Der Begriff der Gesellschaft, und die Auseinandersetzung mit dieser, hat seinen
Ursprung in vorchristlicher Zeit bei den alten Griechen.
Seit dieser Zeit wurden verschiedene Definitionsansätze gegeben. Von Platon und
Aristoteles ausgehend bis zu dem Beginn der bürgerlichen Revolutionen, und darüber
hinaus, wurde über die Gesellschaft kontrovers diskutiert.
Daraus lässt sich erkennen, dass eine eindeutige Definition des Begriffes sehr schwer
möglich ist.
Dies liegt zum einen daran, dass sich eine Gesellschaft entwickelt und immer neue
Einflüsse auf sie einwirken. Nach Nietzsche „ist nur das definierbar, was keine
Geschichte hat“ (Nietzsche, 1910, S. 373). Das gemeinsame Zusammenleben der
Menschen erfordert die Beherrschung der „inneren und äußeren Natur“ (Adorno &
Horkheimer, 1956, S. 22). Mit „innerer Natur“ ist die Triebkontrolle zu verstehen, die
den Menschen zum Beispiel davon abhält, sich bei Hungergefühlen das nächstbeste Tier
zu fangen und zu erlegen. War dies in den Anfängen der Menschheit noch alltäglich, so
hat sich durch den Wandel von technischen Möglichkeiten und sozialer Verantwort eine
Struktur gebildet, die diesen Trieb unterbindet. Die „äußere Natur“ spiegelt die
allgemeine Umwelt wider. Die Menschen haben gelernt, die natürlichen Ressourcen zu
ihrem Vorteil zu verwenden. Anfangs noch einfacher Werkzeugbau, heutzutage
Energiegewinnung und Lebensmittelversorgung.
Auch die Sichtweise der Gesellschaftsmitglieder erfuhr, bedingt unter anderem durch
Wechsel in den Staatsformen, eine Entwicklung. Die Fragestellung nach der
Gesellschaft beinhaltet also auch immer die Rolle des Staates, der als Gegensatz zu der
Gesellschaft gesehen wird.
Dabei ist herauszustellen, dass der Staat eine von der Gesellschaft geschaffene
Organisationsform darstellt. Die staatliche Ordnung bietet, mit Hilfe von künstlich
geschaffenen Institutionen, die Befriedigung an gewissen Grundbedürfnissen. Dies kann
zum Beispiel die Versorgung mit Bildung sein. Die Verhinderung von Selbstjustiz
einhergehend mit der Gesetzgebung bietet den Gesellschaftsmitgliedern Sicherheit.
Jeder Einzelne gibt dabei einen Teil seiner individuellen Freiheit auf, um geordneter
und sicherer in der Gesellschaft zu leben. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff „Gesellschaft“
2.1 Die griechischen Philosophen
2.2 bürgerliche Revolutionen
2.3 Die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft
2.4 Ausblick
3. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Begriff der Gesellschaft, und die Auseinandersetzung mit dieser, hat seinen Ursprung in vorchristlicher Zeit bei den alten Griechen.
Seit dieser Zeit wurden verschiedene Definitionsansätze gegeben. Von Platon und Aristoteles ausgehend bis zu dem Beginn der bürgerlichen Revolutionen, und darüber hinaus, wurde über die Gesellschaft kontrovers diskutiert.
Daraus lässt sich erkennen, dass eine eindeutige Definition des Begriffes sehr schwer möglich ist.
Dies liegt zum einen daran, dass sich eine Gesellschaft entwickelt und immer neue Einflüsse auf sie einwirken. Nach Nietzsche „ist nur das definierbar, was keine Geschichte hat“ (Nietzsche, 1910, S. 373). Das gemeinsame Zusammenleben der Menschen erfordert die Beherrschung der „inneren und äußeren Natur“ (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 22). Mit „innerer Natur“ ist die Triebkontrolle zu verstehen, die den Menschen zum Beispiel davon abhält, sich bei Hungergefühlen das nächstbeste Tier zu fangen und zu erlegen. War dies in den Anfängen der Menschheit noch alltäglich, so hat sich durch den Wandel von technischen Möglichkeiten und sozialer Verantwort eine Struktur gebildet, die diesen Trieb unterbindet. Die „äußere Natur“ spiegelt die allgemeine Umwelt wider. Die Menschen haben gelernt, die natürlichen Ressourcen zu ihrem Vorteil zu verwenden. Anfangs noch einfacher Werkzeugbau, heutzutage Energiegewinnung und Lebensmittelversorgung.
Auch die Sichtweise der Gesellschaftsmitglieder erfuhr, bedingt unter anderem durch Wechsel in den Staatsformen, eine Entwicklung. Die Fragestellung nach der Gesellschaft beinhaltet also auch immer die Rolle des Staates, der als Gegensatz zu der Gesellschaft gesehen wird.
Dabei ist herauszustellen, dass der Staat eine von der Gesellschaft geschaffene Organisationsform darstellt. Die staatliche Ordnung bietet, mit Hilfe von künstlich geschaffenen Institutionen, die Befriedigung an gewissen Grundbedürfnissen. Dies kann zum Beispiel die Versorgung mit Bildung sein. Die Verhinderung von Selbstjustiz einhergehend mit der Gesetzgebung bietet den Gesellschaftsmitgliedern Sicherheit. Jeder Einzelne gibt dabei einen Teil seiner individuellen Freiheit auf, um geordneter und sicherer in der Gesellschaft zu leben.
Die Gesellschaft wird in ihrer Dynamik durch die staatliche Kontinuität und Übersichtlichkeit gebremst. Je ausgeprägter die Struktur des Staates ist, desto mehr Freiheiten geben die einzelnen Individuen auf.
