Diejenigen, die auch nach 23:00 Uhr noch einmal den Fernseher einschalten und durch das Nachtprogramm zappen, werden früher oder später auf ein besonderes Angebot stoßen: Werbung für Prostitution. Denn nichts anderes sind die Spots, in denen leichtbekleidete oder nackte Frauen mit eindeutig sexuellen Handlungen auf eine bunt blinkende Telefonnummer aufmerksam machen wollen. Das Angebot: Telefonsex. Bei meiner ersten Sichtung dieses Phänomens war ich verwirrt. Eine so deutliche Darstellung von Sex hatte ich im frei zugänglichen Fernsehen nicht erwartet. Immerhin war es doch lange ein Tabuthema und noch heute reden viele Menschen nicht gerne darüber. Auch Prostitution genoss früher so gut wie keine Anerkennung. Vorurteile von drogenabhängigen Frauen, geldgierigen Zuhältern, unsauberen „Arbeitsbedingungen“ und Menschenhandel sind auch mir zuerst als Negativbeispiele in den Sinn gekommen. Es muss eine Erklärung dafür geben, warum die Darstellung von sexuellen Handlungen und Prostitution im Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland heutzutage erlaubt ist und anscheinend auch akzeptiert wird. Wie kann ein von Vorurteilen und Nichtakzeptanz geprägtes Thema bis ins frei zugängliche Fernsehen aufsteigen?
Bei meinen Recherchen wurde ich besonders auf eine juristische Entwicklung aufmerksam. Anhand einschlägiger Urteile, rechtlichen Bestimmungen und neuen Gesetzmäßigkeiten kann eine klare Linie über Jahrzehnte hinweg verfolgt werden, die eine neue Sichtweise auf das Thema Prostitution und sogar Telefonsex-Werbung zumindest rechtlich beweist. Da auch das Mediensystem rechtlichen Bestimmungen unterliegt, lassen sich die Themen hier zusammenführen. Diese Arbeit wird den Zusammenhang von Mediensystem und Prostitution auf der Grundlage rechtlicher Entwicklungen darstellen und so aufzeigen, warum Telefonsex-Werbung eine Daseinsberechtigung im Mediensystem der Bundesrepublik hat.
Zunächst stelle ich dafür den Zusammenhang zwischen Mediensystem und Werbung dar, was eigentlich unter Werbung zu verstehen ist, welche Bedeutung ihr zukommt und erste rechtliche Grundlagen. Anschließend wird der Untersuchungsgegenstand Telefonsex-Werbung näher betrachtet und beschrieben: Was wird gezeigt und warum ist das Prostitution? Mit der Klärung der Begriffe Prostitution und Pornografie wird anschließend die rechtliche Entwicklung geschildert und die grundlegende Frage beantworten: Wie kommt Telefonsex ins frei zugängliche Fernsehprogramm?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Werbung im Mediensystem der Bundesrepublik
2.1 Eine Definition von Werbung
2.2 Die Einordnung von Werbung in das Mediensystem
3. Werbung im Nachtprogramm – der Untersuchungsgegenstand
3.1 Angebot des Beispielsenders sport1
3.2 Pornografie und Prostitution
4. Rechtliche Bestimmungen zu Sexualität und Prostitution
4.1 Bedeutende Urteile
4.2 Das Gesetz zur Prostitution
4.3 Das Ordnungswidrigkeitengesetz
5. Bestimmungen des Mediensystems zu Telefonsex-Werbung
5.1 Rechtliche Grundlagen
5.2 Der Werberat
6. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen der rechtlichen Entwicklung des Themas Prostitution und der Präsenz von Telefonsex-Werbung im privaten, frei zugänglichen Fernsehprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich durch juristische Urteile und gesetzliche Änderungen eine Akzeptanz entwickelt hat, die diese Form der Werbung rechtfertigt.
