Dieser Beitrag widmet sich dem von der h.M. anerkannten Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers und geht der Frage nach, ob das Zitat „Die Lehre vom Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers zeigt derzeit weithin, wie man (relativ) Einfaches umständlich machen kann“ zutrifft. Hierzu wird Entstehen und Rechtsnatur der Anwartschaftsrechte des Auflassungsempfängers und des Vorbehaltsverkäufers dargestellt und anschließend hinsichtlich des gutgläubigen Erwerbs verglichen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers
- I. Entstehen
- II. Rechtsnatur
- B. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers
- I. Entstehen
- II. Rechtsnatur
- C. Gutgläubiger Erwerb
- I. Gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
- 1. Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers
- 2. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers
- II. Erwerb des Vollrechts trotz zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit
- 1. Fall 1: Rechtslage beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers
- a) Ausgangsfall
- b) Variante
- c) Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag untersucht das Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers, ein in der herrschenden Meinung anerkanntes Recht. Es hinterfragt die Aussage, dass die Lehre dazu unnötig kompliziert sei, indem es Entstehung und Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts sowohl beim Vorbehaltskäufer als auch beim Auflassungsempfänger darstellt und beide im Hinblick auf gutgläubigen Erwerb vergleicht.
- Entstehung und Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers
- Entstehung und Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers
- Vergleich beider Anwartschaftsrechte hinsichtlich des gutgläubigen Erwerbs
- Untersuchung des Erwerbs des Vollrechts trotz zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit
- Analyse von Fallbeispielen zur Veranschaulichung der Rechtslage
Zusammenfassung der Kapitel
A. Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers: Dieses Kapitel behandelt das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, das entsteht, wenn eine bedingte Übereignung vom Vorbehaltsverkäufer an den Vorbehaltskäufer erfolgt. Die Rechtsnatur dieses Rechts wird als dingliches Recht diskutiert, obwohl die Abhängigkeit von der schuldrechtlichen Grundlage betont wird. Der Schutz des Vorbehaltskäufers wird durch §§ 161 f. BGB vermittelt und durch die analoge Anwendung der §§ 932 ff. BGB ergänzt, was dessen wirtschaftliche Bedeutung unterstreicht. Die Diskussion über die Analogie zu dinglichen Rechten und die Bedeutung des Schutzes gemäß §§ 161 f. BGB bilden den Kern des Kapitels.
B. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers: Das Kapitel befasst sich mit der Frage, ob ein Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers besteht. Die herrschende Meinung geht von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers mit bindender Einigung (§ 873 Abs. 2 BGB), Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragungsantrag aus, wobei Vormerkungen den Eintragungsantrag ersetzen können. Der Schutz durch §§ 17, 31 GBO wird hervorgehoben, im Gegensatz zu Ansichten, die lediglich eine bindende Einigung oder eine Vormerkung als ausreichend erachten. Eine gegenteilige Ansicht, die das Anwartschaftsrecht komplett ablehnt, wird kritisch diskutiert, wobei die Risiken von Verfahrensfehlern im formellen Grundstücksrecht betont werden. Die Diskussion über die ausreichende Sicherung der Rechtsposition des Erwerbers steht im Zentrum des Kapitels.
C. Gutgläubiger Erwerb: Dieses Kapitel analysiert den gutgläubigen Erwerb des Anwartschaftsrechts sowohl beim Vorbehaltskäufer als auch beim Auflassungsempfänger und untersucht, ob der Erwerb des Vollrechts möglich ist, obwohl zwischenzeitlich Bösgläubigkeit eintritt. Es werden Fallbeispiele mit einer Vase (bewegliche Sache) und einem Grundstück (Grundstück) analysiert, um die Rechtslage im Detail zu untersuchen. Die Diskussion über den maßgeblichen Zeitpunkt der Gutgläubigkeit (bei bedingter Einigung und Übergabe vs. Bedingungseintritt) sowie die Frage, ob ein Anwartschaftsrecht ein Recht zum Besitz vermittelt, sind zentrale Punkte. Der Vergleich der beiden Fallbeispiele und die Schlussfolgerung, ob das eingangs erwähnte Zitat zutrifft, bilden den Abschluss des Kapitels.
