Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich auf 21 Seiten mit dem umweltjuristischen Fachgebiet des Grünstromprivilegs, einschließlich der erfolgten Novellierungen. Es erfolgt eine Kritik des Modells sowie eine Einordnung in den Gesamtkomplex des Energierechts. Die Arbeit wurde mit der Note 1,7 bewertet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs
- Zielsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung, Bedeutung des Grünstromprivilegs
- Die Einspeisungsprozentsätze des Gesetzentwurfs
- Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf
- Gegenäußerung der Bundesregierung
- Das Grünstromprivilegs des 20.12.2012
- Das Grünstromprivileg im Jahr 2013
- Hauptpflichten
- Erfüllung der Lieferquoten
- Die Lieferquote nach 39 I Nr. 1 a
- Die Lieferquote nach 39 I Nr. 1 b
- Analyse des Anteilserfordernisses
- Weitere Erfordernisse
- Das Übermittlungserfordernis
- Voraussetzungsnachweis gem. § 50 EEG
- Grünstromausweisung nach § 42 EnWG
- Erfüllung der Lieferquoten
- Nebenpflichten
- Die Entwicklung der Direktvermarktungsnormen im EEG
- Der Vergütungsanspruch nach § 16 ff. EEG
- Die Direkt-vermarktung nach § 33a ff. EEG
- Anforderungen an Anlagenbetreiber nach § 39 II Nr. 1 - 4 EEG
- Direkt-vermarktung nach § 33 b Nr. 2 EEG
- Einhaltung der Pflichten des § 33c EEG
- Anzeige des Wechselns in die Direktvermarktung nach § 33 d EEG
- Ausschluss eines Verstoßens gegen § 33 f I EEG
- Rechtsfolge der Nichteinhaltung von Voraussetzungen
- Die Entwicklung der Direktvermarktungsnormen im EEG
- Das solare Grünstromprivileg
- Prinzip der Ausschließlichkeit
- Kriterium der unmittelbaren Nähe
- Veräußerung ohne Netzdurchleitung
- Übermittlung der Inanspruchnahme
- Pflicht des ÜNB zur Schaffung eines Übermittlungsverfahrens
- Übergangsbestimmungen
- Hauptpflichten
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat befasst sich mit dem Grünstromprivileg des § 39 EEG und analysiert dessen Entwicklung und Funktion im Rahmen der deutschen Energiewende. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Haupt- und Nebenpflichten, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) erfüllen müssen, um das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen zu können. Besonderes Augenmerk wird auf die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien gelegt, die eine zentrale Rolle im Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs spielt.
- Die Entwicklung des Grünstromprivilegs im Kontext der Energiewende
- Die Haupt- und Nebenpflichten zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs
- Die Bedeutung der Direktvermarktung im EEG und deren Einfluss auf das Grünstromprivileg
- Das solare Grünstromprivileg und seine Voraussetzungen
- Die Steuerungsfunktion des Grünstromprivilegs im Rahmen des EEG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Grünstromprivilegs ein und beleuchtet die Bedeutung der Energiewende in Deutschland. Anschließend wird der Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs im Detail analysiert, wobei die unterschiedlichen Positionen der Bundesregierung und des Bundesrates zum Gesetzentwurf beleuchtet werden.
Das dritte Kapitel widmet sich dem Grünstromprivileg im Jahr 2013 und stellt die Haupt- und Nebenpflichten von EVU dar, die zur Inanspruchnahme des Privilegs erforderlich sind. Die verschiedenen Lieferquoten, das Übermittlungserfordernis, der Voraussetzungsnachweis und die Grünstromausweisung werden ausführlich erläutert.
Im vierten Kapitel wird die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien im Detail beleuchtet. Es werden die verschiedenen Formen der Direktvermarktung vorgestellt und die Anforderungen an Anlagenbetreiber, die den Strom direkt vermarkten, dargestellt. Die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Voraussetzungen werden ebenfalls erläutert.
Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem solaren Grünstromprivileg, das EVU ermöglicht, die EEG-Umlage zu senken, wenn sie Strom aus solarer Strahlungsenergie direkt an Endverbraucher liefern. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des solaren Grünstromprivilegs, wie das Prinzip der Ausschließlichkeit, das Kriterium der unmittelbaren Nähe und die Veräußerung ohne Netzdurchleitung, werden im Detail analysiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Grünstromprivileg, die Energiewende, erneuerbare Energien, Direktvermarktung, EEG-Umlage, Energieversorgungsunternehmen, Anlagenbetreiber, solare Strahlungsenergie, Netzstabilität und die Steuerungsfunktion des Grünstromprivilegs im Rahmen des EEG.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Grünstromprivileg nach § 39 EEG?
Das Grünstromprivileg erlaubt es Energieversorgungsunternehmen, die EEG-Umlage für ihre Kunden zu senken, wenn sie einen bestimmten Anteil ihres Stroms direkt aus erneuerbaren Energien beziehen und liefern.
Welche Lieferquoten müssen erfüllt werden?
Um das Privileg zu nutzen, müssen Versorger spezifische Quoten einhalten, die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 a und b EEG festgelegt sind, wobei der Strom direkt vermarktet werden muss.
Was versteht man unter dem solaren Grünstromprivileg?
Es handelt sich um eine spezielle Regelung für Strom aus solarer Strahlungsenergie, der in unmittelbarer Nähe zum Endverbraucher ohne Nutzung des öffentlichen Netzes geliefert wird.
Welche Pflichten haben Anlagenbetreiber bei der Direktvermarktung?
Anlagenbetreiber müssen unter anderem den Wechsel in die Direktvermarktung anzeigen und spezifische Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit und Datenübermittlung erfüllen.
Was ist das Ziel der Novellierung des Grünstromprivilegs?
Ziel war es, die Marktintegration erneuerbarer Energien zu fördern und Anreize für eine bedarfsgerechte Einspeisung und Direktvermarktung zu schaffen.
Welche Rolle spielt die EEG-Umlage in diesem Kontext?
Das Grünstromprivileg dient als Steuerungsinstrument, um die finanzielle Belastung durch die EEG-Umlage für Versorger zu reduzieren, die aktiv zur Marktintegration beitragen.
- Arbeit zitieren
- Christopher Klüss (Autor:in), 2013, Das Grünstromprivileg des § 39 EEG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265692