Ein kurzer Blick ins Internet zeigt: Es wird ein reger Handel mit GmbHMänteln betrieben. Grund hierfür ist zunächst, dass die Bedeutung der GmbH als Rechtsform zur Unternehmensführung stark zugenommen hat. Ihre Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht, wobei 95 % der in den letzten 20 Jahren neu eingetragenen 270.000 GmbH´s als Vorratsgesellschaft gegründet worden sein dürften.Die Entstehung und Begründung einer GmbH setzt voraus, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Erst dann greifen die Haftungsbeschränkungen. Für die Gründer einer GmbH ergibt sich damit die Gefahr, dass bis zur Eintragung im Handelsregister eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Um die damit verbundenen Risiken möglichst zu minimieren, wurde in der Praxis die Möglichkeit geschaffen, eine Vorratsgesellschaft oder einen GmbH-Mantel zu erwerben und zu verwerten.
Eine solche Vorgehensweise mag aus ökonomischen Sicht durchaus sinnvoll sein; aber es stellt sich die Frage, wie die Verwertung von GmbH-Mänteln rechtlich einzuordnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Zuerst erfolgt eine Begriffsklärung. Dann wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von GmbH-Mänteln grundsätzlich rechtmäßig ist. Im Anschluss daran wird behandelt, wie die Verwertung eines GmbH-Mantels rechtlich zu erfolgen hat. Schließlich wird noch der Frage nachgegangen, ob die Verwendung einer britischen Ltd. eine sinnvolle Alternative zur Verwertung eines GmbHMantels darstellt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Der Begriff „GmbH-Mantel“
I. Vorratsgesellschaften
II. GmbH-Mantel
B. Gründe für die Mantel- und Vorratsgründung
I. Verminderung von Haftungsrisiken
II. Vermeidung von Gründungsverzögerungen
III. Sonstige Gründe
C. Zulässigkeit von Mantelgründungen
I. Verdeckte Mantelgründungen
II. Offene Mantelgründungen
D. Der Mantelkauf
I. Wirksamkeit des Vertrages
1. Kein Scheingeschäft nach § 117 BGB
2. Kein Verstoß nach § 134 BGB i.V.m. § 3 II Nr. 2 GmbHG
3. Kein Verstoß gegen § 138 BGB
II. Analoge Anwendung der GmbH-Gründungsvorschriften?
1. Teil der Lehre: lehnt analoge Anwendung ab
2. Die herrschende Meinung: bejaht die analoge Anwendung
3. Stellungnahme
III. Abgrenzung zur Umstrukturierung bzw. Sanierung GmbH
1. Teile der Lehre: auf Indizien achten
2. Der BGH: aktives Unternehmen ist entscheidend
3. Stellungnahme
IV. GmbH-Haftung: Gläubigerschutz durch Kapitalaufbringung
1. Teile der Lehre: Kapitalgarantie nicht erforderlich
2. Herrschende Lehre: gesetzliches Mindeststammkapital reicht
3. Rechtsprechung: satzungsmäßiges Stammkapital nötig
4. Stellungnahme
V. Haftung der GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
1. Teile der Lehre: GmbH-Haftung genügt
2. Herrschende Meinung: Haftung analog § 11 II GmbHG
3. Stellungnahme
E. Ist die englische Ltd. eine Alternative zum GmbH-Mantel?
I. Die EuGH-Rechtsprechung
II. Das deutsche Schrifttum
1. Herrschende Literatur
2. Teile der Lehre
3. Stellungnahme
III. Praktische Konsequenzen
Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung des Mantelkaufs bei einer GmbH, insbesondere der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von GmbH-Mänteln rechtmäßig ist und wie die kapital- und haftungsrechtlichen Folgen zu beurteilen sind. Zudem wird untersucht, ob die englische Private Limited Company (Ltd.) eine praktikable Alternative zum GmbH-Mantel darstellt.
- Begriffsbestimmung von Vorratsgesellschaften und GmbH-Mänteln
- Rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit des Mantelkaufs
- Analoge Anwendung von GmbH-Gründungsvorschriften und Haftungsfragen
- Abgrenzung zwischen Mantelkauf, Umstrukturierung und Sanierung
- Europarechtliche Einflüsse und die Rolle der englischen Ltd.
Auszug aus dem Buch
A. Der Begriff „GmbH-Mantel“
Unter einem GmbH-Mantel wird die leere „Hülse“ der juristischen Person GmbH verstanden. Damit ist gemeint: Die Gesellschaft besteht zwar der rechtlichen Form nach, geht aber – wirtschaftlich betrachtet – keiner unternehmerischen Tätigkeit nach.
