Wem gehört die Stadt? Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum


Bachelorarbeit, 2013

43 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhalt

1. Wem gehört die Stadt? Eine oft gestellte Frage

2. Was ist öffentlicher Raum?

3. Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum
3.1 Institutionelle Ausgrenzung
3.1.1 Institutionalisierte Sozialkontrolle
3.1.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
3.1.3 Videoüberwachung
3.1.4 Stadtplanerische Instrumente
3.2 Ökonomische Ausgrenzung
3.2.1 Privatisierung
3.2.2 Werbung
3.2.3 Konsum und Ökonomisierung
3.3 Soziale Ausgrenzung
3.3.1 Informelle Sozialkontrolle
3.3.2 Kategorisierung und Auftreten
3.3.3 Devianz und Performanz

4. Zusammenfassung und Fazit - Wem gehört denn nun die Stadt?

5. Literaturverzeichnis

Expose

Die vorliegende Arbeit stellt verschiedene soziologische, stadtgeographische und kulturwissenschaftliche Ansätze zu Dominanzverhältnissen und Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum vor. Ausgehend von den vielfältigen Definitionen öffentlicher Räume, widmet sich die Arbeit den Mechanismen und Instrumenten, die zur Ausgrenzung von Individuen und Gruppen im öffentlichen Raum führen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, wer über Ausschluss entscheiden darf und wer im Gegenzug ausgeschlossen wird. Dabei wird insbesondere auf die Rolle von Staat (institutionell), Wirtschaft (ökonomisch) sowie der Gesellschaft (sozial) eingegangen.

Diese interdisziplinäre Herangehensweise soll einen Überblick über die zahlreichen Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte geben und zusammenfassende Ergebnisse zu Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum liefern.

Abstract

This paper is an introduction to different approaches to dominance and exclusion in public areas within the disciplines of sociology, urban geography and cultural studies. Based on the manifold definitions of public space, the thesis provides an overview over the mechanisms and instruments that lead to an exclusion of subjects and groups in public areas. The focus is especially on the question who is able to decide about exclusion and who is excluded on the other side. This question is particularly discussed with regard to the role of the state, the economy and society.

The interdisciplinary approach gives an overview over the various research results of the last centuries and provides comprehensive deliverables about the techniques of exclusion in public areas.

1. Wem gehört die Stadt? Eine oft gestellte Frage

Sucht man bei Google nach „Wem gehört die Stadt" stößt man auf über drei Millionen Suchergebnisse. Darunter befindet sich unter anderem die Sonderausstellung des Münchner Stadtmuseums von Februar bis September 2013. Diese zeigt soziale Bewegungen im München der 1970er Jahre für einen kollektiven urbanen Lebensraum als Experimentierfeld neuartiger gesellschaftlicher Organisationsformen. Im Vordergrund stehen dabei die Forderungen nach Mit- und Selbstbestimmung an der Entwicklung der Stadt.1 Auch heute noch spielt dieses Thema eine große Rolle, so fand im März 2013 in Düsseldorf ein Kongress unter dem Motto „wem gehört die Stadt?" statt. Wissenschaftler_Innen, Aktivist_Innen und Betroffene diskutierten in diesem Rahmen über die unterschiedlichen Auswirkungen der Gentrifizierung und arbeiteten Lösungsansätze zu einer stärkeren Mitbestimmung der lokalen Bevölkerung an Stadtentwicklungsfragen aus. Im Fokus standen dabei neben Verdrängung und steigenden Mieten auch teure, unökonomische Großprojekte.2 Ebenfalls im März diesen Jahres feierte der Filmessay „The wounded brick" Premiere in Berlin. Zwei Filmemacher aus Wien suchen darin Antworten auf die Fragen „Wem gehört die Stadt? Und was bedeutet Wohnen?" und befragen dazu Architekt_Innen, Städteplaner_Innen und Betroffene in den Metropolen Europas nach menschengerechtem Wohnen.3 Der Freiburger Bauverein mit dem Namen „Wem gehört die Stadt" setzt sich mit Privatisierung und Verdrängung aus Wohnraum auseinander und will „(...)Alternativen zur üblichen Verdrängungsökonomie durch Eigentumsbildung und/oder hochpreisige Mieten entwickeln und verwirklichen (...)."4 In Berlin gibt es im Sommer 2013 eine zweistündige Stadtführung unter dem Motto „Wem gehört die Stadt?". Die nächtliche Tour „mit politischem Unterton" soll die ambivalenten Nutzungsansprüche und Interessenskonflikte verschiedener Akteure am Spreeufer rund um die Oberbaumbrücke beleuchten . Zudem wird hinterfragt, wer das Recht hat über dieses begehrte Stück Berlin entscheiden zu dürfen.5 Ende April 2013 fand, ebenfalls in Berlin, im Rahmen von „7 Tage Architektur" eine Veranstaltungsund Diskussionsreihe zum Thema „Wem gehört die Stadt" im orangelab CB.e, einem Veranstaltungsraum der als „Experimentierfeld für künstlerische, kulturelle und soziale Projekte jenseits kommerzieller Zwänge" vermarktet wird, statt. Thematisiert wurden die architektonischen und städteplanerischen Ergebnisse der letzten Jahre sowie die Rolle der Investoren.6 In Hamburg gingen im März 2013 Menschen auf die Straße um gegen die Verdrängung und rasant steigende Mieten in Wilhelmsburg, ausgelöst durch die zwei großen Vorzeigeprojekte der Hamburger Stadtentwicklungspolitik „Internationale Bau Ausstellung" (IBA) und „Internationale Gartenschau" (igs) zu protestieren. Der Slogan der Aktivist_Innen „IBA? NigsDA! Für eine soziale und selbstbestimmte Stadt" lässt erkennen, dass sich die Bürger_Innen übergangen fühlen und ein größeres Mitbestimmungsrecht an der städtischen Entwicklung einfordern.7

