Bündnis 90/ Die Grünen und die Basisdemokratie - Das Ende einer alternativen Binnenstruktur?


Seminararbeit, 2003

15 Seiten, Note: 1,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Ursprünge der basisdemokratischen Prinzipien

III. Die Entwicklung der Basisdemokratie - Ziele, Folgen, Modifikationen
1. Das Konsensprinzip
2. Das Öffentlichkeitsprinzip
3. Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit
4. Das imperative Mandat
5. Das Rotationsprinzip
6. Die Trennung von Amt und Mandat

IV. Das Parteikonzept der Realos

V. Die Binnenorganisation der Grünen heute
1. Das Grundsatzprogramm 2002
2. Heutige Elemente alternativer Organisation

VI. Fazit

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Nach Abschluss der Urabstimmung über eine Lockerung der Trennung von Parteiamt und Parlamentsmandat am 23. Mai 2003 haben die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen[1] mit knapp 67% der abgegebenen Stimmen eines ihrer letzten basisdemokratischen Prinzipien entschärft. Damit endete eine mehr als ein Jahrzehnt andauernde Kontroverse zwischen der reformorientierten Realo-Strömung und der konservativen Fundi-Strömung über die Billigung einer Personalunion von Mandatsträger und Abgeordnetem. Auf die 23jährige Geschichte der Partei bezogen, stellt die neueste Satzungsänderung jedoch nur eine Einzelsequenz in einer Abfolge umfassender Modifikationen und Revisionen der basisdemokratischen Elemente dar. Diese Elemente wurden unter Punkt V.1.3 des Bundesprogramms für die Binnenorganisation der Grünen festgelegt und umfassten Trennung von Amt und Mandat, Rotation des politischen Personals, imperatives Mandat für Abgeordnete, Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit sowie die Prinzipien der Konsensfindung und der Ehrenamtlichkeit aller Funktionäre.

Als erschwerend sowohl für die binnenstrukturelle Einbindung der Basisdemokratie als auch für eine fundierte Bewertung über sie hat sich das Fehlen einer ganzheitlichen sozialwissenschaftlichen Theorie gezeigt. Konstruktive kritische Auseinandersetzungen mit dieser spezifischen Ausprägung innerparteilicher Demokratie wurden bisher allenfalls im Rahmen von Untersuchungen über die gesamte Partei versucht, wobei tief greifende Fokussierungen auf die gesamte Basisdemokratie nicht stattfanden und zumeist nur einzelne, stark umstrittene Prinzipien betrachtet wurden (vgl. Vandamme 2000: 27f.).

An die Stelle des Bundesprogramms von 1980, in dessen Präambel die Grünen sich selbst als „eine Parteiorganisation neuen Typs […], deren Grundstrukturen in basisdemokratischer und dezentraler Art verfasst sind“ (Die Grünen: Bundesprogramm, Präambel) definierten, wurde 2002 ein Grundsatzprogramm gesetzt, das den ehemals hohen Stellenwert der Basisdemokratie weniger deutlich herausstellt.

Zur Beantwortung der zentralen Frage, inwieweit die heutige Binnenorganisation der Grünen noch auf der Basisdemokratie fußt, muss zunächst ein kurzer Blick auf die Generierung der Prinzipien aus verschiedenen Theorieansätzen und die erwarteten strukturellen Resultate geworfen werden. Anschließend werden die einzelnen basisdemokratischen Prinzipien näher beleuchtet - mit besonderem Augenmerk auf ursprüngliche Zielsetzung, Auswirkungen im parlamentarischen Betrieb und daraus resultierende Modifikationen oder Revisionen. Schließlich sollen das heutige Selbstverständnis der Partei und darauf fußende, alternative Strukturmerkmale untersucht werden, um zu ermitteln, ob die Bündnisgrünen heute noch in Kontinuität zu ihren Gründungsidealen stehen und weiterhin eine binnenstrukturelle Alternative zu den übrigen Parteien darstellen oder ob sie sich im Zuge ihrer Etablierung im Parteiensystem komplett angeglichen haben.

II. Die Ursprünge der basisdemokratischen Prinzipien

Die Partei Die Grünen wurde 1980 von Vertretern der Neuen sozialen Bewegungen gegründet, zu denen ökologisch-pazifistische Bewegungen und Bürgerinitiativen der siebziger Jahre zählen. Die Gründergeneration strebte an, sowohl eine enge Anbindung an die Bewegungen zu realisieren, als auch eine im Vergleich zu den etablierten Parteien alternative, demokratischere und auf verstärkte Partizipation statt Repräsentation der Bürger setzende Binnenorganisation zu schaffen. Dazu wurden in der Praxis entwickelte Organisationsprinzipien der Bewegungen als Basisdemokratie im Bundesprogramm für die Binnenstruktur der Partei festgeschrieben. Zudem wurde die Reformierung des gesamten parlamentarischen Systems durch ein neues Parteiengesetz gefordert. Die Basisdemokratie sollte eine anti-hierarchische, egalitäre, von der Basis getragene Bewegungspartei verwirklichen (vgl. Bundesprogramm, Präambel). Dabei blieb unklar, ob sich der Basisbegriff auf die Bewegungsmitglieder, auf die Parteimitglieder oder auf die Wähler der Partei bezog (vgl. Huber 1983: 37).