Wenn eine Gesellschaft nie einer unternehmerischen Tätigkeit nachgegangen ist, dann handelt es sich um eine sog. „Vorratsgesellschaft“. Sie wird als eine juristische Person gegründet, die von vornherein, also bereits im Zeitpunkt ihrer Eintragung ohne eigene aktive unternehmerische Tätigkeit ist und erst später bei Bedarf für irgendeine unternehmerische Tätigkeit genutzt werden soll.
Anders verhält es sich bei einem GmbH-Mantel. Hier hat einmal eine unternehmerische Tätigkeit stattgefunden. Diese ehemals wirtschaftlich tätige juristische Person wird aber dann vorübergehend „stillgelegt“, um sie dann bei Bedarf wieder aktivieren zu können.
Entsprechend kann man also zwischen neuem Mantel (= Vorratsgesellschaft) und alten Mantel (= GmbH-Mantel im engeren Sinn) unterscheiden. Den beiden „Hüllen“ ist gemeinsam, dass es sich bei ihnen um Kapitalgesellschaften handelt, über deren Verwendungszweck noch entschieden werden soll. Ihr Unterschied besteht darin, dass der neue Mantel noch ungebraucht, der alte Mantel hingegen bereits einmal für eine unternehmerische Tätigkeit genutzt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik des Handels mit GmbH-Mänteln und die Notwendigkeit einer rechtlichen Einordnung aufgrund der gestiegenen Bedeutung der GmbH.
A. Der Begriff „GmbH-Mantel“: Definition und Abgrenzung zwischen Vorratsgesellschaften und bereits aktiv gewesenen GmbH-Mänteln.
B. Gründe für die Mantel- und Vorratsgründung: Analyse der Motive, insbesondere die Verminderung von Haftungsrisiken und die Vermeidung langer Gründungsverzögerungen.
C. Zulässigkeit von Mantelgründungen: Erläuterung der Zulässigkeit von offenen Mantelgründungen im Gegensatz zu verdeckten Mantelgründungen.
D. Der Mantelkauf: Detaillierte Untersuchung der Wirksamkeit des Mantelkaufs, der analogen Anwendung von Gründungsvorschriften, der Abgrenzung zur Sanierung und der Haftungsfragen.
E. Ist die englische Ltd. eine Alternative zum GmbH-Mantel?: Prüfung der europarechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Konsequenzen bei der Nutzung einer britischen Ltd. als Alternative.
Schlussbetrachtung: Fazit zur rechtlichen Situation und Empfehlungen für die Praxis unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
GmbH-Mantel, Vorratsgesellschaft, Mantelkauf, Unternehmensgründung, Haftungsrisiken, Kapitalaufbringung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, EuGH-Rechtsprechung, Niederlassungsfreiheit, Private Limited Company, Ltd., Gläubigerschutz, BGH, Gründungsvorschriften
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Abwicklung des Kaufs und der Verwendung von GmbH-Mänteln sowie die Haftungsfolgen für die Beteiligten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Gesellschaftsrecht, die Gründungsformalitäten einer GmbH, der Gläubigerschutz bei Vorratsgesellschaften und die Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Das Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für den Mantelkauf unter Berücksichtigung aktueller BGH-Beschlüsse zu klären und die Frage der Zweckmäßigkeit gegenüber einer Neugründung zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode liegt zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Rechtsprechung, Literatur und gesetzliche Vorschriften sowie europarechtliche Entwicklungen kritisch gegeneinander abwägt.
Welche Inhalte bilden den Hauptteil?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition, der Zulässigkeit, der Wirksamkeit von Verträgen beim Mantelkauf, der Haftung von Gesellschaftern und der Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen.
Wodurch wird die Arbeit charakterisiert?
Die Arbeit zeichnet sich durch eine dogmatische Auseinandersetzung mit der herrschenden Lehre und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu GmbH-Mänteln und der englischen Ltd. aus.
Was ist eine verdeckte Mantelgründung?
Eine verdeckte Mantelgründung liegt vor, wenn der Unternehmensgegenstand bei der Eintragung anders angegeben wird, als er tatsächlich angestrebt wird, was als unzulässig bewertet wird.
Warum ist laut der Arbeit bei einer Ltd. Vorsicht geboten?
Obwohl eine Ltd. günstig zu gründen ist, entstehen durch die Bindung an britisches Recht Verpflichtungen, die im deutschen Rechtskreis unüblich sind und hohe Beratungskosten nach sich ziehen können.
- Quote paper
- Matthias Uhlenbruck (Author), 2004, Verwertung von GmbH-Mänteln, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24823