So unterschiedlich all diese Aktionen, Bewegungen und Initiativen auch sind, sie haben eines gemein: sie fordern ein Mitspracherecht an der Gestaltung der Stadt. Ein besonders heiß diskutiertes Thema der Aktivist_Innen und Betroffenen sind steigende Mietpreise. Jedoch auch wenn erst beim Eingriff in die Privatsphäre bemerkt wird, dass der Einzelne bei Stadtentwicklungsprozessen oft kein Mitspracherecht hat, ist der Ursprung dieser Entwicklung im öffentlichen Raum zu suchen. Die Ideologie öffentlicher Räume impliziert, dass diese allen zugänglich sind. Inwiefern ist das jedoch Realität? Wer wird von welchen Plätzen ausgeschlossen und welche Mechanismen und Strukturen stehen dahinter?

Die vorliegende Arbeit stellt verschiedene soziologische, stadtgeographische und kulturwissenschaftliche Ansätze zu Dominanzverhältnissen und Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum vor. Ausgehend von den vielfältigen Definitionen öffentlicher Räume, widmet sich der Hauptteil der Arbeit den Mechanismen und Instrumenten, die zur Ausgrenzung von Individuen und Gruppen im öffentlichen Raum führen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, von wem diese Ausgrenzungsstrategien anwendet werden: vom Staat (institutionell), der Wirtschaft (ökonomisch) oder aus der Gesellschaft heraus (sozial). Der erste Teil befasst sich mit institutionellen Restriktionen. Inwiefern tragen staatliche Institutionen dazu bei, eine bestimmte Weise kategorisierte Menschen von öffentlichen Plätzen fern zu halten und welche Rolle spielt die subjektive Wahrnehmung der „Ordnungshüter"?

Der zweite Teil dieser Arbeit widmet sich der Fragestellung nach den Auswirkungen der Ökonomisierung öffentlicher Räume. Welche Formen nimmt diese Kapitalisierung an und wie schlägt sich der Einfluss wirtschaftlicher Interessen auf die Ausgrenzung an öffentlichen Räumen nieder?

Im dritten Teil dieser Arbeit werden Ausgrenzungsstrategien im zwischenmenschlichen Umgang vorgestellt. Auch im öffentlichen Raum gelten bestimmte Normen. Wer bestimmt diese Regeln, welche Verhaltensweisen verletzen diesen Verhaltenskodex und durch welche Strategien wird sichergestellt, dass die Ordnung beibehalten wird?

Diese interdisziplinäre Herangehensweise soll einen Überblick über die zahlreichen Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte geben und zusammenfassende Ergebnisse zu Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum liefern.

2. Was ist öffentlicher Raum?

Bei der Frage „Wem gehört die Stadt?" ist die Betrachtung des öffentlichen Raumes also besonders von Bedeutung, da er den sozialen und politischen Kern des öffentlichen Lebens ausmacht. Wer aus dem öffentlichen Leben einer Stadt ausgeschlossen wird, verliert nicht nur einen Ort der Erholung und Entspannung, sondern wird vielmehr unmündig gemacht in Bezug auf die Prozesse und Entwicklungen innerhalb seines städtischen Lebensraums.

