Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich auf 21 Seiten mit dem umweltjuristischen Fachgebiet des Grünstromprivilegs, einschließlich der erfolgten Novellierungen. Es erfolgt eine Kritik des Modells sowie eine Einordnung in den Gesamtkomplex des Energierechts. Die Arbeit wurde mit der Note 1,7 bewertet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs
I. Zielsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung, Bedeutung des Grünstromprivilegs
II. Die Einspeisungsprozentsätze des Gesetzentwurfs
III. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf
IV. Gegenäußerung der Bundesregierung
V. Das Grünstromprivilegs des 20.12.2012
C. Das Grünstromprivileg im Jahr 2013
I. Hauptpflichten
a) Erfüllung der Lieferquoten
1. Die Lieferquote nach § 39 I Nr. 1 a
2. Die Lieferquote nach § 39 I Nr. 1 b
3. Analyse des Anteilserfordernisses
4. Weitere Erfordernisse
b) Das Übermittlungserfordernis
c) Voraussetzungsnachweis gem. § 50 EEG
d) Grünstromausweisung nach § 42 EWG
II. Nebenpflichten
a) Die Entwicklung der Direktvermarktungsnormen im EEG
1. Der Vergütungsanspruch nach § 16 ff. EEG
2. Die Direktvermarktung nach § 33a ff. EEG
b) Anforderungen an Anlagenbetreiber nach § 39 II Nr. 1 – 4 EEG
1. Direktvermarktung nach § 33 b Nr. 2 EEG
2. Einhaltung der Pflichten des § 33c EEG
3. Anzeige des Wechselns in die Direktvermarktung nach § 33 d EEG
4. Ausschluss eines Verstoßens gegen § 33 f I EEG
5. Rechtsfolge der Nichteinhaltung von Voraussetzungen
III. Das solare Grünstromprivileg
a) Prinzip der Ausschließlichkeit
b) Kriterium der unmittelbaren Nähe
c) Veräußerung ohne Netzdurchleitung
d) Übermittlung der Inanspruchnahme
IV. Pflicht des ÜNB zur Schaffung eines Übermittlungsverfahrens
V. Übergangsbestimmungen
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Grünstromprivileg gemäß § 39 EEG, analysiert dessen Novellierungsprozess sowie die für Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Anlagenbetreiber damit verbundenen Haupt- und Nebenpflichten, um die Steuerungsfunktion dieses Förderinstruments innerhalb der Energiewende zu bewerten.
- Entwicklung und Novellierung des Grünstromprivilegs im Zeitverlauf
- Analyse der gesetzlichen Hauptpflichten zur Inanspruchnahme
- Bedeutung und Anreizwirkung der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber
- Besonderheiten des solaren Grünstromprivilegs
- Wirtschaftliche Einordnung und Funktion als Förderinstrument im Energierecht
Auszug aus dem Buch
B. Der Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs
Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und des Bundesrats sind die Triebfeder der Energiewende. Das Grünstromprivileg befand sich im Laufe des Jahres 2011 in einem grundlegenden Änderungsstadium. Nach 2011 wurde es, nun in § 39 EEG befindlich, zweimalig abgeändert. Für ein näheres Verständnis der Steuerungs- und Förderungsfunktion des Grünstromprivilegs ist eine Analyse des Novellierungsprozesses unerlässlich. Im Folgenden wird dementsprechend zunächst der ausschlaggebende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 22.06.11 insofern dargestellt, dass die konträren Vorstellungen zur Gestaltung des künftigen § 39 EEG der Bundesregierung und des Bundesrates beleuchtet werden. Zuletzt ist ferner auf die Änderung des Grünstromprivilegs von der Fassung des 01.01.12 zum 20.12.12 einzugehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Kontext der Energiewende, den Anstieg der EEG-Umlage und die Notwendigkeit, das Grünstromprivileg als Teil der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überarbeiten.
B. Der Novellierungsprozess des Grünstromprivilegs: Dieses Kapitel zeichnet die politische Entstehungsgeschichte des § 39 EEG nach, inklusive der konträren Positionen von Bundesregierung und Bundesrat sowie der entscheidenden Änderungen zwischen 2011 und 2012.
C. Das Grünstromprivileg im Jahr 2013: Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen, unterteilt in Haupt- und Nebenpflichten für EVU sowie die spezifischen Bedingungen für das solare Grünstromprivileg.
D. Fazit: Das Fazit bewertet das Grünstromprivileg als notwendiges Steuerungs- und Förderinstrument der Energiewende trotz der damit verbundenen administrativen Belastungen.
Schlüsselwörter
Grünstromprivileg, EEG, Energiewende, Energieversorgungsunternehmen, Direktvermarktung, EEG-Umlage, Erneuerbare Energien, Marktintegration, § 39 EEG, Merit-Order-Effekt, Solarstrom, Anlagenbetreiber, Netzdurchleitung, Energiekonzept, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung des sogenannten Grünstromprivilegs nach § 39 EEG im Kontext der deutschen Energiewende.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Prozess der gesetzlichen Novellierung, die Voraussetzungen für EVU zur Umlagebefreiung, die Direktvermarktung von Strom und die Rolle des solaren Grünstromprivilegs.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Steuerungsfunktion des Grünstromprivilegs innerhalb des EEG aufzuzeigen und zu prüfen, wie durch diese Regelung Anreize für die Marktintegration erneuerbarer Energien geschaffen werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf Gesetzesauslegungen, Materialien zum Gesetzgebungsverfahren (BT-Drucksachen) und einschlägiger energierechtlicher Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Hauptpflichten (Lieferquoten, Nachweise), die Nebenpflichten im Rahmen der Direktvermarktung und eine gesonderte Betrachtung des solaren Grünstromprivilegs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Grünstromprivileg, EEG, Direktvermarktung, Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Marktintegration charakterisiert.
Was bedeutet das Kriterium der "unmittelbaren räumlichen Nähe" beim solaren Grünstromprivileg?
Es bezieht sich auf eine Anforderung, bei der der erzeugte Solarstrom nicht über das öffentliche Versorgungsnetz geleitet werden darf, sondern direkt am Ort der Erzeugung, zum Beispiel innerhalb eines Gebäudekomplexes, verbraucht werden muss.
Warum ist die Direktvermarktung für das Grünstromprivileg heute unverzichtbar?
In der aktuellen Fassung des Gesetzes ist eine Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs zwingend an die Bedingung geknüpft, dass der Anlagenbetreiber den Strom direkt an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen vermarktet.
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- Christopher Klüss (Author), 2013, Das Grünstromprivileg des § 39 EEG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265692