Die Entmachtung Ottos von Northeim als Herzog von Bayern

Rechtmäßiges Verfahren oder politische Intrige?


Hausarbeit, 2013

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit
1.2. Quellenlage und Forschungsstand

2. Herkunft und politisches Wirken Ottos von Northeim bis 1070

3. Der Prozess gegen Otto von Northeim
3.1. Die Vorwürfe Eginos
3.2. Das verweigerte Gottesurteil
3.3. Die Verurteilung Ottos von Northeim

4. Anhaltspunkte für eine Intrige gegen Otto von Northeim
4.1. Eine Intrige der Reichsfürsten?
4.2. Eine Intrige König Heinrichs IV.?

5. Fazit

Anhang

I. Abkürzungsverzeichnis

II. Bibliographie

1. Einleitung

1.1. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit

Wenn man die Regierungszeit Heinrichs IV. überblickt, mag sie wie eine „endlose Krise“[1] erscheinen. Bereits bevor es zum epochalen Investiturstreit zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. kam, entwickelten sich zahlreiche Konflikte zwischen dem jungen König und den Fürsten des Reiches. Die immer selbstbewusster auftretenden Großen konnten unter dem erst ab 1065 selbstständig regierenden König massiven Einfluss auf die Führung des Reiches gewinnen. Auch vor einer Entführung des minderjährigen Königs im sogenannten Staatsstreich von Kaiserswerth (1062) und dem Sturz enger Berater des Königs, wie Adalberts von Bremen (1066), schreckten sie nicht zurück. Dies führte zu einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen König und Fürsten.

Einer der ersten und bedeutendsten Fälle, die dieses gestörte Vertrauensverhältnis offenbarten, ist die Entmachtung des sächsischen Fürsten Otto von Northeim als Herzog von Bayern im Jahre 1070. 1061 wurde Otto durch Kaiserin Agnes zum bayerischen Herzog und somit zu einem der mächtigsten Großen im Reich ernannt. Neun Jahre später hingegen reichte der Vorwurf eines schlecht beleumundeten Mannes namens Egino, Otto hätte ihm aufgetragen, den König zu ermorden, aus, um Otto von Northeim „[a]uf Grund eines recht zweifelhaften Verfahrens“[2] sämtliche Ämter und Würden zu entziehen.

Im Folgenden soll – nach einem Überblick über die relevanten Quellen und den Forschungsstand (1.2.), sowie einer kurzen Vorstellung von Person und Wirken Ottos von Northeim bis zum folgenschweren Konflikt mit Heinrich IV. (2.) – diskutiert werden, inwieweit man den Absetzungs- und Verurteilungsprozess Ottos als gerechtfertigt und rechtmäßig ansehen kann (3.). Dabei sollen die Reaktionen der Konfliktparteien auf die Anschuldigungen Eginos (3.1.) und das Gottesurteil als eine Maßnahme der Rechtsfindung (3.2.) analysiert und schließlich überprüft werden, ob die Verurteilung Otto von Northeims als den damaligen Rechtsgewohnheiten entsprechend bezeichnet werden kann (3.3.).

Demgegenüber sollen auch Gründe genannt werden, die dafür sprechen könnten, dass die Entmachtung Ottos eine politische Intrige bzw. ein Mittel zum Zweck war, den Herzog aus der Reichspolitik zu verdrängen (4.). Dabei soll überprüft werden, inwieweit konkurrierende Fürsten (4.1.) oder gar der König selbst (4.2) als Urheber einer solchen Intrige infrage kommen. In einem kurzen Fazit (5.) werden die Ergebnisse schließlich zusammengefasst.

