Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt)


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

27 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. geschichtliche Einordnung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
II a. kurze Chronik des BPA

III. Struktur und Organisation

IV. Aufgaben
IV a. Mittel und Finanzen

V. Demokratieauftrag des BPA

VI. Schlusswort

VII. Quellenangaben

VIII. Anhang 1 - 2

I. Einleitung

In dem Seminar „Ereignismanagement“ im Sommersemester 2002 unter der Leitung von Dr. Wolfgang G. Gibowski wurde die Bedeutung von inszenierten Ereignissen, mediengerecht aufbereiteten (Regierungs-)Erklärungen und die damit einhergehende Emotionalisierung von Personen, die im Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses stehen, sehr deutlich. Da auch Regierungen und insbesondere Politiker sich dessen nicht entziehen können und natürlicherweise im täglichen Kampf um Quoten im öffentlichen und privaten Rundfunk- und in Fernsehstationen ihren Vorhaben entsprechend mediatisiert werden wollen, verlangt dies nach professioneller Arbeit; sowohl im Hintergrund als auch direkt vor Kamera und Mikrofonen. Die Bundesregierung nutzt hierzu das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (nachfolgend BPA), dessen Arbeit sich allerdings nicht nur auf die Präsentation der Regierung nach außen beschränkt, sondern auch zahlreiche weitere Tätigkeiten von immenser Bedeutung verfolgt.

Diese und weitere Aufgaben des BPA sollen im Folgenden näher beleuchtet werden. Speziell in der breiten Öffentlichkeit herrscht immer noch Unklarheit, was das Bundespresseamt eigentlich für eine Einrichtung ist, was es tut und wie es arbeitet. Oft wird seine Arbeit einfach nicht wahrgenommen, weil das BPA im Hintergrund agiert.

Im ersten Teil möchte ich die Geschichte staatlicher Öffentlichkeitsarbeit kurz zusammenfassen, danach auf die Geschichte des Hauses eingehen, um dann Struktur und Organisation beschreiben. Anschließend gibt es einen inhaltlich komprimierten und auf ausgewählte Faktoren beschränkten Überblick über Haushalt und Mittel. In erster Linie soll jedoch über die Aufgaben des BPA berichtet werden, und über die damit zusammenhängenden komplexen Verbindungen zur Regierung, welche sich für den Betrachter oftmals nur hintergründig offenbaren. Die Leitfrage dieser Hausarbeit soll demnach auch einen Schritt weitergehen und anhand der demokratietheoretischen Werte des Amtes dem Leser beantworten können, wo sich das BPA (in Selbstverständnis und Aufgabe) im konstitutionellen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland wiederfindet.

Für diese Arbeit war ich in der glücklichen Lage, dem BPA einen Besuch abstatten und ein Interview führen zu können. Ich sprach mit Herrn Dr. Seeger, Chef des Referats für Haushalt und Controlling. Frau Kühn, Mitarbeiterin aus dem Referat Herrn Dr. Seegers, war so nett mir Zeit zu widmen, meine Fragen zu beantworten und mich durch das Haus zu führen, wo sich mir Einblicke in die Aufgaben und tägliche Arbeit des Amtes boten, mir jeder freundlich und aufgeschlossen Abläufe erklärte und Auskunft gab. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle herzlich danken, denn ohne Sie hätte ich nicht meine Erkenntnisse gewinnen können, Sie waren mir eine große Hilfe! Für diese Arbeit möchte ich daher auch Auszüge aus dem Interview verwenden, um die mir geschilderten Informationen bestmöglich wiedergeben zu können.

II. geschichtliche Einordnung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit

Zum Beginn möchte ich einen kurzen Abriss der Geschichte von staatlicher Öffentlichkeitsarbeit geben, danach schließt sich eine Chronik des Bundespresseamtes seit seiner Gründung im Jahr 1949 an.

