREN BAYERISCHEM BÜRGERENTSCHEID: Dieser Abschnitt bietet eine datengestützte Analyse der Anwendung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern zwischen 1996 und 2003.

4. LITERATURLISTE: Verzeichnis der verwendeten Fachliteratur und elektronischen Quellen zur fundierten Aufarbeitung des Themas.

Schlüsselwörter

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bayern, direkte Demokratie, kommunale Mitbestimmung, Einleitungsquorum, Zustimmungsquorum, politische Partizipation, Bürgerinitiative, Ratsbegehren, Wahlbeteiligung, Kommunalpolitik, Politikverdrossenheit, Unterschriftenliste, Verfahrensstand.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den direktdemokratischen Instrumenten des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids innerhalb der bayerischen Kommunalpolitik.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind der Ablauf und die rechtlichen Voraussetzungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie eine statistische Evaluierung ihrer praktischen Anwendung in Bayern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die notwendigen Elemente für die erfolgreiche Durchführung dieser Instrumente zu analysieren und einen Überblick über den Verfahrensstand in einem Zeitraum von sieben Jahren zu geben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse bestehender kommunalrechtlicher Theorien und eine quantitative Auswertung statistischer Daten aus dem 7-Jahres-Bericht von Mehr Demokratie e.V.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen, wie Arten von Begehren und Quoren, auch die praktische Zulässigkeitsprüfung und die Durchführung von Abstimmungen behandelt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, direkte Demokratie, kommunale Mitbestimmung und politische Partizipation charakterisiert.

Wie unterscheiden sich ein kassierendes und ein initiierendes Bürgerbegehren?

Ein kassierendes Bürgerbegehren richtet sich gegen einen bereits gefassten Beschluss der Gemeindevertretung, während ein initiierendes Bürgerbegehren darauf abzielt, ein neues Vorhaben gegen den Willen oder die Untätigkeit der Vertretung durchzusetzen.

Welche Rolle spielt die Gemeindegröße bei den Quoren?

In Bayern sind die Quoren gestaffelt; je größer die Gemeinde, desto niedriger ist das prozentuale Quorum, um dem proportional höheren Aufwand in großen Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen.

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Details

Title
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Grade
2,0
Author
Sebastian Grasser (Author)
Publication Year
2004
Pages
21
Catalog Number
V23666
ISBN (eBook)
9783638267458
Language
German
Tags
Bürgerbegehren Bürgerentscheid Bayern
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Grasser (Author), 2004, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23666
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