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Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten

Title: Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten

Term Paper , 2004 , 14 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Alexander Wiesner (Author)

Business economics - Law
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„Scientia est Potentia“ (lat.= „Wissen ist Macht.“). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu geführt, dass niemand alle Dinge wissen kann, die für ihn wichtig sind. Sucht man Rat, wendet man sich an einen Fachmann. Doch auch nicht jede Auskunft, die man von einem solchen erhält, ist richtig. Sie kann den Ratsuchenden unter Umständen teuer zu stehen kommen. Rechtlich klar sind dabei die Fälle, in denen eine eindeutige Kunden- oder Mandantenbeziehung besteht und der erteilte Rat der Leistung des Fachmanns eindeutig zugeordnet werden kann. Wird hier schuldhaft falsch beraten und entsteht dem Kunden oder Mandanten hierdurch ein Schaden, ist dies eine haftungsbegründende Schlechtleistung in einem Dienstleistungs- bzw. Werkvertragsverhältnis. Dieser Schaden ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Anders kann es aussehen, wenn eine Auskunft nicht unmittelbar in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis erteilt worden ist. Hier ist die Rechtslage nicht ganz so übersichtlich und eindeutig wie in den oben genannten Fällen. Diese Arbeit will aufzeigen, welche Haftungsgefahren sich hierbei aus Auskünften, Ratschlägen und Empfehlungen ergeben können. Beschränken soll sie sich auf solche, die von Fachleuten gegeben werden.

Excerpt


Gliederung

A. Vorweg

B. In Medias Res

I. Haftung wegen Schlechtleistung

1. Schuldverhältnis

a) Auskunftserteilung im Rahmen einer Geschäftsbeziehung

b) Auskunftskontakt

c) Haftung gegenüber Dritten

d) Beweislast

2. Haftungsausschluss

3. Mitverschulden

4. Verjährung

II. Haftung aus unerlaubter Handlung

C. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Haftungsgefahren, denen Fachleute bei der Erteilung von Auskünften, Ratschlägen oder Empfehlungen außerhalb eines festen Mandats- oder Kundenverhältnisses ausgesetzt sind, und analysiert die Voraussetzungen für eine vertragliche oder deliktische Haftung.

  • Unterscheidung zwischen rechtlich unverbindlichen Gefälligkeiten und verbindlichen Gefälligkeitsverträgen.
  • Analyse der Haftungsvoraussetzungen bei Schlechtleistung gemäß § 280 Abs. 1 BGB.
  • Bedeutung von Indizien für die Entstehung eines vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses beim Auskunftskontakt.
  • Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung durch Individualabreden oder AGB.
  • Die Rolle des Mitverschuldens des Empfängers bei der Schadensregulierung.

Auszug aus dem Buch

1. Schuldverhältnis

Schuldverhältnisse werden in ihrer Mehrzahl durch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten begründet. Ein solcher Vertrag bedarf übereinstimmender Willenserklärungen der Parteien. Diese müssen dabei nicht ausdrücklich als solche abgegeben werden, grundsätzlich führt auch ein schlüssiges Verhalten der Parteien zum Vertragsschluss. Eines ist allen Willenserklärungen gleich, ihr Erklärer muss den Willen und das Bewusstsein haben, sich rechtlich zu verpflichten. Das nennt man Rechtsbindungswillen.

Gerade im Bereich der Gefälligkeiten ist die Einordnung nicht ganz eindeutig. Das hängt damit zusammen, dass „gefällig“ im dogmatischen Sprachgebrauch unterschiedliche Bedeutung haben kann. „Gefällig“ wird dabei sowohl als „rechtlich unverbindlich“ als auch als „unentgeltlich“ verstanden. Im erstgenannten Zusammenhang spricht man von Gefälligkeitsverhältnissen, die keinerlei Rechte oder Pflichten beinhalten, im letzteren von Gefälligkeitsverträgen, die zwar unentgeltlich erfüllt werden, aber ein Schuldverhältnis mit entsprechenden Pflichten begründen.

