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Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen

Title: Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen

Term Paper (Advanced seminar) , 2004 , 17 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Tim Kirchner (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Summary Excerpt Details

[...]
Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%-
Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, die
der Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3
Auch die Einführung des „gemeindeutschen Satzes“, welcher ein Quorum4 von
maximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel als
fester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisen
akzeptiert wurde.
Zur Rechtfertigung der Sperrklausel werden häufig die selben Argumente
vorgebracht. In jeder Konsolidierung des Urteils zur Rechtmäßigkeit der
Sperrklausel betonte das Bundesverfassungsgericht die Gefahr der
„Splitterparteien“. Sowohl die Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik als
auch die Garantie für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments werden oft als
Rechtfertigungsgründe für die Sperrklausel ins Feld geführt.
Diese und andere Gründe bedürfen einer genaueren Betrachtung ihrer
Argumentationsweise und es wird sich zeigen, dass die genannten
Begründungen zu einseitig und teilweise auch falsch sind.
Diese Arbeit wird einen kurzen Abriss über die „Entstehung“ der Sperrklausel im
deutschen Wahlrecht liefern und sich anschließend mit den in der heutigen Zeit
noch immer aktuellen kontroversen Meinungen und Fragen beschäftigen.
2 Der Parlamentarische Rat ist die „[...] zur Ausarbeitung des Grundgesetzes am 1.9.1948
zusammengekommene Versammlung, die aus 65 von den elf Landtagen der Westzonen
gewählten Abgeordneten bestand, zu denen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimme
hinzukamen. [...] Präsident des Parlamentarischen Rats war der spätere Bundeskanzler K.
Adenauer (CDU).“ Schmidt. Seite 692
3 Hierauf wird in Punkt 2 (Die 5%-Sperrklausel) noch näher eingegangen.
4 Quorum „(von lat. Quorum = derer, von denen), die satzungsrechtlich oder gesetzlich
vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen,
die zur Beschlussfähigkeit einer Vereinigung [...] führen“ Schmidt. Seite 787.
Bezogen auf Wahlen bedeutet dies, dass nur Parteien am Verhältnisausgleich teilnehmen
können, die ein bestimmtes Quorum von vorher festgelegter Höhe erreicht haben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die 5%-Sperrklausel

2.1 Die Konsolidierung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der 5%-Sperrklausel

2.2 Argumente des Bundesverfassungsgerichts für die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel

3. Häufige Rechtfertigungsversuche für die Zulässigkeit der Sperrklausel

3.1 Die Verhältnisse in der Weimarer Republik als gängige Rechtfertigung für die Sperrklausel

3.2 Die Gefahr der „Splitterparteien“ als gängige Rechtfertigung für die Sperrklausel

3.3 Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments als Rechtfertigung für die 5%-Sperrklausel

4. Schluss

5. Bibliographie

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der 5%-Sperrklausel im deutschen Wahlrecht. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die vom Bundesverfassungsgericht angeführten Argumente zur Rechtfertigung der Sperrklausel – insbesondere der Verweis auf die Weimarer Republik, die Gefahr von Splitterparteien und die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments – einer fundierten Überprüfung standhalten oder ob sie lediglich als Instrumentarium zur Absicherung etablierter Parteien dienen.

  • Historische Entstehung der 5%-Sperrklausel in der frühen Bundesrepublik.
  • Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel.
  • Kritische Bewertung der Weimarer Republik als Rechtfertigungsargument.
  • Untersuchung des Spannungsfeldes zwischen Funktionsaspekt und Repräsentationsaspekt.
  • Einfluss der Sperrklausel auf die politische Partizipation und Chancengleichheit.

Auszug aus dem Buch

Die Gefahr der „Splitterparteien“ als gängige Rechtfertigung für die Sperrklausel

Sowohl von Seiten des Bundesverfassungsgerichts als auch in der herrschenden Meinung und in der Literatur ist der Sachverhalt der Splitterpartei das Argument schlechthin gegen die Gegner einer Sperrklausel. Obwohl es, wie schon weiter oben erwähnt, keine klar abgegrenzte Definition des Bundesverfassungsgerichts hierzu gibt, sind sich die Befürworter der Sperrklausel als Reaktion auf die Weimarer Republik einig, dass Splitterparteien der Untergang der Demokratie seien. Schließlich hat die Sperrklause zur „[...] Verfestigung des bestehenden Parteiensystems beigetragen“ und gewährleistet weiterhin, dass es im Parlament eine überschaubare Ordnung gibt. Damit erst gar nicht die „Gefahr einer die Bildung arbeitsfähiger Parlamente und Regierungen erschwerenden Parteienzersplitterung“ entstehen kann, wird der Begriff „Splitterpartei“ von vornherein negativ besetzt.

Man assoziiert sofort kleine Parteien mit exotischen Interesse und setzt diese mit staatspolitischen Gefahren gleich, die nur mit der 5%-Sperrklausel bekämpft werden können.

