Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor neue Aufgaben, denn die Technik-
anwendung bringt zwangsläufig Folgen mit sich, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Solche
Folgen betreffen sowohl die Gefährdung oder Verletzung von Leben, Gesundheit und natürlicher Lebensbedingungen
des Menschen als auch die Beeinträchtigung der Integrität von Sachwerten. Rechtliche
Regelung technischer Sachverhalte bedingt eine Einschränkung der Technikanwendung mit dem Ziel, das
mit technischen Anlagen und Prozessen einhergehende Risiko auf ein sozial erträgliches Maß zu reduzieren.
Für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die
betreffenden Rechtsgüter vor der schädigenden Einwirkung technischer Anlagen und Verfahren zu schützen.
Die Aufstellung entsprechender Rechtsnormen stößt dabei jedoch auf zahlreiche Probleme: Zum einen
bedingt die Mannigfaltigkeit und das Entwicklungstempo der Technik einen quantitativ hohen Bedarf
entsprechender Normen, dies wird an den zahlreichen Spezialgesetzen sowie technisch geprägten Rechtsverordnungen
und Verwaltungsvorschriften deutlich. Zum anderen besteht das Problem, daß Rechtsnormen
auf der einen Seite möglichst dauerhaft das soziale Leben ordnen sollen, man spricht insofern auch
von einer konservierenden Wirkung des Rechts1. Die Technik dagegen ist dynamisch und auf ständige
Weiterentwicklung gerichtet. Diese Diskrepanz mit dem daraus folgenden Mangel an Flexibilität wird
durch die Tatsache verstärkt, daß dem Gesetzgeber der nötige technische Sachverstand zur Regelung
technischer Detailfragen fehlt. Es ist jedoch unumstritten, daß die Rechtsordnung ihre Aufgabe trotz dieser
Schwierigkeiten auch im technischen Bereich erfüllen muß2; dabei besteht der Anspruch, sich nicht
repressiv auf die Regelung von Haftungsfragen zu beschränken3.
Diese Zielstellung unter Berücksichtigung der geschilderten Probleme führte zu einer Einbeziehung von
sogenannten technischen Standards in das Gesetz sowie zu Verweisungen auf technische Normen privater
Vereinigungen (z.B. das Deutsche Institut für Normung - DIN) innerhalb der gesetzlichen Norm. Einige
damit zusammenhängende Fragen sollen im Rahmen dieser Arbeit in Bezug auf das Strafrecht unter Einbeziehung
des Ordnungswidrigkeitenrechts als Strafrecht im weiteren Sinne4 untersucht werden. [...]
1 BACKHERMS JuS 1980, 9
2 BREUER AöR 101, 46 (47) mwN
3 BACKHERMS JuS 1980, 9 (10); BREUER AöR 101, 46 (48)
4 JESCHEK/WEIGEND § 7 V (S. 58)
Inhaltsverzeichnis
TEIL 1 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
TEIL 2 REGELN DER TECHNIK UND TECHNISCHE STANDARDS
A Regeln der Technik
I Definition des Begriffs „Regel der Technik“
II Arten von Regeln der Technik
1. Technische Normen privatrechtlicher Organisationen
2. Regeln der Technik in staatlichen Vorschriften
B Technische Standards
TEIL 3 REGELN DER TECHNIK IM STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
A Überblick
I Strafrecht
II Ordnungswidrigkeitenrecht
B Direkte Rezeption technischer Normen durch Verweisung
I Rechtsnatur technischer Normen
II Arten der Verweisung
III Verfassungsrechtliche Probleme der Verweisungstechnik
1. Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
2. Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip
a) Gewaltenteilungsgrundsatz
b) Bestimmtheitsgebot
c) Anforderung des Art. 103 II GG
3. Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisung
a) Verfassungskonforme Auslegung der dynamischen Verweisung
b) Kriterium von MARBURGER: normkonkretisierende dynamische Verweisung
c) Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisung - Rechtssetzung durch Private
(1) Stellungnahmen in der Rechtsprechung und Literatur
(2) Bewertung
IV Ausgewählte Beispiele
1. § 35h III StVZO iVm §§ 69a III Nr. 7c StVZO; 24 I StVG (Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen)
2. § 2 10. BImSchV iVm §§ 10 Nr. 1 10. BImSchV; 62 I Nr. 7 BImSchG (Qualitätsanforderungen an Kraftstoffe)
C Die Verwendung technischer Standards und die indirekte Rezeption technischer Normen
I Rechtsnatur der technischen Standards
II Wesen technischer Standards
1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)
2. Stand der Technik
3. Stand von Wissenschaft und Technik
III Inhalt des technischen Standards aaRdT
1. Kritik an der Auffassung des RG
a) kriminalpolitische Bedenken
b) Bedenken bezüglich der Zeitgemäßheit des Standards der aaRdT
2. Verhältnis aaRdT - technische Normen
a) Keine Identität von aaRdT und technischen Normen
b) Vermutungswirkung technischer Normen
c) Technische Normen als antizipierte Sachverständigengutachten
D Technische Normen und Standards bei Fahrlässigkeitsdelikten
I Bestimmung des Fahrlässigkeitsmaßstabes
II Konkretisierung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung
1. Konkretisierung durch Rechtsnormen (Sondernormen, abstrakte Verhaltensnormen)
2. Konkretisierung durch technische Normen - Verhältnis zur Sorgfaltspflicht
III Verhältnis der aaRdT zum rechtlichen Sorgfaltsmaßstab
1. Fall: Identität zwischen aaRdT und technischer Norm
2. Fall: Verletzung einer aaRdT, welche nicht auch technische Norm ist
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Ziel der Arbeit ist es, die verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Probleme zu untersuchen, die sich aus der Einbeziehung technischer Normen und der Verwendung technischer Standards in Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetzen ergeben, sowie die Bedeutung dieser Regeln für die Bestimmung der Sorgfaltspflicht bei Fahrlässigkeitsdelikten zu analysieren.
