Karl Bühler ordnete in seinem Organon-Modell (1934) dem Sprachzeichen die Grundfunktionen der Darstellung, des Ausdrucks sowie des Appells zu 1 . Dies bedeutet, daß ein Sender (Sprecher, Schreiber) einem Empfänger (Hörer, Leser) etwas über einen Gegenstand oder einen Sachverhalt mitteilt. Genauso verhält es sich bei Gesetzestexten: Dem Bürger werden Gebote und Verbote mitgeteilt. Doch von wem erfolgt diese Mitteilung? Oftmals bleibt der Sender hier im Unklaren. Roland Harweg fragte zu Recht, wer den Gesetzestext eigentlich äußere 2 . Er kommt zu dem Schluß, daß der Gesetzgeber - bestehend aus den Parlamentariern (Legislative), sowie aus den den Gesetzestext entwerfenden und (...) unterzeichnenden Personen 3 der Verantwortungsträger ist.
Wenn also klar ist, wer die Gesetze schreibt, weshalb ist es dann so schwierig den Verantwortlichen in den Paragraphen selbst auszumachen? Dies liegt an den zahlreichen Passiv-Konstruktionen und der damit
verbundenen Deagentivierung in Gesetzestexten. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich untersuchen, warum der Gesetzgeber sich hinter diesen Passivkonstruktionen versteckt. Anhand des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 4 werde ich deutlich machen, welche Ziele man mit der Passivverwendung verfolgt und ob diese erreicht werden. Des weiteren möchte ich klären, inwiefern das Passiv in Gesetzestexten sogar überflüssig ist und vermieden werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Wer schreibt die Gesetze?
1.2. Vom Passiv zum Grundgesetz
1.3. Passiv: Mehr als nur ein semantischer Gegensatz zum Aktiv
2. Passiv ist nicht gleich Passiv
2.1. Das Vorgangs- und Zustandspassiv
2.2. Passiversatzformen ohne Modalkomponente
2.3. Passiversatzformen mit Modalkomponente
3. Die Funktionen des Passivs in Gesetzestexten
3.1. Verallgemeinerung
3.2. Fokussierung
3.3. Modalisierung
3.4. Sprachstil
4. Die Probleme bei der Passivverwendung in Gesetzestexten
4.1. Gesetz = Feststellung?
4.2. Gesetz = Befehl?
4.3. Gesetz = Empfehlung?
5. Passivverwendung aus Bequemlichkeit
6. Bibliographie
6.1. Selbständig erschienene Literatur
6.2. Unselbständig erschienene Literatur
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die pragmatische Funktion und die Problematik von Passiv-Konstruktionen in deutschen Gesetzestexten, insbesondere innerhalb des Grundgesetzes. Ziel ist es, zu klären, warum der Gesetzgeber bevorzugt auf passive Formulierungen zurückgreift, welche kommunikativen Absichten damit verfolgt werden und inwiefern diese Verwendung zu Verständnisproblemen oder zur Verschleierung der Verantwortlichkeit führen kann.
- Analyse der sprachlichen Deagentivierung in Gesetzestexten.
- Untersuchung der verschiedenen Passivformen und deren Modalkomponenten.
- Evaluierung der Funktionen wie Verallgemeinerung, Fokussierung und Modalisierung.
- Kritische Betrachtung von Interpretationsschwierigkeiten bei juristischen Texten.
- Diskussion über die Notwendigkeit und Vermeidbarkeit von Passivkonstruktionen zugunsten der Verständlichkeit.
Auszug aus dem Buch
3.1. Verallgemeinerung
Pape-Müller führt als einen wichtigen Grund der Passivverwendung die Generalisierung einer Aussage an. Das läßt sich eins zu eins auf Gesetzestexte übertragen. Denn diese beinhalten stets eine Verallgemeinerung, müssen jedoch auf konkrete Situationen angewandt werden, worin sich das Problem der Gesetzesauslegung begründet.
