Die True Sale Initiative (TSI) - Pläne, Hintergründe und Perspektiven


Seminararbeit, 2004

23 Seiten, Note: n. n.


Leseprobe


1. Einleitung

Der deutsche Bankensektor stand in den vergangenen Jahren im Mittepunkt einer öffentlichen Diskussion. Themen waren hierbei vor allem die anhaltende Ertragsschwäche deutscher Banken, gescheiterte Fusionen sowie Verluste aus dem Kreditgeschäft. Dementsprechend suchen Banken nach Möglichkeiten, um insbesondere im Kreditgeschäft wieder profitabel zu arbeiten. Die Verbriefung von Krediten und Kreditrisiken spielt bei diesem Vorhaben eine zentrale Rolle.[1] Bisher haben Banken in Deutschland vorwiegend synthetische Verbriefungen durchgeführt. Deutschland liegt im europäischen Vergleich mit Blick auf den Verbriefungsmarkt weit hinter den anderen Ländern. Im Jahr 2003 wurden europaweit Verbriefungen in Höhe von 217,15 Milliarden €, in Deutschland im Volumen von 7,13 Milliarden € durchgeführt.[2] Im Rahmen der TSI sollen künftig auch vermehrt „True Sales“ durchgeführt werden, bei denen nicht nur Kreditrisiken, sondern auch die Forderungen selbst am Kapitalmarkt platziert werden.[3] Die vorliegende Arbeit wird zunächst kurz auf das Verbriefungsmodell über ABS sowie die Ausgestaltung der TSI eingehen, um ein besseres Verständnis für die darauffolgenden Punkte zu geben. Anschließend werden die Rolle der KfW sowie Vor- und Nachteile mit Blick auf die TSI genauer dargelegt. Überdies erfolgt eine Beleuchtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Im abschließenden Fazit wird versucht, die TSI kritisch zu würdigen und einen Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen zu geben.

2. Das Verbriefungsmodell

Bei einer ABS-Transaktion verkaufen Banken oder Unternehmen (Originator) einen Forderungspool an eine rechtlich selbstständige Zweckgesellschaft (SPV). Von der SPV werden die Forderungen an Investoren über den Kapitalmarkt in Form von Finanztiteln (z.B. einer Anleihe), der so genannten ABS, weiterverkauft.[4] Die Zahlungsansprüche aus dem Finanztitel werden durch „einen Bestand unverbriefter Forderungen („assets“) gedeckt („backed“)“, die auf die SPV übertragen wurden und den Investoren als Haftungsgrundlage der emittierten ABS dienen.[5] Grundsätzlich kann alles verbrieft werden, was Zahlungseingänge erwarten lässt. Dementsprechend vielfältig sind auch die Varianten der ABS. So können beispielsweise Hypothekendarlehen (MBS), Bankkredite (Collateralized Loan Obligation), Leasingforderungen (Lease Backed Securities), Kredite und/oder Anleihen (Collateralized Debt Obligation) Gegenstand einer Verbriefung sein.[6]

2.1 Synthetische Verbriefungen

Bei synthetischen Verbriefungen werden keine Forderungen verkauft, sondern nur das an einen Forderungspool gebundene Kreditrisiko über ein Derivat (z.B. Credit Default Swap) an die SPV übertragen. Die Forderungen selbst bleiben in der Bilanz des veräußernden Unternehmens.[7]

Im Oktober 2001 fand die erste synthetische Verbriefung von Wohnbaukrediten über die KfW-Plattform „Provide“ der HVB Group statt.[8] Die erste synthetische Verbriefung von Mittelstandskrediten über die KfW-Plattform „Promise“ wurde im Mai 2001 in Zusammenarbeit mit der Dresdner Bank durchgeführt.[9] Seit dem sind die beiden KfW-Plattformen für synthetische Verbriefungen ein gängiger Begriff in der europäischen Finanzbranche.[10]