Nach Webers Stadtbegriff ist das wichtigste Merkmal des öffentlichen Raumes seine Funktion als Markt. Weber bezeichnet die Stadt dabei als alle Ansiedlungen, in denen „die ortsansässige Bevölkerung einen ökonomisch wesentlichen Teil ihres Alltagsbedarfs auf dem öffentlichen Markt befriedigt, und zwar zu einem wesentlichen Teil durch Erzeugnisse, welche die ortsansässige und die Bevölkerung des Umlandes für den Absatz auf dem Markt erzeugt oder sonst erworben hat" (Weber 1921).

Bahrdt spinnt diesen Faden weiter und sieht in der Marktfunktion den Ursprung von Öffentlichkeit, da die ständigen ökonomischen Beziehungen zu Fremden, die mit Konsum einhergehen, das alltägliche soziale Verhalten der Bewohner prägt. So ist die Basis für die Herausbildung anderer Formen von Öffentlichkeit, wie beispielsweise einer politischen Öffentlichkeit, gegeben (Bahrdt 2006).

Andere Konzepte betrachten öffentlichen Raum aus Sicht der griechischen Agora und sehen sein wichtigstes Merkmal ganz abseits von Konsum in der Möglichkeit zu Meinungsaustausch und Kommunikation (Arendt 1981). Er repräsentiert die besonderen Qualitäten des urbanen Lebens und vermittelt seinen Nutzer_Innen so ein bestimmtes Lebensgefühl. Öffentliche Räume sind die Lebensader der Stadt und bieten den Stadtbewohner_Innen und Besucher_Innen Raum zur Entfaltung. Sie können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Sie sind die Straßen, Gassen und Plätze einer Stadt. Sie umfassen Parkanlagen und Grünzüge sowie den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (sofern dieser in öffentlicher Hand liegt und nicht privatisiert ist) aber auch öffentliche Gebäude wie Kirchen und Verwaltungen. All diese Orte sind besonders und in ihrer Funktion verschieden, so dass sie für die unterschiedlichsten sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten genutzt werden können. Denn neben seiner Erholungsfunktion umfasst der öffentliche Raum viele weitere Aufgaben wie Verkehr, Repräsentation, Politik und Handel (Reiß-Schmidt 2003).

Siebel weist dem öffentlichen Raum vier grundlegende Funktionen zu, die ihn von der privaten Sphäre unterscheiden. Zunächst stellt er seine funktionale Bedeutung für die Entstehung und Mitwirkung an Politik sowie seine Funktion als Markt heraus, während der Bereich des Privaten für Produktion und Reproduktion zuständig ist. Diese politische und ökonomische Funktion befindet sich im Wandel, so findet Politik heute aufgrund von Globalisierung und der Herausbildung von Nationalstaaten auf nationaler, wenn nicht sogar internationaler Ebene statt. Statt politischer Demonstrationen wird der öffentliche Raum heute von Verkehr und Konsum eingenommen. Immer weniger Menschen „gehen auf die Straße", wobei der sprachliche Ausdruck alleine schon zeigt, wofür die Straße einmal stand: für politischen Widerstand und Protest. Durch eine zunehmende Technisierung hat sich politischer Aktivismus in der Bevölkerung in die virtuelle Welt, auf Blogs, Facebook und Foren im Internet verlagert. Auch die Marktfunktion der öffentlichen Räume wird durch das Internet abgeschwächt (ebd.). Zudem werden öffentliche Märkte seit Ende des 19.

Jahrhunderts zunehmend in Kaufhäuser und Einkaufspassagen verlagert und somit privatisiert. Ein Raum, welcher von Subjekten (wie den Eigentümern der Kaufhäuser) kontrolliert, gesteuert, geplant und erworben werden kann, hat mit einem öffentlichen Raum nach soziologischer Definition nichts mehr zu tun (Siebel 2004). Durch diese Tendenz zur Privatisierung hat sich auch die juristische Funktion öffentlicher Räume verändert. Räume, die früher unter öffentlichem Recht standen, unterliegen heute häufig dem privaten Hausrecht der Eigentümer.

Eine besonders wichtige Stellung nimmt der öffentliche Raum im Bereich des Sozialen ein. Öffentliche Räume dienen als Bühne zur Selbstdarstellung, auf welcher sich das Individuum durch seine Anonymität ständig neu erfinden und von seinen Verpflichtungen im Privaten erholen kann. Darüber hinaus trägt öffentlicher Raum maßgeblich zur Aneignung sozialer Kompetenzen bei, da das Individuum in ständiger Interaktion mit Fremden steht (ebd.).

