In der Facharbeit wird untersucht, weshalb die Notstandsgesetze so sehr in der Diskussion standen, sie so stark kritisiert worden sind, inwiefern die Diskussion und die Kritik um diese Gesetze berechtigt waren und aus welchen Gründen sich noch Teile dieser Gesetze im Grundgesetz finden und daran niemand öffentlich Kritik übt.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
1.1 Themenfrage mit Eingrenzung des Themas
1.2 Gliederung
1.3 Ziel der Facharbeit
1.4 Arbeitsweise
2. HAUPTTEIL
2.1 Notstandsgesetze von 1968
2.1.1 Der Weg zum „17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“
2.1.2 Diskussionen im Deutschen Bundestag
2.1.2.1 Grobentwicklung im Parlament
2.1.2.2 Notwendigkeit von Notstandsgesetzen
2.1.2.3 Kritik am Gesetzentwurf von 1968 innerhalb des Bundestages
2.1.3 Kritik außerhalb des Bundestages
2.1.4 Beeinflussung des Parlaments von außen
2.1.5 Berechtigung der Kritik
2.1.6 Rechtsstaatliches Vorgehen gegen die Notstandsgesetze
2.1.7 Kritik nach Verabschiedung der Notstandsgesetze
2.2 Untersuchungsresultat
2.2.1 Auseinandersetzung mit den Ergebnissen
2.2.2 Offen gebliebene Fragen
2.2.3 Untersuchungsmethode
3. SCHLUSS
3.1 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
3.2 Schlussfolgerung über das Thema / die Fragestellung hinaus
Zielsetzung und Themen
Die Facharbeit untersucht die Hintergründe der massiven Kritik an den Notstandsgesetzen von 1968 in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, die historischen Spannungsfelder zwischen staatlichem Sicherheitsbedürfnis, parlamentarischer Kontrolle und außerparlamentarischer Opposition (APO) zu klären sowie die Frage zu beantworten, warum diese Gesetze bis heute teils kontrovers diskutiert werden.
- Historische Genese der Notstandsgesetzgebung seit 1955
- Parlamentarische Debatten und der „Gemeinsame Ausschuss“
- Die Rolle der APO und öffentliche Proteste gegen die Grundgesetzänderung
- Juristische Auseinandersetzung und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
- Rechtfertigung und demokratische Sicherungsmechanismen der Notstandsverfassung
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Der Weg zum „17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“
Erste Planungen für die Einführung einer Notstandsverfassung hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 1955 begonnen. Sie sah jedoch keine Möglichkeit, diese „schon zusammen mit der Wehrergänzung von 1956 zu verwirklichen“. Doch bereits 1958 sprach Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) vor den Delegierten der Polizeigewerkschaft über Notstandsgesetze. Im Dezember desselben Jahres erhielten die Minister der einzelnen Bundesländer einen ersten Entwurf für ein Notstandsgesetz. Schröder sprach in diesem Zusammenhang von der „Zeit der Exekutive“, was bei den Menschen jedoch die Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus weckte. Doch nicht nur die Bevölkerung lehnte diesen Entwurf für eine Notstandsverordnung ab, auch die SPD, die zur Verabschiedung des Gesetzes aufgrund der dafür benötigten Zweidrittelmehrheit unabdingbar war, sprach sich klar gegen dieses Gesetz aus. Der Grund hierfür lag insbesondere darin, dass der Vorschlag Schröders vorsah, den Notstand durch einfache (oder Regierungs-) Mehrheit oder gar durch ein Dekret des amtierenden Bundeskanzlers ausrufen zu können. Eine Möglichkeit, der die SPD niemals zustimmen konnte. Dieser Entwurf war durch das Kabinett zwar im Grundsatz gebilligt, formal jedoch nicht als Gesetzesvorlage vorgelegt worden. Die Innenminister der Bundesländer lehnten den Entwurf ab, was auch die Meinung des Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) widerspiegelte. Um eine Verabschiedung von Notstandsgesetzen realisieren zu können, waren, nach Überzeugung der führenden SPD Rechtspolitiker Carlo Schmid und Adolf Arndt, die Sicherung der Parlamentsverantwortung, die Priorität der Zivilgewalt und das Schutz des Streikrechts unabdingbar. Es scheiterten jedoch auch die folgenden Entwürfe für ein Notstandsgesetz. Erst die Große Coalition hatte genug Stimmen um tatsächlich eine Notstandsverfassung in das Grundgesetz aufzunehmen. Dies geschah mit einer namentlichen Abstimmung, deren Ergebnis mit 384 zu 100 Stimmen die Notstandsgesetze beschloss.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der Notstandsgesetze von 1968, Definition der Fragestellung und Erläuterung der methodischen Vorgehensweise.
2. HAUPTTEIL: Detaillierte historische Analyse der Entstehung, der parlamentarischen Debatten, der Rolle der außerparlamentarischen Opposition und der Kritikpunkte an der Notstandsgesetzgebung.
3. SCHLUSS: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Reflexion über die Bedeutung der Notstandsgesetze für die demokratische Stabilität in der Bundesrepublik.
Schlüsselwörter
Notstandsgesetze, Grundgesetz, 1968, Deutsche Bundestag, APO, Notstandsverfassung, parlamentarische Kontrolle, Grundrechte, Streikrecht, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesverfassungsgericht, Demokratie, Notstand, Notstandsverordnung, politische Partizipation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die historischen und politischen Hintergründe der Einführung der Notstandsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1968 sowie die damit verbundene gesellschaftliche Kritik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die parlamentarische Debatte, die Haltung der Alliierten, die Rolle der außerparlamentarischen Opposition (APO) und die Frage der Grundrechtssicherung im Krisenfall.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Gründe für die intensive Kritik an den Gesetzen zu analysieren und zu bewerten, inwieweit diese Kritik berechtigt war und wie die Gesetze im Grundgesetz verankert wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wurde eine Literatur- und Quellenanalyse durchgeführt, die Debatten im Deutschen Bundestag sowie zeitgenössische Stellungnahmen und juristische Entscheidungen berücksichtigt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Genese der Gesetze, die Diskussionen im Bundestag und in der Öffentlichkeit, die Rolle der Proteste, eine kritische Prüfung der Vorwürfe gegen die Gesetze sowie die rechtliche Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Notstandsgesetze, 1968, Grundgesetz, Parlamentarismus, Grundrechte, Opposition und Demokratieschutz charakterisiert.
Wie reagierte die SPD auf die frühen Entwürfe der Notstandsgesetze?
Die SPD lehnte frühe Entwürfe, die etwa ein Dekret des Bundeskanzlers zur Ausrufung des Notstands vorsahen, aufgrund der mangelnden parlamentarischen Kontrolle und der Sorge um demokratische Standards strikt ab.
Welche Rolle spielte das Bundesverfassungsgericht in diesem Kontext?
Das Gericht befasste sich in einem konkreten Fall mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Notstandsregeln, wies diese jedoch als unbegründet zurück, womit das Gesetz faktisch bestätigt wurde.
Was versteht man unter dem „Gemeinsamen Ausschuss“?
Dies ist ein in den Notstandsgesetzen verankertes Gremium aus Abgeordneten und Bundesratsmitgliedern, das im Verteidigungsfall handlungsfähig bleiben soll, um die demokratische Grundordnung zu wahren.
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- Bernhard Daniel Schütze (Autor), 2010, Die Notstandsgesetzgebung von 1968, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263086