Die Verfassung Europas unter dem Blickpunkt des Zustandekommens und der Arbeit des Konvents sowie dem Aspekt der demokratischen Legitimation durch die EU- Bürger


Hausarbeit, 2004

23 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

I DER WEG ZU EINER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG
- EIN KURZER LEITFADEN

II DER KONVENT
Die Zusammensetzung
Die Arbeit des Konvents

III DIE VERFASSUNG
Eckpunkte und Kernaussagen
Das Demokratiedefizit

IV DIE MEINUNG DER BÜRGER

V LEGITIMATION - ZIEL ERREICHT?

ZUSAMMENFASSUNG

QUELLENVERZEICHNIS

“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Europäische Union auch mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten politisch führbar bleibt. Unser Ziel ist eine Starke und handlungsfähige, eine verständlich organisierte und demokratisch legitimierte Europäische Union, die sich durch Bürgernähe und Transparenz auszeichnet. Dieses Ziel wollen wir bis zur Regierungskonferenz im Jahr 2004 erreichen.”

(Bundeskanzler Gerhard Schröder am 29.10.2002 in einer Regierungserklärung)

Vorwort

Europäische Union, Verfassung, Konvent, Rat, Kommission, Osterweiterung ... Begriffe, welchen wir heute nicht mehr aus dem Weg gehen können. Begriffe, die allgegenwärtig sind, Begriffe, welche die Nachrichten im Fernsehen, in den Zeitungen oder im Radio prägen. Begriffe, die für viel mehr stehen als für bloße Institutionen oder Schlagwörter aus den letzten Monaten. Sie stehen für eine neue Epoche in der Geschichte, ein neues Denken, vielleicht für ein neues, anderes oder sogar besseres Leben. Für ein neues Lebensgefühl?

Europa stand fast 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges an einem entscheidenden Wendepunkt. Die Einigung war nahe wie nie zuvor. Als ich diese Arbeit bereits fertig geschrieben hatte, standen die entscheidenden Verhandlungen in Brüssel noch bevor. Wie wir nun alle wissen, scheiterten sie an Polen und Spanien. Ob Europa jemals eine eigene Verfassung haben wird oder ob sich die “Kernstaaten” zusammenschließen weiß niemand. Trotz dieser Brisanz möchte ich mich mit einer anderen Thematik auseinandersetzen. die, wenn es schlecht läuft, immer rein theoretisch bleiben wird: die Demokratie in Europa. Europa steht in seinem Inneren vor einer besonders hohen Hürde; das vereinte Europa dem Bürger nahezubringen, ihn an diesem stetigen Prozess teilhaben zu lassen, ihn zu integrieren und zu fordern. Dabei muss die Union Starrheit und Schwerfälligkeit verlieren, sowie im Gegensatz dazu an Transparenz und Effizienz gewinnen. Der wichtigste Punkt aber ist die Einbindung des Bürgers. Er sollte das Gefühl bekommen an diesem Teil der Geschichte mitgewirkt zu haben, einen gewissen Grad an Kontrolle ausüben zu können und somit ein Identitätslevel zu erreichen, welches für eine funktionierende Union geboten ist.

Die folgende Arbeit soll sich nun zunächst mit der Entstehung der Verfassung beschäftigen und danach das Problem der demokratischen Legitimation beleuchten. Gerade mich, als Studentin der Rechtswissenschaften, interessiert, inwieweit die Verfassung auf das Volk Europas zurückzuführen ist oder welche Probleme in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. Abgerundet werden meine Ausführungen mit einem kurzen Einblick in die Meinungen der Bürger und Bürgerinnen zu diesem Thema. Ich werde für die Vereinfachung den Begriff “Europäische Verfassung” verwenden.

I. Der Weg zu einer europäischen Verfassung - ein kurzer Leitfaden

In den vergangenen fünfzehn Jahren der Geschichte der Europäischen Union

gab es eine Reihe von Revisionen der europäischen Verträge. Angefangen bei der Einheitlichen Europäische Akte, die im Februar 1986 unterzeichnet wurde, und mit welcher sich für die Union die Möglichkeit eröffnete den Binnenmarkt aufzubauen und auf ihrem Gebiet die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zu begründen, bis zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza.

Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 kam es zu Fortschritten auf gleich mehreren Gebieten: Einführung einer einheitlichen Währung, eine Gemeinsame Außenpolitik sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Doch so groß die Veränderungen zu dieser Zeit waren, so schleppend verlief die Vertiefung danach.[1]

Die Verträge von Amsterdam im Jahr 1997 und von Nizza im Jahre 2001 führten zwar zu einigen Erfolgen, der politische Wille war jedoch merklich schwächer geworden und zahlreiche institutionelle Probleme, die doch am Vorabend der Erweiterung der Union von grundlegender Bedeutung waren, konnten nicht gelöst werden. Dabei ging es vor allem um die Fragen, wie die Legitimität der Institutionen gewährleistet werden kann und ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Union möglich ist.

Im Dezember 2000 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn

Mitgliedstaaten bei ihrer Zusammenkunft in Nizza und einigten sich auf eine Revision der Verträge, denn die Ausgestaltung der institutionellen Reform im Vertrag von Nizza erschien ihnen nicht stark genug. Somit wurde vom Europäischen Rat eine umfassende und tief greifende Debatte über die Zukunft der Union eingeleitet, die eine erneute Überarbeitung der Verträge zum Ziel hatte.[2]

Am 15. Dezember 2001 nahm der Europäische Rat die Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union auf dem Gipfel von Laeken an, “mit der sich die Union verpflichtet, demokratischer, transparenter und effizienter zu werden und den Weg zu einer Verfassung zu öffnen, um den Erwartungen der europäischen Bürger zu entsprechen.”[3]

Aus diesem Grund entschloss sich der Europäische Rat, einen Konvent einzusetzen, um mit diesem eine “möglichst transparente und umfassende Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz zu gewährleisten”.[4] Mit Hilfe des Konvents war es nun zum ersten Mal möglich, dass neben den europäischen auch die nationalen Standpunkte in einer umfassenden, offenen und transparenten Debatte vertreten wurden.

Der Auftrag der 105 Mitglieder des Konvents, unter dem Vorsitz von V. Giscard d'Estaing, wurde auf dem Schloss des belgischen Laeken bestimmt. In der Erklärung vom Europäischen Rat dazu hieß es, die wichtigsten Probleme, die die Weiterentwicklung der Europäischen Union mit sich bringt, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu finden. Das Abschlusskonzept sollte dann als Ausgangspunkt für die Verhandlungen der Regierungskonferenz dienen.

II. Der Konvent - Zusammensetzung und Arbeitsweise

1. Die Zusammensetzung

Präsident: V. Giscard d’Estaing, Vizepräsidenten: G. Amato und J. L. Dehaene

Weiterhin gehörten dazu:

15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (1 pro Mitgliedstaat), für Deutschland: Joschka Fischer,

13 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der beitrittswilligen Länder (1 pro Bewerberland),

30 Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten (2 pro Mitgliedstaat), für Deutschland: Jürgen Meyer, Erwin Teufel,

26 Vertreter der nationalen Parlamente der beitrittswilligen Länder (2 pro Bewerberland),

16 Vertreter aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

2 Vertreter der Europäischen Kommission.

Jedes Mitglied des Konvents hatte einen Stellvertreter.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (drei Vertreter), der Ausschuss der Regionen (sechs Vertreter), die Sozialpartner (drei Vertreter) und der europäische Bürgerbeauftragte waren als Beobachter eingeladen.[5]

2. Die Arbeit des Konvents

Die Beratungen des Konvents waren in insgesamt drei Phasen gegliedert:[6]

1. die Anhörungsphase: hier wurden die einzelnen Erwartungen und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und der europäischen Gesellschaft ermittelt.
2. die Reflexionsphase: die unterschiedlichen Stellungnahmen wurden verglichen und in ihrer Tragweite und ihren Auswirkungen beurteilt.
3. die Vorschlagsphase: in ihr wurde ein Konsens erstellt und Vorschläge ausgearbeitet.

