Armut von Kindern mit Migrationshintergrund


Examensarbeit, 2013

80 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


0. Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung

3. Migration
3.1 Definition
3.1.1 Familiennachzug
3.1.2 Arbeitsmigration
3.1.3 Fluchtmigration
3.1.4 Irreguläre Migration
3.2 Historischer Hintergrund
3.2.1 Migration weltweit
3.2.2 Migration in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
3.3 Aktuelle Migrationssituation in Deutschland

4. Armut
4.1 Definition
4.1.1 „Absolute“ und „relative Armut“
4.1.2 Sozialhilfe
4.1.3 Ressourcen- und Lebenslagenansatz
4.2 Aktuelle Armutssituation in Deutschland
4.2.1 Einkommen
4.2.2 Arbeit
4.2.3 Bildung
4.2.4 Wohnen
4.2.5 Gesundheit

5. Armut und Migrationshintergrund
5.1 Armut von Menschen/Familien mit Migrationshintergrund
5.1.1 Einkommen
5.1.2 Arbeit
5.1.3 Bildung
5.2 AWO-ISS-Studie
5.3 Armut von Kindern mit Migrationshintergrund
5.3.1 Materielle Situation des Haushalts
5.3.2 Materielle Versorgung
5.3.3 Versorgung im kulturellen Bereich
5.3.4 Situation im sozialen Bereich
5.3.5 Psychische und physische Situation

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis
7.1 Wissenschaftliche Quellen
7.2 Internetliteratur
7.3 Zeitungsartikel

8. Selbständigkeitserklärung

„ Bei den Steuern müssen Billigkeit und Menschenfreundlichkeit

mitsprechen. Wer nur hundert Taler im Jahr zu verzehren hat,

soll nicht mehr als zwei abgeben. Wer aber tausend hat,

kann gut hundert zahlen. “[1]

Friedrich der Große (1712-1786)

1. Vorwort

„Geldvermögen der Deutschen steigt auf fünf Billionen Euro“[2] so titelt das Manager Magazin Ende Juli 2013 in einem Artikel, in dem beschrieben wird, dass das Nettogeldvermögen der privaten Haushalte (Bargeld, Wertpapiere, Bankeinlagen und Ansprüche gegenüber Versicherungen) in Deutschland ungebremst auf neue Rekordhöhen klettert. Ferner wird beruhigt berichtet, dass dies die Regel sei und selbst „Turbulenzen an den Börsen“[3], wie die Finanzkrise 2008/2009, nur eine Zeit lang am Wohlstand der Aktionäre genagt haben, wobei diese Verluste seit längerem wieder erwirtschaftet worden seien. Während 1993 das Nettogeldvermögen insgesamt gut 2 Billionen Euro und Anfang 2003 knapp 3,6 Billionen Euro betragen hat, liegt es also, wie man schon der Überschrift des Artikels entnehmen kann, 2013 bei rund 5 Billionen Euro.

Was sich zunächst einmal als erfreulich für die deutsche Bevölkerung darstellt, hat allerdings eine Kehrseite, welche schon im Jahr zuvor durch den Armuts- und Reichtumsbericht der schwarz-gelben Bundesregierung greifbar geworden ist. Bezugnehmend auf diesen Bericht wird in der Süddeutschen Zeitung im Artikel „Reiche trotz Finanzkrise immer reicher“[4] vom 19. September 2012 festgestellt, dass sich von Anfang 1992 bis Anfang 2012 das Nettogesamtvermögen, zu dem neben den Geldanlagen auch Immobilien, Bauland und Ansprüche aus Betriebsrenten gezählt werden, „von knapp 4,6 auf rund 10 Billionen Euro mehr als verdoppelt hat“[5]. Gleichzeitig wird aber beschrieben, dass im selben Zeitraum das Nettovermögen des Staates um über 800 Milliarden Euro zurückgegangen ist. „Eine Verschiebung privater Forderungen und Verbindlichkeiten in staatlichen Bilanzen“[6] ist vor allem durch die Wirtschafts- und Finanzkrise festzustellen. Zudem wird auf die Problematik hingewiesen, dass sich der Reichtum nicht auf die gesamte Bevölkerung verteilt, denn während die reichsten 10 Prozent in Deutschland 2008 mehr als 53 Prozent des Nettogesamtvermögens besitzt (1998: 45 Prozent), beläuft sich das Nettogesamtvermögen der unteren 50 Prozent der Bevölkerung auf gerade einmal gut 1 Prozent (1998: 4 Prozent).