Anfangs stand das Selbstverständnis der Grünen als Bewegungspartei, also als politisches „Spielbein“ des „Standbeins“ (ebd.) Neue soziale Bewegungen, über dem Anspruch, erfolgreich im politischen Betrieb zu agieren. Statt die Partei durch Organisationsstrukturen ähnlich derer der etablierten Parteien effizient in das parlamentarische System einzubinden, zogen es die Grünen vor, die Kontinuität zu den Bewegungen zu erhalten, auch wenn dies der Umsetzung ihrer politischen Ziele entgegenstünde.

Aus der so genannten Graswurzeldemokratie der Bewegungen wurden die direkt-demokratischen Elemente Dezentralität, Autonomie und Basisanbindung übernommen, um eine vertikale Organisationsstruktur ohne Machtzentren im Rahmen der repräsentativen Demokratie zu erreichen. Selbstverwaltung auf Orts- und Kreisebene sowie das Konsensprinzip waren in der grünen Partei Ausprägungen der direkten Demokratie (vgl. Heinrich 1993: 488f.).

An den von Udo Bermbach formulierten Charakteristika der rätedemokratischen Theorie lässt sich die Übernahme weiterer direkt-demokratischer Prinzipien erkennen. Ehrenamtlichkeit, imperatives Mandat und Rotation der Abgeordneten (vgl. Bermbach 1991: 19f.) wurden dem basisdemokratischen Modell ohne größere Anpassungen hinzugefügt, um eine starke Kontrolle der Politiker und eine weitgehende Einflussnahme der Basis auf die Delegierten durch wirksame Vernetzung beider Ebenen zu erreichen.

Die einzelnen basisdemokratischen Prinzipien wurden jedoch nicht zu einer ganzheitlichen sozialwissenschaftlichen Theorie zusammengefügt sondern blieben ein Regelwerk mit Versatzstücken aus sich teilweise widersprechenden Theorieansätzen. Dies verdeutlicht der Antagonismus zwischen dezentral-autonomer Strukturierung der einzelnen Ebenen und rätedemokratisch-zentralistischer Entmündigung der Parlamentarier durch die Weisungsbefugnis der Basis (vgl. Heinrich 1993: 492).

III. Die Entwicklung der Basisdemokratie – Ziele, Folgen, Modifikationen

1. Das Konsensprinzip

Das Konsensprinzip entstammt den direkt-demokratischen Elementen der Neuen sozialen Bewegungen. Zur Herbeiführung repräsentativer und alle Bewegungen und Strömungen zufrieden stellender Beschlüsse bestand in der Partei in den Anfangsjahren die informelle Pflicht zur Konsensfindung. Zusätzlich war im Bundesprogramm der Minderheitenschutz festgesetzt, wodurch „Minderheiten […] bei Meinungsbildungsprozessen nicht übergangen werden“ (Bundesprogramm, V.1.3) durften. Aussprachen über strittige Themen sollten solange andauern, bis ein für alle Beteiligten respektabler Kompromiss gefunden wurde.

Das Konsensprinzip sollte einen Beitrag zur Verwirklichung des Egalitätsanspruchs innerhalb der Partei leisten; jedes Mitglied sollte mit seinem individuellen Standpunkt in den politischen Meinungsbildungsprozess einbezogen werden und im Diskurs mit gegensätzlichen Auffassungen zur Synthese der gemeinschaftlichen Positionierung der Partei beitragen.

Die Umsetzung dieses Prinzips erwies sich für die Grünen als unmöglich. Trotz weit ausgedehnten Debatten und Sitzungen zeigte sich, dass Differenzen zwischen den heterogenen Strömungen nicht überbrückbar waren und Diskussionen oft ergebnislos blieben, weshalb sich die Grünen gemäß den übrigen Parteien auf Mehrheitsvoten verlegten. (vgl. Veen, Hoffmann 1992: 39)

Einzig der Minderheitenschutz ist in stark abgeschwächter Form noch heute vorhanden. In offiziellen Parteiprogrammen dürfen laut Satzung Minderheiten ihren abweichenden Standpunkt im Anhang zum Ausdruck bringen (vgl. Bündnis 90/Die Grünen: Satzung des Bundesverbandes, § 2.3).

[...]


[1] Im Folgenden wird als Bezeichnung der Partei seit 1980 auch die offizielle Kurzbezeichnung ‚Grüne’ verwendet. Seit der Assoziierung der Partei ‚Die Grünen’ im Jahr 1993 mit dem ostdeutschen ‚Bündnis 90’ lautet der vollständige Name ‚Bündnis 90/Die Grünen.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Bündnis 90/ Die Grünen und die Basisdemokratie - Das Ende einer alternativen Binnenstruktur?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Grundseminar: Das politische System der BRD
Note
1,2
Autor
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V25695
ISBN (eBook)
9783638282468
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bündnis, Grünen, Basisdemokratie, Ende, Binnenstruktur, Grundseminar, System
Arbeit zitieren
Marc Thomas (Autor:in), 2003, Bündnis 90/ Die Grünen und die Basisdemokratie - Das Ende einer alternativen Binnenstruktur?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25695

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