Die Deutsche Islamkonferenz konkretisierte am 13. März 2008 in ihrer Plenumssitzung die Forderung der Muslime in Deutschland nach einem islamischen Religionsunterricht auf Grundlage von Art.7 Abs.3 GG.
Islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzuführen ist keine neue Idee. Es existiert sogar schon Islamunterricht an deutschen Schulen, allerdings erst als Modellversuche in einigen Bundesländern. Die Ausweitung auf ganz Deutschland scheitert im Moment noch an verschiedenen Problemen, die im Folgenden etwas genauer zur Sprache kommen sollen. Allerdings sollen auch die Chancen, die eine solche Einführung bietet, nicht außer Acht gelassen werden.
Zuerst wird der rechtliche Rahmen geklärt, an den jeder Religionsunterricht in Deutschland gebunden ist. Dazu muss man den oben erwähnten Art.7 Abs.3 des Grundgesetzes genauer betrachten. Danach werden einige besonders bemerkenswerte Modellversuche genauer erläutert. Hier soll der Schwerpunkt auf Baden-Württemberg liegen und im Anschluss auch der Lehrplan, nach dem in diesem Bundesland unterrichtet wird, genauer untersucht werden.
All dies führt dann zu der Frage: Brauchen wir islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen? Gibt es tatsächlich gute Gründe, ein solches Lehrfach einzuführen?
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN
3. ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT IN DER PRAXIS
3.1 ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT IN ÖSTERREICH
3.2 MODELLVERSUCHE IN DEUTSCHLAND
3.3 ISLAMISCHER LEHRPLAN
4. WELCHE CHANCEN BIETET DER ISLAMISCHE RELIGIONSUNTERRICHT?
5. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Situation, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen und Chancen der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an deutschen öffentlichen Schulen.
- Rechtliche Grundlagen gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes
- Vergleich mit dem Modell in Österreich
- Analyse bestehender Schulversuche in verschiedenen deutschen Bundesländern
- Pädagogische Chancen für Integration und interreligiösen Dialog
- Problematik der Repräsentanz durch islamische Verbände
Auszug aus dem Buch
Welche Chancen bietet der islamische Religionsunterricht?
In Deutschland wird der Ruf nach einem islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nach Art.7 Abs.3 GG immer lauter und wird auch von verschiedenen, nicht nur muslimischen Seiten, unterstützt. Allerdings gibt es auch immer wieder kritische Stimmen, die nicht nur positive Aspekte an einer solchen Einführung sehen. Was sind nun also die positiven Aspekte? Gibt es überhaupt Vorteile, wenn man muslimischen Schülern die Möglichkeit zur religiösen Entfaltung an öffentlichen Schulen gewährt?
Zuerst könnte man fragen, wofür ein islamischer Religionsunterricht überhaupt notwendig ist. Reicht nicht auch der Ethikunterricht, der vielerorts als Ersatzfach für den christlichen Religionsunterricht angeboten wird, völlig aus? Meiner Meinung nach ist dem nicht so. Erstens wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jeder Religionsgemeinschaft das Recht zugesprochen ihre Religion auch ein stückweit im öffentlichen Raum, in diesem Fall der Schule, zu entfalten. Das heißt also: gleiches Recht für alle, auch für Muslime. Zweitens werden im Ethikunterricht viele religiöse Kompetenzen nicht gelehrt, die nur in einem bekenntnisorientierten Unterricht vermittelt werden. Der angestrebte islamische Religionsunterricht soll den Schülern nicht nur ein allgemeines ethisches Konzept, sondern ein klares Bild ihrer Religion und ihres kulturellen Hintergrunds vermitteln.
Islamischer Religionsunterricht bietet auch Chancen für die Lehrer anderer Fächer, an erster Stelle natürlich für die Lehrer der evangelischen und katholischen Religionslehre. Wenn man den Lehrplan genauer betrachtet, finden sich viele Verknüpfungspunkte, die zum Austausch der Schüler über ein sich überschneidendes Thema einladen. Im baden-württembergischen Lehrplan für islamischen Religionsunterricht taucht Abraham als Prophet auf und es sollen die 10 Gebote gelehrt werden. Für junge Schüler verschiedener Religionen kann es sehr interessant sein, gemeinsam zu entdecken, dass sich Christen, Muslime und Juden gleichermaßen auf Abraham zurückführen. Auch die 10 Gebote sind in allen diesen Religionen wichtig. Hier bietet sich die Chance, diese Themen gemeinsam zu erarbeiten und für die Schüler die Perspektiven der verschiedenen Religionen erfahrbar zu machen.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Die Autorin stellt die Forderung nach islamischem Religionsunterricht vor dem Hintergrund des Grundgesetzes dar und erläutert die methodische Vorgehensweise der Arbeit.
RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN: Es wird analysiert, wie Art. 7 Abs. 3 GG den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach sichert und welche Anforderungen an die Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner gestellt werden.
ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT IN DER PRAXIS: Dieser Teil beleuchtet die langjährige Erfahrung in Österreich sowie diverse Modellversuche in deutschen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.
WELCHE CHANCEN BIETET DER ISLAMISCHE RELIGIONSUNTERRICHT?: Das Kapitel diskutiert das Potential für Integration, den interreligiösen Austausch und die notwendige Abgrenzung zu außerschulischen Koranschulen.
FAZIT: Die Autorin resümiert, dass die Einführung des Fachs einen entscheidenden Schritt zur Integration darstellt, sofern die Lehrerbildung professionalisiert wird und repräsentative Ansprechpartner gefunden werden.
Schlüsselwörter
Islamischer Religionsunterricht, Grundgesetz, Integration, bekenntnisorientierter Unterricht, interreligiöser Dialog, Schulen, Bildungsstandards, Religionsgemeinschaft, Koranschulen, Lehrerbildung, Baden-Württemberg, Identitätssuche, Islamkunde, Religionspädagogik, Schulversuch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Thematik der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder umfassen die verfassungsrechtliche Lage, den aktuellen Stand von Modellprojekten sowie die bildungspolitischen und integrativen Chancen dieses Unterrichtsfachs.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, ob es gute Gründe für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine analytische Auswertung von Rechtsgrundlagen (Grundgesetz), bildungspolitischen Dokumenten und bestehenden Studien zur Schulpraxis.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, vergleicht internationale und nationale Ansätze und diskutiert die pädagogische Bedeutung für muslimische Schüler.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Religionsunterricht, Integration, Grundgesetz, Bildungsstandards und interreligiöser Austausch.
Wie unterscheidet sich der geplante Religionsunterricht von der Islamkunde?
Während die Islamkunde neutral und informativ ohne Einbindung einer Religionsgemeinschaft erfolgt, ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an eine spezifische Religionsgemeinschaft gebunden und vermittelt einen tieferen, identitätsstiftenden Zugang.
Warum spielt die Lehrerbildung eine so zentrale Rolle für den Erfolg des Projekts?
Die Autorin betont, dass Lehrkräfte nicht nur theologische Kenntnisse benötigen, sondern auch das Leben von Muslimen im Kontext einer christlich geprägten westlichen Gesellschaft verstehen müssen, um eine Brückenfunktion zu erfüllen.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Bucher (Autor:in), 2010, Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265048