2.2 True Sale-Verbriefungen

Bei einer True Sale-Verbriefung wird sowohl das Risiko wie auch die Forderung selbst auf das SPV übertragen. Der Forderungspool verschwindet somit komplett aus der Bilanz des Originators.[11] Bei einer ABS-Transaktion gibt es eine Vielzahl von Beteiligten. Abb. 1 verdeutlicht die wichtigsten Beziehungen zwischen diesen Akteuren schemenhaft. Im Zusammenhang mit der Platzierung der ABS am Kapitalmarkt wird die Bonität des Forderungspools von einer Ratingagentur bewertet um den Informationsbedürfnissen der möglichen Investoren nachzukommen. In diesem Kontext spielen auch „Garantiegeber“, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlungen über ein sogenanntes „Credit Enhancement“ minimieren sollen, eine bedeutsame Rolle. Sie besitzen den Charakter einer Kreditversicherung und verleihen der ABS dadurch eine bessere Bonität. Dadurch ist das Papier leichter am Kapitalmarkt zu platzieren, da Investoren in der Regel Investments mit einer niedrigen Ausfallwahrscheinlichkeit bevorzugen.[12]

Abb. 1: Vereinfachte Struktur einer ABS-Transaktion[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3 Ausgestaltung der True Sale Initiative

Am 23. April 2003 unterschrieben Commerzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, DZ-Bank, HVB Group und die KfW ein „Memorandum of Understanding“ mit Blick auf die Stärkung des deutschen Marktes für True Sales. Demnach wird die Gründung eines SPV geplant, das als gemeinsame Plattform für True Sales verwendet werden soll. Gleichzeitig luden sie weitere Banken ein, an der TSI zu partizipieren.[14] Dieser Aufforderung kamen Bayerische Landesbank, Citigroup, DekaBank, Eurohypo, NSH Hordbank, Landesbank Hessen-Thüringen und WelstLB nach. Die 13 Banken wollen sich zu jeweils gleichen Anteilen mit einem gesamten Stammkapital in Höhe von zehn Millionen € an einem gemeinsamen SPV beteiligen. Über dieses sollen Kreditportfolien der beteiligten Gesellschafter, aber auch von nicht-beteiligten Banken, verbrieft werden. Dabei soll jede Bank ein Durchschnitts-Kreditportfolio zusammenstellen, welches jedoch keine faulen oder leistungsgestörten Kredite beinhalten darf. Der Kupon der ABS orientiert sich an der üblicherweise vorgenommenen Einstufung einer Ratingagentur. Im Falle von Zahlungsausfällen soll zunächst die verbriefende Bank einspringen, erst ab einer bestimmten Ausfallrate trägt der Investor das Risiko. Bei ABS-Emissionen im Rahmen der TSI sollen standardmäßig Sicherungsgeber einschaltet werden, um Originatoren und Investoren gegen Ausfallrisiken zu schützen.[15]

Das gemeinsame SPV soll eine Muli Seller Struktur haben. Dies bedeutet, dass der Ankauf von Forderungen über mehrere Verkäufer erfolgen kann.[16] So kann das SPV Kreditportfolios von mehreren Forderungsverkäufern ankaufen und in Form von einer ABS über den Kapitalmarkt weiterverkaufen.[17]

Die verbrieften Kreditportfolios werden überwiegend über eine gute Bonität verfügen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit soll mittels Diversifikation des unterlegten Forderungspools einerseits durch die Kombination von gegenläufigen Ausfallwahrscheinlichkeiten, andererseits durch eine gute Mischung von Branchen, Größen und Regionen minimiert werden.[18] Der Einsatz eines Credit Enhancements wirkt sich wie bereits beschrieben ebenfalls positiv auf die Bonität einer ABS aus und steigert dadurch deren Attraktivität bei potentiellen Investoren.[19] Darüber hinaus müssen die verbriefenden Banken den risikoreichsten Teil ihres Kreditportfolios („First Loss“-Piece) in der Bilanz halten, um das oben genannte Verbot der Ausplatzierung von faulen und notleidenden Krediten sicherzustellen.[20]

