„Scientia est Potentia“ (lat.= „Wissen ist Macht.“). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu geführt, dass niemand alle Dinge wissen kann, die für ihn wichtig sind. Sucht man Rat, wendet man sich an einen Fachmann. Doch auch nicht jede Auskunft, die man von einem solchen erhält, ist richtig. Sie kann den Ratsuchenden unter Umständen teuer zu stehen kommen. Rechtlich klar sind dabei die Fälle, in denen eine eindeutige Kunden- oder Mandantenbeziehung besteht und der erteilte Rat der Leistung des Fachmanns eindeutig zugeordnet werden kann. Wird hier schuldhaft falsch beraten und entsteht dem Kunden oder Mandanten hierdurch ein Schaden, ist dies eine haftungsbegründende Schlechtleistung in einem Dienstleistungs- bzw. Werkvertragsverhältnis. Dieser Schaden ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Anders kann es aussehen, wenn eine Auskunft nicht unmittelbar in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis erteilt worden ist. Hier ist die Rechtslage nicht ganz so übersichtlich und eindeutig wie in den oben genannten Fällen. Diese Arbeit will aufzeigen, welche Haftungsgefahren sich hierbei aus Auskünften, Ratschlägen und Empfehlungen ergeben können. Beschränken soll sie sich auf solche, die von Fachleuten gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
- Vorweg
- In Medias Res
- Haftung wegen Schlechtleistung
- Schuldverhältnis
- Haftungsausschluss
- Mitverschulden
- Verjährung
- Haftung aus unerlaubter Handlung
- Haftung wegen Schlechtleistung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Haftungsgefahr, die sich aus Auskünften, Ratschlägen und Empfehlungen von Fachleuten ergibt, insbesondere in Situationen, die nicht direkt in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis erteilt werden. Ziel ist es, die rechtliche Lage zu beleuchten und aufzuzeigen, welche Haftungsrisiken sich in diesen Fällen ergeben können.
- Untersuchung der Haftungsrisiken bei Auskünften von Fachleuten
- Abgrenzung von vertraglichen und außervertraglichen Haftungstatbeständen
- Bedeutung des Schuldverhältnisses für die Haftung
- Analyse der Voraussetzungen für eine Haftung wegen Schlechtleistung
- Diskussion der Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
Zusammenfassung der Kapitel
Vorweg
Der Text beginnt mit einem Überblick über die allgemeine Haftungsfrage im Zusammenhang mit Auskünften von Fachleuten. Er betont die Bedeutung des Wissens in der modernen Gesellschaft und die Herausforderungen, die aus fehlerhaften Ratschlägen resultieren können. Die Arbeit konzentriert sich auf Fälle, die nicht direkt in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis stattfinden und somit eine komplexere rechtliche Einordnung erfordern.
In Medias Res
Dieses Kapitel analysiert die Haftungsrisiken bei Auskünften von Fachleuten im Hinblick auf die Möglichkeit einer vertraglichen Haftung wegen Schlechtleistung. Es werden die Voraussetzungen für eine solche Haftung gemäß § 280 Abs. 1 BGB erläutert, wobei der Fokus auf dem Vorliegen eines Schuldverhältnisses liegt. Der Text geht dabei insbesondere auf die Frage ein, ob Gefälligkeiten als Grundlage für ein Schuldverhältnis angesehen werden können.
Haftung wegen Schlechtleistung
Dieser Abschnitt setzt sich mit den verschiedenen Aspekten der Haftung wegen Schlechtleistung auseinander, wobei das Schuldverhältnis als zentrale Voraussetzung behandelt wird. Der Text befasst sich mit der Frage, wie ein solches Schuldverhältnis im Bereich von Gefälligkeiten zustande kommen kann und welche Indizien auf eine rechtliche Verbindlichkeit hindeuten. Die Bedeutung der Unentgeltlichkeit, die Art der Gefälligkeit, der wirtschaftliche und rechtliche Kontext sowie die Interessenlage der Beteiligten werden im Detail untersucht.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Haftungsgefahr, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Fachleute, Gefälligkeiten, Schuldverhältnis, Schlechtleistung, Haftungsausschluss, Mitverschulden, Verjährung, unerlaubte Handlung, rechtliche Verbindlichkeit, Rechtsbindungswillen.
- Quote paper
- Alexander Wiesner (Author), 2004, Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24181