Überdies dienen öffentliche Räume als das kollektive Gedächtnis der Stadtbewohner_Innen (ReißSchmidt 2003). In ihm überlagern sich Geschichte und Gegenwart, hier sind die Spannung gesellschaftlicher Umbrüche und Veränderungen spürbar. Sie unterliegen (theoretisch) nicht der Herrschaft eines oder weniger Einzelner, sondern können von jedem/r Nutzer_In mitgestaltet werden. Diese Tatsache macht öffentliche Räume zu mehrdeutigen, ambivalenten Räumen. Robert Musil nennt sie Möglichkeitsräume, da sie offen für Umdeutungen und Aneignungen sind. Ihre Deutung wird durch eine Vielzahl von Akteuren festgelegt, die weder vollständige Informationen über den Raum besitzen können noch über ausreichend Mittel verfügen um sich den Platz allein zu Eigen zu machen. Dabei verfolgen die Akteure unterschiedliche, meist sogar widersprüchliche Ziele. Ein Raum, der zudem ein Stück Geschichte im Stadtraum repräsentiert, stärkt laut Musil den Möglichkeitssinn, da er den Nutzer_Innen des Raums vor Augen hält, dass die heutige städtische Realität nur eine von vielen Deutungsmöglichkeiten von Stadt ist (Siebel 2004).

Der öffentliche Raum ist also sowohl sozialer als auch politischer Raum, dient als kollektives Gedächtnis der Stadt, stiftet Identität und Orientierung, bietet seinen Nutzer_Innen eine Bühne zur Selbstdarstellung, ist offen für unterschiedlichste Nutzungen und Lebensweisen und vernetzt wichtigen Infrastruktur miteinander. Letztendlich ist der öffentliche Raum aber auch die Grundlage zur Entwicklung politischen Handelns und so verantwortlich für das Wohlergehen derjenigen, die diesen Lebensraum bewohnen (Lofland 1989). Er lebt von der individuellen Aneignung durch seine Nutzer_Innen. Deshalb ist öffentlicher Raum „immer auch umkämpfter Raum, in dem wechselnde Kräfte und Gruppen ihre jeweiligen Hegemonialansprüche durchzusetzen und auch symbolisch zum Ausdruck zu bringen" versuchen (Bernhardt et al. 2005: 240). Dabei wird er zur „Bühne für den offenen Kampf um Legitimation" (Paloscia 2004:79). In diesem Kampf gibt es viele verschiedene Parteien, die bewusst und auch unbewusst Strategien und Instrumente anwenden, um ihre Interessen im öffentlichen Raum zu wahren. Wie effektiv und legitimiert diese Strategien angewendet werden können, hängt von der Positionierung der involvierten Individuen / der Gruppe innerhalb vorherrschender Macht- und Dominanzverhältnisse ab. Der folgende Teil gibt einen Überblick über die institutionellen, ökonomischen und sozialen Ausgrenzungsstrategien, die zu einer Verdrängung aus dem öffentlichen Raum führen.

3. Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum

3.1 Institutionelle Ausgrenzung

Der Staat hat vielfältige Handlungsmöglichkeiten, wenn es um Ausgrenzung aus öffentlichen Räumen geht. Als verwaltende Instanz, legt er Regeln und Verbote fest, an die sich alle Raumteilnehmer_Innen zu halten haben. Um die Einhaltung dieses Regelwerks zu gewährleisten, bedient sich der Staat unterschiedlicher Instrumente, welche im Folgenden diskutiert werden sollen.

3.1.1 Institutionalisierte Sozialkontrolle

Im Wörterbuch der Soziologie wird soziale Kontrolle definiert als „die Gesamtheit aller sozialen Prozesse und Strukturen, die abweichendes Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft [...] verhindern oder einschränken" (Hartfiel 1972:355) oder auch als „jene Prozesse und Mechanismen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zu Verhaltensweisen zu bringen, die im Rahmen dieser Gesellschaft positiv bewertet werden. Dies geschieht durch innere und äußere Kontrolle." (Fuchs-Heinritz 1994: 368). Damit umfasst sie Prozesse der Sozialisierung, der Interaktion sowie der Institutionalisierung, die zur Herstellung oder Vermeidung devianten Verhaltens beitragen (Peters 1995). Soziale Kontrolle ist „Bestandteil der Mechanismen der Herstellung gesellschaftlicher Ordnung, der Regeln, nach denen sich die Menschen verhalten, eingebaut in Gruppenprozesse, Bestandteil von Institutionalisierung und Interaktion" (ebd.: 130), wobei Kontrolle eine „gezielt intendierte Beobachtung auf eine eventuelle Differenz von Soll- und Ist-Wert" (Nogala 2000: 126) ist. Sie ist also eine Beobachtung, die dazu dient, Verhalten außerhalb des gesellschaftlich anerkannten Normalbereichs zu erkennen und die so eine präventive und reaktive Intervention möglich macht.