Dass eine politisch durchzusetzende Umverteilung „von oben nach unten“, die in den zur Bundestagswahl 2013 vorgelegten Steuerplänen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter anderem durch eine Vermögenssteuer angestrebt worden ist, bei vielen der sogenannten oberen Zehntausend auf mehr als Unverständnis trifft, wird durch den Artikel „Reiche bereiten sich auf die Vermögenssteuer vor“[7] in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich, der die Sorgen dieser Bevölkerungsgruppe äußert und gleichzeitig Tipps gibt, wie man sein Hab und Gut schützen kann.

Insgesamt muss man aus den beschriebenen Daten und Fakten zu dem Ergebnis kommen, dass Reiche in Deutschland immer reicher werden und der Staat und die Armen Vermögen verlieren. Da eine große Anzahl der (gutbetuchten) Bürger jedoch nicht bereit ist höhere Abgaben an den Staat zu akzeptieren und nach Wegen sucht, das eigene Vermögen zu sichern, ist ein wachsender Teil der Bevölkerung von Armut bedroht. Nach einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung[8], die im September 2013 veröffentlicht worden ist, sind die Einkommensunterschiede seit der Wiedervereinigung stark angestiegen. Als Gründe für diesen Prozess im Analysezeitraum (1991-2010) werden zum einen die „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“ angegeben, infolgedessen (und noch einmal verschärft durch die Agenda 2010) die Anzahl von Teilzeitarbeitnehmern, Zeit- und Leiharbeitern, sowie Mini-Jobbern gestiegen ist, und zum anderen die steigende Ungleichheit im Steuersystem, da höhere Einkommen und Vermögen deutlich entlastet worden sind. Zwischen 1991 und 2010 senken die verschiedenen Regierungen den Spitzensteuersatz um elf Prozent von 53 Prozent auf 42 Prozent. Die Abschaffung der Vermögenssteuer und die Senkung der Besteuerung von Kapitalgewinnen werden 1997 beschlossen. Die 2007 erfolgte Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent trifft ärmere Haushalte wesentlich stärker. Die Studie warnt aus diesen Gründen vor der größeren Gefahr der Überschuldung der einkommensschwächeren Haushalte und vor dem daraus entstehenden erhöhten Risiko der (Alters-) Armut, welche durch die vorhandenen Sozialsysteme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgefangen werden kann.

Dass Armut in Deutschland kein zukünftiges Problem ist, zeigt sich zurzeit in allen Altersklassen der Bevölkerung. Nach der Rentenbestandsstatistik 2012 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben 48,2 Prozent der Rentner mit monatlich weniger als 700 Euro Rente unter dem Niveau von Hartz IV gelegen. Zwar verweist die Deutsche Rentenversicherung auf die Gruppe der Selbstständigen, Hausfrauen und Beamten, die nur kurz in die Rentenkassen eingezahlt haben, aber da im Herbst 2012 ungefähr 812.000 Rentner als Mini-Jobber tätig gewesen sind, kann durchaus von Altersarmut bei nicht wenigen Rentner ausgegangen werden.[9]

Im August 2013 sind laut Bundesagentur für Arbeit knapp 2,95 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet gewesen, aber darüber hinaus haben sich zusätzlich gut 4,42 Millionen leistungsberechtigte Personen in der Grundsicherung befunden. Zu dieser Gruppe gehören auch knapp 1,7 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wovon rund 95 Prozent Kinder unter 15 Jahren sind.[10] Ausschlaggebend für die hohe Anzahl der leistungsberechtigten Personen neben den offiziellen Arbeitslosen ist der Niedriglohnsektor. Knapp ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland sind diesem Sektor zuzurechnen. Von 1995 bis 2010 ist die Zahl derjenigen, die für unter 9,15 Euro brutto in der Stunde arbeiten, um mehr als 2,3 Millionen auf insgesamt knapp 8 Millionen Arbeitnehmer gestiegen. Über 1 Million von diesen Arbeitnehmern erhalten für ihre Arbeit sogar weniger als 5 Euro in der Stunde.[11]

Die derzeitige Situation in Deutschland macht es notwendig sich mit dem zukünftigen Armutsrisiko zu beschäftigen, aber vor allem mit der schon bestehenden Armut. Gründe und Ursachen der Armut zu erforschen um konkrete Lösungsvorschläge für deren Bekämpfung anzubieten, ist eine elementare Aufgabe der Armutsforschung um der Gesellschaft aufzuzeigen, in welchen Bereichen der soziale Frieden in Gefahr ist. Da die Beschäftigung mit allen von Armut betroffenen Bevölkerungsteilen in Deutschland den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen würde, soll in dieser Examenshausarbeit der Fokus auf die Armut von Kindern mit Migrationshintergrund gerichtet werden.

