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Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bündnispflicht

Title: Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bündnispflicht

Seminar Paper , 2003 , 27 Pages , Grade: 14 Punkte

Autor:in: Marcel Greubel (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Summary Excerpt Details

I: Geschichtlicher Hintergrund
Nach dem 2. Weltkrieg wurden die deutschen Streitkräfte mit Beschluss vom
20.09.1945 durch die Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte aufgelöst.
1949 wurde das Grundgesetz erlassen. Zumindest ausdrücklich sah es keine
deutschen Streitkräfte vor. Auch nach dem Ende der Besatzung war es zunächst
umstritten, ob Deutschland nun wieder Streitkräfte aufstellen durfte. Erst 1954 wurde
dies per Grundgesetzänderung bejaht. 1956 folgte die Etablierung der Bundeswehr.
Mit Zustimmungsgesetz von 1955 1 ist Deutschland der NATO, mit
Zustimmungsgesetz von 1973 2 der UNO beigetreten.
II: Die Entwicklung bis heute
Im Anbetracht seiner Geschichte hat sich Deutschland lange Zeit militärisch sehr
zurückgehalten. Nicht zuletzt um dem Misstrauen Frankreichs vorzubeugen wurde
die Bundeswehr nach ihrer Etablierung lange nicht aktiv in die internationalen
Bündnisse eingebracht. Deutschland verlegte sich auf politische Präsenz, militärisch
beschränkte es sich jahrzehntelang auf eine passive Rolle, indem es sein Territorium
zur Stationierung westlicher Streitkräfte als Abwehrriegel gegen die
kommunistischen Staaten zur Verfügung stellte.
Seit 1990 änderte sich dies aber nach und nach. So betreuten 1992/93 deutsche
Sanitätssoldaten UN-Truppen in Kambodscha, 1992 bis 1996 waren Marine- und
Luftwaffeneinheiten an der Überwachung des Waffenembargos gegen Jugoslawien
beteiligt, 1993 bis 1995 nahmen deutsche AWACS-Besatzungen an der
Überwachung des Flugverbots über Bosnien teil, 1999 beteiligte sich die deutsche
Luftwaffe am Luftkrieg gegen Jugoslawien, und auch an der KFOR-Truppe im
Kosovo waren deutsche Soldaten beteiligt.3
Auch die internationale Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren drastisch
gewandelt. Während die Bedrohung durch die ehemalige Sowjetunion durch deren
Zerfall und die zunehmende Annährung zwischen den einzelnen resultierenden
Staaten und der westlichen Welt stark an Bedeutung verloren hat, haben andere
Gefahren an Bedeutung zugenommen.
So werden einerseits regionale Konflikte durch die zunehmende Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen immer mehr zu einer Gefahr für den Weltfrieden.
Genannt sei beispielhaft der seit Jahrzehnten andauernde Kaschmir-Konflikt
zwischen Indien und Pakistan. [...]

1 BGBl. II 1955, S. 256.
2 BGBl. II 1973, S. 430.
3 Eine Übersicht über sämtliche Einsätze der Bundeswehr seit 1990 findet sich unter:
http://www.einsatz.bundeswehr.de/einsatz_abgeschl/abgeeins.php.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A: Einleitung

I: Geschichtlicher Hintergrund

II: Die Entwicklung bis heute

B: Hauptteil

I: Was ist erlaubt?

1. Art. 24 II GG als verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt

2. Auslegung des Art. 24 II GG und Einordnung von UNO und NATO

3. Bestimmung der konkreten Einsatzmöglichkeiten im Rahmen von UNO und NATO

4. Zusammenfassung der Einsatzmöglichkeiten

II: Wer hat zu erlauben?

1. Notwendigkeit der Feststellung des Verteidigungsfalles gemäß Art. 115a GG

2. Notwendigkeit der parlamentarischen Zustimmung

3. Ausblick: Das Entsendegesetz nach der FDP-Fraktion

C: Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für die Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Einsätzen innerhalb von Bündnissystemen wie der UNO und NATO. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit das Grundgesetz solche Einsätze legitimiert und welche Rolle das Parlament bei der Genehmigung dieser militärischen Maßnahmen einnimmt.

  • Verfassungsrechtliche Einordnung von Auslandseinsätzen gemäß Art. 24 II GG
  • Die Rolle der Bundeswehr im Rahmen von UNO und NATO
  • Rechtliche Bewertung von Einsätzen gegen den internationalen Terrorismus
  • Völkerrechtliche Problematiken bei humanitären Interventionen
  • Parlamentarische Kontrolle als Voraussetzung für das "Parlamentsheer"

Auszug aus dem Buch

I: Was ist erlaubt?

