Grundlagen und Entwicklung der D&O-Versicherung. Wie Vertrag und Schutz zustande kommen


Seminararbeit, 2012

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der D&O-Versicherung
2.1 Rechtsgrundlagen
2.1.1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
2.1.2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
2.1.3. Aktien- und Steuerrecht
2.1.4. Versicherungsvertrag
2.2 Versicherungsnehmer und versicherte Personen
2.3 Gegenstand der Versicherung und Deckungsumfang
2.4 Versicherungsfall
2.5 Versicherungsprämie
2.6 Inanspruchnahme der Deckung
2.7 Ausschlüsse

3 Entwicklung der D&O-Versicherung am deutschen Markt
3.1 Zunahme von Angebot und Nachfrage
3.2 Erhöhtes Haftungsrisiko für Organmitglieder
3.2.1. Gewandelte Einstellung innerhalb der Unternehmen
3.2.2. Neue Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
3.2.3. Globalisierung von Unternehmen und Einfluss aus dem Ausland
3.2.4. Stärkere Betonung des Shareholder-Value

4 Zusammenfassung und Ausblick in die Zukunft

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur der D&O-Versicherung

Abbildung 2: Normalfall

Abbildung 3: Rückwärtsversicherung

Abbildung 4: Nachhaftung

1 Einleitung

Im Jahr 2007 beschlossen Vorstand und Verwaltungsrat der BayernLB - die zweitgrößte Landesband in Deutschland mit Sitz in München - die österreichische Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zu kaufen. Der Kauf der maroden HGAA war jedoch ein Misserfolg und endete mit 3,7 Milliarden Euro Verlust für den Steuerzahler. Die Manager sollen Bedenken gegen den Kauf der HGAA-Anteile bewusst übersehen, Verfahrensregeln missachtet und Risiken ignoriert haben. Ende 2009 musste die BayernLB die marode HGAA für einen symbolischen Euro an Österreich verkaufen, wo diese dann verstaatlicht wurde. Unter den finanziellen Belastungen kam es nur durch Milliardenhilfen nicht zu einem Zusammenbruch der BayernLB. Die BayernLB hat deshalb im Sommer 2011 acht ehemalige Vorstandsmitglieder (u.a. Werner Schmidt und den früheren Risikovorstand Gerhard Gribkowsky) auf Schadensersatz verklagt, im Zivilverfahren werden 200 Millionen Euro von den Managern gefordert. Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung = directors` and officers` liability insurance) beim Versicherungsinstitut XL Insurance Company wird davon 105 Millionen Euro übernehmen. Seit 19.06.2012 läuft der Prozess um die Schadensersatzforderungen gegen die früheren Bank-Manager.[1] Gerhard Gribkowsky wurde am 27.06.2012 zu 8,5 Jahren Haft wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt.[2]

Vor diesem problematischen Hintergrund eines erhöhten Risikos der persönlichen Haftung gewinnt die D&O-Versicherung immer größere Bedeutung. Durch einen entsprechenden Versicherungsschutz soll verhindert werden, dass die Gesellschaft aufgrund nicht ausreichender Haftungsmasse der Führungskräfte die entstandenen Schäden selbst tragen muss.[3]

Außerdem soll durch die Absicherung vermieden werden, dass Manager aus Angst vor Konsequenzen für ihr persönliches Vermögen zögern, Entscheidungen zu treffen. Der Versicherungsschutz soll gewährleisten, dass sich die Organmitglieder vollständig auf ihre Aufgabenbereiche konzentrieren. Dadurch soll die unternehmerische Handlungsfreiheit verbessert werden.[4]

Ziel dieser Arbeit ist es, durch die eingehende Recherche spezifischer Fachliteratur einen Überblick über die D&O-Versicherung und deren Entwicklung zu gewinnen. Es soll ersichtlich werden, auf Basis welcher Rechtsgrundlagen ein Versicherungsvertrag zustande kommt und unter welchen Umständen Versicherungsschutz gewährt wird. Außerdem sollen die Gründe für eine erhöhte Nachfrage nach D&O-Versicherungen aufgezeigt werden.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich einschließlich der Einleitung in vier Kapitel. Sie klärt zuerst grundlegende Fragen und Merkmale der D&O-Versicherung, stellt anschließend die Entwicklung der D&O-Versicherung in Deutschland mit den Gründen für eine erhöhte Nachfrage dar und bietet als Abschluss eine Zusammenfassung und einen Ausblick in die Zukunft.