3. Die Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW spielt bei der TSI eine zentrale Rolle.[21] Als staatliche Förderbank hat sie bereits viel Erfahrung mit synthetischen Verbriefungen gesammelt.[22] Im Kontext der TSI plant das Institut nicht, eigene Kredite zu verbriefen, sondern will als wettbewerbsneutraler und subsidiär agierender Intermediär sowohl für große als auch kleine Banken eine Risikoentlastung über den Kapitalmarkt erreichen und somit die Vorteile der Verbriefung nutzbar machen.[23] Dabei profitieren die teilnehmenden Banken in besonderer Weise von dem hohen internationalen Ansehen der KfW.[24]

Bisher waren die Mittelstands-Förderprogramme der KfW darauf gestützt, dass die Hausbanken langfristige Kredite an den Mittelstand für Investitionen (oder an Privatpersonen zum Erwerb von Wohneigentum) weitergegeben haben. Dementsprechend verblieben diese Kredite bis zur Fälligkeit in der Bilanz der jeweiligen Kreditinstitute.[25] Wegen sehr hohen Kreditvolumina in den Bankbilanzen und der dadurch verbundenen Bindung von EK wurde demzufolge die Kreditvergabe spürbar gelähmt. So befürchten einige Marktteilnehmer eine möglicherweise einsetzende Kreditklemme in Deutschland.[26] Durch True Sale-Verbriefungen würde den Banken durch den Verkauf ihrer Kreditportfolios neue Liquidität zufließen und eine weitere Gewährung von Darlehen wäre möglich.[27] Primäre Intention der KfW ist also, einen indirekten Kapitalmarktzugang für den deutschen Mittelstand und damit eine bessere Kreditversorgung sowie einen Standard für Kreditverbriefungen zu etablieren und damit den gesamten Finanzplatz Deutschland zu stärken.[28]

Diverse Marktbeobachter haben die TSI wegen der gemeinschaftlichen Verbriefung kritisiert und fordern, dass jede einzelne Bank ihre ABS-Transaktionen selbst durchführen soll.[29] Befürworter hingegen argumentieren mit dem Know-how der KfW, dass den anderen Banken fehle. Durch die dadurch notwendige Beschaffung personeller und technischer Infrastruktur würden viele Banken vor unlösbare Probleme gestellt.[30] Außerdem würde durch ein gemeinschaftliches SPV eine Plattform entstehen, über welche Investoren Anlagen „in vertraute Produkte“ tätigen könnten und keine Vielzahl an SPV-Varianten mit verschiedenen Eigenschaften.[31]

4. Vor- und Nachteile von True Sale Initiative und True Sales

Im Folgenden wird versucht, die durch die TSI voraussichtlich resultierenden Entwicklungen kritisch zu diskutieren. Dabei sollen Nutzen, Schwachstellen und Konsequenzen mit Blick auf Kreditinstitute und Kapitalmärkte beleuchtet werden.

4.1 Kreditportfoliomanagement der Banken

Das im deutschen Bankensektor in der Vergangenheit traditionell angewendete „Buy and Hold“-Prinzip bei der Kreditvergabe verlor in letzter Zeit an Bedeutung und entwickelt sich zunehmend zu einem „Buy, Manage and Sell“-Prinzip.[32] Dieser Trend wird infolge einer Verdoppelung bei den deutschen Unternehmensinsolvenzen innerhalb der letzten zehn Jahre und den hiermit verbundenen hohen Risiken in den Bankbilanzen zusätzlich untermauert.[33]

Grundsätzlich existieren jedoch keine guten oder schlechten Kredite sondern Kreditportfolio-Klassen von unterschiedlicher Qualität bzw. Bonität, die entsprechend am Sekundärmarkt gepriced werden. Durch True Sale-Verbriefungen wird es einer Bank ermöglicht, mit Krediten am Sekundärmarkt zu handeln und ihr Kreditportfolio dem gewünschten Risiko-Ertragsprofil anzupassen. Somit können auch Kredite vergeben werden, die eigentlich nicht zu der Bank passen, jedoch später über Verbriefungen am Sekundärmarkt weiterverkauft werden können. Dieser Trend führt zu einer fortschreitenden Standardisierung bei der Kreditvergabe. Überdies ist zu erwarten, dass primäre Kreditvergabeentscheidungen zunehmend von Liquidität und Preisen des Sekundärmarktes determiniert werden.[34] Abb. 2 veranschaulicht diesen Zusammenhang.

