Diese Arbeit wird einen Fall aus der Praxis der Jugendhilfe beschreiben. Dieser Fall hat bereits eine lange Geschichte, das heißt, der Jugendliche befindet sich schon seit längerer Zeit in der Jugendhilfe.
Es sind mittlerweile auch schon einige Schritte für die weitere Lebensgestaltung des Jugendlichen überlegt und eingeleitet worden. Das heißt es soll in dieser Arbeit nicht vordergründig darum gehen diesen Fall zu „lösen“ und am Ende entsprechende Interventionsideen parat zu haben, die dann so umgesetzt werden.
Vielmehr soll es einerseits darum gehen, die einzelnen Schritte der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe exemplarisch am Fall nachzuvollziehen und andererseits das bisherige Hilfegeschehen anhand der intensiven Beschäftigung mit dem Fall zu überprüfen, gegebenenfalls neue Aspekte in den Blick zu bekommen und eventuell neue Alternativen zu den bisher geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zu erhalten, unabhängig davon, von wem diese Maßnahmen durchgeführt werden.
Diese Arbeit wird also den Fall an sich in den Blick nehmen, nicht den Fall aus Sicht unserer Institution. Ein Teil dieser Arbeit wird sich deswegen auch mit der Thematik des Betreuers aus juristischer Sicht beschäftigen, da dieses Maßnahme als ein Teil der zukünftigen Hilfe bereits eingeleitet und beantragt ist. Die Betrachtung des Falls geschieht dabei in den Schritten:
Sozialpädagogische Anamnese;
Sozialpädagogische Diagnose;
Sozialpädagogische Intervention;
Sozialpädagogische Evaluation.
Dieses Buch soll somit Praxishilfe für Menschen sein, die sich mit sozialpädagogischer Einzelfallhilfe beschäftigen
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DER FALL ODER DIE SITUATION
3 SOZIALPÄDAGOGISCHE ANAMNESE
3.1 ANAMNESE IM FALL MIRKO
3.2 HYPOTHESEN
4 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE DIAGNOSE
4.1 DIAGNOSE IM FALL MIRKO
4.1.1 HYPOTHESE 1
4.1.2 HYPOTHESE 2
4.1.3 HYPOTHESE 3
4.1.3.1 Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
4.1.3.1.1 Voraussetzungen
4.1.3.1.2 Ausgestaltung
4.1.3.1.2.1 §34 SGB VIII
4.1.3.1.2.2 § 35 SGB VIII (ISPE)
4.1.3.1.3 Zusammenfassung
4.1.3.2 „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ (§ 72 BSHG)
4.1.3.2.1 Art der Hilfe
4.1.3.2.2 Voraussetzungen der Gewährung
4.1.3.2.3 Leistungen
4.1.3.2.4 Formen der Hilfe
4.1.3.2.5 Dauer der Hilfe
4.1.3.2.6 Zusammenfassung
4.1.3.3 „Bestellung eines Betreuers“ (§§ 1896 ff BGB)
4.1.3.3.1 Voraussetzungen [§1896 ff. BGB]für die Bestellung eines Betreuers:
4.1.3.3.2 Verfahren [§ 65 ff. FGG]für die Bestellung eines Betreuers:
4.1.3.3.3 Rechtliche Stellung des Betreuers:
4.1.3.3.4 Aufgaben und Befugnisse [ §1901 ff. BGB]des Betreuers:
4.1.3.3.5 Zusammenfassung
4.1.3.4 Vergleichende Betrachtungen
4.1.4 HYPOTHESE 4
4.1.4.1 Werkstatt für behinderte Menschen
4.1.4.1.1 Grundsatzintention
4.1.4.1.2 Voraussetzungen
4.1.4.1.3 Kosten
4.1.4.1.4 Arbeitsentgelt
4.1.4.1.5 Zusammenfassung
4.1.4.2 Abschließende Betrachtung
4.1.5 HYPOTHESE 5
4.2 ZUSAMMENFASSUNG
5 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE INTERVENTION
5.1 INTERVENTION IM FALL MIRKO
6 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE EVALUATION
6.1 EVALUATION IM FALL MIRKO
7 ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN
8 VERWENDETE LITERATUR UND MATERIALIEN
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die einzelnen Phasen der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe exemplarisch anhand des Falls „Mirko“ zu durchlaufen. Anstatt den Fall aus institutioneller Sicht zu „lösen“, steht die systematische Auseinandersetzung mit der bisherigen Biografie, die Ableitung fachlicher Hypothesen sowie die Prüfung notwendiger Interventionsmöglichkeiten und rechtlicher Rahmenbedingungen im Fokus.
- Strukturierte Analyse sozialpädagogischer Fallarbeit anhand der Schritte Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation.
- Untersuchung von Handlungsfeldern und notwendigen Unterstützungsformen für junge Volljährige mit kognitiven Einschränkungen.
- Juristische Einordnung verschiedener Betreuungs- und Hilfemöglichkeiten (§ 41 SGB VIII, § 72 BSHG, §§ 1896 ff. BGB).
- Reflexion der Bedeutung von Arbeitsbündnissen und professioneller Distanz bei der Unterstützung hilfsbedürftiger Klienten.