2 Grundlagen der D&O-Versicherung

2.1 Rechtsgrundlagen

Abgesehen von § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist die D&O-Versicherung in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Deshalb müssen allgemeine gesetzliche Regelungen (v.a. die Vorschriften des VVG sowie des BGB) und die Vereinbarungen des konkreten Versicherungsvertrages herangezogen werden.[5]

2.1.1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Die Regelungen zur Haftpflichtversicherung befinden sich in den §§ 100-124 VVG. Für die D&O-Versicherung gelten dabei aufgrund der Freiwilligkeit nur die §§ 100-112 VVG. Zusätzlich sind auch die §§ 1-73 VVG (allgemeiner Teil) sowie die §§ 74-87 VVG (allgemeiner Teil zur Schadenversicherung) ebenso von Bedeutung wie einzelne Vorschriften der §§ 209-215 VVG (Schlussvorschriften). Von besonderer Relevanz sind auch die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung.[6]

2.1.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im BGB müssen v.a. die §§ 305-310 über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen beachtet werden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung sind normalerweise vorformulierte Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Hierzu müssen auch die Regelungen des § 307 BGB zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.[7]

2.1.3 Aktien- und Steuerrecht

Die D&O-Versicherung wird im § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG geregelt. Diese Regelung schreibt die Vereinbarung eines Selbstbehalts und die Mindesthöhe beim Abschluss einer

D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder einer AG vor.[8]

2.1.4 Versicherungsvertrag

Bei den versicherungsvertraglichen Grundlagen der D&O-Versicherung muss differenziert werden zwischen der Versicherungspolice, den dort zum Gegenstand des Versicherungsvertrages gemachten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den besonderen Bedingungen und den später ausgestellten Nachträgen zum Versicherungsschein. 1997 wurde durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unverbindliche Musterbedingungen – die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) – herausgegeben. 2008 hat der GDV eine Neufassung veröffentlicht. Diese Musterbedingungen werden insbesondere als Referenzbedingungen verwendet, um die D&O-Versicherung genauer zu erläutern. Zusätzlich stammen mehrere Klauseln in D&O-Versicherungen aus den Bedingungswerken zu Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen oder aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Bei den AHB werden jedoch nicht Vermögensschäden wie in der D&O-Versicherung, sondern Personen- und Sachschäden abgesichert.[9]

2.2 Versicherungsnehmer und versicherte Personen

Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung für fremde Rechnung, da sie von Unternehmen als Versicherungsnehmer für seine Organe als versicherte Personen abgeschlossen wird. Das Unternehmen hat somit die volle Verfügungsmacht über den Versicherungsvertrag, d.h. Änderungen oder Beendigungen sind nur durch das Unternehmen und nicht durch die versicherten Personen möglich. Zu den versicherten Personen zählen alle früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Organmitglieder der Versicherungsnehmerin, somit deren Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder. Bei personellen Wechseln sind die neuen Organmitglieder automatisch mitversichert. Zusätzlich fallen unter den Versicherungsschutz auch die Organmitglieder sämtlicher Tochterunternehmen sowie leitende Angestellte (bis zur Höhe der für sie arbeitsrechtlich geltenden Haftungsbeschränkungen).[10]

Nicht allen versicherten Personen wird der Abschluss einer D&O-Versicherung mitgeteilt, damit die versicherten Personen nicht zu sorglos bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten umgehen. Durch den steigenden Bekanntheitsgrad verlangen jedoch die versicherten Personen schon bei der Einstellung eine entsprechende Risikoabdeckung.[11]

Um den passenden Versicherungsschutz zu finden, haben Versicherungsmakler als Vermittler zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer eine große Bedeutung. Vor einem Vertragsabschluss müssen die genauen Inhalte der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen miteinander verglichen werden. Es sollte bei gleicher Versicherungssumme und ähnlichen Bedingungen nicht nur der Prämie eine hohe Bedeutung zugemessen werden, sondern es müssen auch der Schadenservice der einzelnen Versicherer sowie die Erfahrungen mit Schadensregulierungen berücksichtigt werden. Außerdem spielen noch Klarheit, Transparenz und Kontinuität des Bedingungswerkes eine wichtige Rolle bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes.[12]

