Exzerpt:
Das Urheberrecht ist ein Teil des Zivilrechts und schützt die geistigen und materiellen Interessen des Urhebers an den von ihm geschaffenen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst . Der Urheber ist meist nicht in der Lage, sein Produkt selbst in der Öffentlichkeit zu vermarkten, daher schließt er mit dem Verwerter seines Werkes einen Vertrag ab. Mit diesem erhält sein Vertragspartner die Erlaubnis, das Werk auf dem Markt zu vertreiben. Aus dem erzielten Erlös steht dem Werkurheber ein angemessenes Entgelt zu.
In der Zeit der „Neuen Medien“ stellt die Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Auswertungstechniken für viele Werknutzer eine Hürde bei der Auswertung ihrer Werke dar. Hier entsteht die Problematik der „neuen Nutzungsart“ als zentraler Streitpunkt zwischen Urhebern und Lizenznehmern bzw. Werknutzern. In der Rechtsordnung stehen sich einerseits der „Schutz des geistigen Eigentums“ , also die Interessen der Urheber, und andererseits die Interessen der Lizenzpartner, dem Schutz vor ausreichender Einräumung der Nutzungsrechte zur Verwertung der Werke, gegenüber. Doch wann liegt eine neue Nutzungsart vor und welche Kriterien machen sie aus?
Die vorliegende Arbeit soll genau dieser Fragestellung nachgehen. Da es in den letzten Jahren einen starken technischen Fortschritt im Bereich der elektronischen Medien zu verzeichnen gab, sind auch immer mehr neue Nutzungsarten i. S. d. § 31 (4) UrhG entstanden. Zentral soll die Frage, ob Fernsehserien auf DVD i. S. d. § 31a UrhG als neue Nutzungsart gelten, beleuchtet werden.
Zunächst werden hierzu die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, indem § 31 (4) UrhG definiert und die Um- bzw. Neugestaltung des Gesetzes, zugunsten des Werknutzers, in § 31a UrhG näher betrachtet wird. Danach gibt die Arbeit einen Einblick wann und unter welchen Voraussetzungen eine neue Nutzungsart i. S. d. § 31a UrhG vorliegt. Hierbei wird die DVD als digitales Trägermedium für Filmwerke als neue Nutzungsart näher beleuchtet, das Urteil des Falls „Der Zauberberg“ wird dabei der Veranschaulichung dienen. Anschließend werden TV-Serien auf DVD als neue Nutzungsart, in Verbindung mit den zuvor gewonnenen Kenntnissen, in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Umgestaltung von § 31 (4) UrhG in § 31a UrhG
3. Wann liegt eine neue Nutzungsart i. S. d. § 31a UrhG vor?
3.1 Ist die DVD eine neue Nutzungsart?
3.2 Der Fall „Der Zauberberg“
4. TV-Serien auf DVD als eigenständige Nutzungsart?
5. Schlussgedanken
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die urheberrechtliche Einordnung von Fernsehserien auf DVD und prüft, ob diese als neue Nutzungsart im Sinne des § 31a UrhG qualifiziert werden können, wobei insbesondere die technische Weiterentwicklung und die wirtschaftliche Eigenständigkeit gegenüber vorangegangenen Formaten wie der VHS-Kassette analysiert werden.
- Rechtliche Grundlagen der Nutzungsrechte und deren Entwicklung (§ 31 UrhG zu § 31a UrhG).
- Kriterien für die Bestimmung einer neuen Nutzungsart.
- Analyse der DVD als digitales Trägermedium und dessen Abgrenzung zu analogen Verfahren.
- Rechtliche Aufarbeitung anhand des Falls „Der Zauberberg“.
- Bewertung der Fernsehserie auf DVD hinsichtlich ihres Absatzmarktes und Identifikationspotenzials.
Auszug aus dem Buch
3.2 Der Fall „Der Zauberberg“
Der BGH hatte sich schon häufig mit genau dieser umstrittenen Frage, ob eine Filmverwertung auf DVD gegenüber der Home-Video-Verwertung mittels VHS-Kassette als neue eigenständige Nutzungsart i. S. d. § 31 IV UrhG gewertet werden kann, zu befassen. Der Fall „Der Zauberberg“ soll die Probleme und ihre Bewertungen bzw. Einschätzungen, in Bezug auf genau diese Fragestellung, aufzeigen.