Ein oder auch zwei Mal trat der Konvent in Brüssel zusammen. Dabei ging es um ein oder zwei Hauptthemen, jedoch ohne andere wichtige Punkte nicht zu vergessen. Die Plenartagungen waren öffentlich. Daneben wurden, wie im nationalen Parlament Ausschüsse, Arbeitsgruppen zu den verschieden Schwerpunkten eingerichtet. Neben diesen Gruppen besaßen die Mitglieder des Konvents die Möglichkeit, ihre eigenen Standpunkte und Vorstellungen durch schriftliche Beiträge zum Ausdruck zu bringen. Sie wurden dann an alle Kollegen weitergeleitet.[7]

III. Die Verfassung

Nach mehr als einem Jahr voller Beratungen, entschloss sich der Konvent zu einem Konsens. Er leitete dem Europäischen Rat einen Verfassungsentwurf zu. Am 20. Juni 2003 legte V. Giscard d’Estaing auf der Tagung des Europäischen Rats von Thessaloniki die Ergebnisse der Beratungen vor. Das Dokument diente nun der Regierungskonferenz als Grundlage für ihre Arbeit. Die Regierungskonferenz ist das Zusammentreffen der Vertreter der Regierungen, der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Parlament, und fand seit Oktober 2003 statt, um die endgültigen Entscheidungen zu treffen.[8]

1. Eckpunkte und Kernaussagen

Die Verfassung soll aus Klarheitsgründen und zur Vereinfachung als einheitlicher Text an die Stelle aller bestehenden Verträge treten. Sie wird aus vier wesentlichen Teilen bestehen.

1. Definition der Europäischen Union, ihrer Organe, Entscheidungsverfahren, Ziele und Zuständigkeiten

Die wichtigsten Ziele der Union sind Frieden, die Erhaltung der Werte wie Toleranz, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung oder Solidarität sowie das Wohlergehen des europäischen Volkes zu fördern. Daneben werden die Grundfreiheiten freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit in der Union gewährleistet. Daneben spielen Begriffe wie nachhaltige Entwicklung auf der

Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, wissenschaftlicher und

technischer Fortschritt, Gerechtigkeit und sozialer Schutz, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Solidarität zwischen den Generationen und die Rechte des Kindes eine entscheidende Rolle. Um diese Werte und Ziele verwirklichen zu können, übertragen die Mitgliedstaaten der Union in der Verfassung Zuständigkeiten. Sie werden innerhalb eines einheitlichen institutionellen Rahmens gemeinschaftlich wahrgenommen. Dabei wird die nationale Identität sowie die grundlegende Funktion, die jeder Staat inne hat geachtet.[9] “Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und

unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Verfassung ergeben.” Weiterhin sind zu nennen, dass die Union einerseits Rechtspersönlichkeit[10] besitzt, um somit sich und ihre Interessen in der Welt schützen und fördern zu können. Und andererseits, dass jeder Bürger der Union die Unionsbürgerschaft erhält. Diese soll die nationalen Staatsbürgerschaften ergänzen und begründet bestimmte Rechte: das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen, das Recht auf den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Stellen, das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten usw., die Liste ist nicht erschöpfend.

2. Die Charta der Grundrechte[11]

Durch die Aufnahme der Charta der Grundrechte erhalten diese nun Rechtsverbindlichkeit, allerdings ohne, dass die Zuständigkeiten der Union ausgeweitet werden. Sowohl die Organe, als auch die Institutionen, Mitgliedstaaten und Agenturen sind aufgefordert, sich an diese Grundrechte zu halten. Um die Einhaltung zu garantieren ist der Europäische Gerichtshof eingerichtet.[12]

3. Der dritte Teil betrifft die Politikbereiche und Maßnahmen der Union, dabei wurden zahlreiche Bestimmungen aus den derzeitigen Verträgen übernommen

Hier wird zunächst eine Klassifizierung der Befugnisse vorgenommen, nach der geklärt wird, in welchen Bereichen die Union gegenüber den Mitgliedstaaten tätig wird.

