§ 10 EStG regelt die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei der Ermittlung der Einkommensteuer. Immer wieder gibt die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs Anlass für Kritik.
Zu dem Streitthema der Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen aus dem Jahr 1997 fällte das BVerfG am 13.02.2008 ein Urteil. Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (alte Fassung)wurde als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, da das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht gewährleistet war. Der Gesetzgeber wurde vom BVerfG verpflichtet, bis spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu verabschieden.
Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vom 16.07.2009, auch Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung genannt, kam der Gesetzgeber seiner Pflicht nach.
Dennoch ist auch die Neufassung des Gesetzestextes durch das BürgerEntlG nicht ohne Kritikpunkte.
Die Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG stellt insbesondere die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der übrigen Vorsorgeaufwendungen, soweit die Beiträge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung bereits den Höchstbetrag übersteigen.
Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die aktuelle Rechtslage, sowie die damit zusammenhängenden Kritikpunkte auf. Die Neufassung des Gesetzestextes durch das BürgerEntlG wird zudem einer Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen.
Unabhängig von dem Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung soll der Leser auch einen Einblick in Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, wie bei derzeitiger Rechtslage ein höchst möglicher Sonderausgabenabzug erreicht werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Definition des Begriffs „Sonderausgaben“
2.2 Gesetzesgrundlage bis Veranlagungszeitraum 2009
2.3 Gesetzesänderungen ab Veranlagungszeitraum 2010 – Gewährleistung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Basisabsicherung
2.4 Verfassungsrechtliche Vorgaben
2.4.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
2.4.2 Neutralität der Besteuerung
3 Aktuelle Rechtslage und Problematik
3.1 Auswirkungen der Änderungen auf die Abzugsfähigkeit weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen i. V. m. der Anhebung der Höchstbeträge
3.2 Auswirkungen der Sonderausgabenkürzung aufgrund von Beitragsrückerstattungen
3.3 Abzugsfähigkeit der Praxisgebühr
3.4 Beurteilungen der Rechtslage anhand der aufgestellten Bewertungsmaßstäbe
3.4.1 Leistungsfähigkeitsprinzip
3.4.2 Neutralität der Besteuerung
3.4.3 Entspricht die Höchstbetragsbegrenzung dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung i. S. d. Gleichheitsgrundsatzes?
4 Gestaltungsmöglichkeiten um den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug auszuschöpfen
5 Zusammenfassung & Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Neuregelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen nach dem Bürgerentlastungsgesetz von 2009. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der Ausschluss sonstiger Vorsorgeaufwendungen bei Überschreitung der Höchstbeträge mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, und es werden steuerliche Optimierungsansätze für Steuerpflichtige aufgezeigt.
- Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeitsprüfung der Neuregelung ab 2010
- Konzept der Basisabsicherung vs. sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Anwendung des subjektiven Nettoprinzips auf Vorsorgeaufwendungen
- Optimierungsmöglichkeiten für den Sonderausgabenabzug
- Kritische Analyse der Höchstbetragsbegrenzung
Auszug aus dem Buch
2.1 Definition des Begriffs „Sonderausgaben“
Sonderausgaben sind gem. § 10 Abs. 1 EStG bestimmte private Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen. Der Grund für die Abzugsfähigkeit dieser, in den §§ 10 ff. EStG abschließend aufgezählten, privaten Aufwendungen ist in der Literatur strittig. Einige Autoren berufen sich auf unterschiedliche sozial- und wirtschaftspolitische Überlegungen als einzigen Grund für die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben. Andere Verfasser halten dagegen, dass zumindest teilweise das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt sei.3 Zu den begünstigen privaten Aufwendungen gehören bestimmte unvermeidbare Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums, sowie Aufwendungen die als besonders förderwürdig eingeschätzt würden.4