Mit Blick auf ein aktives Portfoliomanagement ergeben sich noch weitere Vorteile durch die Nutzung der Verbriefungstechnologie. Durch Risikodiversifikation können Klumpenrisiken in bestimmten Regionen oder Branchen verringert werden. Insbesondere bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die nach dem Regionalprinzip arbeiten, kann es durch eine derartige Beschränkung leicht zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Durch Nutzung der Möglichkeit, die Kreditrisiken über Verbriefungen besser zu verteilen, können sich zudem insbesondere kleinere Banken verstärkt auf ihre spezielle Branchen- oder Regionalkompetenz konzentrieren.[35]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Bank zwischen Primär- und Sekundärmarkt[36]

4.2 Neue Asset-Klasse Mittelstandskredite

Durch die Schaffung des beschriebenen Sekundärmarktes eröffnet sich gleichzeitig für internationale Investoren die Möglichkeit, in den deutschen Mittelstand zu investieren. Dies war bisher insbesondere wegen der geringen Kapitalmarktaktivitäten dieses Wirtschaftszweiges kaum möglich.[37] Davon profitieren Investoren und Mittelständler gleichermaßen. Investoren können ihre Portfolios um zusätzliche Assets diversifizieren und Mittelständlern eröffnen sich neue Geldquellen.[38] Neben dem deutschen Mittelstand könnten sich auch Baudarlehen bei internationalen Investoren als eine eigene Asset-Klasse durchsetzen.[39] Überdies könnte sich der Finanzplatz Deutschland als Spezialist im Handel mit Krediten von mittelständischen Unternehmen etablieren.[40]

4.3 Eigenkapitalentlastung und Liquidität

Ein besonders reizvoller Effekt für Banken infolge der TSI liegt in der dadurch reduzierten EK-Bindung.[41] Dieser Effekt soll durch Abb. 3 verdeutlicht werden:

Abb. 3: Wirkung von True Sales auf eine Bankbilanz[42]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch den Verkauf von Forderungen fließen der Bank Barerlöse zu, welche auf der Aktivseite einen Teil der Forderungen ersetzten. Falls die Bank die erhaltenen Barerlöse für die Tilgung von Verbindlichkeiten nutzt folgt daraus eine Verkürzung der Bilanz. Dementsprechend kann die Bank bei absolut betrachtet konstantem EK eine vorteilhaftere EK-Quote (im Verhältnis zum FK) erreichen. Dies wirkt sich positiv auf die EK-Rendite, den Kapitalumschlag und letztendlich auch auf das Rating eines Kreditinstituts aus.[43] In diesem Kontext ist jedoch auch der Leverage-Effekt zu berücksichtigen. Demnach erhöht sich die EK-Rendite eines Unternehmens infolge eines ansteigenden FK-Anteils bis zu jenem Level, an dem die Gesamtkapitalrendite größer ist als die FK-Kosten.[44]

Alternativ kann die Bank die durch die Barerlöse zugeflossene Liquidität grundsätzlich zur Reinvestition in Sachanlagen oder Akquisitionen investieren. Dieses Vorgehen führt tendenziell zu einer Steigerung der EK-Rendite sowie des Shareholder Value.[45] Insbesondere mit Blick auf die internnational betrachtet relativ schlechte EK-Rendite bei deutschen Banken dürfte dies ein sinnvoller Schritt sein.[46] Primäres Ziel für die Liquidität im Kontext der TSI bzw. der KfW ist jedoch deren Nutzung für neue Kreditvergaben an kleine und mittlere Unternehmen.[47]

Bedingt durch diesen Effekt könnte es jedoch dazu kommen, dass Kreditinstitute in Zukunft eine niedrigere Bilanzsumme aufweisen als das, was insgesamt an Krediten von der entsprechenden Bank generiert wurde.[48] Daher besteht die Gefahr, dass Shareholder der verbriefenden Bank diese Intransparenz negativ bewerten.[49]

[...]