Es gibt verschiedene Arten Sozialkontrolle auszuüben. Sie kann entweder formell durch Maßnahmen der Polizei oder Sozialarbeitern aber auch informell durch das Intervenieren von Eltern oder Freunden ausgeübt werden. Dabei muss hinterfragt werden, wer in der Machtposition steht, Sanktionierungsmaßnahmen durchzuführen. Die vom „sozialen Kontrolleur" geforderte Norm ist bestenfalls mehrheitsgesellschaftlich anerkannt, so dass dieser seine Maßnahmen rechtfertigen kann (Peters 1995). Soziale Kontrolle kann sowohl durch negative als auch positive Sanktionen ausgeführt werden. Die negativen Sanktionen zielen darauf, den Sanktionierten abzuwerten oder dessen Teilhabe am sozialen Leben zu verringern. Eine restriktive Sanktionierung soll eine abschreckende, resozialisierende oder Konformität stabilisierende Wirkung bei sowohl devianten als auch vorbeugend bei (noch) nicht-devianten Personen erzielen (Dollinger und Raithel 2006). Es gibt aber auch Sanktionen, die als Hilfestellung ausgeführt werden, da der Gedanke zu Grunde liegt, es gehe einem devianten Individuum besser, wenn es sich in die Konformität einfüge (Peters 1995).

Mit sozialer Kontrolle sollen „soziale Probleme" beseitigt werden. Ein solches Problem muss erst explizit im Rahmen aktueller kultureller Konventionen definiert werden um als solches wahrgenommen zu werden. Dieser Definitionsprozess ist stark verknüpft mit den vorherrschenden Dominanz- und Machtverhältnissen. Diese bestimmen, wer die Definitionsmacht von Norm und Devianz ausüben darf. Meist wird eine Problematik vorerst regelmäßig in Diskursen medialer Berichterstattung und politischer Diskussionen verhandelt bevor es sich in der alltäglichen Kommunikation verankert. Erst dann wird das Problem auch allgemein als solches anerkannt. Sobald großflächige Einstimmigkeit über „ein Problem" erreicht wurde, wird dessen Bearbeitung institutionalisiert und durch Instanzen sozialer Kontrolle reguliert (Dollinger und Raithel 2006).

Das Akteursgeflecht zur Umsetzung der staatlichen Instrumente zur sozialen Kontrolle ist komplex. Polizeibeamte, Mitarbeiter_Innen des Ordnungsamtes, Einheiten des Bundesgrenzschutzes, Mitarbeiter des Rauschgiftdezernats in Zivil, private Sicherheitsdienste, Mitarbeiter_Innen der städtischen Verkehrsbetriebe sowie der Deutschen Bahn AG arbeiten zusammen (Lindner 1999).

Die Formen der sozialen Kontrolle haben sich durch die veränderten sozialen und ökonomischen Strukturen des Kapitalismus und Fordismus gewandelt. Ziel der Sozialkontrolle war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Verinnerlichung der Anforderungen der fordistischen Arbeits- und Lebenswelt und damit auch die äußerliche Anpassung an ein festgelegtes Sammelsurium an Werten und Normen. Der Anspruch an die Sozialkontrolle bestand bislang darin, deviante Personen durch Hilfsangebote zur Resozialisierung und Reintegration zu unterstützen. Die Gründe für von der Norm abweichendes Verhalten und Delinquenz wurde nicht mehr nur allein im Individuum selbst gesucht, es wurde auch davon ausgegangen, dass mangelnde Integrationsmöglichkeiten gegeben sind, die durch persönliche oder sozialstrukturelle Defizite entstanden sind. Devianz wurde mit "Fürsorge" begegnet, da kollektive Sicherungssysteme das persönliche oder sozialstrukturelle Defizit ausgleichen sollten. Somit waren die mit Sozialkontrolle beauftragten privaten und öffentlichen Institutionen hauptsächlich auf Integration ausgerichtet (Veil 2008; Singelnstein und Stolle 2012). Der Sicherheitsdiskurs hat sich jedoch in Politik, Medien und der gesamten Gesellschaft innerhalb der letzten Jahre gewandelt. Der Diskurs über mögliche Bedrohungen hat eine Realität konstruiert, die das Sicherheits- und Strafbedürfnis innerhalb der Gesellschaft verändert und somit auch das Bild von sozialer Kontrolle in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat. Neben einer immer stärkeren Ordnungsfunktion, also dem nicht-Sichtbarmachen von Devianz, hat soziale Kontrolle heute immer mehr die Aufgabe, Risiken offenzulegen und zu umgehen. „Damit werden gerade Ausdrucksformen des Lebensstils der Unterschicht sowie zunehmende Formen sozialen Protests auf der Straße wieder verstärkt zum Gegenstand sozialer Kontrolle." (Singelnstein und Stolle 2012: 36). Es werden „Risikoträger" identifiziert, gegen die es sich abzusichern gilt. Im Gegensatz zur Resozialisierungsgedanken steht heute das „gefährliche Fremde" im Mittelpunkt der sozialen Kontrolle und damit nicht mehr einzelne „anormale" Individuen sondern eine „abstrakte, diffuse und als bedrohlich empfundene Gesamtentwicklung" (ebd.: 36).

