Einführung des Emissionshandels zum 01.01.2005 - Neue Anforderungen an das Controlling


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung ins Thema

2. Der Emissionshandel innerhalb der EU
2.1 Branchen
2.2 Handelbare Zertifikate
2.3 Wichtige Gesetzliche Grundlagen
2.4 Formale Voraussetzungen
2.5 Überwachung, Monitoring-Bericht, Verifizierung und Löschung
2.6 „Banking“
2.7 „Borrowing“

3. Controlling
3.1 Identifikation und Bewertung von Emissionsreduktionsmaßnahmen
3.2 Risikominimierung/ Risikomanagement
3.3 Handel mit Emissionszertifikaten, Monitoring-Bericht, Kontoführung
3.4 Controlling-Ansatz der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH

4. Fazit

1. Einführung ins Thema

Treibhausgase wer­den für die Erderwärmung verantwortlich gemacht.[1] Führende In­dus­trieländer haben dies erkannt und sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet ihre Emissio­nen bis zum Jahr 2012 um 5,2 % im Vergleich zu 1990 zu senken.[2]

Zur Verringerung des Ausstoßes sieht das Kyoto-Protokoll folgende drei flexi­blen Me­cha­nismen vor, mit denen die Ziele erreicht werden können: Emis­sionshandel, Joint Implemen­tation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).[3]

Bei dem Instrument des Joint Implementation werden gemeinsame Klimaschutzprojekte von Industrieländern in einem anderen Industrieland durchgeführt. Der Clean Develop­ment Mechanism beschreibt hingegen die umweltverträgliche Entwicklung, also die ge­meinsame Durch­führung von Klimaschutzprojekten von Industrie- und Entwick­lungs­ländern in einem Entwicklungsland.[4] Beide Partner müssen von diesem Projekt profi­tier­en. Das Projektland zieht Nutzen aus dem finanziellen Engagement und das Inves­tieren­de Land profitiert durch die Anrechnung der erreichten Emissionsreduktionen bei den eigenen Verpflichtungen mittels einer Gutschrift.[5]

JI-Projekte müssen angemeldet werden. CDM-Projekte finden auf freiwilliger Basis statt. Beide sind seit 2000 möglich.[6]

Neben den nun bereits kurz umrissen Instrumenten CDM und JI spielt auch der Emis­sionshandel eine wichtige Rolle im Kyoto-Proto­koll. Abschnitt 2 erklärt kurz, worum es hierbei geht, wer betroffen ist und was noch zu beachten ist. Bereits im darauf folgen­den Abschnitt widmen wir uns dem zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit, dem Con­trol­ling und welche neuen Anforderungen hinsichtlich des Emissionshandels an dieses ge­knüpft werden. Eine kurze Wiederholung sowie ein Ausblick runden diese Arbeit ab.

2. Der Emissionshandel innerhalb der EU

Der Emissionshandel spielt bei der Erreichung der absoluten Reduktionsziele für Treib­haus­gase eine wichtige Rolle. Die Erreichung der Reduktion soll dort geschehen, wo dies am wirtschaftlichsten zu erreichen ist. Wichtig ist, dass die Treibhausgase nach­hal­tig sink­en. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Reduktion erreicht wird.[7] Den Teilneh­mern wird so ein äußerst flexibles Instrument an die Hand gegeben.

EU-weit ist eine Reduktion der Treibhausgase bis 2012 um 8% gegenüber dem Basis­jahr 1990 angestrebt, wobei sich die einzelnen Staaten auf eine unter­schiedliche Ver­tei­lung der Lasten geeinigt haben.[8] Für die sechs Sektoren Energie, Industrie, Dienst­lei­stungen, Ver­kehr, Private Haushalte und Gewerbe, welche für die Emissionen verant­wortlich sind, werden verschiedene Maßnahmenbündel zur Reduktion der Emissionen geschnürt. Für besonders energieintensive Anlagen aus den Sektoren Energie und In­dustrie, ist die Einführung des Emissionshandels vorgesehen. Für die anderen vier Sek­toren kom­men vor allem das staatliche Ordnungsrecht und die Auferlegung von Steuern in Be­tracht, um die Emis­sionen nachhaltig zu reduzieren.