Der Begriff „Aufwendung“ bezieht sich stark auf den Begriff „Ausgabe“, da ein Abzug als Sonderausgabe eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung voraussetzt.5 Abzugsberechtigt ist der Steuerpflichtige, der wirtschaftlich belastet ist. Bei Versicherungsbeiträgen ist dies i. d. R. der Versicherungsnehmer. Ersparte Aufwendungen stellen daher keine Sonderausgaben dar.6
Für Sonderausgaben gilt grundsätzlich das Abflussprinzip gem. § 11 Abs. 2 EStG.7 Erfolgt eine Erstattung der Sonderausgabe in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgrund neuer Umstände, fehlt es an der wirtschaftlichen Belastung. Die Erstattung wird dann grundsätzlich im Jahr des Zuflusses mit gleichartigen Aufwendungen verrechnet.8 Diese Verrechnung erfolgt primär aus Vereinfachungsgründen, um alte Veranlagungen nicht korrigieren zu müssen. Erstattungsüberhänge, die nach der Verrechnung mit gleichartigen Sonderausgaben verbleiben, werden dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet.9
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Problematik der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben dar und skizziert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 sowie die daraus resultierende Gesetzesänderung.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Sonderausgaben, erläutert die historische Gesetzeslage vor 2009 und beschreibt die Neuregelungen ab 2010 inklusive der verfassungsrechtlichen Einordnung.
3 Aktuelle Rechtslage und Problematik: Das Kapitel analysiert die Auswirkungen der Neuregelung auf die Abzugsfähigkeit, diskutiert die Problematik der Praxisgebühr und beurteilt die Rechtslage kritisch anhand des Leistungsfähigkeitsprinzips.
4 Gestaltungsmöglichkeiten um den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug auszuschöpfen: Hier werden praktische Strategien vorgestellt, wie Steuerpflichtige durch gezielte Planung ihrer Vorsorgeaufwendungen und die Nutzung von Vorauszahlungen ihre steuerliche Belastung optimieren können.
5 Zusammenfassung & Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass trotz der Neuregelung weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel an der steuerlichen Behandlung sonstiger Vorsorgeaufwendungen bestehen.
Schlüsselwörter
Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Bürgerentlastungsgesetz, Basisabsicherung, Existenzminimum, Leistungsfähigkeitsprinzip, Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit, Einkommensteuergesetz, Verfassungsrecht, Höchstbeträge, Nettoprinzip, Beitragsrückerstattungen, Praxisgebühr, Steueroptimierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen seit der Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz im Jahr 2009 unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Felder sind die Abgrenzung von Beiträgen zur Basisabsicherung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die Anwendung des subjektiven Nettoprinzips sowie die kritische Prüfung der Höchstbetragsregelungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine Rechtmäßigkeitsprüfung der Neufassung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen oberhalb der festgelegten Höchstbeträge.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch Auswertungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und aktueller steuerrechtlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der aktuellen Rechtslage, Auswirkungen von Beitragsrückerstattungen, der steuerlichen Behandlung der Praxisgebühr sowie der Beurteilung der Regelungen anhand von Bewertungsmaßstäben wie dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Vorsorgeaufwendungen, Bürgerentlastungsgesetz, Basisabsicherung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Sonderausgaben, Existenzminimum und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind zentrale Begriffe.
Wie ist die steuerliche Behandlung der Praxisgebühr einzustufen?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Praxisgebühr nicht als Vorsorgeaufwand abzugsfähig ist, da sie als Beteiligung an den Krankheitskosten und nicht als Beitrag zur Erlangung eines Versicherungsschutzes gilt.
Können Beitragsvorauszahlungen zur Steueroptimierung genutzt werden?
Ja, durch Vorauszahlungen für künftige Jahre können Steuerpflichtige in bestimmten Grenzen den Sonderausgabenabzug im Jahr der Zahlung erhöhen, wobei das Gesetz für diese Gestaltungsmöglichkeiten inzwischen Begrenzungen vorsieht.
- Arbeit zitieren
- Melanie Haberer (Autor:in), 2012, Analyse der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen unter verfassungsrechtlichen Vorgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265870