3.1.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Im öffentlichen Raum herrscht ein allgemeiner und auch durchaus legitimer Wunsch nach Sicherheit und nicht störenden Verhaltensweisen. Deshalb werden Innenstädte durch Stadtreinigungsfirmen gesäubert, von unerwünschten Personen freigehalten, verkehrsberuhigt und es werden Schilder mit Verboten und Regeln angebracht, an welche sich Nutzer_Innen zu halten haben (Siebel 2004).

Damit wird die Deutungsmöglichkeit als eine der wichtigsten Qualitäten eines öffentlichen Raums erheblich eingeschränkt. Die Verbote werden gemeinhin von kommunalen Verwaltungen festgelegt oder aber von Förderrichtlinien des Bundes und der Länder. Eine Behörde, die erheblich in die Nutzung öffentlicher Räume eingreifen darf, ist beispielsweise die Denkmalschutzbehörde sowie das Bauamt.

Durch die zunehmende soziale Polarisierung wird der öffentliche Raum Schauplatz für gewaltsame Konflikte, Kriminalität und darauf reagierende staatliche Gewalt. Dies führt zum Ausschluss bestimmter Nutzungen und Nutzer_Innen, welche aus Schutz privatisierte Räume vorziehen oder aber vorsorglich zur Wahrung der Sicherheit ausgeschlossen werden (Reiß-Schmidt 2003). Kriminalität und Devianz werden von institutioneller Seite oft durch die klassische law-and-order Taktik zu beseitigen versucht. Grundgedanke ist dabei, durch repressive Maßnahmen Unangepasstheit aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen (Benkel 2010). Seit der zweiten Hälfte der 1990er hat sich die europaweite Debatte um „öffentliche Sicherheit und Ordnung" verschärft. Wo es vorher keine Rechtsgrundlage für die Vertreibung unerwünschter Menschen aus dem Stadtbild gab, wurden in den 1990er Jahren Neufassungen und Erweiterungen der einschlägigen Landesgesetzgebung und damit der kommunalen Satzungen und Verordnungen veranlasst, um solche Maßnahmen rechtlich zu legitimieren. Durch Sondernutzungssatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen wird der öffentliche Raum von den Verantwortlichen in den Kommunen reguliert und kontrolliert und somit bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen aus dem öffentlichen Leben vertrieben. Straßensatzungen legen fest, welche Verhaltensweisen unerlaubte Sondernutzungen der Straßen- und Verkehrsflächen darstellen. Diese umfassen im Wesentlichen das Herumsitzen oder -stehen um Alkohol zu trinken, das Übernachten im öffentlichen Raum, betteln, Konsum oder Verkauf illegaler Substanzen sowie das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit. All diese Verbote betreffen vor allem sozial wie ökonomisch schwache Randgruppen. Meist wird bei Nichteinhaltung dieser Verbote ein Bußgeld verhängt. Gefahrenabwehrverordnungen sind hingegen rechtliche Absicherungen für Polizei und andere „Ordnungshüter" um abstrakte Gefahren präventiv abzuwehren. Zu diesem Zweck kann sich die Polizei auch auf Allgemein- und Einzelverfügungen berufen, die Aufenthaltsverbote (gegen Einzelpersonen) und Platzverweise (gegen eine unbestimmte Menge bestimmter Personen wie „Bettler") ermöglichen (KAGS und KAGW 2002). Mustersatzungen und -verordnungen werden von zuständigen Ministerien und kommunalen Dachorganisationen so an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, dass sie sich so nah wie möglich an der Grenze des rechtlich noch Zulässigen bewegen. So sollen möglichst viele ordnungspolitische Instrumente erhalten bleiben. Straßensatzungen werden verschärft, die Gefahrenabwehrverordnung wird rigider gehandhabt und Akteure zur Umsetzung von Sicherheit zeigen mehr Präsenz. Unterdessen wird ständiger Druck auf die sozialen Randgruppen ausgeübt. Dabei sind einige dieser Straßensatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen rechtswidrig, wie beispielsweise das generelle Bettelverbot. Auch kommt es in Einzelfällen immer wieder zu Verletzungen der Grundrechte durch Übergriffe und unrechtmäßige Platzverweise aufgrund optischer Merkmale der Betroffenen (Titus 2001).

