„Hier verfrühstückt eine italienische Bank eine deutsche Bank.“
Mit diesen Worten sorgte der Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel auf der Hauptversammlung der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) im Juli 2008 für Aufruhr und sprach damit stellvertretend für viele Kleinanleger der HVB. Er bezog sich auf die Umstände, unter denen die HVB in den Konzern der italienischen Großbank UniCredit S.p.A. (UniCredit) integriert wurde.
Thomas Heidel warf UniCredit vor, sie habe die HVB auf Kosten der Minderheitsaktionäre in ihren Konzern integriert und diese dadurch massiv geschädigt. Dieser Vorwurf sorgte für ein beachtliches Echo in den Medien, produzierte eine Fülle von Anfechtungs- und Schadensersatzklagen, die bis zum BGH verfolgt wurden und verzögerte den Abschluss der Konzernintegration um mehrere Jahre.
Insbesondere stritten sich die HVB-Hauptaktionärin UniCredit und die Minderheitsaktionäre über den Verkauf des Osteuropageschäfts der HVB an UniCredit und die Angemessenheit des dafür gezahlten Kaufpreises.
Die Minderheitsaktionäre waren der Ansicht, die HVB habe ihr Osteuropageschäft weit unter Wert an UniCredit verkauft und somit ihr „Filetstück an die Hauptaktionärin verschleudert.“ Der Wert des Osteuropageschäfts betrüge rund das Doppelte des gezahlten Kaufpreises, rund 24 Milliarden Euro anstelle der gezahlten 12 Milliarden Euro.
Die Vorstände der HVB und UniCredit sahen dies naturgemäß anders, sodass angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der BGH das letzte Wort hatte.
Eine Teilfrage dieses Streitkomplexes, den der BGH in Form von Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zu der Transaktion zu beurteilen hatte, betraf das faktische Konzernverhältnis zwischen HVB und UniCredit und dessen Auswirkung auf die Transaktion des Osteuropageschäfts. Konkret stellte sich die Frage inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Privilegierung des herrschenden Unternehmens nach den §§ 311 ff. AktG bei UniCredit als Hauptaktionärin Anwendung findet.
Ebendiese Frage nach der Privilegierung des herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern und die daran zu stellenden Anforderungen sollen in der vorliegenden Ausarbeitung im Mittelpunkt stehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Eine deutsche Bank zum Frühstück
I. Streit um Konzernintegration der HVB
II. Gang der Darstellung
B. Die Entscheidung der Instanzgerichte
I. Sachverhalt und Hintergrund
II. Rechtliche Würdigung
1. Privilegierung des herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern
2. Anforderung an den Nachteilsausgleich
III. Zusammenfassung
C. Die Lösung der Instanzgerichte – Eine Perversion des Schutzzwecks der §§ 291 ff. AktG?
I. Privilegierung im faktischen Konzern
a. Allgemeine Kapitalerhaltungsregeln gelten im faktischen Konzern
aa. Unterschiedlicher Anwendungsbereich
bb. Wertungswidersprüche
b. §§ 311 ff. AktG als lex specialis zu den allgemeinen Kapitalerhaltungsregeln
aa. Wortlautargument
bb. Sinn und Zweck des § 311 AktG
cc. Umfassender Vermögensschutz
c. Stellungnahme
aa. Spezialitätsverhältnis der Anwendungsbereiche
bb. Haftung aus Konzernrecht nach Veranlassung
cc. Ausgleich von Verzögerungsnachteilen
II. Anforderungen an den Nachteilsausgleich
1. Dogmatisch-systematische Beurteilung
a. Dogmatisch zulässig
b. Dogmatisch unzulässig
aa. Aufschiebend bedingter Anspruch
bb. Verständnis als Anerkenntnis
cc. Schutzzweckerwägungen
dd. Regel-Ausnahme-Verhältnis
c. Stellungnahme
aa. Gefahrpotential bei der Konstruktion eines Eventualausgleichs
(1) Verzögerung des Ausgleichs
(2) Vertragliche Abbedingung von Haftungsnormen
(3) Eventualausgleich bei offensichtlichen Nachteilen
bb. Zumutbarer Schwebezustand
cc. Rechtsanspruch als Anerkenntnis
dd. Anspruch entsteht erst mit Tenorierung
ee. Regel-Ausnahme-Verhältnis zu § 311 I 1. Hs. AktG
ff. Ergebnis: Eine Perversion des Schutzzwecks
2. Treuepflicht
a. Allgemeine Anwendbarkeit der Treuepflicht bei einer AG
b. Allgemeine Anwendbarkeit im Konzern
c. Anwendbarkeit bei einem Eventualausgleich
aa. Gesetzliches Leitbild
bb. Atypische Konstruktion
cc. Konzernrecht als teilkodifizierte Treuebindungen
d. Konkrete Ausgestaltung der Treuepflicht
(1) Unterlassungsanspruch auf Nichtabschluss
(2) Einzelfallabwägung mit Gesellschaftsinteressen
(a) Bewertungsprobleme
(b) Absehbare gerichtliche Beurteilung als zwingende Voraussetzung
(c) Zufallshaftung
(d) Beschränkung des Eventualausgleich auf Bewertungsstreitigkeiten
(3) Keine doppelte Treuepflicht zugunsten der Organe
III. Ergebnis
D. Ausblick: Die Grenzen des Kapitalerhaltungsrechts
I. Bilanzielle Betrachtungsweise
II. Liquiditätsschutz zu Gunsten der Minderheitsaktionäre
E. Flucht in den faktischen Konzern
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit des sogenannten "Eventualausgleichs" im faktischen Konzern am Beispiel des HVB-UniCredit-Falls. Ziel ist es zu klären, ob die Privilegierung des herrschenden Unternehmens nach §§ 311 ff. AktG eine solche Vereinbarung, bei der der Ausgleich von Nachteilen von einer gerichtlichen Feststellung abhängt, dogmatisch erlaubt oder ob dies eine Perversion des Schutzzwecks des Konzernrechts darstellt.