Die Rechtsprechung will jeden Einzelfall seinen Umständen entsprechend behandeln und entscheiden. Eine generelle Einordnung, wann ein Fall bereits die Grenze zur rechtlichen Verbindlichkeit überschritten hat, ist damit nicht möglich. Allerdings gibt es verschiedene Umstände, deren Vorliegen Indizcharakter für eine rechtliche Verbindlichkeit haben kann.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Vorweg: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Haftung für Ratschläge von Fachleuten außerhalb expliziter Mandatsbeziehungen.

B. In Medias Res: Dieser Abschnitt bildet den Hauptteil und analysiert die dogmatischen Grundlagen der Haftung, inklusive der Abgrenzung von Gefälligkeiten und vertraglichen Schuldverhältnissen.

I. Haftung wegen Schlechtleistung: Hier werden die Voraussetzungen einer Haftung bei fehlerhafter Auskunft unter Berücksichtigung von Kausalität und Verschulden detailliert erläutert.

1. Schuldverhältnis: Das Kapitel widmet sich der vertraglichen Grundlage sowie den Indizien für einen Rechtsbindungswillen bei Gefälligkeiten.

2. Haftungsausschluss: Es wird untersucht, wie eine Haftung durch Individualabreden oder AGB wirksam ausgeschlossen werden kann.

3. Mitverschulden: Die Auswirkungen eigenen Sorgfaltsmangels des Ratsuchenden auf die Haftungshöhe werden hier dargelegt.

4. Verjährung: Erläuterung der zeitlichen Grenzen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

II. Haftung aus unerlaubter Handlung: Analyse der deliktischen Haftungsmöglichkeiten bei fehlerhaften Auskünften, insbesondere unter § 826 BGB.

C. Fazit: Zusammenfassende Handlungsempfehlungen für Fachleute zur Risikominimierung bei der Erteilung von Auskünften.

Schlüsselwörter

Haftung, Gefälligkeit, Auskunftskontakt, Schlechtleistung, Schuldverhältnis, Rechtsbindungswillen, Schadensersatz, Sorgfaltspflicht, Mitverschulden, Beweislast, Haftungsausschluss, BGB, Fachmann, Rechtsberatung, Vertragsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Haftungsrisiken, die entstehen, wenn Fachleute Ratschläge oder Auskünfte erteilen, ohne dass ein klares Vertragsverhältnis wie bei einem Mandat vorliegt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gefälligkeitsverhältnissen und vertraglichen Schuldverhältnissen, die Haftung wegen Schlechtleistung sowie Möglichkeiten zur Risikominimierung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen Umständen eine rechtliche Haftung für informelle Ratschläge von Fachleuten bejaht werden kann und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger BGB-Paragraphen und der Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie gängiger Fachkommentarliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit den Voraussetzungen der Haftung wegen Schlechtleistung, dem Ausschluss der Haftung, der Beweislastverteilung sowie den speziellen Anforderungen an das Mitverschulden des Ratsuchenden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe umfassen Haftung, Gefälligkeit, Auskunftskontakt, Schuldverhältnis, Rechtsbindungswillen und Schadensersatz.

Warum ist die Abgrenzung von "Gefälligkeit" so schwierig?

Die Abgrenzung ist schwierig, da "gefällig" im juristischen Sprachgebrauch sowohl als rechtlich unverbindlich als auch als unentgeltlich interpretiert werden kann, was Auswirkungen auf das Vorliegen eines Schuldverhältnisses hat.

Welche Rolle spielt die Schriftform bei unentgeltlichen Auskünften?

Schriftlichkeit ist laut Fazit eher zu vermeiden, da sie den Anschein einer größeren rechtlichen Bedeutung erweckt und dem Auskunftssuchenden die Beweisführung im Prozess erleichtert.

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Details

Title
Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten
College
Kiel University of Applied Sciences  (Institut für Wirtschaftsrecht, FB Wirtschaft)
Course
Recht der Vermögenssicherung
Grade
2,3
Author
Alexander Wiesner (Author)
Publication Year
2004
Pages
14
Catalog Number
V24181
ISBN (eBook)
9783638271103
ISBN (Book)
9783656882909
Language
German
Tags
Haftungsgefahr Gefälligkeiten Recht Vermögenssicherung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Wiesner (Author), 2004, Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24181
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