Kriminalität im öffentlichen Raum wird als besonders wichtiges, weil allgegenwärtiges Problem verhandelt, welches es unbedingt einzudämmen gilt. Von dieser übergeordneten, zu lösenden Problematik aus wird von institutioneller Seite versucht, andere, nicht eindeutig kriminelle Verhaltensweisen, in direkten Zusammenhang mit Kriminalität zu bringen und so eine entsprechende Sanktionierung zu rechtfertigen. So werden also gewisse Verhaltensweisen kriminalisiert, um unter gesellschaftlicher Legitimation gegen sie vorgehen zu können (Dollinger und Raithel 2006). Polizei und Gesetzgeber haben eine privilegierte Stellung was die Darstellung von Problemen und Risiken betrifft. Durch Berichte sowie bewusste wie unbewusste Falsch- und Desinformationen können sie eine öffentliche Stimmung erzeugen, um rigoroses Eingreifen und, grundlegender, überhaupt erst die Notwendigkeit einzugreifen, zu rechtfertigen. Dabei ist die Polizei vom Gesetzgeber insoweit geschützt, dass jegliche Auflehnung unter Strafe steht. Dies wird durch § 113 des Strafgesetzbuches garantiert, welcher im Jahr 2010 noch verschärft wurde. So kann Folgsamkeit erzwungen und Gewaltanwendung der staatlichen Exekutive legitimiert werden. Zudem erhält die Polizei durch § 113 die alleinige Definitionsmacht darüber, welche Handlungen als Widerstandshandlungen gelten (Singelnstein und Stolle 2012).

In zunehmendem Maße wird dabei Armut kriminalisiert. Menschen, die sich äußerlich nicht in das erwünschte, solvente Konsument_Innenbild einfügen, werden präventiv als „Gefahrenquelle" und „Störfaktor" von öffentlichen Plätzen vertrieben. Es ist nicht mehr nötig eine Straftat zu begehen, die rein subjektive und vorurteilsbehaftete Einschätzung der Polizei oder eines Sicherheitsdienstes genügt, um den Ausschluss von einzelnen Personen oder Gruppen zu legitimieren. So ist nicht mehr Kriminalität die Begründung für exkludierende Interventionen sondern verwaschene, dehnbare Begriffe wie Unordnung, Störung oder „soziale Verwahrlosung" des öffentlichen Raumes. Dieses Verständnis hat die Kriminalisierung von vormals nicht als kriminell verhandelten Handlungen zur Folge, wie betteln oder Alkohol trinken in der Öffentlichkeit (KAGS und KAGW 2002).

Zusätzlich wird eine Legitimation solcher Maßnahmen durch stark ideologische Debatten über Kriminalprävention und Terrorismus untermauert. Kriminalitäts- und Sicherheitsdiskurse in den Kommunen schüren Ängste und Vorurteile innerhalb der Bevölkerung und legitimieren so Vertreibungsmaßnahmen. Dieses Konzept von öffentlicher Sicherheit zielt maßgeblich auf eine zunehmende soziale Kontrolle der Teilnehmer_Innen am Stadtleben ab und verbindet Sozialarbeit, Sozialpolitik, Stadtplanung sowie ordnungspolitische, polizei- und strafrechtliche Maßnahmen miteinander. Gerade soziale Arbeitsfelder werden dabei nicht selten für ordnungspolitische Aufgaben instrumentalisiert. Diese dienen dem politischen Willen dienen, verschiedene, meist zu den Zielgruppen sozialer Arbeit gehörende, Personengruppen aus dem öffentlichen Raum auszugrenzen (Simon 2007). Die Verwehrung des uneingeschränkten Zugangs zu öffentlichen Räumen für unerwünschte Personen entspricht einer Einschränkung der Grundrechte (insbesondere der Artikel 2 Abs. 1 und des Artikels 11 GG), welche durch den vorherrschenden Sicherheitsdiskurs legitimiert wird. Die „[erhöhte] Gefahr für die öffentliche Sicherheit und für die Sicherheit des einzelnen Bürgers" konnte bislang jedoch nicht kriminologisch belegt werden (Simon 2001: 86). Die Frage, ob es tatsächlich reale Störungen oder Gefahrenpotenzial für Teilnehmer_Innen in gewissen Räumen gibt, steht oft nicht im Vordergrund. Je krimineller eine Gegend oder ein Platz eingeschätzt wird, desto stärker wird dieser polizeilich kontrolliert. Dies ist aus einer „Erwartungserwartung" (Benkel 2010: 43) heraus zu begründen. Die Polizei erwartet, dass die Bevölkerung von der staatlichen Exekutive ein bestimmtes Auftreten in Räumen mit dominant-deviantem Image erwartet. Offensichtlicher Devianz soll durch deutlich sichtbare Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen begegnet werden, um den produktiven, braven „Normalbürgern" Sicherheit zu vermitteln. Das schlechte, gefährliche Image eines Raums wird jedoch oftmals gerade durch starke Polizeipräsenz immer wieder reproduziert, ohne, dass der Raum tatsächlich eine Gefährdung darstellt (Benkel 2010).

