Die Gesellschaft in Deutschland hat sich in den vergangenen 30 Jahren wirtschaftlich und sozial immer mehr gespalten. Im Jahre 2003 befanden sich 13,5 % der Bevölkerung in Deutschland unter der Armutsgrenze. Verwunderlich ist, angesichts der erschreckenden Zahlen, dass Deutschland immer noch über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes diskutiert. Die Mehrzahl der Vertragsstaaten des Europarates hat diesen mittlerweile bereits eingeführt. Auf nationaler Ebene des deutschen Rechts ist die Sicherung der Arbeiter vor Ausbeutung und Armutslöhnen daher nicht geregelt. Auf internationaler Ebene schon. Im Jahre 1965 trat die Europäische Sozial-Charta in Kraft. Diese ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte der Bevölkerung absichert. Obwohl die Charta demnächst ihren 50. Geburtstag feiert, ist sie in Deutschland kaum bekannt. In der ESC werden den Vertragsstaaten sozialen Mindestnormen garantiert. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, die ESC näher vorzustellen, ihren Inhalt zu beleuchten und einen Blick auf die mit der ESC verbundene deutsche Rechtsprechung zu werfen. Eine besondere Bedeutung soll der Art. 4 Abs. 1 der ESC in dieser Arbeit erhalten. Dieser Artikel beschreibt das Recht eines jeden Beschäftigten auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, um sich und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. In der Arbeit soll untersucht werden, welche inhaltlichen Bestimmungen mit dem Artikel verknüpft werden und wie diese in der deutschen Rechtsprechung angewendet werden. Des Weiteren wird veranschaulicht, wie die Einhaltung der ESC durch die Vertragsstaaten international gewährleistet wird. Bevor in dieser Arbeit jedoch näher darauf eingegangen werden kann, wird zum besseren Verständnis vorab die Europäische Sozial-Charta, deren Protokolle und die revidierte Europäische Sozial-Charta charakterisiert.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Allgemeines zur Europäischen Sozial-Charta
I. Geschichtliche Entwicklung der Europäischen Sozial-Charta
1. Europarat
2. Entstehungshintergründe und Ausgestaltungsproblematik der Europäischen Sozialcharta
II. Die Europäische Sozial-Charta (ESC) und die Revidierte Europäische Sozial-Charta (RESC)
1. Zusammenfassende Übersicht über die Europäische Sozial - Charta und deren Inhalt
2. Protokolle der Europäischen Sozialcharta
a. Zusatzprotokoll von 1988
b. Änderungsprotokoll (ÄP) von 1991
3. Revidierte Europäische Sozial-Charta
B. Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta
I. Geschichtlicher Hintergrund des Artikels durch die internationale Rechtsetzung
II. Interpretation des Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozial-Charta
III. Bedeutung des Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta als völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Recht
1. Völkerrechtlicher Vertrag
2. Praktische Relevanz des Art. 4 Abs. 1 der ESC auf das nationale Recht
C. Kontrolle der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 der ESC
I. Beteiligte Organe
1. Europäisches Komitee der Sozialen Rechte (EKSR)
2. Regierungsausschuss der Europäischen Sozial-Charta
3. Parlamentarische Versammlung
4. Ministerkomitee
II. Überwachungsmechanismen
1. Staatenberichtsverfahren
2. Kollektivbeschwerdeverfahren
D. Resümee
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta (ESC) vor dem Hintergrund der deutschen Rechtsprechung und analysiert die internationalen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung dieses sozialen Grundrechts.
- Historische Entwicklung und Einordnung der Europäischen Sozialcharta innerhalb des Europarates.
- Detaillierte Analyse des Art. 4 Abs. 1 der ESC bezüglich seiner Interpretation durch das Europäische Komitee der Sozialen Rechte (EKSR).
- Überprüfung der völkerrechtlichen Bedeutung des Artikels für das nationale deutsche Rechtssystem.
- Untersuchung der Effektivität der Überwachungsmechanismen, insbesondere des Staatenberichts- und des Kollektivbeschwerdeverfahrens.
Auszug aus dem Buch
II. Interpretation des Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozial-Charta
Der Art. 4 Abs. 1 der ESC wurde vom Europäischen Komitee der Sozialen Rechte interpretiert. Dabei hatte er bei dessen Auslegung erhebliche Schwierigkeiten. Gemäß seiner Conclusion V von 1977 entwickelte er, auf Grundlage einer Studie von Dalloz, die 68%-Grenze. Danach sollten die Arbeitnehmer eines Landes ein Entgelt erhalten, das mindestens 68% des Bruttodurchschnittsgehaltes dieses Landes entsprach. Dieses Modell wurde allerdings von einigen Vertragsstaaten kritisiert, da steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vergünstigungen von niedrig entlohnten Arbeitnehmern unberücksichtigt blieben. Durch die erhöhte Anzahl neuer Vertragsstaaten geriet das EKSR, wegen dieser nicht konformen Art zunehmend in Bedrängnis. Daraufhin wurde von der EKSR 1990 eine internationale Expertengruppe eingesetzt. Diese sollte den Umfang von Niedriglöhnen in Europa analysieren. Dabei stellte sich heraus, dass die Niedriglöhne in den einzelnen Staaten sehr signifikant waren. Um eine gewisse Einheitlichkeit eines gerechten bzw. angemessenen Entgeltes der Vertragsstaaten gewährleisten zu können, wurde 1998 in der Conclusion XIV des EKSR festgelegt, dass sich ein gerechtes Entgelt nach Art. 4 Abs. 1 der ESC oberhalb einer 60% - Grenze des nationalen Durchschnittsnettoeinkommen eines Landes befinden muss.