Zur Zeit der mittelalterlichen Feudalordnung und vor allem mit dem starken kirchlichen Einfluss auf das öffentliche Leben gab es lange eine Zensur auf Druckerzeugnisse. Erst unter Friedrich II. gab es erstmals eine forcierte Nachrichtenpolitik – der Regent erkannte den Nutzen einer propagandistisch wirkenden Presse und nutzte sie für seine Zwecke. So „führte er eine eigene Felddruckerei mit sich, kontrollierte ausländische Zeitungen, wählte Meldungen aus (…), verhinderte schlechte Nachrichten (…).“[1] Die Märzrevolution 1848, fast ein halbes Jahrhundert später, gab dann den entscheidenden Anstoß in Richtung Presse- und Zensurfreiheit. Durch die Ereignisse ermutigt, gründeten sich vielerorts kleine Druckschriften, welche die freiheitlichen Bestrebungen der Parteien im Reichstag unterstützen und verbreiteten. Die Regierung unter Bismarck im frisch entstandenen Deutschen Reich richtete 1871 im Auswärtigen Amt ein Pressdezernat ein. Daneben bestand die sogenannte „Zentralstelle für Pressangelegenheiten“, die dem Minister des Innern unterstand und alle im Reich erscheinenden Zeitungen auswertete. Diese Stelle versuchte auf die Presse einzuwirken, indem sie Subventionen für Journalisten und Zeitungen vergab – das war die damalige Art einer Pressepolitik. Nach dem Reichspressgesetz von 1874, indem viele Beschränkungen für die Presse beseitigt wurden, gab es zwar immer wieder persönliche Kontakte führender Beamter oder Regierungsmitglieder zur Presse, jedoch keine zentrale Institution, die diese regelte oder Pressearbeit der einzelnen Ministerien koordinierte. Pressekontakte waren häufig von der persönlichen Beziehung des jeweiligen Informationsgebers aus der Regierung zum Journalisten oder der Zeitung bestimmt – wer in der Missgunst war, bekam auch keine Informationen. Der Versuch der Etablierung eines zentralen Postens des „Pressechef beim Reichskanzler“ scheiterte zwar nicht am Widerstand einzelner Ämter, wurde aber massiv behindert, da diese sich um ihre Kompetenzen beschnitten sahen. Erst nach dem ersten Weltkrieg wurde das Presseamt beim Reichskanzler und die Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amtes als „Vereinigte Presseabteilung der Reichsregierung und des Auswärtigen Amtes“, kurz Reichspressestelle genannt, zusammengefasst. Durch die Gleichschaltung der Presse unter den Nazis war an Pressefreiheit nicht zu denken. Doch Hitler erkannte sehr wohl den Wert von forcierten Meldungen in Presse und Hörfunk – und ließ so Goebbels mit seinem Reichspropagandaministerium freie Hand – bis hin zur Proklamierung des totalen Krieges im Berliner Sportpalast 1943.

II a. kurze Chronik des BPA

Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949 war klar, dass es nie wieder eine gleichgeschaltete, vom Staat abhängige Presse geben sollte. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten bewusst auch im Medien- und Informationssektor den Wettbewerb einer freien Presse fördern, und gaben dem Ganzen mit Artikel 5 GG (Pressefreiheit) Gestalt. Die Legitimation geht laut Grundgesetz vom Volke aus (Artikel 20 Abs.2 Satz 1) – jedoch nur, wenn das Volk hinreichend über Vorgänge und Entscheidungen der Staatsgewalt informiert ist und sich daraufhin am Demokratieprozess beteiligen kann. Hier liegt wurzelhaft der demokratietheoretische Wert des BPA, worauf ich später aber intensiver eingehen werde. Und so sah der „Haushaltsplan für das Rumpfhaushaltsjahr 1949“[2] einen Etat für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vor. Der Gedanke war, nicht jedes Ministerium mit einer eigenen (umfangreichen) Pressestelle auszustatten[3], sondern aus den Erfahrungen der Weimarer Republik heraus ein Amt mit entsprechender Organisationsstruktur zu schaffen. In nächster Nachbarschaft zum Bundeskanzleramt stellt es so für den Bundeskanzler ein Werkzeug dar, welches die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Regierungsarbeit erzeugen soll und ihm aber gleichzeitig die Möglichkeit bietet, sich nicht für jedes Ereignis persönlich vor der Presse verantworten zu müssen.