Ein einwandfreies Image der Innenstädte ist jedoch wichtig um solvente Besucher_Innen und Bewohner_Innen anzuziehen und so ökonomischen Nutzen aus Ihnen zu ziehen. Aus diesem Grund wird Armut und Verhalten, das nicht an die ökonomischen wie sozialen Normen angepasst ist, aus dem Stadtbild der Innenstädte verbannt. Dieses Unsichtbarmachen der Auswirkungen von Armutsund Unterversorgungsproblemen hat gesamtgesellschaftliche Konsequenzen. Sucht- und Armutsprobleme werden von der Öffentlichkeit in die private Sphäre verschoben, was Folgen für andere gesellschaftliche Gruppen, soziale Sicherungssysteme und andere Sozialräume nach sich zieht. Ordnungspolitische Instrumente dämmen Kriminalität nicht ein, sondern machen die Ursachen für Kriminalität vielmehr unsichtbar. Es ist zudem davon auszugehen, dass aus Not resultierende Beschaffungskriminalität zunimmt (bspw. aufgrund von Bettelverboten etc.). Auffällig ist, dass nur bestimmte Gruppen betroffen sind und konsequent nur in den für den konsumierenden, die Ökonomie fördernden Kunden attraktiven Einkaufszeiten umgesetzt werden (Simon 2001). Dieser Umgang mit Armut führt nicht nur zu Intoleranz im öffentlichen Raum, sondern auch zu einem Paradigma der Armutsbekämpfung, welches davon ausgeht, dass Arme eine feste Struktur benötigen, deren Durchsetzung dem Staat obliegt. Anstatt Bildungs-, Qualifikations- und Einkommensdefizite durch Hilfe und strukturelle Gleichberechtigung auszugleichen, werden Menschen unter der Androhung von sozialer Ausgrenzung und juristischen Konsequenzen Verpflichtungen angeordnet (Simon 2007). Den Betroffenen wird durch ihre Vertreibung der Kontakt zu bestehenden Hilfesystemen genommen. Zudem werden die Probleme von der Bevölkerung weniger wahrgenommen, so dass ehrenamtliche Hilfe und Solidarität innerhalb der Bevölkerung zurück geht (KAGS und KAGW 2002). Die Exklusion devianter Personen wie beispielsweise Obdachlosen kann in Form von „Ausgrenzung von Personen aus dem Kreislauf der Verteilung,

Reproduktion und Weitergabe sozialer und wirtschaftlicher Güter" (Benkel 2010: 57) stattfinden. Dabei werden betroffene Menschen ausgegrenzt und deklassiert, ein sogenannter „sozialer Aufstieg" ist von diesem Punkt aus schwer zu erreichen.

[...]


1 http://www.muenchner-stadtmuseum.de/sonderausstellungen/wem-gehoert-die-stadt.html

2 http://www.wemgehoertdiestadt.de/

3 http://www.thewoundedbrickfilm.com/

4 http://www.wemgehoertdiestadt.org/

5 http://www.stattreisenberlin.de/berlin/alle-stadtfuehrungen/stadtfuehrung/tour/160-wem-gehoert-die- stadt/

6 http://www.cbe.de/news/14583

7 http://ibanigsda.org/2013/03/23/vor-der-iba-eroffnung-wem-gehort-die-stadt/

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Details

Titel
Wem gehört die Stadt? Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Geographisches Institut)
Note
1,8
Autor
Jahr
2013
Seiten
43
Katalognummer
V264245
ISBN (eBook)
9783656589310
ISBN (Buch)
9783656589280
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
stadt, ausgrenzungsstrategien, raum
Arbeit zitieren
Lea Thin (Autor:in), 2013, Wem gehört die Stadt? Ausgrenzungsstrategien im öffentlichen Raum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264245

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