Der Deutsche Presserat


Seminararbeit, 2004

15 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Die Selbstkontrolle der Medien

2. Der Deutsche Presserat
2.1 Historischer Überblick
2.2 Struktur des Deutschen Presserates
2.2.1 Die Mitglieder
2.2.2 Das Plenum
2.2.3 Der Beschwerdeausschuss
2.2.4 Aufgaben und Ziele des Gremiums Presserat
2.3 Der Pressekodex
2.4 Das Beschwerdeverfahren
2.5 Fallbeispiele
2.6 Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit

3. Zusammenfassung: Der Presserat - zwischen Pressefreiheit und Individualschutz

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung: Die Selbstkontrolle der Medien

Anfang Januar 2004 erhielt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zuhauf üble Drohpost, die das Ministerium auf einen Bericht der BILD-Zeitung zurückführte und ihr sogar eine „Kampagne“ vorwarf.

„Regierungssprecher Béla Anda machte vor allem die Berichterstattung und ‚Kampagne’ der Bild -Zeitung für die persönlichen Angriffe gegen die Gesundheitsministerin verantwortlich. [...] Nach einer Titelgeschichte mit der Überschrift ‚Frau Ministerin, Sie machen uns krank’ habe Schmidt eine Fülle verletzender, diskriminierender und bedrohlicher Briefe, Faxe und E-Mails erhalten.“ (dpa, http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/567/24543/)

Solche Beispiele bieten sich fast jeden Tag in den Medien. Besonders die BILD-Zeitung gibt regelmäßig Grund zu Beschwerden und Vorwürfen. Immer wieder erscheinen Artikel, die den Ruf von Personen schädigen, sie indirekt oder direkt verleumden und beleidigen und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen. Die Folgen sind oft verheerend. Beleidigungen, Drohbriefe und Gewaltakte, bis hin zu Selbstmord sind nach Veröffentlichung eines derartigen Reports schon aufgetreten. Hier stellt sich die Frage, wie weit die Printmedien in ihrer Berichterstattung gehen dürfen, um keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu begehen. Der Deutsche Presserat hat sich unter anderen zur Aufgabe gemacht, diese Missstände im Pressewesen festzustellen und ihnen entgegenzuwirken (§9 der Satzung). „Daß derartiges [Appelle an die Presseethik für verantwortungsbewussten Journalismus] die BILD-Zeitung nicht berührt, hat sich in der Arbeit des Presserates in unzähligen Fällen gezeigt.“ (Minzberg 1999, S. 246). Die Meinungsfreiheit der Journalisten und das Recht des Lesers auf Information kollidiert oft mit dem Schutz der Privatsphäre. Ein Problem, dass sich in demokratischen Gesellschaften immer wieder zeigt, da es in Demokratien sogar nach Verfassung Aufgabe der Medien ist, die Bürger aufzuklären, zu informieren und soziale Kritik zu üben. Leider wird die Äußerungsfreiheit von vielen Journalisten missbraucht „[...] zum Zweck der reinen Sensationsmache und Gewinnsucht [...]“ (Münch 2002, S. 25). Doch warum halten die Grundsätze des Deutschen Presserats Journalisten und Publizisten nicht davon ab unethisch zu handeln? Dazu werde ich die Presse-Selbstkontrollinstanz und besonders die vom Presserat aufgestellten publizistischen Richtlinien, die als Pressekodex bekannt sind, näher betrachten. Auch ein Blick auf die Behandlung von Beschwerden wird folgen, um die Effektivität des Deutschen Presserates beurteilen zu können. Aktuell stellt sich die Frage, ob die Arbeit des Presserates überhaupt noch Sinn hat, wenn Zeitungen, wie z.B. BILD, weiterhin Personen beleidigen und ihre Rechte verletzen, obgleich sie unzählige Male vom Presserat dafür gerügt und verwarnt wurden. Und inwieweit muss letztendlich auch immer der Leser zur Verantwortung gezogen werden?

2. Der Deutsche Presserat

Bei dem Gremium Deutscher Presserat handelt es sich um eine freiwillige Selbstkontrollinstanz der Printmedien. Selbstkontrolle deshalb, weil sie von Verlegern und Journalisten gegründet und ausgeführt wird und freiwillig, weil sich die deutschen Presseorgane aus freien Stücken dazu bereit erklärt haben, den Presserat anzuerkennen, sich nach dem Pressekodex zu verhalten und dessen Sanktionen anzunehmen. Der Deutsche Presserat versucht auf der einen Seite „geschädigten“ Personen zu helfen und die Printmedien in ihre Schranken zuweisen, auf der anderen Seite jedoch gewährleistet die Selbstkontrollinstanz auch die Presse- und Meinungsfreiheit und hat sich insgesamt zur Aufgabe gemacht, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren.