Schlüsselwörter
Anwartschaftsrecht, Auflassungsempfänger, Vorbehaltskäufer, gutgläubiger Erwerb, §§ 161 f. BGB, §§ 932 ff. BGB, §§ 17, 31 GBO, dingliches Recht, Eigentumsvorbehalt, Vormerkung, Grundstücksrecht, Bösgläubigkeit.
Häufig gestellte Fragen zum Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers und des Auflassungsempfängers
Was ist der Gegenstand dieses Textes?
Der Text analysiert das Anwartschaftsrecht sowohl des Vorbehaltskäufers als auch des Auflassungsempfängers. Er untersucht Entstehung und Rechtsnatur dieser Anwartschaftsrechte und vergleicht sie im Hinblick auf den gutgläubigen Erwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Erwerb des Vollrechts trotz zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit, illustriert anhand von Fallbeispielen.
Was ist ein Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers?
Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers entsteht bei einer bedingten Übereignung durch den Vorbehaltsverkäufer. Es wird als dingliches Recht diskutiert, wobei die Abhängigkeit von der schuldrechtlichen Grundlage betont wird. Der Schutz des Vorbehaltskäufers erfolgt über §§ 161 ff. BGB und analog über §§ 932 ff. BGB.
Was ist ein Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers?
Die herrschende Meinung sieht beim Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht als gesicherte Rechtsposition an, bestehend aus bindender Einigung (§ 873 Abs. 2 BGB), Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragungsantrag (oder Vormerkung). Der Schutz wird durch §§ 17, 31 GBO gewährleistet. Eine Gegenmeinung, die das Anwartschaftsrecht komplett ablehnt, wird kritisch diskutiert.
Wie werden die beiden Anwartschaftsrechte im Hinblick auf den gutgläubigen Erwerb verglichen?
Der Text vergleicht den gutgläubigen Erwerb des Anwartschaftsrechts bei beiden Konstellationen und untersucht, ob trotz zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit der Erwerb des Vollrechts möglich ist. Fallbeispiele mit einer beweglichen Sache (Vase) und einem Grundstück veranschaulichen die Rechtslage. Der Zeitpunkt der Gutgläubigkeit und die Frage, ob ein Anwartschaftsrecht ein Recht zum Besitz vermittelt, werden diskutiert.
Welche Rolle spielt die Bösgläubigkeit?
Der Text untersucht explizit den Erwerb des Vollrechts, obwohl zwischenzeitlich Bösgläubigkeit eintritt. Anhand von Fallbeispielen wird analysiert, wie sich die zwischenzeitliche Bösgläubigkeit auf den Erwerb des Vollrechts auswirkt, sowohl beim Vorbehaltskäufer als auch beim Auflassungsempfänger.
Welche Paragraphen des BGB und GBO werden im Text behandelt?
Der Text bezieht sich auf §§ 161 ff. BGB, §§ 932 ff. BGB, §§ 17, 31 GBO sowie § 873 Abs. 2 BGB und § 925 BGB. Diese Paragraphen regeln zentrale Aspekte des Eigentumsvorbehalts, des gutgläubigen Erwerbs und des Grundstücksrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt des Textes?
Schlüsselwörter sind: Anwartschaftsrecht, Auflassungsempfänger, Vorbehaltskäufer, gutgläubiger Erwerb, §§ 161 f. BGB, §§ 932 ff. BGB, §§ 17, 31 GBO, dingliches Recht, Eigentumsvorbehalt, Vormerkung, Grundstücksrecht, Bösgläubigkeit.
Welche Ziele verfolgt der Text?
Der Text zielt darauf ab, das Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers zu untersuchen und die Aussage zu hinterfragen, die Lehre dazu sei unnötig kompliziert. Dies geschieht durch die Darstellung von Entstehung und Rechtsnatur der Anwartschaftsrechte, den Vergleich beider Rechte hinsichtlich des gutgläubigen Erwerbs und die Analyse von Fallbeispielen.
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- Björn Ebert (Author), 2013, Position des Auflassungsempfängers. Anwartschaftsrecht und guter Glaube, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262243