Auszug aus dem Buch
Die sozialpädagogische Intervention
Bei dieser Phase der Fallarbeit gilt es nun, die konkrete Form des Einmischens in die Lebenszusammenhänge des Klienten zu vollziehen. Intervention kann hier durch einen Eingriff des Einzelfallhelfers stattfinden. Durch den Eingriff wird die Ausübung (Intervention) zwangsläufig durchgeführt. Beim Angebot wird dem Klienten eine Hilfestellung in Form eines Vorschlags unterbreitet, auf die er eingehen kann oder nicht. Da die Entscheidung über die Nutzung des Angebots beim Klienten liegt, sollten diese qualitativ und attraktiv zugleich sein. Gehen die Interventionsformen Eingriff und Angebot vom Sozialarbeiter aus, so bezieht sich die Intervention des gemeinsamen Handelns auf die Kooperation von Klient und Fallhelfer. Hier sollte der Helfende verstärkend auf die Wünsche und Bedürfnisse des Klienten wirken.
Ein Eingriff bedeutet dabei immer Machtgebrauch und Einschränkung des Klienten. Deshalb sollten Eingriffe bestehendes Potential an Selbstbestimmung nicht zerstören. Wenn ein Eingriff unbedingt notwendig sein sollte, muß er begrenzt werden auf das unbedingt Notwendige. Dies könnten sein:
- Abwehr von drohender Gefahr
- Verteidigung von Rechten
- Erhaltung und Herstellung von Schonräumen und Entlastungen.
Grundsätzlich geht die sozialpädagogische Intervention von dem Grundsatz aus, daß sie ihren Eingriffsanteil verkleinern und den Anteil an Angeboten und gemeinsamen Handeln vergrößern muß.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Hinführung zur Thematik und Erläuterung der Intention, den Fall Mirko exemplarisch durch die Phasen der Einzelfallhilfe zu führen.
2 DER FALL ODER DIE SITUATION: Darstellung der aktuellen Lebenssituation von Mirko, seiner Wohnform und seiner beruflichen Tätigkeit in einer Werkstatt.
3 SOZIALPÄDAGOGISCHE ANAMNESE: Detaillierte Rekonstruktion der Lebensgeschichte von Mirko und Formulierung erster Arbeitshypothesen für die weitere Hilfe.
4 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE DIAGNOSE: Analyse der Probleme und Ressourcen, verbunden mit der rechtlichen Prüfung relevanter Hilfeformen wie SGB VIII, BSHG und rechtlicher Betreuung.
5 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE INTERVENTION: Konkretisierung der eingeleiteten Hilfen und Einmischungen in den Lebensalltag zur Entlastung des Klienten.
6 DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE EVALUATION: Rückblickende Betrachtung der Fallarbeit und kritische Reflexion des eigenen Vorgehens innerhalb des Hilfeprozesses.
7 ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN: Fazit zur Bedeutung der systematischen Phasierung in der Praxis und die Herausforderungen bei der Arbeit mit individuellen Biografien.
Schlüsselwörter
Einzelfallhilfe, Sozialpädagogische Diagnose, Anamnese, Intervention, Evaluation, Jugendhilfe, Betreutes Wohnen, Rechtliche Betreuung, Geistige Behinderung, SGB VIII, BSHG, Hilfeplan, Lebensführung, Fallarbeit, Soziale Integration
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit widmet sich der methodischen Aufarbeitung eines Praxisbeispiels aus der Jugendhilfe, bei dem ein junger Volljähriger in seiner Verselbstständigung begleitet wird.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Strukturphasen der sozialpädagogischen Fallarbeit sowie die rechtlichen Grundlagen von Betreuungsmaßnahmen und Hilfsangeboten für junge Erwachsene.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Hilfeprozess für den Klienten Mirko systematisch zu durchlaufen, um die Angemessenheit verschiedener Interventionen und Betreuungsformen fachlich zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird das Modell der multiperspektivischen Fallarbeit (nach B. Müller) angewandt, welches Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation als methodischen Rahmen vorgibt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der Biografie (Anamnese), die Definition der Problembereiche (Diagnose) sowie die Untersuchung von rechtlichen Handlungsoptionen und praktischen Interventionsschritten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Einzelfallhilfe, rechtliche Betreuung, Hilfeplanung nach SGB VIII und die spezifischen Herausforderungen im Umgang mit geistiger Behinderung geprägt.
Welche Rolle spielt die rechtliche Betreuung in Mirkos Fall?
Die rechtliche Betreuung stellt eine notwendige Entlastungsmaßnahme dar, da der Klient aufgrund seiner Einschränkungen komplexe Lebensbereiche nicht eigenständig verwalten kann.
Warum wird die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Option diskutiert?
Sie bietet einen geschützten Rahmen, der Mirkos Fähigkeiten entspricht, soziale Kontakte auf Augenhöhe ermöglicht und eine sinnvolle Tagesstruktur bietet, ohne ihn durch Überforderung zu destabilisieren.
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- Frank Boßmann (Author), 2003, Die Phasen der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe anhand eines Praxisbeispiels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25276