[1] Vgl. Steltzner (2003), S. 1.

[2] Vgl. o.V. (European Securitisation 23.03.2004).

[3] Vgl. Atzler (2003), S. BE4.

[4] Vgl. Wulfken/Weller (1992), S. 644f.

[5] Vgl. o.V (Rundschreiben deutsche Bundesbank 03.03.2004), S. 1.

[6] Vgl. Bund (2000), S. 240f.

[7] Vgl. Stinner/Dech (2003), S. 193.

[8] Vgl. o.V. (KfW Provide 03.03.2004).

[9] Vgl. o.V. (KfW Promise 03.03.2004).

[10] Vgl. Drücke (Kapitalmarktaktivitäten der KfW 12.03.2004).

[11] Vgl. Müller (2004), S. 158.

[12] Vgl. Herrmann (1997), S. 223.

[13] Eigene Darstellung in Anlehnung an Wulfken/Weller (1992), S. 645.

[14] Vgl. o.V. (Banken starten TSI, 05.03.2004).

[15] Vgl. Atzler (2003), S. BE4.

[16] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 651.

[17] Vgl. Sengera (1998), S. B3.

[18] Vgl. Müller (2004), S. 159.

[19] Vgl. Wulfken/Weller (1992), S. 644f.

[20] Vgl. Althaus (2003), S. 632.

[21] Vgl. Schmid (2003a), S. 17.

[22] Vgl. Trost (2003), S. 17. Siehe hierzu auch Gliederungspunkt 2.1.

[23] Vgl. o.V. (Banken unterzeichnen «Letter of Intent», 05.03.2004).

[24] Vgl. Drücke (Kapitalmarktaktivitäten der KfW 12.03.2004).

[25] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 646.

[26] Vgl. Dibelius (Goldman Sachs schlägt Alarm, 05.03.2004).

[27] Vgl. Dentz (2003), S. 100. Siehe hierzu auch Gliederungspunkt 4.3.

[28] Vgl. Koch-Weser (2003), S. 624.

[29] Vgl. Rössing (2003), S. 19.

[30] Vgl. Wittkowski (2003a), S. 1.

[31] Vgl. Fagenza (2003), S. 3. Auf die kartellrechtlichen Bedenken der TSI wird in Gliederungspunkt 5.2 dieser Arbeit noch ausführlicher eingegangen.

[32] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 646.

[33] Vgl. o.V. (2004a), S. 13.

[34] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 649f.

[35] Vgl. Maihöfer/Walf (2004), S. B1.

[36] Eigene Darstellung in Anlehnung an Glüder/Böhm (2003), S. 650.

[37] Vgl. Müller (2004), S. 161.

[38] Vgl. Teller (2004), S. B7.

[39] Vgl. Leinberger (2004), S. B2.

[40] Vgl. Frühauf (2003), S. 17.

[41] Vgl. Müller (2004), S. 159.

[42] Eigene Darstellung in Anlehnung an Glüder/Böhm (2003), S. 649.

[43] Vgl. Barth/Klein (2002), S. 5.

[44] Vgl. Gerke (2002), S. 507.

[45] Vgl. Pitman (2003), S. 78.

[46] Vgl. o.V. (2004b), S. 14.

[47] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 648.

[48] Vgl. Glüder/Böhm (2003), S. 648f.

[49] Vgl. Böhringer/Lotz/Solbach/Wentzler (German ABS Market 03.03.2004), S. 76f.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die True Sale Initiative (TSI) - Pläne, Hintergründe und Perspektiven
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Lehrstuhl für Bank- und Börsenwesen)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
n. n.
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V24349
ISBN (eBook)
9783638272438
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
True, Sale, Initiative, Pläne, Hintergründe, Perspektiven, Hauptseminar
Arbeit zitieren
David Wehrhahn (Autor:in), 2004, Die True Sale Initiative (TSI) - Pläne, Hintergründe und Perspektiven, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24349

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