Der Kläger des Falls ist Szenenbildner und Filmarchitekt. Er schuf zusammen mit seiner Ehefrau das Szenenbild und die Filmarchitektur des Spielfilms „Der Zauberberg“. Die Beklagte stellt Audio- und Videobänder, Platten, VHS-Kassetten und Video-DVDs her und vertreibt diese zusätzlich. Am 11.08.1980 schloss der Kläger mit der Filmproduktionsfirma Franz Seitz einen Anstellungsvertrag für Filmschaffende. Gegen angemessene Zahlung war er für den streitgegenständlichen Film in den Jahren 1980/81 als Architekt tätig. Durch den Vertrag trat der Kläger dem Filmhersteller alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an Urheber und verwandten Schutzrechten für die Herstellung und Verwertung des Films, ohne zeitliche, inhaltliche oder räumliche Beschränkungen, ab. Die Beklagte wurde durch Koproduktions und Vertriebsvertrag vom 20.12.1980 die Inhaberin der übertragenen Nutzungsrechte des Klägers. Die Beklagte vertreibt das Filmwerk zusammen mit einer ursprünglich für das Fernsehen produzierten Dokumentation auf DVD.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung des Urheberrechts als Schutz geistigen Eigentums und führt in die Problematik der „neuen Nutzungsarten“ bei technischem Fortschritt ein.
2. Umgestaltung von § 31 (4) UrhG in § 31a UrhG: Das Kapitel behandelt die gesetzliche Reform, die den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Lizenznehmern im Kontext neuer technischer Verwertungsmöglichkeiten neu regelt.
3. Wann liegt eine neue Nutzungsart i. S. d. § 31a UrhG vor?: Hier werden die juristischen Kriterien für die Bestimmung einer neuen Nutzungsart definiert und von bloßen technischen Fortentwicklungen abgegrenzt.
3.1 Ist die DVD eine neue Nutzungsart?: Es wird untersucht, ob die DVD als eigenständige Nutzungsart gilt; das Ergebnis fällt aufgrund des Substitutionsprinzips zur VHS-Kassette negativ aus.
3.2 Der Fall „Der Zauberberg“: Anhand dieses BGH-Falls wird illustriert, wie die Rechtsprechung die DVD-Auswertung im Verhältnis zu älteren Verträgen rechtlich bewertet.
4. TV-Serien auf DVD als eigenständige Nutzungsart?: Dieses Kapitel überträgt die Erkenntnisse über Spielfilme auf Fernsehserien und analysiert deren spezifische Vermarktungsdynamik.
5. Schlussgedanken: Die Arbeit fasst zusammen, dass trotz technischer Vorteile keine rechtlich eigenständige neue Nutzungsart im Sinne des Gesetzes vorliegt, da keine neuen Absatzmärkte erschlossen werden.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, § 31a UrhG, neue Nutzungsart, DVD, VHS-Kassette, Verwertungsrechte, Filmrecht, Der Zauberberg, technische Fortentwicklung, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Werkgenuss, Lizenznehmer, Urheber, audiovisuelle Medien, Absatzmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der urheberrechtlichen Einstufung von Fernsehserien auf DVD und prüft, ob deren Vertrieb als „neue Nutzungsart“ im Sinne des § 31a UrhG zu bewerten ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen die Reform des Urheberrechts, die Definition von Nutzungsrechten an neuen Technologien sowie die Abgrenzung zwischen technischen Verbesserungen und eigenständigen neuen Verwertungsformen.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die Verwertung von TV-Serien auf DVD die Voraussetzungen für eine neue, eigenständige Nutzungsart erfüllt oder lediglich eine Fortentwicklung bestehender Technik darstellt.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der gesetzlichen Bestimmungen, die Auswertung von Kommentarliteratur sowie die Untersuchung einschlägiger BGH-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesetzliche Umgestaltung von § 31(4) zu § 31a UrhG, erarbeitet Kriterien für die Bestimmung neuer Nutzungsarten und wendet diese exemplarisch auf Spielfilme und TV-Serien auf DVD an.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wichtige Begriffe sind Urheberrecht, § 31a UrhG, neue Nutzungsart, DVD, audiovisuelle Medien und wirtschaftliche Eigenständigkeit.
Was besagt die Rechtsprechung im Fall „Der Zauberberg“?
Der BGH entschied in diesem Fall, dass die DVD-Verwertung keine neue Nutzungsart darstellt, da sie im Wesentlichen die Funktionen der Videokassette substituiert und somit keine neue Art des Werkgenusses begründet.
Warum wird die Fernsehserie auf DVD nicht als neue Nutzungsart eingestuft?
Obwohl Serien eigene Fantraktionen ansprechen können, wird die DVD lediglich als technischer Nachfolger der Videokassette betrachtet, der keinen neuen Absatzmarkt im rechtlichen Sinne erschließt.
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- Janina Schizmer (Author), 2010, TV-Serien auf DVD als neue Nutzungsart i.S.d. § 31a UrhG?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263491