Frauenerbfolge im Lehnswesen des Mittelalters - Das Privilegium Minus von 1156 als Beispiel mittelalterlicher Frauenerbfolge und seine Stellung im Lehnrecht


Seminararbeit, 1999

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Weibliche Erbfolge
II.1 Theoretischer Ansatz der weiblichen Erbfolge
II.2 Definition des Begriffs “weibliche Erbfolge“

III. Anmerkungen zum Privilegium Minus

IV. Aussagen im Privilegium Minus zur Erbfolge in weiblicher Linie

V. Quellenvergleiche
V.1 Weibliche Erbfolge und Erbfolge in weiblicher Linie vor dem Privilegium Minus
V.2 Weibliche Erbfolge und Erbfolge in weiblicher Linie nach dem Privilegium Minus

VI. Schluß

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das Lehenswesen, so lautet der weitgefaßte Oberbegriff der Untersuchungsreihe, mit der ich mich bisher beschäftigt habe und im weiteren zu tun gedenke. Die Erbfolge im Lehenswesen, insbesondere die Frauenerbfolge, stellt natürlich nur einen Teilaspekt des Themas dar, wenn auch keinen unbedeutenden. Als Arbeitsansatz zur Untersuchung der Frauenerbfolge im Lehenswesen habe ich das berühmte Privilegium Minus von 1156 gewählt. Dieses soll den Mittelpunkt der Arbeit darstellen, von dem aus andere Fälle von weiblicher Erbfolge, sowohl vor, als auch nach dem Privilegium Minus untersucht werden. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse kann dann versucht werden, die Stellung des Privilegiums im Lehnrecht zu beurteilen. Ob der Vielfalt der Quellenlage war es ratsam, die Untersuchung auf das Gebiet des Deutschen Reiches einzugrenzen, da die Ausführungen, hätte man andere europäische Feudalstaaten hinzugezogen, sonst zu umfangreich oder aber zu ungenau geworden wären. Bei der Arbeit habe ich versucht ,so weit wie möglich auf urkundliches Material zurückzugreifen. Dieses sollte dann zusammen mit Aussagen der Sekundärliteratur die Basis der Untersuchung darstellen. Dabei erwiesen sich die Beiträge von Heinrich Appelt ,Gisela van der Ven und Noberto Ritter von Greiffen, als sehr detailliert und hilfreich.

Ein Wort noch zur Methode der Darstellung. Es soll zunächst versucht werden, die allgemeine Problemstellung weiblicher Erbfolge zu erläutern, sowie eine Begriffsdefinition zu geben. Sodann wird das Privilegium Minus und die darin gemachten Aussagen zum Thema Ziel der Untersuchung sein. Abschließend werden dann andere historische Quellen zum Vergleich herangezogen.

II. Weibliche Erbfolge

II.1 Theoretischer Ansatz der weiblichen Erbfolge

Das Verhältnis des Lehnsherren zur Erblichkeit der Lehen war schon vom Grunde auf ambivalent. Zum einen hatte der Lehnsherr ein berech-tigtes Interesse an der Erhaltung der Treue und Dienstfähigkeit seiner Vasallen. Andererseits wollte er aber gewahrt wissen, daß das vergebene Lehen in absehbarer Zeit an ihn, oder seine Nachfahren, zurückfällt.[1] Auch war die Erblichkeit der Lehen ursprünglich nicht im Lehnsrecht vorgesehen. Es bestand viel mehr ein persönliches Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall, welches mit dem Tod eines der beiden endete. Es entwickelte sich jedoch die Gewohnheit, dem Sohn als Nachfolger des Vaters, das Lehen zu übertragen.[2] So fiel das Lehen zwar faktisch an den Herrn heim, das Lehnsband wurde aber neu begründet, wenn sich ein tauglicher Lehnserbe binnen Jahr und Tag zu Hulde und Mannschaft erbot.[3] Solange sich die Tauglichkeit eines Erben über die mit Waffen zu leistende Unterstützung definierte, war die Möglichkeit einer weiblichen Erbfolge natürlich ausgeschlossen. Da Frauen nicht im Besitz des vollen Wehrrechtes waren und somit auch über keinen Heerschild verfügten, waren sie nicht Lehensberechtigt.[4] Sobald aber diese Art von zu leistendem Dienst nicht mehr die causa für den Lehnsvertrag war, der Waffendienst also auch von einem Dritten stellvertretend für den Vasallen übernommen werden konnte, wurde die Frau Lehns- und als spätere Folge davon auch Erbberechtigt.[5]

