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Position des Auflassungsempfängers. Anwartschaftsrecht und guter Glaube

Titre: Position des Auflassungsempfängers. Anwartschaftsrecht und guter Glaube

Essai Scientifique , 2013 , 8 Pages

Autor:in: Björn Ebert (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit des obligations / Droit des affaires
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Dieser Beitrag widmet sich dem von der h.M. anerkannten Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers und geht der Frage nach, ob das Zitat „Die Lehre vom Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers zeigt derzeit weithin, wie man (relativ) Einfaches umständlich machen kann“ zutrifft. Hierzu wird Entstehen und Rechtsnatur der Anwartschaftsrechte des Auflassungsempfängers und des Vorbehaltsverkäufers dargestellt und anschließend hinsichtlich des gutgläubigen Erwerbs verglichen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Das Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers

I. Entstehen

II. Rechtsnatur

B. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers

I. Entstehen

II. Rechtsnatur

C. Gutgläubiger Erwerb

I. Gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts

1. Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers

2. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers

II. Erwerb des Vollrechts trotz zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit

1. Fall 1: Rechtslage beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers

2. Fall 2: Rechtslage beim Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die juristische Konstruktion und Notwendigkeit des Anwartschaftsrechts beim Auflassungsempfänger im Vergleich zum etablierten Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, insbesondere im Hinblick auf den gutgläubigen Erwerb.

  • Vergleich der Entstehung und Rechtsnatur von Anwartschaftsrechten.
  • Analyse des gutgläubigen Erwerbs beim Vorbehaltskauf und beim Grundstückserwerb.
  • Kritische Würdigung der Notwendigkeit eines Anwartschaftsrechts für den Auflassungsempfänger.
  • Untersuchung der Wirkungsweise von Schutzmechanismen bei zwischenzeitlicher Bösgläubigkeit.

Auszug aus dem Buch

1. Fall 1: Rechtslage beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers

a) Ausgangsfall: Der Anspruch des E wäre begründet, wenn E Eigentümer und K Besitzer ist und dieser kein Recht zum Besitz hatte, §§ 985, 986 BGB. K ist unzweifelhaft Besitzer. Ursprünglich war V Eigentümer. Dieser hatte das Eigentum nach §§ 929, 931 BGB an E übertragen. E wurde daher Eigentümer. Er könnte sein Eigentum aber durch Übereignung des (nunmehr nichtberechtigten) V an K wieder verloren haben. Durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts erfolgte die Übereignung aber aufschiebend bedingt (vgl. § 449 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Hier hatte K den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt, so dass die Bedingung nicht eingetreten ist. E hat sein Eigentum daher nicht verloren; ist also noch Eigentümer. Fraglich ist, ob K dem Anspruch des E ein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB entgegenhalten kann. Das Besitzrecht des K aus dem Kaufvertrag V – K gibt dem K nur ein relatives, d.h. im Verhältnis zu V wirkendes Recht zum Besitz. V ist jedoch nach Eintritt des Sicherungsfalls gegenüber E nicht mehr zum Besitz berechtigt. K kann dem E daher sein aus dem Kaufvertrag folgendes Recht zum Besitz nicht nach § 986 Abs. 1 S. 1 BGB entgegenhalten. Auch scheidet § 986 Abs. 2 BGB aus, weil das Recht zum Besitz des K erst nach der Sicherungsübereignung entstanden ist. K hätte daher nur dann ein auch gegenüber E wirkendes Recht zum Besitz, wenn er ein Anwartschaftsrecht erworben hatte und dieses ihm ein Recht zum Besitz vermittelt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Das Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers: Erläutert die Entstehung des Anwartschaftsrechts durch bedingte Übereignung sowie dessen Rechtsnatur als wesengleiches Minus zum Volleigentum.

B. Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers: Diskutiert die umstrittenen Voraussetzungen der Entstehung einer gesicherten Rechtsposition beim Immobilienerwerb unter Berücksichtigung formeller Grundstücksvorschriften.

C. Gutgläubiger Erwerb: Untersucht die Anwendbarkeit gutgläubigen Erwerbs und die Problematik einer zwischenzeitlichen Bösgläubigkeit anhand praktischer Fallbeispiele.

D. Fazit: Kommt zu dem Ergebnis, dass die Konstruktion eines Anwartschaftsrechts beim Auflassungsempfänger entbehrlich ist und die geltenden Rechtsinstitute wie die Vormerkung ausreichend Schutz bieten.

Schlüsselwörter

Anwartschaftsrecht, Auflassungsempfänger, Vorbehaltskäufer, BGB, gutgläubiger Erwerb, Vormerkung, Grundstücksrecht, Recht zum Besitz, Eigentumsvorbehalt, dingliche Wirkung, Rechtsnatur, Bösgläubigkeit, § 892 BGB, § 985 BGB, Sicherungsübereignung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Dogmatik und praktische Relevanz des Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers im Vergleich zum anerkannten Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Entstehungsvoraussetzungen von Anwartschaften, die Rechtsnatur dieser Positionen und die Auswirkungen auf den gutgläubigen Erwerb.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll geklärt werden, ob die Anerkennung eines Anwartschaftsrechts für den Auflassungsempfänger dogmatisch sinnvoll ist oder ob sie lediglich bestehende Regelungen unnötig verkompliziert.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Der Autor verwendet eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Vergleich von Rechtsprechung und Lehrmeinungen sowie eine fallbezogene Prüfung nach geltendem BGB-Recht umfasst.

Was wird im Hauptteil der Publikation behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Vorbehaltskaufs, die kritische Betrachtung des Grundstückserwerbs und eine detaillierte Fallprüfung zur gutgläubigen Rechtserlangung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind das Anwartschaftsrecht, der Auflassungsempfänger, der Vorbehaltskäufer sowie die Problematik des gutgläubigen Erwerbs im Grundstücks- und Sachenrecht.

Wie unterscheidet sich der Schutz des Auflassungsempfängers von dem des Vorbehaltskäufers laut Autor?

Während beim Vorbehaltskäufer ein durch §§ 161 f. BGB abgesichertes Anwartschaftsrecht besteht, fehlen dem Auflassungsempfänger vergleichbare gesetzliche Konturen, weshalb der Schutz primär über die Vormerkung laufen sollte.

Warum hält der Autor die Anerkennung eines Anwartschaftsrechts beim Auflassungsempfänger für verzichtbar?

Der Autor argumentiert, dass bestehende Institute des formellen Grundstücksrechts (wie die Vormerkung) bereits ausreichenden Schutz bieten und die zusätzliche Annahme einer Anwartschaft nur zu dogmatischen Widersprüchen führt.

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Résumé des informations

Titre
Position des Auflassungsempfängers. Anwartschaftsrecht und guter Glaube
Université
University of Tubingen
Auteur
Björn Ebert (Auteur)
Année de publication
2013
Pages
8
N° de catalogue
V262243
ISBN (ebook)
9783656512615
ISBN (Livre)
9783656575672
Langue
allemand
mots-clé
Auflassung Auflassungsempfänger Anwartschaft Guter Glaube Bösgläubigkeit Gutgläubigkeit Anwartschaftsrecht Vorbehaltskäufer Vorbehaltsverkäufer Grundstück
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Citation du texte
Björn Ebert (Auteur), 2013, Position des Auflassungsempfängers. Anwartschaftsrecht und guter Glaube, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262243
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