Nimmt man in etwa den ersten Absatz des ersten Artikels im Grundgesetz (Die Würde des Menschen ist unantastbar.), dann wird sofort deutlich, daß diese allgemeine Aussage keiner Einschränkung unterliegt, sondern sämtliche Menschen mit einschließt. Oder doch nicht? Denn schließlich könnte jemand anführen, daß das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt. Sind also Menschen, die zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sich jedoch in Deutschland aufhalten, vom Schutz der Menschenwürde ausgeschlossen? Nein, denn von diesen allgemeinen Aussagen des ersten Artikels leitet sich in etwa das Strafrecht usw. ab.
Doch daraus ergibt sich die Frage, ob das Grundgesetz nicht „zu“ allgemein ist. Die Antwort lautet: Ja, doch das muß auch der Fall sein. Da das Grundgesetz sich nur auf das sachlich Notwendigste beziehen kann, wäre es wenig sinnvoll spezielle Situationen gesetzlich festzuhalten. Demzufolge müssen mit diesen Artikeln der Verfassung alle (in Deutschland lebenden) Bürger angesprochen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik der Deagentivierung in Gesetzen unter Einbeziehung des Organon-Modells von Karl Bühler.
2. Passiv ist nicht gleich Passiv: Systematische Unterscheidung zwischen Vorgangs-, Zustandspassiv und verschiedenen Passiversatzformen mit und ohne Modalkomponente.
3. Die Funktionen des Passivs in Gesetzestexten: Untersuchung der pragmatischen Einsatzgebiete des Passivs, insbesondere zur Verallgemeinerung, Fokussierung und Stilbildung.
4. Die Probleme bei der Passivverwendung in Gesetzestexten: Erörterung der Schwierigkeiten bei der Interpretation von Gesetzen hinsichtlich ihres Charakters als Feststellung, Befehl oder Empfehlung.
5. Passivverwendung aus Bequemlichkeit: Kritische Reflexion über die Überstrapazierung von Passivkonstruktionen im Grundgesetz und Möglichkeiten zur Stärkung der Verständlichkeit.
6. Bibliographie: Auflistung der verwendeten primären und sekundären Literaturquellen.
Schlüsselwörter
Passiv, Grundgesetz, Rechtslinguistik, Deagentivierung, Gesetzessprache, Sprachpragmatik, Modalisierung, Vorgangspassiv, Zustandspassiv, Passiversatzformen, Verallgemeinerung, Textfunktion, Rechtsinterpretation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Gebrauch und die Funktionen von Passiv-Konstruktionen in Gesetzestexten, speziell im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und hinterfragt die linguistischen Auswirkungen dieser Sprachwahl.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die pragmatische Funktion der Deagentivierung, die Differenzierung verschiedener Passivformen sowie die Auswirkungen auf die Verständlichkeit und Interpretation von Rechtsnormen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, welche Ziele der Gesetzgeber durch die Verwendung des Passivs verfolgt, ob diese erreicht werden und ob das Passiv in Gesetzestexten teilweise überflüssig ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es erfolgt eine deskriptive linguistische Analyse auf Basis von Fachliteratur zur Rechtslinguistik, angewandt auf konkrete Beispiele aus dem Grundgesetz.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Passivformen, die Analyse der Funktionen (Verallgemeinerung, Fokussierung, Modalisierung) und die Diskussion interpretatorischer Probleme in der Rechtssprache.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Passiv, Deagentivierung, Rechtslinguistik, Grundgesetz, Gesetzessprache und Textfunktion.
Warum wird im Grundgesetz oft Passiv verwendet statt direkter Handlungsaufforderungen?
Das Passiv dient der Verallgemeinerung, dem Fokus auf den Gegenstand statt auf den handelnden Akteur und ermöglicht oft eine stärkere Modalisierung der Normen.
Kann die Verwendung des Passivs die Rechtsauslegung für den Bürger erschweren?
Ja, durch die durch das Passiv erzeugte Deagentivierung können Inhalte vage oder mehrdeutig wirken, was bei juristischen Konflikten zu Auslegungsproblemen und der Notwendigkeit juristischer Beratung führen kann.
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- Michael Münch (Author), 2003, Die deagentivierte Verfassung, Zur Verwendung des Passivs im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25548