Das Amt arbeitete, mit wechselnden Adressen, von 1949 – 1999 in und rund um Bonn und übersiedelte dann im gleichen Jahr mit der Regierung von Bonn nach Berlin. Hier liegt es in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof Friedrichstrasse an der Spree im neuen Machtzentrum Berlins, räumlich eng mit dem Bundeskanzleramt, Bundestag, Bundesrat und den Ministerien verbunden.

III. Struktur und Organisation

„Der Rechtscharakter des BPA ist weder durch eine spezielle Rechtsnorm noch durch einen formellen Organisationserlass definiert.“[4] Unterstellt ist es unmittelbar dem Bundeskanzler, der (so sollte es zumindest sein) im engen Vertrauensverhältnis mit dem Chef des BPA steht. Dieses Amt, bis vor kurzem von Uwe-Karsten Heye bekleidet, steht im Rang eines Staatssekretärs. Der Chef BPA hat zwei Aufgaben inne: er ist Pressesprecher der Regierung und leitet gleichzeitig das Bundespresseamt. Da diese Funktion eigentlich nur durch einen Spagat zu vollziehen ist, gibt es noch den stellvertretenden Chef BPA, der sich um die tatsächlichen Angelegenheiten im Hause kümmert.[5] Nachdem Uwe-Kasten Heye aus seinem Amt scheidet, wird der bisherige stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Bela Anda seine Aufgaben übernehmen.

Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt .Dort heißt es so unter anderem:

„(1) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat die Aufgabe, die Bundsregierung über Verlautbarungen der in- und ausländischen Nachrichtenträger (Nachrichtenagenturen, Presse und Fernsehen) und der anderen Organe der öffentlichen Meinungsbildung (Film, Publikationen) zu unterrichten.
(2) Es hat die weitere Aufgabe, die Nachrichtenträger und die anderen Organe der öffentlichen Meinungsbildung über die Politik der Bundesregierung zu informieren. (…)
(3) Das Presse- und Informationsamt vertritt die Bundesregierung auf den Pressekonferenzen.

(…)“[6]

Um die weitere Unterteilung des BPA zu veranschaulichen, möchte ich gerne in Form eines Organigramms einen Überblick über die einzelnen Abteilungen geben. Dieses Organigramm stellt eine „abgespeckte“ Fassung des hausinternen Originals dar, und soll hier zunächst der Übersicht halber zur Veranschaulichung dienen, und findet sich als Anhang 1 am Ende dieser Arbeit.

Das BPA hat demnach zwei primäre Aufgaben zu erfüllen: die Information nach innen und nach außen[7]. „Kommunikation als Dienstleistung“ wird getitelt[8] und der professionelle Charakter der Medienarbeit dieses Amtes hervorgehoben. „Professionell“ ist auch ein Stichwort für Herrn Dr. Seeger:

„Die Hauptarbeit macht die professionelle Pressearbeit aus, das fängt an bei Internetbeiträgen selber schreiben, Informationsvermerke an den Regierungssprecher selber geben oder auch das „Vorausahnen“ von bedeutenden Themen, die bald aktuell sein werden. Dann versuchen wir auch, der Presse ein Thema anzubieten. Das ist praktisch wie ein Verkauf, es wird genommen oder eben nicht. Das Thema Irak ist da ein schönes Beispiel, hier wurde erkannt, dass es in der Bevölkerung einen Informationsbedarf gibt (…) Hauptfeld ist es natürlich die Unterrichtung nach „innen“ sicherzustellen, dass die Regierung weiß, was passiert ist und natürlich auch wie es bei der Bevölkerung angekommen ist. Dieses Feedback ist sehr wichtig, denn Sie kennen den bekannten Vorwurf: man weiß nicht mehr, was die Bevölkerung will und Politikverdrossenheit. Das andere Feld, die aktive Pressearbeit, wo man sagt, jetzt platzieren wir hier etwas, hier geben wir Nachrichten von uns, geben Dinge aus dem Kabinett bekannt und versuchen auch, Themen in die Zeitungen zu bringen um diese wiederum über den Multiplikator Medien in die Bevölkerung zu bringen…

(Interviewer): …also eigentlich das, was man unter klassischer PR-Arbeit versteht?

