Mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts und Rechnungswesen vom 07. November 2007 hat der Sächsische Landtag die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene in Sachsen beschlossen. Alle Kommunen im Freistaat Sachsen sind somit ab dem 01.01.2013 zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen verpflichtet.
Im Rahmen der Einführung der Doppik muss jede Kommune zunächst ihr Vermögen gemäß den Regelungen in der SächsKomHVO-Doppik erfassen und bewerten. Zu dieser Inventur zu Beginn des ersten Haushaltsjahres gemäß § 34 (1) SächsKomHVO-Doppik gehören ebenso Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte, welche gemäß Ihrer Nutzungsart erfasst werden und für die Eröffnungsbilanz bewertet werden müssen.
In meiner Heimatgemeinde Krauschwitz war die Erfassung der Grundstücke in manchen Ortsteilen ein wenig verworren. Zum Teil wurden Gemeindegrundstücke durch Private genutzt, was zu Schwierigkeiten bei der Bewertung dieser Grundstücke führte. Diese Situation ist vermutlich dadurch entstanden, da vor 1989 zum Teil Grundstücksnutzungen durch mündliche Absprachen zwischen Bürgern und Bürgermeistern geregelt worden sind. Die entsprechenden Nutzungsrechte wurden jedoch nicht schriftlich dokumentiert und nicht als Nutzungsrecht in das entsprechende Grundbuch eingetragen. Um die Eigentümerverhältnisse endgültig zu klären, bot die Gemeinde Krauschwitz die bereits genutzten Grundstücksteile den Bürgern zum Kauf an. Klarheit über die Rechtsverhältnisse brachten die Eintragungen im Grundbuch.
In der vorliegenden Seminararbeit möchte ich den Sinn und Zweck von Grundbuch und Liegenschaftskataster darstellen. sowie der Frage nachgehen, wann und wie ein Bodenordnungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Ebenfalls werde ich versuchen herauszuarbeiten warum es nach der Wiedervereinigung zu unklaren Situationen in Grundstücksangelegenheiten kam. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Gesetzeskommentare und Fachliteratur.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen und Begriffe
3 Grundbuch
3.1 Historische Entwicklung des Grundbuchwesens
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.3 Einrichtung, Organe und Aufbau des Grundbuchwesens im Freistaat Sachsen
3.4 Grundbuchrecht in der DDR und nach der Wiedervereinigung
4 Liegenschaftskataster
4.1 Historische Entwicklung des Katasterwesens
4.2 Rechtliche Grundlagen, Organisation im Freistaat Sachsen
5 Verknüpfung von Grundbuch und Liegenschaftskataster
6 „Ländliche Neuordnung“
6.1 Begriff, Rechtsgrundlagen und Akteure
6.2 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Nachweis- und Ordnungsinstrumente des Liegenschaftsrechts, konkret das Grundbuch und das Liegenschaftskataster, im Kontext des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, die historischen Entwicklungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen bei der Klärung unklarer Eigentumsverhältnisse – insbesondere im Nachgang zur Wiedervereinigung – aufzuzeigen und die Notwendigkeit von Bodenordnungsverfahren zu erörtern.
- Historische Entwicklung des Grundbuch- und Katasterwesens
- Aufbau und Funktion von Grundbuchamt und Liegenschaftskataster
- Die Verknüpfung von rechtlichen und tatsächlichen Grundstücksdaten
- Rechtliche Aufarbeitung von Bodenrechtsfragen aus der DDR-Zeit
- Instrumente der „Ländlichen Neuordnung“ und Bodenordnung
Auszug aus dem Buch
3.4 Grundbuchrecht in der DDR und nach der Wiedervereinigung
Um den Fall meiner Heimatgemeinde rechtlich würdigen zu können, ist zunächst einmal interessant wie das Grundbuchwesen in der DDR aufgebaut war und die Frage zu klären ob dieselben Prinzipien wie im BGB galten und wie mit dem Volkseigentum und den Nutzungsrechten nach der Wende umgegangen wurde.