Zunächst werden die ausschließlichen Zuständigkeiten genannt. Das heißt, in diesen Bereichen wird nur die Union (im Namen aller Staaten) wirksam, um auf der höchsten Ebene eine Maßnahme zielorientierter und effizienter durchzuführen. Als Beispiel kann hier der Handel mit Drittländern genannt werden.

Der zweite Bereich der Zuständigkeiten umfasst die geteilten Zuständigkeiten. Hierbei handelt es sich um Aufgaben, bei denen ein Wirken der Union “zusätzlichen Nutzen zur Aktion der Mitgliedstaaten”[13] bringt. Zu erwähnen sind hier die Agrarpolitik oder die Zusammenarbeit in der justitiellen und polizeilichen Arbeit. Der dritte Tätigkeitsbereich der Union betrifft die Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten. In diesem Kontext besitzen die Staaten die größte Freiheit und tragen die Hauptverantwortung gegenüber den Bürgern. Als Beispiele können die Bildung, der Sport oder der Katastrophenschutz gelten.

In anderen Bereichen, nämlich bei der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, sind die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass die Union ihre nationalen Maßnahmen koordinieren muss. Hier besteht kein Bedarf an Gesetzen, sondern an der Sicherstellung der bestmöglichen Wirksamkeit. Schließlich kann die Union auf der Grundlage der Solidarität der Mitgliedstaaten eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

betreiben.[14] Um aber trotzdem Flexibilität zu ermöglichen, kann der Europäische Rat aufgrund einer Klausel eventuelle Lücken bei den Zuständigkeiten zu schließen.

4. Im vierten Part folgen die Schlussbestimmungen und die möglichen Verfahren zur Überarbeitung der Verfassung.

Auf diese soll aber hier nicht näher eingegangen werden.

[...]


[1] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 3

[2] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 4

[3] An dem Verfahren, welches bis zuletzt zur Vertragsrevision angewandt wurde, ist oft Kritik geübt worden. Die Europäische Union und ihre Entwicklung geht alle Bürger etwas an. Es darf nicht mehr vorkommen, dass die entscheidenden Etappen der Entwicklung auf Regierungskonferenzen hinter verschlossenen Türen und einzig und allein von den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen werden.

[4] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 4

[5] Vgl. (3), http://european-convention.eu.int/Static.asp?=DE&Content=Composition

[6] Vgl. (3), http://european-convention.eu.int/travaux.asp?lang=DE

[7] Vgl. (3), http://european-convention.eu.int/travaux.asp?lang=DE

[8] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 6

[9] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 9

[10] eine eigene Rechtspersönlichkeit war im Interesse der Klarheit und Verständlichkeit der europäischen Konstruktion ein wichtiges Ziel

[11] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 10; wurde im Dezember 2000 in Nizza bei der Tagung des Europäischen Rates verabschiedet, hatte bis zum Verfassungsentwurf allerdings keine Rechtsverbindlichkeit

[12] ausführliche Informationen unter: www.curia.eu.int/de

[13] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 11

[14] Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 12

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Verfassung Europas unter dem Blickpunkt des Zustandekommens und der Arbeit des Konvents sowie dem Aspekt der demokratischen Legitimation durch die EU- Bürger
Hochschule
Universität Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Europa zwischen Vertiefung und Erweiterung
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V24360
ISBN (eBook)
9783638272520
Dateigröße
586 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassung, Europas, Blickpunkt, Zustandekommens, Arbeit, Konvents, Aspekt, Legitimation, Bürger, Europa, Vertiefung, Erweiterung
Arbeit zitieren
Ulrike Thomas (Autor:in), 2004, Die Verfassung Europas unter dem Blickpunkt des Zustandekommens und der Arbeit des Konvents sowie dem Aspekt der demokratischen Legitimation durch die EU- Bürger, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24360

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