Seit den Anfängen eines staatlich verordneten Geschichtsunterrichts in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind unterschiedliche Vorstellungen über die Art des Lehrens und Lernens entwickelt worden.1 Die älteste und lange Zeit am nachhaltigsten wirkende Konzeption stellt die Bildungstheorie dar. Sie sieht ihre Hauptaufgabe darin, Unterrichtsinhalte auszuwählen, zu strukturieren und für das Verständnis bestimmter Altersstufen zuzubereiten. Ausschlaggebend hierbei ist der Bildungsgehalt, d. h. nicht der Gegenstand als solcher, sondern die an ihm und in ihm zu gewinnenden Einsichten und Gesetzmäßigkeiten wirken bildend. Als bildungstheoretisches Kardinalproblem erweist sich die Ermittlung pädagogisch gültiger Kriterien bei der Auswahl von Unterrichtsinhalten. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich die Bildungstheorie jeglicher Normenkritik enthält und die herrschenden zeit- und gesellschaftstypischen Erziehungsziele und -formen als unumstößliche Tatsachen betrachtet.2 Bis in die späten 1960er Jahre hinein waren Geschichtsdidaktik und Bildungstheorie nahezu identisch. [...] 1 vgl.: Kuhn / Rothe 1980, S. 42.
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