In der ehemaligen DDR wurde die Führung der Grundbücher durch die Gerichtsneuorganisation 1952 den Räten der Kreise (Katasterbehörden) übertragen und später mit dem Vermessungswesen in den Liegenschaftsdiensten der Räte der Bezirke zusammengeführt. Grundbucheintragungsanträge waren in der DDR keine in der Zuständigkeit der Gerichte liegenden Rechtspflegeangelegenheiten mehr, sondern wurden vielmehr Verwaltungsaufgaben.
BGB und GBO blieben bis zum Inkrafttreten des ZGB der DDR am 01. Januar 1975 gültig. Das ZGB behielt das Eintragungsprinzip als konstitutives Element des Rechtserwerbs bei, stellte aber eine an sich sehr vereinfachte Form des Grundbuchrechts dar. Die GBO und GBV wurden durch GDO und GVO abgelöst. Weiterhin ist zu sagen, dass dem Grundbuchrecht in der DDR kaum öffentliche Bedeutung zukam und die Grundbücher nicht selten nachlässig geführt wurden, sogar die Eintragung von Nutzungsrechten in einer Vielzahl von Fällen einfach nicht erfolgte. Das Grundstücksrecht hatte eine geringere Bedeutung im Rechtsverkehr der DDR.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der kommunalen Doppik und deren Relevanz für die Klärung von Grundstücksverhältnissen in sächsischen Gemeinden.
2 Definitionen und Begriffe: Erläuterung grundlegender liegenschaftsrechtlicher Begriffe wie Grundstück, Flurstück, Gemarkung und Kataster.
3 Grundbuch: Detaillierte Betrachtung des Grundbuchwesens, seiner Geschichte, Rechtsgrundlagen sowie der Organisation und Praxis im Freistaat Sachsen, inklusive der DDR-Historie.
4 Liegenschaftskataster: Historischer Abriss und aktuelle Organisation des Katasterwesens in Sachsen sowie die Darstellung des ALB und der ALK.
5 Verknüpfung von Grundbuch und Liegenschaftskataster: Analyse der technischen und rechtlichen Verbindung zwischen den Registern der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse.
6 „Ländliche Neuordnung“: Vorstellung von Bodenordnungsverfahren wie der Flurbereinigung als Mittel zur Lösung von Nutzungskonflikten und zur Rechtssicherheit.
7 Fazit: Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse über die Bedeutung historischer Kontexte für das heutige Liegenschaftsrecht.
Schlüsselwörter
Grundbuch, Liegenschaftskataster, Freistaat Sachsen, Bodenordnung, Flurbereinigungsgesetz, Eigentum, DDR, Nutzungsrechte, Doppik, Grundstück, Vermessungswesen, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Grundbuchamt, Flurstück, Liegenschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und administrativen Instrumenten, die in Sachsen zur Dokumentation und Ordnung von Grund und Boden genutzt werden.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Historie und Funktion des Grundbuchs, der Rolle des Liegenschaftskatasters sowie den Verfahren zur ländlichen Bodenordnung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie das Zusammenspiel von Grundbuch und Kataster funktioniert und wie historische DDR-Rechtsverhältnisse heute im Lichte des BGB aufgearbeitet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Gesetzeskommentaren und Verwaltungsvorschriften zur Beantwortung konkreter Praxisfragen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Grundbuch- und Katasterwesens, deren organisatorische Struktur im Freistaat Sachsen sowie Methoden zur Neuordnung von Grundstücksstrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Grundbuch, Liegenschaftskataster, Bodenordnung, Eigentumssicherung und die rechtliche Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit.
Warum war die Einführung der Doppik ein Auslöser für diese Arbeit?
Die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltswesen erforderte eine präzise Erfassung des Gemeindevermögens, was wiederum Lücken in der Dokumentation alter Grundstücksnutzungen aufdeckte.
Wie geht die Autorin mit dem Problem der Nichteintragung von Nutzungsrechten zu DDR-Zeiten um?
Anhand des Beispiels der Gemeinde Krauschwitz wird dargelegt, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) als Rechtsgrundlage dient, um trotz mangelnder früherer Dokumentation heute klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen.
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- Anonym (Autor:in), 2013, Nachweis- und Ordnungsinstrumente im Liegenschaftsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263354