2.1 Historischer Überblick

Die im Jahr 1956 geplante Einführung eines Bundespressegesetzes in Deutschland, machte der Presse Angst um ihre Äußerungsfreiheit. Die Erinnerungen an die nationalsozialistischen, staatlichen Kontrollen der Presse ließen Forderung nach einer Kontrollinstanz laut werden, die völlig unabhängig vom Staat fungieren sollte (vgl. Münch 2002, S. 172). Fünf deutsche Zeitungsverleger und fünf deutsche Journalisten riefen ein freiwilliges Gremium ins Leben, das die Printmedien durch die Verleger und Journalisten selbst überprüfen sollte und nicht durch den Staat. Sie gründeten am 20. November 1956 den Deutschen Presserat nach dem Vorbild der Presse-Selbstkontrolle in Großbritannien, wo es bereits seit 1953 den „British Press Council“ (heute „Press Complaints Commission“ genannt) gab. 1957 tritt der Verband deutscher Zeitschriftenverleger dem Presserat bei. Da die Zeitschriftenverleger gleich stark vertreten sein wollten wie die Verleger von Zeitungen, wurde die Zahl der Plenummitglieder, welche anfangs die zehn Gründungsmitglieder umfasste, auf zwanzig angehoben. Seinen ersten großen Erfolg und damit auch öffentliches Aufsehen, erreichte der Presserat 1958, als er sich gegen die Einführung des „Lex Soraya“ stellte. Soraya, die geschiedene Frau des Schah von Persien, war zu dieser Zeit großes Thema in den Klatschspalten der Zeitungen. Mit dem „Lex Soraya“ sollten ausländische Staatsoberhäupter und ihre Familien vor Berichterstattungen und Paparazzis geschützt werden. Die ersten Wirkungsjahre des Presserates waren gekennzeichnet von solcher Art Verteidigung und Einsetzung für die freie Berichterstattung und für die Durchsetzung der Pressefreiheit gegen Gesetze und staatliche Gewalt. Am 01.01.1959 trat die erste Geschäftsordnung des deutschen Presserates in Kraft. Doch schon im Dezember desselben Jahres, wurde die Tätigkeit des Presse-Selbstkontrollorgans in Frage gestellt: Der Verleger Henri Nannen warf dem Deutschen Presserat vor, die Grundrechte der Meinungs- und Kritikfreiheit zu verletzen. Der Vorwurf der Zensur konnte gerichtlich jedoch erfolgreich abgelehnt werden. Die IG-Druck und Papier mit der ihr angehörenden Journalisten-Union wird 1960 als vierter Trägerverein des Presserates hinzugenommen. Ende der 60er Jahre musste sich der Presserat hauptsächlich mit Diskussionen um die Konzentration in der Presselandschaft auseinandersetzen. Die entsandten Plenummitglieder entschieden immer häufiger zugunsten ihres Verbandes, anstatt nach freier, persönlicher Einstellung zu handeln. 1972 verabschiedete das Plenum eine verbindliche Beschwerdeordnung, die die Arbeit des neugegründeten Beschwerdeausschusses leiten sollte. Daraufhin folgte am 12.12.1973 die Festlegung der Grundsätze für die journalistische Tätigkeit im „Pressekodex“. Der Presserat war nun bestrebt, die Verstöße gegen diese Richtlinien zu ahnden. Doch die Verlage verweigerten oft den Abdruck der Rügen, weshalb es zu einer Spaltung innerhalb des Presserates und zu einem Aufstand der Journalisten Union kam. Der Konflikt zwischen Verlegern und Journalisten führte schließlich 1981 zu einer Mandatsniederlegung der Journalisten und in Folge zur Einstellung der Arbeit des Presserates für vier Jahre. Vor seiner Neugründung am 18. Dezember 1985 änderte der Presserat seine Rechtsform. Die vier Trägervereine gründeten den „Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.“ und einigten sich auf Änderungen in der Satzung und der Sanktionsordnung. Darüber hinaus verpflichteten sich die meisten Verlage zum Abdruck von öffentlichen Rügen. 1996 entschied der Deutsche Presserat die Überarbeitung des Pressekodex. Eine weitere Überarbeitung des Kodex’ übergab der Presserat am 28.11. 2001 an Bundespräsidenten Rau. Erstmals enthielt dieser Ziffern zur Kontrolle des Redaktionsdatenschutzes, die im Zuge des geänderten Bundesdatenschutzgesetzes, zunehmend wichtiger wurde. Anfang 2002 richtete der Presserat deshalb das zusätzliche Gremium „Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz“ ein. Der erste Tätigkeitsbericht dazu wurde am 22. Januar diesen Jahres Innenminister Schily überreicht (vgl. Chronik des Presserat: http://www.presserat.de; vgl. Münch 2002, S. 171ff).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Deutsche Presserat
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (IFKW)
Note
1,9
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V26791
ISBN (eBook)
9783638290289
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche, Presserat
Arbeit zitieren
Nina Werner (Autor:in), 2004, Der Deutsche Presserat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26791

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