Die historische Entwicklung der Begriffsdefinitionen müsste sich demnach analog den Staatsformen weiterentwickeln, und umgekehrt. Es ist auch möglich, dass sich in den unterschiedlichen Zeiten die Rollenverteilung von Staat und Gesellschaft gewandelt hat. Die wechselseitigen Einflüsse des Staates auf die Vorstellungen der Gesellschaftsmitglieder, und deren Einflussnahme auf das Staatsgebilde, sollen genauer betrachtet werden.
Dieser Zusammenschluss zwischen Staat und Gesellschaft, der sich auch in den frühen Definitionen wiederfindet, bedingt allerdings keine feste, räumliche Begrenzung der Gesellschaft. Zwar sind Staaten an ihre Landesgrenzen gebunden, und unterschiedliche Staaten haben auch abweichende Institutionen, aber der Grundgedanke eines starren Staates neben der dynamischen Gesellschaft bleibt. Die Geschichte hat auch gezeigt, dass die Gesellschaftsentwicklung grenzübergreifend ist. Als bestes Beispiel dafür dient die Bewegung der bürgerlichen Revolution, die in Amerika ihren Anfang nahm und sich über Frankreich, und kurze Zeit später auch über Resteuropa, ausbreitete.
Als Abgrenzung zwischen Gesellschaften gilt eine eigene Kultur und Tradition (Wienold im Lexikon zur Soziologie, 1994, S. 236 / 237). Auch Religion und andere Glaubensrichtungen zähle ich dazu.
Gesellschaft ist also eher als abstraktes Konstrukt zu sehen, das als Ganzes über einzelnen Gruppen und Gesellschaftsmitgliedern steht. Bei der Diskussion über die Gesellschaft ist allerdings die Betrachtung des „Zusammenschlusses und die Trennung der biologischen Einzelwesen...; wodurch sie ihr Leben reproduzieren, die äußere und innere Natur beherrschen, und woraus auch Herrschaftsformen und Konflikte...folgen“ (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 22) bedeutender.
Der Fokus der Arbeit wird sich demnach auf das Verhalten und die Beziehungen der Gruppenmitglieder untereinander, sowie die entsprechende Einflussnahme der staatlichen Ordnung konzentrieren.
Die Vorgehensweise orientiert sich an dem historischen Ablauf der gegebenen Definitionen.
2. Der Begriff „Gesellschaft“
2.1 Die griechischen Philosophen
Die griechischen Philosophen sehen die Gesellschaft als eine organisierte Arbeitsteilung. Grundgedanke ist, dass jedes Individuum eine Tätigkeit besonders gut beherrscht, und dieses Talent in die Gemeinschaft einbringt, um die Lebensbedürfnisse jedes Einzelnen zu erfüllen (vgl. Adorno & Horkheimer, 1956, S. 23). Auch Riedel sieht in der Gesellschaft einen „auf Arbeit und Tausch beruhenden Handlungszusammenhang“ (Schmidt, 1995, S. 355). Ein Bauer pflanzt demnach nicht nur für sich das Getreide an, sondern auch für seine gesamte Familie. Im Gegenzug erhält er zum Beispiel Kleidung oder Werkzeuge.
Bei Platon werden Gesellschaft und Staat nicht getrennt, der Staat ist die Gesellschaft und umgekehrt. Der einfachste Staat kann aus wenigen Einzelwesen bestehen. Eine Entwicklung vollzieht sich, sobald die Ansprüche über die Befriedigung der Lebensbedürfnisse hinausgeht. „Die mit der Kultur wachsenden Ansprüche führen zu einer Ausdehnung des Staatswesens und dann zu kriegerischen Zusammenstößen mit benachbarten Staaten“ (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 24). Auch das Bedürfnis nach einem besonderen Rohstoff, das von den Mitgliedern des Staates nicht erfüllt werden kann, ist eine Möglichkeit für Konflikte. Die Gemeinschaft versucht, mit kriegerischem Handeln an diesen Rohstoff zu gelangen. Dies wiederum führt zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis im Staat, um sich vor dem Gegner zu schützen.
Eine andere Alternative ist der Tauschhandel mit benachbarten Staaten. Auch hier entstehen neue Bedürfnisse in Form von Regulations- und Kontrollmechanismen, um von dem Partner nicht betrogen zu werden.
Platon geht sogar davon aus, dass „die quantitative Zunahme der Bevölkerung eine qualitative Änderung der Gesellschaftsstruktur bedingt“ (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 24). Dies bedeutet, dass durch die reine Reproduktion der Gesellschaftsmitglieder neue Bedürfnisse entstehen, die zu einer komplexeren Organisation führen. Zu nennen ist zum Beispiel eine Kinderbetreuung, die den Eltern ermöglicht ihre speziellen Fertigkeiten uneingeschränkt der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Der Nachwuchs kann auf diese Weise auch einheitlich in die Gesellschaft integriert werden, um so die Spezialfähigkeiten frühzeitig zu fördern.
Hat der Staat eine bestimmte Größe erreicht, ist es nach Platon erforderlich „einen Stand zu schaffen, der die Ordnung aufrecht erhält und die Ziele bestimmt: die Regenten“ (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 24). Die Führer der Gesellschaft entspringen demnach aus dem Bedürfnis jedes Einzelnen nach einer geordneten Hand. Sie sind also durch ihre bloße Anwesenheit von der Bevölkerung legitimiert und verehrt.
Die totalitären Herrschaften der alten griechischen Stadtstaaten haben zu dieser Erkenntnis sicherlich einen Großteil beigetragen. Schließlich werden in solchen Systemen gegenteilige Auffassungen selten toleriert oder veröffentlicht.
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