Zunächst stellt sich die Frage, welche Art von Einsätzen der Bundeswehr das GG vorsieht, inwieweit also der Einsatz von Streitkräften im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, wie sie Art. 24 II GG vorsieht, zulässig ist.

1. Um die Grenzen möglicher Bundeswehreinsätze untersuchen zu können ist es zunächst notwendig herauszufinden, welche Grundgesetznormen die grundsätzliche Ermächtigung für die Aufstellung und den Einsatz von Streitkräften enthalten und so den Ausgangspunkt weiterer Überlegungen darstellen. Dabei kommt es entscheidend auf Art. 87a an. Diese Vorschrift, die dem GG erst nachträglich hinzugefügt wurde und in ihrer heutigen Fassung durch Gesetz vom 24.06.1968 erlassen wurde, enthält im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorschriften des GG, also insbesondere den Art. 24 und 26, ausdrückliche Regelungen bezüglich deutscher Streitkräfte.

a) Fraglich ist zunächst, ob das GG vor dem Erlass des Art. 87a überhaupt Streitkräfte vorsah.

aa) Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass das GG schon in der Form von 1949 Regelungen über – aus damaliger Sicht zukünftige – deutsche Streitkräfte enthielt. Insbesondere Art. 24 II, der die Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit ermöglicht, enthalte notwendiger Weise auch die Ermächtigung zum Einsatz von Streitkräften im Rahmen dieses Systems, da eine Teilnahme an einem Sicherheitssystem ohne die Bereitschaft zur militärischen Unterstützung nicht denkbar sei. Sowohl der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee als auch der Parlamentarische Rat sei sich darüber bewusst gewesen, dass Deutschland zukünftig wieder eigene Streitkräfte haben werde und habe dies bei der Abfassung des GG auch berücksichtigt.

Zusammenfassung der Kapitel

A: Einleitung: Beleuchtet die historische Entwicklung der Bundeswehr von der Gründung bis zu den ersten internationalen Einsätzen nach 1990 sowie die veränderte globale Sicherheitslage.

B: Hauptteil: Analysiert detailliert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme und diskutiert die formellen Erfordernisse der parlamentarischen Zustimmung.

C: Fazit: Führt die Analyse zusammen und bewertet die Tragfähigkeit der aktuellen Rechtsprechung sowie die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für die parlamentarische Einbindung.

Schlüsselwörter

Bundeswehr, Auslandseinsätze, Grundgesetz, Art. 24 II GG, Kollektive Sicherheit, NATO, UNO, Parlamentsheer, Parlamentarische Zustimmung, Humanitäre Intervention, Terrorismus, Verteidigungsfall, Völkerrecht, Souveränität, Krisen-Vermeidungs-Strategien

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandseinsätze der deutschen Bundeswehr innerhalb internationaler Bündnisse.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Auslegung des Art. 24 II GG, die Einordnung von UNO- und NATO-Einsätzen, die rechtlichen Probleme bei humanitären Interventionen sowie die parlamentarische Legitimationspflicht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Grundgesetz die Beteiligung deutscher Soldaten an militärischen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens erlaubt und wer über diese Einsätze zu entscheiden hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine juristische Analyse durch, die sich primär auf die Auslegung des Grundgesetzes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie auf völkerrechtliche Grundlagen stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche Zulässigkeit ("Was ist erlaubt?") unter Berücksichtigung von Bündnissystemen sowie die formelle Ebene ("Wer hat zu erlauben?"), welche die Parlamentsbeteiligung diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Bundeswehr, Auslandseinsätze, Grundgesetz, Parlamentsheer, Kollektive Sicherheit und Völkerrecht.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der NATO ohne UNO-Mandat?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass NATO-Einsätze auch ohne explizites UNO-Mandat von Art. 24 II GG gedeckt und damit verfassungsrechtlich zulässig sind.

Welche Bedeutung hat der Entwurf eines Entsendegesetzes der FDP-Fraktion?

Der Entwurf wird als sinnvoller Ansatz gewertet, um die durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rechtslage zur Parlamentsbeteiligung rechtssicher zu präzisieren und für die Praxis handhabbar zu machen.

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Details

Title
Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bündnispflicht
College
University of Bayreuth  (Lehrstuhl Öffentliches Recht)
Course
Verfassungsrechtliches Seminar
Grade
14 Punkte
Author
Marcel Greubel (Author)
Publication Year
2003
Pages
27
Catalog Number
V26394
ISBN (eBook)
9783638287418
Language
German
Tags
Einsatz Bundeswehr Ausland Grenzen Bündnispflicht Verfassungsrechtliches Seminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marcel Greubel (Author), 2003, Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bündnispflicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26394
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