2.3 Gegenstand der Versicherung und Deckungsumfang

Der Gegenstand der D&O-Versicherung kann anhand von Ziffer 1.1 der unverbindlichen GDV-Musterbedingungen aus dem Jahr 2008 beschrieben werden: Die D&O-Versicherung leistet, wenn eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines Vermögensschadens von Dritten in Anspruch genommen wird. Bei Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die weder Personen- (z.B. Tötung, Körperverletzung) noch Sachschäden (z.B. Beschädigung) sind. Dabei ist es nicht relevant, wer der Geschädigte ist, der die Ansprüche geltend macht - z.B. das Unternehmen selbst (Innenhaftung = Deckung von Schadensersatzansprüchen des eigenen Unternehmens gegen ihre Organe) oder Dritte (Außenhaftung, z.B. Anteilseigner, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber) - oder wo und vor welchen Gerichten die Ansprüche geltend gemacht werden (z.B. Anlegerklage vor amerikanischem Gericht).[13] Die Thematik zum Außen- und Innanhaftungsanspruch wird auch in Abbildung 1 veranschaulicht.

Die D&O-Versicherung beinhaltet zwei Komponenten: Die Rechtsschutz- und die Abwehrfunktion. Bei der Rechtsschutzfunktion erfolgt die Prüfung der Haftungsfrage durch den Versicherer, die Abwehrfunktion verpflichtet zur Verteidigung unberechtigter Ansprüche. Außerdem kommt es zur Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche, wenn Haftung und Schaden festgestellt wurden. Der Versicherer leistet die Zahlung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.[14]

Der Abschluss der D&O-Versicherung ist freiwillig. Ein besonderes Merkmal ist das „Dreiecksverhältnis“ zwischen der Gesellschaft, den Organmitgliedern und dem D&O-Versicherer. Die Gesellschaft schließt als Versicherungsnehmerin für ihre Organmitglieder als versicherte Personen bei einem D&O-Versicherer einen Vertrag ab. Der Versicherungsvertrag besteht zwischen der Gesellschaft und dem Versicherer, begünstigt werden jedoch nur die Organmitglieder. Diese haben gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Deckung, nur nach Freistellung der Organmitglieder besteht der Deckungsanspruch zwischen der Gesellschaft und dem Versicherer (company reimbursement).[15] Diese Konstellation wird in der folgenden Abbildung deutlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur der D&O-Versicherung [16]

[...]


[1] Vgl. http://www.welt.de/regionales/muenchen/article106632337/BayernLB-zerrt-die-Ex-Chefs-vors-

Gericht.html, Stand 30.06.2012.

[2] Vgl. Höpner, A. (2012), S. 55.

[3] Vgl. Olbrich, C. (2007), S. 1f.

[4] Vgl. Ingwersen, M. (2011), S. 31.

[5] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 413.

[6] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 413.

[7] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 413f.

[8] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 414.

[9] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 415f.

[10] Vgl. Thümmel, R. (2008), S. 212.

[11] Vgl. Kalweit, R. u.a. (2008), S. 164.

[12] Vgl. Krieger, G. u.a. (2010), S. 436.

[13] Vgl. Thümmel, R. (2008), S. 213f.

[14] Vgl. Kalweit, R. u.a. (2008), S. 165.

[15] Vgl. Damken, N. (2006), S. 138f.

[16] Entnommen aus Thümmel, R. (2008), S. 213.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Grundlagen und Entwicklung der D&O-Versicherung. Wie Vertrag und Schutz zustande kommen
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Nürnberg früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
21
Katalognummer
V264134
ISBN (eBook)
9783656532422
ISBN (Buch)
9783656535454
Dateigröße
922 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
d&o-versicherung
Arbeit zitieren
Birgit Zwack (Autor:in), 2012, Grundlagen und Entwicklung der D&O-Versicherung. Wie Vertrag und Schutz zustande kommen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264134

Kommentare

  • Gast am 17.9.2015

    Dieses "Buch" bietet auf 14 Seiten Text einen sehr oberflächlichen Überblick über die D&O-Versicherung. Dabei hat sich die Autorin so kurz wie nur möglich gefasst, weshalb viele Fragen offen bleiben. Die Grundsätze der wissenschaftlichen Arbeitsweise scheinen der Autorin ebenfalls ein Fremdwort zu sein. Man sucht vergeblich nach Quellennachweisen und die Einleitung erinnert an einen Auszug eines Artikels einer Wirtschaftszeitung. Für 16 € (über 1 € pro Textseite!!!) ist das Buch viel zu überteuert und seinen Preis definitiv nicht wert!

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