„Sterbehilfe in Belgien – taube und blinde Zwillinge wählen den Tod“
Die eineiigen Zwillinge Marc und Eddy V. (45) wurden taub geboren, verbrachten ihr komplettes Leben gemeinsam und begannen beide vor ein paar Jahren zu erblinden. Dies war der Auslöser für ihren Wunsch zu sterben. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, wenn der Erwachsene diesen Wunsch mehrmals äußert und ein Arzt bestätigt, dass der Patient unter dauerhaften und unerträglichen Schmerzen leidet, die nicht gelindert werden können. Trotzdem wurden Marc und Eddy von Klinik zu Klinik geschickt, weil viele Ärzte es ablehnten unter diesen Bedingungen die aktive Sterbehilfe zu gewähren. Ihre Eingeschränktheit zähle laut Gesetz noch nicht zu unerträglichem Leiden, meinte ein Krankenhaussprecher. Doch laut dem größeren Bruder, hätte die Angst ihre Familie nicht mehr zu hören oder zu sehen und sich selbst oder sich gegenseitig nicht mehr wahrzunehmen sie zu dieser Entscheidung getrieben. Sie waren nur noch erschöpft und saßen oft einfach nur in ihrer Wohnung, unfähig etwas zu tun. Das entspräche weder einer guten Lebensqualität noch einem menschenwürdigen Leben.
Im Gegensatz dazu nimmt auch die Deutsche Bischofskonferenz in Ansprachen und Predigten öffentlich Stellung dazu und meint zum Beispiel: „Die kontroversen Diskussionen über die Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe, […] zeigen erschreckend, wie sich die Auffassungen über die Menschenwürde und das Lebensrecht […] zu verschieben drohen .“ Oder auch: „Die aktive Sterbehilfe muss radikal abgelehnt werden. Sie ist und bleibt Tötung und vielleicht auch Selbsttötung. Beides ist gegen das 5. Gebot Gottes .“
Wie man sieht, ist Sterbehilfe ein immer wieder neu diskutiertes Thema, das die Gemüter erregt und für viel Gesprächsstoff sorgt, sowohl in der Politik, als auch in der Kirche. Geht man nämlich nach der deutschen Bischofskonferenz, hätte man Marc und Eddy den Wunsch zu sterben verwehren müssen.
Doch ist das ethisch vertretbar? Kann man jemanden das Sterben verbieten? Wer bestimmt überhaupt was erträglich ist und ab wann Sterbehilfe „erlaubt“ ist?
Und vor allem, wie sieht das für Christen aus: verbietet das 5. Gebot wirklich die Sterbehilfe?
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Sterbehilfe
- aktiv
- passiv
- indirekt
- Menschenwürdiger Tod
- Pro und Kontra
- Pro- für die Sterbehilfe
- Kontra- gegen die Sterbehilfe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit der kontroversen Thematik der Sterbehilfe und untersucht deren verschiedenen Formen und ethischen Aspekte. Im Zentrum stehen die Debatten um die Zulässigkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen der aktiven Sterbehilfe.
- Definition und Abgrenzung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktiv, passiv, indirekt)
- Rechtliche Situation in Deutschland und anderen Ländern
- Ethische und moralische Aspekte der Sterbehilfe, insbesondere im Kontext der Menschenwürde
- Argumente für und gegen die Sterbehilfe
- Die Rolle der Kirche und der Religionsgemeinschaften in der Sterbehilfedebatte
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung
Der Text beginnt mit einer aktuellen Fallbeschreibung, die die Debatte um Sterbehilfe einleitet. Die tragische Geschichte der tauben und erblindenden Zwillinge, die in Belgien aufgrund ihres Leidens den Tod erwählt haben, verdeutlicht die komplexen ethischen und rechtlichen Fragen, die mit der Sterbehilfe verbunden sind.
2. Sterbehilfe
Dieses Kapitel beleuchtet die verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktiv, passiv, indirekt) und erläutert ihre rechtlichen Konsequenzen sowie die Position der Kirche zu diesen Formen.
2.1 aktiv
Der Text erklärt die aktive Sterbehilfe, bei der ein Patient ein tödliches Mittel verabreicht bekommt. Er betont den Unterschied zum assistierten Suizid und beleuchtet die rechtliche Situation in Deutschland und anderen Ländern.
2.2 passiv
Passive Sterbehilfe wird als Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen definiert. Der Text erklärt die rechtliche und ethische Situation in Deutschland und zitiert Papst Franziskus I. zu den moralischen Aspekten der passiven Sterbehilfe.
2.3 indirekt
Der Text erläutert die indirekte Sterbehilfe, bei der Medikamente mit einer tödlichen Nebenwirkung verabreicht werden, um Leiden zu lindern.
3. Menschenwürdiger Tod
Der Text stellt die Frage, ob ein menschenwürdiges Leben auch einen menschenwürdigen Tod voraussetzt. Er beleuchtet verschiedene Definitionen und erklärt, welche Bedeutung ein menschenwürdiges Leben für die Debatte um die Sterbehilfe hat.
4. Pro und Kontra
Dieses Kapitel präsentiert die wichtigsten Argumente für und gegen die Sterbehilfe. Der Text beleuchtet verschiedene Perspektiven und erörtert die vielschichtigen Aspekte der Debatte.
4.1 Pro- für die Sterbehilfe
Der Text stellt die Frage, ob die Entscheidung über Leben und Tod nicht jedem selbst zustehen sollte und beleuchtet die Argumente für die Autonomie des Individuums in dieser Frage.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Menschenwürde, Recht auf Selbstbestimmung, ethische Aspekte, moralische Aspekte, Kirche, Recht, Gesetz, Patientenverfügung, Lebensqualität, Leid, Tod, Lebensrecht.
- Arbeit zitieren
- Sabrina Flaig (Autor:in), 2012, Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263677