- Rechtliche Einordnung von Prostitution und Pornografie
- Entwicklung der gesellschaftlichen und juristischen Moralvorstellungen
- Rolle von Werbespots im dualen Mediensystem
- Medienaufsicht und Jugendschutz bei Telefonsex-Werbung
- Analyse des Werbeangebots am Beispiel des Senders sport1
Auszug aus dem Buch
3.1 Angebot des Beispielsenders sport1
Sport1 existiert seit April 2011 als Zusammenführung der Sender DSF (Deutsches Sport Fernsehen) und dem Onlineportal sport1.de und ist frei im Fernsehen als privater Sender zu empfangen. Als Sportsender liegt der Schwerpunkt des Programmes auf Fußball und auf anderen populären Sportarten. Nach eigenen Angaben ist das Programm hauptsächlich an Männer vom 14. bis zum 49. Lebensjahr gerichtet.15
Die nachfolgenden Beschreibungen des Nachtprogramms dieses Senders basieren auf eigenen Beobachtungen vom 15.06. - 18.06.2011. Jeweils in der Zeit zwischen 23:00 und 04:00 Uhr habe ich die Auffälligkeiten und Inhalte gezeigter Werbespots notiert und die für diese Arbeit interessierenden Fakten zusammengetragen.16
Zwischen ungefähr 23:00 und 06:00 Uhr zeigt sport1 eine Dauerschleife bestehend aus sogenannten „Sexy Sport Clips“ und Telefonsex-Werbung. Die „Sexy Sport Clips“, in denen sich eine oder mehrere Frauen langsam zu Musik ihrer Kleider entledigen und damit für einen Videoclip werben, dauern bis zu zehn Minuten. Sie werden von dazwischen liegenden Werbepausen von ca. fünf bis zehn Minuten unterbrochen. Damit läuft nachts ungefähr alle zehn Minuten Werbung im Programm. Hauptsächlich wird Telefonsex angeboten, dazwischen sind auch Angebote von beispielsweise Partnervermittlungen, erotischen Videoclips für das Handy oder Online-Casinos eingeschoben, aber vergleichsweise selten. In dieser Arbeit gehe ich nur auf die Telefonsex-Werbung ein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Beobachtung von Telefonsex-Werbung im Nachtprogramm ein und erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich der Daseinsberechtigung dieser Werbung trotz früherer gesellschaftlicher Tabus.
2. Werbung im Mediensystem der Bundesrepublik: Dieses Kapitel definiert den Begriff Werbung und ordnet sie als geplante Kommunikationsprozesse in das duale Mediensystem und die Finanzierungsmodelle privater Sender ein.
3. Werbung im Nachtprogramm – der Untersuchungsgegenstand: Der Autor beschreibt das Werbeangebot am Beispiel von sport1 und klärt die begrifflichen Voraussetzungen von Telefonsex, Pornografie und Prostitution.
4. Rechtliche Bestimmungen zu Sexualität und Prostitution: Hier wird der historische Wandel der Rechtsprechung nachgezeichnet, der von strafrechtlicher Verfolgung zu einer zivilrechtlichen Anerkennung von Sexarbeit führte.
5. Bestimmungen des Mediensystems zu Telefonsex-Werbung: Dieses Kapitel thematisiert die medienrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Jugendschutz sowie die Rolle des Werberats als Instanz der Selbstregulierung.
6. Schlussfolgerung: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Telefonsex-Werbung rechtlich akzeptiert ist, jedoch in der Gesellschaft weiterhin ein Spannungsfeld zwischen ökonomischer Nutzung und moralischen Vorbehalten bleibt.
Schlüsselwörter
Telefonsex, Werbung, Prostitution, Mediensystem, Privates Fernsehen, Pornografie, Rundfunkstaatsvertrag, Jugendschutz, Rechtsprechung, Sittenwidrigkeit, Werbespot, Deutschland, Medienaufsicht, Moralvorstellungen, Sexarbeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, warum Telefonsex-Werbung im frei empfangbaren privaten Fernsehen in Deutschland rechtlich erlaubt ist und wie diese Praxis mit der historischen Entwicklung von Moralvorstellungen und Gesetzen zur Prostitution korreliert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen das deutsche Mediensystem, die rechtliche Definition und Bewertung von Prostitution und Pornografie sowie die Mechanismen der Medienaufsicht und Selbstregulierung durch den Werberat.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die heutige Präsenz von Telefonsex-Werbung in den Medien das Ergebnis einer langjährigen juristischen Entwicklung ist, die Prostitution zivilrechtlich als Beruf anerkannt hat.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin stützt sich auf eine Kombination aus Literaturanalyse zu rechtlichen Bestimmungen, der Auswertung bedeutender Gerichtsurteile sowie einer empirischen Beobachtungsstudie des Nachtprogramms des Senders sport1.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Definition von Werbung im Mediensystem, beschreibt konkret das untersuchte Werbeangebot und beleuchtet detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Urteile, die zur heutigen gesellschaftlichen Akzeptanz beigetragen haben.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Telefonsex, Werbung, Prostitution, Mediensystem, Jugendschutz, Pornografie und Sittenwidrigkeit.
Welche Rolle spielt der Werberat in diesem Kontext?
Der Werberat fungiert als Institution der Selbstregulierung, die jedoch betont, nicht in die Werbung einzugreifen, da Telefonsex rechtlich nicht verboten ist und eine Einschränkung die Grundrechte der Anbieter verletzen würde.
Wie hat sich die rechtliche Bewertung von Telefonsex im Laufe der Zeit verändert?
Ursprünglich galten Verträge über Telefonsex-Leistungen oft als sittenwidrig und nichtig. Durch einen Wandel der gesellschaftlichen Moralvorstellungen und Gesetze wie das Prostitutionsgesetz von 2002 wurde diese Form der Dienstleistung jedoch rechtlich anerkannt.
- Quote paper
- Katja Hübner (Author), 2011, Werbung im Nachtprogramm, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263062