Allerdings wird sehr klar deutlich, dass durch den nicht genau festgelegten Terminus „Splitterpartei“ Probleme entstehen. Es stellt sich die Frage, was grundlegend eine Splitterpartei ausmacht. Als Beispiel ist hier die DDP anzuführen. Erhielt sie 1919 noch 18,5% der Stimmen, so erhielt sie 1932 nur noch 0,9% der Stimmen. Im Grunde kann man trotzdem nicht von einer Splitterpartei sprechen, da sie 1919 mit 18,5% der Stimmen eine staats- und demokratietragende Partei war, die eine große Möglichkeit zur politischen Partizipation hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Kontroverse um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der 5%-Sperrklausel und skizziert die methodische Absicht der Arbeit, gängige Begründungen kritisch zu hinterfragen.

2. Die 5%-Sperrklausel: Dieses Kapitel erläutert die Genese der Sperrklausel, die nachträgliche Einführung im ersten Bundestag sowie die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als legitimierende Instanz.

2.1 Die Konsolidierung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der 5%-Sperrklausel: Hier werden die maßgeblichen Entscheidungen des Gerichts analysiert, die den Rahmen für ein maximales Quorum von 5% setzten und die Sperrklausel konstitutionell verankerten.

2.2 Argumente des Bundesverfassungsgerichts für die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel: Das Kapitel arbeitet heraus, dass das Gericht funktionalistische Argumente priorisiert und damit den Funktionsaspekt des Parlaments über den Repräsentationsaspekt stellt.

3. Häufige Rechtfertigungsversuche für die Zulässigkeit der Sperrklausel: Einleitend werden die drei zentralen Säulen der Argumentation gegen eine Abschaffung der Klausel benannt: Weimarer Erfahrungen, Parteienzersplitterung und Arbeitsfähigkeit.

3.1 Die Verhältnisse in der Weimarer Republik als gängige Rechtfertigung für die Sperrklausel: Die Arbeit zeigt, dass die Reduzierung der Weimarer Probleme auf das Fehlen einer Sperrklausel einseitig ist und historische sozio-ökonomische Faktoren ignoriert.

3.2 Die Gefahr der „Splitterparteien“ als gängige Rechtfertigung für die Sperrklausel: Es wird kritisiert, dass der Begriff „Splitterpartei“ unscharf bleibt und primär dazu dient, kleine Parteien als Gefahr für die Demokratie zu diskreditieren.

3.3 Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments als Rechtfertigung für die 5%-Sperrklausel: Das Kapitel verdeutlicht anhand von Fallbeispielen, dass parlamentarische Handlungsfähigkeit primär durch Kompromissbereitschaft entsteht und nicht durch wahltechnische Ausschlussmechanismen.

4. Schluss: Das Fazit stellt fest, dass die Rechtsprechung zur Sperrklausel auf schwachen Argumenten beruht und eine Gefahr für das Wahlrecht darstellt, da der Gesetzgeber einen zu weiten, subjektiven Spielraum erhält.

5. Bibliographie: Die Bibliographie listet die verwendeten wissenschaftlichen Quellen und Literatur zur Wahlrechts- und Verfassungsdebatte auf.

Schlüsselwörter

5%-Sperrklausel, Wahlrecht, Bundesverfassungsgericht, Weimarer Republik, Splitterparteien, Arbeitsfähigkeit, Parlamentsbildung, Wahlrechtsgleichheit, Parteiensystem, politische Partizipation, Verfassung, Funktionsaspekt, Repräsentationsaspekt, Demokratie, Konsens.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Kritik an der 5%-Sperrklausel im deutschen Wahlsystem und hinterfragt, ob deren Begründungen heute noch haltbar sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die historische Genese der Klausel, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Analyse der drei Hauptargumente der Befürworter: Weimarer Verhältnisse, Splitterparteien-Gefahr und Parlamentsstabilität.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die einseitige Argumentation zur Rechtfertigung der Sperrklausel aufzuzeigen und zu prüfen, inwiefern diese den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit beeinträchtigt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es wird eine historisch-analytische Methode angewandt, die durch die Auswertung juristischer Urteile, historischer Hintergründe und politikwissenschaftlicher Literatur zu den Themen Wahlrecht und Parteiensystem gestützt wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Argumente des Bundesverfassungsgerichts, widerlegt den simplifizierenden Rückschluss auf die Weimarer Republik und untersucht die Rolle der Sperrklausel als mögliches Instrument zur Sicherung etablierter Machtverhältnisse.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Wichtige Begriffe sind unter anderem 5%-Sperrklausel, Wahlrechtsgleichheit, Funktionsaspekt, Parteienzersplitterung und politische Partizipation.

Welche Rolle spielt die Weimarer Republik für die heutige Argumentation der Befürworter?

Die Befürworter nutzen die instabilen Verhältnisse von damals als Hauptargument, um die Notwendigkeit der Sperrklausel zu begründen. Die Arbeit zeigt jedoch auf, dass dies die sozio-ökonomische Realität jener Zeit unzulässig verkürzt.

Wie definiert das Gericht den Begriff „Splitterpartei“?

Laut der Arbeit bietet das Bundesverfassungsgericht keine klare Definition an; der Begriff wird stattdessen von den Befürwortern willkürlich negativ besetzt, um kleine Parteien politisch zu diskreditieren.

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Details

Title
Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen
College
University of Duisburg-Essen
Grade
1,7
Author
Tim Kirchner (Author)
Publication Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V25531
ISBN (eBook)
9783638281270
Language
German
Tags
Verfassungsrechtliche Bedenken Rechtfertigungen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tim Kirchner (Author), 2004, Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25531
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