- Rechtliche Einordnung des Nachteilsausgleichs im faktischen Konzern.
- Analyse der Privilegierung des herrschenden Unternehmens gegenüber allgemeinen Kapitalerhaltungsregeln.
- Dogmatische Prüfung des "Eventualausgleichs" und dessen Missbrauchspotenzial.
- Bedeutung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht als Korrelat zur Mehrheitsmacht.
Auszug aus dem Buch
A. Eine deutsche Bank zum Frühstück
„Hier verfrühstückt eine italienische Bank eine deutsche Bank.“ Mit diesen Worten sorgte der Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel auf der Hauptversammlung der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) im Juli 2008 für Aufruhr und sprach damit stellvertretend für viele Kleinanleger der HVB. Er bezog sich auf die Umstände, unter denen die HVB in den Konzern der italienischen Großbank UniCredit S.p.A. (UniCredit) integriert wurde.
Thomas Heidel warf UniCredit vor, sie habe die HVB auf Kosten der Minderheitsaktionäre in ihren Konzern integriert und diese dadurch massiv geschädigt. Dieser Vorwurf sorgte für ein beachtliches Echo in den Medien, produzierte eine Fülle von Anfechtungs- und Schadensersatzklagen, die bis zum BGH verfolgt werden und verzögerte den Abschluss der Konzernintegration um mehrere Jahre.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Eine deutsche Bank zum Frühstück: Einleitung in den HVB-UniCredit-Fall und die damit verbundene Kritik an der Konzernintegration sowie Erläuterung des Gangs der Darstellung.
B. Die Entscheidung der Instanzgerichte: Darstellung der Ausgangslage vor den Instanzgerichten hinsichtlich der Prüfung, ob Kapitalerhaltungsvorschriften durch die Transaktion verletzt wurden.
C. Die Lösung der Instanzgerichte – Eine Perversion des Schutzzwecks der §§ 291 ff. AktG?: Kritische Auseinandersetzung mit der dogmatischen Zulässigkeit des Eventualausgleichs unter Berücksichtigung der Treuepflicht und des Schutzzwecks für Minderheitsaktionäre.
D. Ausblick: Die Grenzen des Kapitalerhaltungsrechts: Abschließende Betrachtung der bilanziellen Sichtweise und des Liquiditätsschutzes für Minderheitsaktionäre im Hinblick auf eine Prognose der BGH-Entscheidung.
E. Flucht in den faktischen Konzern: Fazit zur Gefahr einer generellen Zulässigkeit des Eventualausgleichs und der damit verbundenen Aushöhlung des Konzernschutzes.
Schlüsselwörter
Eventualausgleich, faktischer Konzern, Nachteilsausgleich, Kapitalerhaltung, HVB, UniCredit, Treuepflicht, Minderheitsaktionäre, Konzernrecht, Aktiengesetz, Einlagenrückgewähr, Unternehmensbewertung, Haftung, Konzernintegration, Schadensersatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von sogenannten Eventualausgleichsvereinbarungen im faktischen Konzern am Beispiel des HVB-UniCredit-Falles.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen das Konzernrecht (§§ 311 ff. AktG), das Kapitalerhaltungsrecht sowie die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Mehrheitsaktionäre gegenüber Minderheitsaktionären.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Die Arbeit analysiert, ob eine Ausgleichsvereinbarung, die den Nachteilsausgleich unter die Bedingung einer gerichtlichen Feststellung stellt, mit den Schutzzwecken des Aktiengesetzes vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die die dogmatische Systematik des Aktiengesetzes und einschlägige Rechtsprechung sowie literarische Meinungen kritisch gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der instanzgerichtlichen Entscheidungen, die dogmatische Prüfung des Privilegierungsverhältnisses und die Untersuchung der Treuepflicht als Begrenzungsinstrument.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Eventualausgleich, faktischer Konzern, Nachteilsausgleich, Kapitalerhaltung und Treuepflicht.
Warum wird der Eventualausgleich im Buch als potenziell problematisch angesehen?
Der Autor argumentiert, dass der Eventualausgleich den Minderheitsaktionären Liquidität entzieht und das Risiko auf ein langwieriges Gerichtsverfahren verlagert, was den Schutzzweck des Konzernrechts unterlaufen kann.
Welche Rolle spielt die Treuepflicht in der Argumentation?
Die Treuepflicht wird als "ultima ratio" gesehen, die den Abschluss solcher Ausgleichsvereinbarungen auf absolute Ausnahmefälle, etwa bei Bewertungsstreitigkeiten, beschränken soll, um einen Missbrauch zu verhindern.
- Arbeit zitieren
- Tom Dittmar (Autor:in), 2012, Nachteilsausgleich im faktischen Konzern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264967