Der Europäische Emissionshandel beginnt am 01.01.2005. Innerhalb dieser dreijährigen Pilotphase (Ende 31.12.2007) sollen die betroffenen Unternehmen so erste Er­fahrungen mit dem für die meisten völlig neuem Instrument des Emissionshandels sammeln, be­vor dann am 01.01.2008 die erste fünfjährige Verpflichtungsperiode be­ginnt. Weitere inter­nationale Staaten beteiligen sich dann am Handel mit Emissionsrechten. Auch der Ein­bezug weiterer Treibhausgase kann ab 2008 auf Antrag ermöglicht werden.[9]

2.1 Branchen

Folgende energieintensive Branchen müssen sich am Emissionshandel beteiligen: Ener­gieum­wandlung und -um­for­mung, Eisenme­tall­erzeu­gung und -ver­arbei­tung, Mineral­verar­beitende Industrie (Ze­ment, Glas, Kalk, Keramik) und Son­stige Industrie (Zell­stoffe, Papier, Pappe). In der Regel ist die Teil­nahme noch an die Überschrei­tung be­stimmter Schwellenwerte (Feuer­ungswärme­leis­tung, Produk­tions­leistung am Tag, Schmelzleis­tung etc.) gebund­en.[10]

2.2 Handelbare Zertifikate

Aufgrund historischer Emissionsdaten erhalten die Anlagenbesitzer am Anfang eines Jahres eine bestimmte Anzahl an Emissionsrechten (Zertifikate) zuge­teilt. Die Gesamt­anzahl an Zertifikaten gibt die absolute Obergrenze an, welche die be­teiligten Anlagen jährlich emittieren dürfen. Für die Dauer einer Periode bleibt die jährlich erlaub­te Emis­sionsmenge (Obergrenze) konstant und wird erst für die nächste Periode herab­gesetzt.[11]

Die zugeteilten Emissionszertifikate sind handelbar. Das heißt, das Anlagenbesitzer, welche aufgrund von Reduktionsmaßnahmen oder aufgrund nicht voll ausgelasteter Ma­schinen weniger emittieren und folglich weniger Zertifikate benötigen, übrige Zertifika­te am Markt verkaufen können. Der Preis, welcher das Verhältnis von Angebot und Nachfrage widerspiegelt, dient als Vergleichsmaßstab für die Durchführung von Emis­sions-Reduktionsmaßnahmen. Investitionen in Reduktions­maßnahmen werden dann durchgeführt werden, wenn es sich im Vergleich zum Zukauf fehlen­der Zertifikate gün­stiger realisieren lässt. Aktuellen Studien zufolge ist anfangs mit einem Preis zwischen 5 und 15 Euro zu rechnen.[12] Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt bis 2012 kosten­los.

Für jedes Unternehmen stellt sich da­her die Frage, ob es günstiger ist die Emissionen zu reduzieren oder ob es günsti­ger ist am Markt fehlende Emissionsrechte zuzukaufen. Stu­dien zufolge lassen sich die umweltpolitischen Ziele mit Hilfe des Emissionshandels zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten realisieren.[13] Gründe hierfür sind die Statische Effizienz (Vermeidung dort, wo dies am kostengünstigsten realisiert werden kann) und die Dynamische Effizienz (dem Emissionshandel wird eine größere Innovationskraft zu­gesprochen als dem bestehenden Ordnungsrecht).[14]

2.3 Wichtige Gesetzliche Grundlagen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG dient der Umsetzung der Emissions­handelsrichtlinie der EU in Nationales Recht. Der Nationale Allokationsplan legt im so genannten Makroplan die Gesamtmenge an Emissionen fest, die jährlich von allen Sektoren emittiert werden dürfen, und im Mikro­plan erfolgt die Verteilung der Rechte auf die Anlagenbesitzer.[15] Nachdem der Nationale Allokationsplan durch die EU-Kom­mission notifiziert wurde, stellt er die Grundlage für das Gesetz zum Natio­nalen Allo­kations­plan. Auf Grundlage die­ses Gesetzes erhalten die betroffenen Unter­nehmen ihre Emis­sions­zertifikate.