1.2. Quellenlage und Forschungsstand

Otto von Northeim und sein Konflikt mit König Heinrich IV. finden in vielen Quellenwerken des Hochmittelalters Erwähnung. Diese Vielfalt der Quellenzeugnisse führt zwangsläufig auch zu einer Vielfalt an Perspektiven und Wertungen der historischen Ereignisse, was besonders an den wichtigsten Quellen für das hier behandelte Thema deutlich wird: Die detailliert geschriebenen Annalen des Lampert von Hersfeld offenbaren eine königskritische Haltung des Autors und somit erlangt Otto von Northeim bei der Schilderung des Konfliktes mit dem König den Charakters eines „Opfers“ der „Gewaltherrschaft“ des kritisierten Herrschers. Allerdings weisen die Annalen Lamperts nichtsdestotrotz einen hohen Quellenwert auf, da Lampert ein Zeitzeuge der Geschehnisse war. Dies hatte aber auch zur Folge, dass er teilweise Gerüchte unkritisch in seine Annalen einschloss.[3]

Im Gegensatz zu Lampert stehen die Annalen von Niederaltaich. Das anonym verfasste und aus der Abtei Niederaltaich stammende Werk bietet eine differenziertere Bewertung des Königs, kritisiert aber Otto von Northeim in den Ausführungen zum Jahr 1070 so stark, dass Otto als hinterlistiger Lügner und Feigling erscheint. Diese negative Sicht auf Otto von Northeim liegt sehr wahrscheinlich darin begründet, dass das vormals reichsunmittelbare Kloster 1065 in den Besitz Ottos geraten war.[4]

Frutolfs Chronik und Brunos Buch vom Sachsenkrieg finden hingegen lobende Worte für den Herzog, wobei dies – insbesondere bei Bruno, dessen Werk den Charakter einer alle Negativgerüchte aufnehmenden Anklageschrift gegen König Heinrich IV. aufweist[5] – wohl hauptsächlich auf den antiköniglichen Charakter der beiden Schriften zurückzuführen ist.

In der historischen Forschung erschien erst 2005 mit Sabine Borcherts Werk[6] eine umfassende Monographie zu der Person Otto von Northeims. Dabei zeichnet Borchert insbesondere die Beziehungen Ottos zu anderen Fürsten, sowie dessen Konflikte mit dem König detailliert nach.

Hinsichtlich der Rechtsauffassungen und der Konflikte zwischen Königtum und Fürstentum in der Salierzeit vermitteln die Monographie Monika Suchans (1997), verschiedene Beiträge Gerd Althoffs und ein Beitrag Gerd Tellenbachs (1988) ein kohärentes Bild.

In einzelnen Detailfragen bieten Band 1 des von Stefan Weinfurter edierten Sammelwerkes zur salischen Geschichte (1991), sowie das von Jörg Jarnut und Matthias Wemhoff herausgegebene Sammelwerk zur Geschichte des 11. und 12. Jahrhunderts (2006) vertiefende Einblicke.

2. Herkunft und politisches Wirken Ottos von Northeim bis 1070

Otto von Northeim wurde um 1020[7] in die „ursprünglich im westlichen Harzvorland begütert[e]“[8] Stammesfamilie der Northeimer geboren und war somit sächsischer Herkunft.[9] Durch seine Heirat erhielt er überdies „umfangreiche Erbgüter in Westfalen und Nordsachsen“[10]. Diese recht umfangreichen Besitztümer machten Otto zu einem Mann „von reichstem Adel“[11] und durch die Nähe seiner Stammgüter zur Stadt Goslar, wo der königliche Hof häufig residierte, hatte er wohl früh guten Kontakt zu König und Kaiserin.[12] Es steht zu vermuten, dass dies auch ausschlaggebend dafür war, dass ihm 1061 das bayerische Herzogtum durch Kaiserin Agnes übertragen wurde.[13] Zusätzlich erhielt er 1065 die zuvor reichsunmittelbare[14] reiche Abtei Niederaltaich, was seine materielle Basis weiter ausweitete, aber von dem Altaicher Annalisten kritisch bewertet wurde[15].

