„Internationalisierung“ und „Globalisierung“ sind Schlagworte, die nahezu in jeder wirtschaftspolitischen Diskussion auftreten. Sie sind oft Gegenstand zahlreicher Erklärungsversuche, wenn es um Rechtfertigung von Regulierungen bzw. Deregulierungen geht. Von dieser Thematik ist auch die Rechnungslegung betroffen. „Internationalisierung“ und „Globalisierung“ sowie eine erhöhte Kapitalmarktorientierung von Unternehmen führen zu einer zunehmenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards. Spektakuläre Zusammenbrüche von Unternehmen sowie diverse Bilanzskandale haben dazu geführt, dass der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers an Ansehen und Vertrauen in der Öffentlichkeit verloren hat. Infolge dessen wurde die Qualität der Abschlussprüfung stark kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz am 15.12.2003 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG) vorgelegt, um diesen nationalen und internationalen Entwicklungen gerecht zu werden.
Dieses Buch zeigt einige Eckpunkte des Gesetzesentwurfs auf und unterzieht die geplanten Gesetzesänderungen einer kritischen Würdigung. Dazu werden zunächst die geplanten Änderungen im Bereich des Bilanzrechts dargestellt. Daran anschließend erfolgt eine Vorstellung der Modifikationen und Neuerungen im Bereich der Abschlussprüfung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Änderungen im Bereich des Bilanzrechts
2.1 IAS-Verordnung
2.1.1 Anwendung von IAS im Konzernabschluss
2.1.2 Anwendung von IAS im Einzelabschluss
2.2 Modernisierungsrichtlinie
2.3 Schwellenwertrichtlinie
2.4 Fair-Value-Richtlinie
3 Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung
3.1 Internationale und nationale Entwicklungen
3.2 Allgemeine Ausschlussgründe - § 319 HGB-E
3.3 Besondere Ausschlussgründe - § 319a HGB-E
4 Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die Eckpunkte des Referentenentwurfs zum Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) aufzuzeigen und die geplanten Gesetzesänderungen kritisch zu würdigen. Dabei liegt der Fokus auf der Anpassung des deutschen Bilanzrechts an internationale Standards sowie der Stärkung der Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung.
- Einführung und Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)
- Modernisierung der Lageberichterstattung und Risikoberichterstattung
- Anpassung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen
- Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch erweiterte Ausschlussgründe
- Regulierung unvereinbarer Beratungstätigkeiten und des Selbstprüfungsverbots
Auszug aus dem Buch
3.3 Besondere Ausschlussgründe - § 319a HGB-E
Für Unternehmen, die gemäß § 2 Abs. 5 WpHG an einem geregelten Kapitalmarkt zugelassen sind, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds gelten nach dem neu eingeführten § 319a HGB-E verschärfte Unabhängigkeitsforderungen an den Abschlussprüfer. Der Grund hierfür liegt in dem besonderen öffentlichen Interesse der angesprochenen größeren Personenkreise.
Ein Abschlussprüfer ist von der Abschlussprüfung gemäß § 319a Abs. 1 Nr. 1 HGB-E auszuschließen, wenn er in den letzten fünf Jahren jeweils die Umsatzgrenze von 15 % (bisher 30 %) der beruflichen Gesamteinnahmen, die er von der zu prüfenden Kapitalgesellschaft oder von Unternehmen, an denen die zu prüfende Kapitalgesellschaft mehr als 20 % der Anteile besitzt, überschritten hat, und dies auch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten ist.
Erbringt der Abschlussprüfer „Rechts- oder Steuerberatungsleistungen, die sich auf Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem zu prüfenden Jahresabschluss gestaltend und nicht nur unwesentlich auswirken“, ist er von der Abschlussprüfung ebenfalls auszuschließen (§ 319a Abs. 1 Nr. 2 HGB-E). Gibt der Abschlussprüfer lediglich Hinweise auf die bestehende Rechtslage und wird dabei nicht gestaltend tätig, sind auch weiterhin Beratungsleistungen gestattet. Hierbei handelt es sich um eine der sensibelsten Regelungen des BilReG, da dem Gesetzeslaut nicht ohne weiteres zu entnehmen ist, dass auch weiterhin Kernbereiche der Steuerberatungsleistungen weiterhin zulässig sind. Auch hier wird auf das Selbstprüfungsverbot abgestellt, wodurch eine justiziable Abgrenzung gerechtfertigt erscheint.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt die wirtschaftliche Notwendigkeit der Internationalisierung der Rechnungslegung und die Reaktion des Gesetzgebers auf Unternehmenskrisen durch das BilReG.
2 Änderungen im Bereich des Bilanzrechts: Analysiert die Einführung der IAS, die Modernisierung der Lageberichterstattung, die Anpassung der Schwellenwerte sowie die neuen Anforderungen an die Fair-Value-Bewertung.
3 Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung: Untersucht die verschärften Unabhängigkeitskriterien für Abschlussprüfer, unterteilt in allgemeine und besondere Ausschlussgründe für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
4 Thesenförmige Zusammenfassung: Fasst die zentralen Reforminhalte kompakt zusammen, insbesondere die Pflicht zur IAS-Anwendung für börsennotierte Unternehmen und die strengeren Compliance-Vorgaben für Prüfer.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsreformgesetz, BilReG, IAS, IFRS, Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Unabhängigkeit, Lagebericht, Risikoberichterstattung, Kapitalmarktorientierung, Fair-Value, Selbstprüfungsverbot, Schwellenwerte, Konzernabschluss, Wirtschaftsprüfer
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert den Referentenentwurf zum Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und dessen Auswirkungen auf das deutsche Bilanzrecht sowie den Berufsstand der Abschlussprüfer.
Welche sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Einführung von IAS/IFRS, die Erhöhung der Transparenz im Lagebericht, die Anpassung von Unternehmensgrößen-Schwellenwerten und die Verschärfung von Unabhängigkeitsregeln bei Prüfungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Würdigung des Gesetzesentwurfs hinsichtlich seiner Effektivität bei der Umsetzung internationaler Standards und der Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung.
Welche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse, die den Gesetzesentwurf sowie Stellungnahmen aus der Fachwelt und einschlägige Literatur evaluiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der bilanziellen Änderungen (IAS-Anwendung, Lagebericht, Schwellenwerte) und eine Untersuchung der neuen, verschärften Prüfer-Unabhängigkeitsregeln.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind BilReG, IAS, Unabhängigkeit, Abschlussprüfung und Risikoberichterstattung.
Warum gelten für bestimmte Unternehmen verschärfte Anforderungen?
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses bei kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen für diese Unternehmen höhere Standards an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gelten.
Was bedeutet das "Selbstprüfungsverbot" im Kontext der Arbeit?
Das Selbstprüfungsverbot verhindert, dass ein Abschlussprüfer Leistungen beurteilen muss, die er im Vorfeld selbst erbracht hat, um die Objektivität des Prüferurteils zu wahren.
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- Pitt Denecke (Author), 2004, Darstellung und Würdigung des Entwurfs eines Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25395