II.2 Definition des Begriffs “weibliche Erbfolge“

Damit ist die Übernahme eines Lehens und der damit verbundenen Rechte und Pflichten seitens der Frau eines verstorbenen Vasallen gemeint. Davon abzugrenzen ist der Begriff der „Erbfolge in weiblicher Linie“. Dieser beinhaltet die weibliche Erbfolge und ergänzt diese um die Erbberechtigung aller Nachkommen der Frau, gleich welchen Geschlechts. In beiden Fällen handelt es sich wohl jedoch um ein subsidiäres Recht, das heißt also, daß eine Frau nur als Erbin in Frage kommt, wenn kein männlicher Nachkomme in der Familie vorhanden ist.[6]

III. Anmerkungen zum Privilegium Minus

Inhalt der folgenden Bearbeitung wird das Diplom Kaiser Friederichs I. für den ersten österreichischen Herzog Jasmirgott vom 17.September 1156 sein, welches man als Privilegium Minus bezeichnet.[7] Davon abzugrenzen ist das sogenannte Privilegium Maius. Dabei handelt es sich um eine Fälschung gleichen Datums, die im Auftrag Herzog Rudolfs IV. im 14.Jahrhundert erstellt wurde.[8] Aber auch die Authentizität des Privilegium Minus wurde immer wieder in Frage gestellt. So wurde mehrfach versucht diverse Bestimmungen des Diploms als spätere falsche Einschübe zu deklassieren. Eine absolut sichere Antwort auf dieses Problem wird sich aber wahrscheinlich nicht finden lassen, da das Original nicht mehr vorhanden ist, Schätzungen zufolge fehlt es schon seit 1299.[9] Der Geschichtsschreiber Friedrich Barbarossas, Bischof Otto von Freising, berichtet in dem zweiten Buch seiner „ Gesta Friderici “[10] unter anderem auch über das Privilegium Minus und bestätigt damit einen Großteil der dort gemachten Bestimmungen, so daß man im großen und ganzen mit der Echtheit der Aussagen rechnen kann.[11]

[...]


[1] Von Greiffen, 1990; S.31

[2] Van der Ven, 1949; S.1

[3] Mitteis ,L.u.S., 1974; S.640

[4] Van der Ven,1949; S.2-3; Mitteis,L.u.S.,1974; S.644

[5] Von Greiffen, 1990; S.32

[6] Von Greiffen, 1990; S.33

[7] Privilegium Minus, 1156

[8] Appelt, 1972; S.9

[9] Fichtenau, 1958, S.36

[10] Gesta Friderici, 1156-58

[11] Appelt, 1972; S. 40; Goez, 1962; S.47

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Frauenerbfolge im Lehnswesen des Mittelalters - Das Privilegium Minus von 1156 als Beispiel mittelalterlicher Frauenerbfolge und seine Stellung im Lehnrecht
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltung
Grundstufenseminar
Note
1,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
13
Katalognummer
V25051
ISBN (eBook)
9783638277853
ISBN (Buch)
9783638801935
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenerbfolge, Lehnswesen, Mittelalters, Privilegium, Minus, Beispiel, Frauenerbfolge, Stellung, Lehnrecht, Grundstufenseminar
Arbeit zitieren
Andre Zysk (Autor:in), 1999, Frauenerbfolge im Lehnswesen des Mittelalters - Das Privilegium Minus von 1156 als Beispiel mittelalterlicher Frauenerbfolge und seine Stellung im Lehnrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25051

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