Man kann also sagen, dass Otto spätestens ab 1061 hohes Ansehen, sowie eine große Machtfülle besaß. Diese wusste er auch zu nutzen, unter anderem indem er 1062 unter den ‚Verschwörern’ des Staatsstreichs von Kaiserswerth mitwirkte[16] und 1066 zu denjenigen Großen zählte, die den Ausschluss Adalberts von Bremen aus dem Beraterkreis des Königs erzwangen.[17]

Als Fürst mit „starke[m] Einfluß auf die Reichsregierung“[18] wurde Otto mit zwei Legationen (1066 und 1068) nach Italien beauftragt[19] und kämpfte noch 1069 zusammen mit König Heinrich IV. gegen den aufständischen Markgrafen Dedi von der Niederlausitz.[20]

Nach einem im selben Jahr ebenfalls gemeinsam mit dem König durchgeführten Feldzug gegen die Liutizen, nach dem Otto den König auf eines seiner Eigengüter bat, entstanden jedoch die verhängnisvollen Vorwürfe gegen Otto. Den Altaicher Annalen zufolge plante Otto Folgendes: Ein gewisser Kuno,

„der Diener und Erzieher des Königs, von dem es hieß, er stehe bei dem Herzog nicht in Gnade […] solle gemißhandelt werden, als ob man ihn vor dem Schlafgemache erwürgen wolle, und wenn der König um den Aufruhr beizulegen aus dem Schlafgemache stürze, solle er von irgend einem durchbohrt um’s Leben kommen.“[21]

Wenngleich der Plan dem weiteren Verlauf des Quellenberichtes zufolge trotz seiner geplanten Umsetzung von „Genossen“ Kunos vereitelt wurde[22], schien der König den Vorwurf zunächst zu ignorieren.[23] Dies änderte sich jedoch wenig später, als ein Vasall Ottos von Northeim mit Namen Egino eben diese Vorwürfe öffentlich bekräftigte.

3. Der Prozess gegen Otto von Northeim

3.1. Die Vorwürfe Eginos

Otto von Northeims Vasall Egino erschien nach Pfingsten 1070 am königlichen Hof und beschuldigte seinen Herren, ihn beauftragt zu haben, den König während seines Aufenthaltes auf Ottos Gut 1069 umzubringen.[24] Als Beweis hierfür zeigte Egino ein Schwert vor, das ihm von dem Herzog als Mordwaffe gegeben worden sei.[25] König Heinrich reagierte darauf, indem er den Beschuldigten im Juni 1070 vor einen Hoftag in Mainz lud, wo dieser jedoch sämtliche Vorwürfe von sich wies.[26]

[...]


[1] Laudage, Johannes: Die Salier. Das erste deutsche Königshaus, München3 2011, S. 49.

[2] Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchzeit, Sigmaringen3 1992, S. 121.

[3] Zum Quellenwert der Annalen Lamperts vgl. Lampert von Hersfeld: Annalen [übers. von Adolf Schmidt], Darmstadt4 2011 (= FSGA 13), S. IX; XIIf. [Einleitung].

[4] Vgl. Rader, Olaf B.: Otto von Northeim. Herzog von Bayern (1061-1070), in: Deutsche Fürsten des Mittelalters [Hrsg. Eberhard Holtz, Wolfgang Huschner], Leipzig 1995, S. 154.

[5] Vgl. Althoff, Gerd: Heinrich IV., Darmstadt (3 2013), S. 88: „Namentlich Bruns Werk ist in Duktus und Diktion in weiten Teilen wie eine Anklageschrift formuliert“.

[6] Für die detaillierten bibliographischen Angaben s. die Bibliographie im Anhang.

[7] Vgl. Becher, Matthias: Art. „Otto von Northeim“, in: NDB 19 (1998), URL: http://www.deutsche-biographie.de/sfz74096.html (zuletzt abgerufen am 06. 03. 2013).

[8] Rader, Olaf B.: Otto von Northeim. Herzog von Bayern (1061-1070), in: Deutsche Fürsten des Mittelalters [Hrsg. Eberhard Holtz, Wolfgang Huschner], Leipzig 1995, S. 155.

[9] Vgl. Frut. chron. anni Henrici quarti, cap. 15 (ad a. 1071), S. 80: Hic itaque Saxo genere [Übers. zit. nach FSGA 15, S. 81].

[10] Rader: Otto von Northeim (1995), S. 156.

[11] Frut. chron. anni Henrici quarti, cap. 15 (ad a. 1071), S. 80: vir amplissime nobilitatis [Übers. zit. nach FSGA 15, S. 81].