2.4 Formale Voraussetzungen

Weitere formale Voraussetzungen zur Teilnahme am Emis­sions­handel sind der Antrag auf Berechtigungszuteilung und die Eröffnung eines kos­ten­pflichtigen Kontos bei der Zuständigen Behörde sowie der Eintrag im Register. Alle Transaktionen werden auf elektronischem Wege getätigt. Dies minimiert Zeitaufwand und Kosten. Durchge­führte Transaktionen werden lückenlos aufgezeichnet. Ein unabhängiger Zen­tralverwalter führt ein unabhängiges Transaktionsprotokoll über Vergabe, Löschung und Übertragung der Zertifikate. Dies ermöglicht eine automatische Kontrolle auf Unregelmäßigkeiten.[16]

[...]


[1] Treibhausgase sind: Kohlendioxid CO2, Methan CH4, Distickstoffoxid N2O, Fluorkohlen­wasserstoffe FKW, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexalfluorid SF6 (vgl. BMU, 2004 e, EU-RL 2003/87/EG, Anlage II)

[2] vgl. BMU, 2004 c; Der Annex B des Kyoto-Protokolls listet alle Länder auf, die für die erste Verpflichtungs-­ periode von 2008-2012 konkrete Emissionsreduktionsverpflichtungen übernommen haben. Der Begriff „Indus- trieländer“ wird deshalb oftmals auch gleichgesetzt mit „Annex-B-Länder“. „Non-Annex-B-Länder“ sind hin- gegen meist Entwicklungs- und Schwellenländer, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, sich aber vorerst keine Reduktionsverpflichtungen auferlegt haben. (vgl. ADI, 2003, Schlagwort: Annex-B-Länder)

[3] vgl. BMU, 2004 b

[4] vgl. Giesberts/Hilf, 2002, S. 34-36

[5] Emissionsgutschriften aus JI-Projekten werden „Emission Reduction Units“ (ERU) genannt. Gutschriften aus
CDM-Projekten nennt man „Certified Emission Reductions“ (CER). Die Höhe der Reduktion kann mit Hilfe eines Referenzszenarios (Emissionen ohne das Projekt) ermittelt werden. (vgl. Spangardt/Meyer, 2003, Seite 2)

[6] vgl. E-quad, 2002

[7] vgl. BMU, 2004 d, Seite 1

[8] vgl. Giesberts/Hilf, 2002, Seite 28

[9] Entsprechend ihrer Klimaschädlichkeit werden die anderen fünf Treibhausgase in ein Kohlendioxidäquivalent

umgerechnet.

[10] vgl. BMU, 2004 e, EU-RL 2003/87/EG, Anlage I

[11] vgl. BMU, 2004 a; vgl. BMU, 2004 c

[12] vgl. Delhaes, 2004, Seite 28

[13] in der Literatur ist von einem Kostensenkungspotenzial von bis zu 30% die Rede

[14] vgl. Hansjürgens/Gagelmann, 2003, Seite 5

[15] vgl. BMU, 2004 f, Seite 7

[16] Die folgenden Ausführungen dieses Abschnittes, sofern nicht anders angegeben, beruhen auf den

Inhalten der EU-RL 2003/87/EG (vgl. BMU, 2004 e)

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Einführung des Emissionshandels zum 01.01.2005 - Neue Anforderungen an das Controlling
Hochschule
Hochschule Mainz  (Fachhochschule Mainz)
Veranstaltung
Anwendungsorientierte Spezialfelder des Controlling
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V25655
ISBN (eBook)
9783638282178
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einführung, Emissionshandels, Neue, Anforderungen, Controlling, Anwendungsorientierte, Spezialfelder, Controlling
Arbeit zitieren
Kristian Papp (Autor:in), 2004, Einführung des Emissionshandels zum 01.01.2005 - Neue Anforderungen an das Controlling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25655

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