(Dr. Seeger): Genau, im Sinne von auf die Presse „setzen“ und diese als Multiplikator einzusetzen. Das dritte wichtige Feld ist die Öffentlichkeitsarbeit. Unter der Regierung Kohl beispielsweise haben Kanzler und Minister selbst „ihre“ Öffentlichkeitsarbeit gemacht, so dass der Pressesprecher für die Medien kein interessanter Gesprächspartner mehr war. Heute dagegen sind die Aufgaben der Mitarbeiter nicht mehr auf das Erstellen von Flyern und Internetbeiträgen beschränkt, sondern sie machen Informationsvermerke und schreiben(!), sie machen also politische Arbeit.“[9]

Das Bundespresseamt also als ein Dienstleistungsunternehmen im modernen Sinne. Dienstleistung ist beispielsweise auch die Betreuung von Staatsbesuchen und Großveranstaltungen, welche in die Zuständigkeit des Amtes fallen. Der sogenannte Besucherdienst, eine der Sekundäraufgaben des Amtes, stellt die Mitarbeiter des BPA vor die zeit- und kostenintensive Aufgabe Besuchergruppen von Bundestagsabgeordneten zu betreuen. 1998 wurden rund 90.000 Besucher in Berlin als Gäste empfangen.[10] Als ein Produkt der Primäraufgaben des Amtes möchte ich an dieser Stelle auch noch die sogenannte Kanzlermappe nennen, ein Bericht für den Bundeskanzler und die Sitze der Regierung. Sie informiert zweimal täglich über wichtige Vorfälle im In- und Ausland, spiegelt Stimmungen wieder und enthält Kommentare der Presse; insgesamt finden sich dort Berichte aus 50 Titeln überregionaler Presse und Zeitschriften. Diese Mappe wird in über dreißigfacher Ausfertigung jeden Morgen an Kanzler, Bundeskanzleramt, Regierungssprecher und weitere Abonnementen gegeben.

Auf die anderen Aufgaben des BPA möchte ich im nachfolgenden Schritt intensiver eingehen. Insbesondere beschrieben werden soll die Primäraufgabe: die Informationsversorgung der Bundesregierung durch die einzelnen Gruppen und Referate des BPA.

IV. Aufgaben

Norbert Schäfer, ab Oktober 1982 Leiter der Nachrichtenabteilung des BPA, soll zu seinem Amtsantritt gesagt haben: „Bisher habe ich Nachrichten gelesen, gehört und gemacht. Ich wusste gar nicht, dass man sie auch verwalten kann.“[11]

[...]


[1] Vgl. in: Kordes, Pollmann: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“, Droste Verlag, Düsseldorf 1985

[2] Vgl. Kordes, Pollmann: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“, Droste Verlag, Düsseldorf 1985

[3] sehr wohl haben allerdings die Ministerien heute eigene Pressesprecher und Referenten, diese beziehen jedoch ihre Informationen hauptsächlich aus dem BPA

[4] Vgl. Kordes, Pollmann: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“, Droste Verlag, Düsseldorf 1985

[5] zu dieser besonderen Position des Chefs BPA und sich dem daraus ergebenden Dilemma zwischen Informationspflicht nach außen und Regierungsgebundenheit nach innen möchte ich noch an späterer Stelle eingehen.

[6] Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil I (GGO), § 81

[7] Vgl. hierzu den aktuellen Flyer des BPA: Arbeit und Aufgaben des Bundespresseamts, Hrsg.: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

[8] Vgl. ebenda

[9] Vgl. Interview mit Herrn Dr. Seeger vom 01.09.2002

[10] Vgl. Lamberty: Impressionen aus dem Bundespresseamt 1949 – 1999, Dr. Karl-Heinz Lamberty, Bonn 1999

[11] Vgl. ebenda

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt)
Hochschule
Universität Potsdam  (Lehrstuhl politisches System der BRD)
Veranstaltung
Ereignismanagement
Note
1,1
Autor
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V25002
ISBN (eBook)
9783638277433
ISBN (Buch)
9783638648530
Dateigröße
589 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Arbeit mit sehr guter Benotung und komplettem Interview mit Dr. Seeger, Chief Controlling im Bundespresseamt.
Schlagworte
Presse-, Informationsamt, Bundesregierung, Ereignismanagement
Arbeit zitieren
Dipl. Verwaltungswissenschaftler Moritz von Münchhausen (Autor:in), 2002, Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25002

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