- Problematik der Verweisungstechnik (statische vs. dynamische Verweisungen)
- Verfassungsrechtliche Prüfung (Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, Bestimmtheitsgebot)
- Rechtsnatur technischer Normen und technischer Standards (aaRdT)
- Bedeutung technischer Regeln bei Fahrlässigkeitsdelikten
- Verhältnis zwischen technischen Normen, Regeln der Technik und dem rechtlichen Sorgfaltsmaßstab
Auszug aus dem Buch
Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor neue Aufgaben
Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor neue Aufgaben, denn die Technik-anwendung bringt zwangsläufig Folgen mit sich, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Solche Folgen betreffen sowohl die Gefährdung oder Verletzung von Leben, Gesundheit und natürlicher Lebensbedingungen des Menschen als auch die Beeinträchtigung der Integrität von Sachwerten. Rechtliche Regelung technischer Sachverhalte bedingt eine Einschränkung der Technikanwendung mit dem Ziel, das mit technischen Anlagen und Prozessen einhergehende Risiko auf ein sozial erträgliches Maß zu reduzieren. Für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die betreffenden Rechtsgüter vor der schädigenden Einwirkung technischer Anlagen und Verfahren zu schützen.
Die Aufstellung entsprechender Rechtsnormen stößt dabei jedoch auf zahlreiche Probleme: Zum einen bedingt die Mannigfaltigkeit und das Entwicklungstempo der Technik einen quantitativ hohen Bedarf entsprechender Normen, dies wird an den zahlreichen Spezialgesetzen sowie technisch geprägten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften deutlich. Zum anderen besteht das Problem, daß Rechtsnormen auf der einen Seite möglichst dauerhaft das soziale Leben ordnen sollen, man spricht insofern auch von einer konservierenden Wirkung des Rechts. Die Technik dagegen ist dynamisch und auf ständige Weiterentwicklung gerichtet. Diese Diskrepanz mit dem daraus folgenden Mangel an Flexibilität wird durch die Tatsache verstärkt, daß dem Gesetzgeber der nötige technische Sachverstand zur Regelung technischer Detailfragen fehlt. Es ist jedoch unumstritten, daß die Rechtsordnung ihre Aufgabe trotz dieser Schwierigkeiten auch im technischen Bereich erfüllen muß; dabei besteht der Anspruch, sich nicht repressiv auf die Regelung von Haftungsfragen zu beschränken.
Zusammenfassung der Kapitel
TEIL 1 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen der Rechtsordnung durch den technologischen Fortschritt und die Notwendigkeit der Integration technischer Standards in das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
TEIL 2 REGELN DER TECHNIK UND TECHNISCHE STANDARDS: Dieses Kapitel definiert den Begriff „Regel der Technik“, klassifiziert verschiedene Arten technischer Normen und erläutert die Funktion technischer Standards.
TEIL 3 REGELN DER TECHNIK IM STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT: Der Hauptteil untersucht die verwaltungsakzessorische Struktur der Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Verweisungstechniken und die Rolle technischer Regeln bei der Konkretisierung der Sorgfaltspflicht.
Schlüsselwörter
Akzessorietät, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Regeln der Technik, technische Normen, technische Standards, dynamische Verweisung, Demokratieprinzip, Bestimmtheitsgebot, Fahrlässigkeitsdelikt, Sorgfaltspflicht, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, Rechtsgutverletzung, Baugefährdung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld zwischen technischem Fortschritt und rechtlicher Regulierung im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind die Rechtsnatur technischer Normen, die Problematik ihrer Einbindung durch Gesetze (Verweisungstechnik) und ihre Funktion bei der Konkretisierung der strafrechtlichen Sorgfaltspflicht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie technische Standards in Strafgesetze eingebunden werden können, ohne verfassungsrechtliche Prinzipien wie das Demokratiegebot oder das Bestimmtheitsgebot zu verletzen, und wie diese Regeln zur Bestimmung der Sorgfalt bei Fahrlässigkeitsdelikten beitragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtswissenschaftliche Methode der Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, um die Dogmatik der Verwaltungsakzessorietät und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit technischer Verweisungen zu erörtern.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil (Teil 3) werden die akzessorische Ausgestaltung von Umwelt- und Sicherheitsstraftaten, die verfassungsrechtliche Problematik von dynamischen Verweisungen auf DIN-Normen sowie die Rolle technischer Regeln für den rechtlichen Sorgfaltsmaßstab bei Fahrlässigkeitsdelikten diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Akzessorietät, Regeln der Technik, technische Normen, dynamische Verweisung, Bestimmtheitsgebot und Sorgfaltspflicht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Verweisung wichtig?
Sie ist entscheidend für die verfassungsrechtliche Beurteilung: Statische Verweisungen gelten als unproblematisch, während dynamische Verweisungen wegen möglicher unzulässiger Delegation von Rechtssetzungsmacht auf private Verbände verfassungsrechtlich hoch umstritten sind.
Welche Rolle spielen DIN-Normen im Strafrecht?
DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, dienen aber oft als Konkretisierungshilfe für unbestimmte Rechtsbegriffe wie „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (aaRdT) und können somit bei der Bestimmung von Fahrlässigkeit als Anhaltspunkt oder Indiz herangezogen werden.
- Quote paper
- Steffen Petzold (Author), 1999, Regeln der Technik im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25648