[12] Vgl. Becher: Art. „Otto von Northeim“ (1998).

[13] Vgl. Lamp. ann. ad a. 1061, S. 78f.: Imperatrix ducatum Baioriae […] Ottoni dedit, videns eum virum industrium et iuvandis regni negociis satis oportunum.

[14] Vgl. Rader: Otto von Northeim (1995), S. 154.

[15] Vgl. Ann. alt. ad a. 1065, S. 71: Hoc anno abbatia Altahensis in beneficium datur Otoni duci Baioarico, quod mox multi coeperunt opinari et dicere, quia non ei cessurum esset prospere.

[16] Vgl. Struve, Tilman: Heinrich IV. – Herrscher im Konflikt, in: Vom Umbruch zur Erneuerung? Das 11. und beginnende 12. Jahrhundert – Positionen der Forschung [Hrsg. Jörg Jarnut, Matthias Wemhoff], München 2006 (= Mittelalterstudien zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens 13), S. 56.

[17] Vgl. Tellenbach, Gerd: Der Charakter Heinrichs IV. Zugleich ein Versuch über die Erkennbarkeit menschlicher Individualität im hohen Mittelalter, in: Person und Gemeinschaft im Mittelalter. Karl Schmid zum fünfundsechzigsten Geburtstag [Hrsg. Gerd Althoff u.a.], Sigmaringen 1988, S. 355.

[18] Lamp. ann. ad a. 1070, S. 113: magnae in re publica auctoritatis.

[19] Vgl. Tellenbach: Charakter Heinrichs (1988), S. 355.

[20] Vgl. Althoff: Heinrich IV. (3 2013), S. 75f.

[21] Ann. alt. ad a. 1069, S. 76: Erat autem tunc inibi Chuno, minister et nutritor regis, qui ferebatur gratiam ducis non habere. Iniit ergo, ut dicunt, cum suis dux consilium, ut idem Chuono dehonestaretur, quasi iugulandus ante cubiculum et, cum rex ad sedandum tumultum cubiculo prosiliret, ab aliquo confossus interiret [Übers. zit. nach GDV 11. Jh. 9, S. 79].

[22] Vgl. Ann alt. ad. a. 1069, S. 76: Tunc igitur militibus ducis, quod sibi iussum erat, conantibus et verborum contumelias, unde litis initium fieret, iaculantibus, moxque his et illis: ‚Arma, arma!’ conclamantibus, Chuononi citius socii sui in armis adstiterunt, sicque temere cepta facile quieverunt.

[23] Vgl. Tellenbach: Charakter Heinrichs (1988), S. 355.

[24] Vgl. Borchert, Sabine: Herzog Otto von Northeim (um 1025-1083). Reichspolitik und personelles Umfeld, Hannover 2005 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 227), S. 86.

[25] Vgl. Ann. alt. ad a. 1069, S. 77: quique de manu ducis gladium se accepisse affirmabat; vgl. Lamp. ann. ad a. 1070, S. 124: atque in argumentum fidei gladium ostentabat.

[26] Vgl. Becher, Matthias: Die Auseinandersetzung Heinrichs IV. mit den Sachsen. Freiheitskampf oder Adelsrevolte?, in: Vom Umbruch zur Erneuerung? Das 11. und beginnende 12. Jahrhundert – Positionen der Forschung [Hrsg. Jörg Jarnut, Matthias Wemhoff], München 2006 (= Mittelalterstudien zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens 13), S. 370.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Entmachtung Ottos von Northeim als Herzog von Bayern
Untertitel
Rechtmäßiges Verfahren oder politische Intrige?
Hochschule
Universität Münster
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
20
Katalognummer
V266311
ISBN (eBook)
9783656563341
ISBN (Buch)
9783656563334
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heiliges Römisches Reich, Heinrich IV, Otto von Northeim, Lampert von Hersfeld, Mittelalter, Recht, Fürst, Herzog, Bayern
Arbeit zitieren
Chris Lukas Walkowiak (Autor:in), 2013, Die Entmachtung Ottos von Northeim als Herzog von Bayern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266311

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