In besonderen Fällen, welche ausführlich zu begründen sind, darf das Entgelt auch unter die 60% - Schwelle fallen. Dabei gilt dieses Nettoeinkommen, gemäß Art. 4 der ESC noch nicht als ungerecht, wenn es in einem Intervall von 50% - 60% liegt. Dennoch wird der jeweilige Staat vom EKSR aufgefordert, dieses unterhalb der 60% - Grenze aufhaltende durchschnittliche Nettoeinkommen zu begründen. Es ist ebenfalls darzulegen, dass es ausreichend für einen Arbeitnehmer ist, um ihm und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Demgegenüber stellt eine Unterschreitung der 50% - Schwelle einen Verstoß dar, weil dieses niedrige Nettoeinkommen als ungerecht angesehen wird und somit unvereinbar mit Art. 4 Abs. 1 der ESC ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Allgemeines zur Europäischen Sozial-Charta: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Entstehung und den Aufbau der Europäischen Sozial-Charta sowie deren Revidierung (RESC) und die ergänzenden Protokolle.
B. Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta: Hier wird der spezifische Artikel in seinen historischen Kontext gesetzt, interpretiert und seine Bedeutung sowie Relevanz für das deutsche Rechtssystem erörtert.
C. Kontrolle der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 der ESC: Das Kapitel beschreibt die beteiligten Organe und die Überwachungsmechanismen (Staatenberichts- und Kollektivbeschwerdeverfahren), durch die die Einhaltung der ESC-Verpflichtungen international kontrolliert wird.
D. Resümee: Die Schlussbetrachtung fasst die mangelnde Durchsetzung und Bekanntheit der ESC in Deutschland zusammen und plädiert für eine stärkere Konkretisierung des Art. 4 Abs. 1.
Schlüsselwörter
Europäische Sozial-Charta, ESC, Arbeitsentgelt, Mindestlohn, Soziale Grundrechte, Europarat, Europäisches Komitee der Sozialen Rechte, EKSR, Staatenberichtsverfahren, Kollektivbeschwerde, Grundgesetz, Sittenwidrigkeit, Lohnwucher, Soziale Sicherheit, Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozial-Charta und dessen Anwendbarkeit sowie Kontrolle im deutschen Rechtssystem.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen umfassen die Geschichte der Sozial-Charta, die Interpretation des Entgelt-Artikels, die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland und die Mechanismen zur Überwachung durch den Europarat.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es, den Inhalt des Art. 4 Abs. 1 der ESC zu beleuchten, zu untersuchen, wie er in Deutschland rechtlich angewendet wird, und aufzuzeigen, wie die internationale Einhaltung dieser Norm gewährleistet wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von internationalen Verträgen, Rechtsprechung (darunter Urteile deutscher Gerichte) und Berichten der Überwachungsorgane des Europarates basiert.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Entstehungsgeschichte der ESC, die Kriterien für ein gerechtes Entgelt (z.B. die 60%-Grenze des Nettoeinkommens), die Rolle der beteiligten Organe wie das EKSR sowie das Staatenberichts- und Kollektivbeschwerdeverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Europäische Sozial-Charta, Arbeitsentgelt, Mindestlohn, EKSR, Soziale Grundrechte und Kollektivbeschwerdeverfahren.
Welche Rolle spielt das EKSR bei der Kontrolle der ESC?
Das Europäische Komitee der Sozialen Rechte (EKSR) prüft die Staatenberichte und fasst dazu Schlussfolgerungen; zudem entscheidet es über die Zulässigkeit und Begründetheit von eingereichten Kollektivbeschwerden.
Wie bewertet die Autorin die Anwendung des Art. 4 Abs. 1 in Deutschland?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass der Artikel in Deutschland zwar bekannt, aber mangels gesetzlicher Konkretisierung und wegen seiner geringen Präsenz in der Rechtsprechung kaum effektiv zur Durchsetzung angemessener Löhne genutzt wird.
- Quote paper
- Michaela Mechow (Author), 2011, Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen – Sozialcharta (ESC) und die Kontrolle seiner Anwendung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262799