„Ein Blick auf die demografische Entwicklung zeigt, wie sehr

wir diese Kinder brauchen:

In 20, 30 Jahren erwarten wir von diesen Kindern, dass sie

innovativ und verantwortungsbewusst dieses Land tragen.“[12]

Ursula von der Leyen (2008 über Migrantenkinder)

2. Einleitung

Die „Entwicklung von Kinderarmut und Maßnahmen gegen Kinderarmut“[13] ist am 18. Juli 2013 der Titel einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Als Grund für diese Anfrage hat Die Linke angeführt, dass „die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (…) im Jahr 2010 auf rekordverdächtige 19,4 Prozent“[14] laut Familienreport des Sozioökonomischen Panels aus dem Jahr 2011 angestiegen ist.

In der Antwort der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP, die am 22. August 2013 zusammengefasst als Pressemitteilung[15] auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden ist, kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass besonders bei Menschen mit Migrationshintergrund ein hohes Armutsrisiko besteht. Desweiteren stellt man in Bezug auf Kinderarmut fest, dass im Jahr 2010 rund eine Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland armutsgefährdet gewesen sind. Bei den unter Achtzehnjährigen mit Migrationshintergrund liegt das Armutsrisiko bei mehr als 50 Prozent. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang die Auskunft, dass selbst Abiturienten und Erwerbstätige mit Migrationshintergrund, obwohl ein höherer Bildungsabschluss und Berufstätigkeit als armutssenkende Faktoren gelten, doppelt so armutsgefährdet sind wie die Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund, was diesen Punkt beim Thema Armutsgefährdung zu einem signifikanten Faktor macht. Allerdings ist für die schwarz-gelbe Bundesregierung die Armutsrisikoquote ein „nur begrenzt aussagekräftiger statistischer Indikator“[16].

Dass trotz der Beschwichtigungsversuche der Bundesregierung die Lage nicht als entspannt angesehen werden kann, beweisen verschiedene Daten und Fakten. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat 2013 Statistiken veröffentlicht, nach denen die Armutsgefährdungsquote der gesamten Bevölkerung im Jahr 2010 bei 15,8 Prozent liegt.[17] Diese Quote gibt an, wie viele Personen einer Gesamtgruppe als armutsgefährdet einzustufen sind. Als armutsgefährdet gilt in diesem Fall jeder, der über ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens verfügt, wobei unter Einkommen jegliche Einnahmen verstanden werden, also nicht nur die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern auch solche aus Vermögen, Renten, Pensionen oder Sozialtransfers, nach Abzug der direkten Steuern und Sozialbeiträge. Außerdem werden bei Mehrpersonenhaushalten die Einspareffekte des Zusammenlebens berücksichtigt. Neben der Quote für die Gesamtbevölkerung sind auch die Armutsgefährdungsquoten einzelner Gruppen der Bevölkerung erfasst worden, durch die sich ein differenzierteres Bild ergibt. Besonders armutsgefährdet ist demnach mit einer Armutsgefährdungsquote von 67,8 Prozent die Gruppe der Arbeitslosen. Darüber hinaus bewegen sich die Quoten für Personen in Haushalten von Alleinerziehenden (37,1 Prozent), Alleinlebende, die jünger (36,1 Prozent) und älter (24,1 Prozent) als 65 Jahre sind, und Personen mit niedrigem Bildungsstand (25,8 Prozent) auf einem sehr hohen Niveau.[18] In überdurchschnittlichem Maße sind Personen mit Migrationshintergrund von Armut bedroht. Insgesamt liegt die Armutsrisikoquote 2011 bei 26,6 Prozent, womit sie mehr als doppelt so hoch ist wie die von Menschen ohne Migrationshintergrund (12,3 Prozent). Mittlerweile hat fast jeder Fünfte, der in Deutschland lebt, einen Migrationshintergrund. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr liegt die Gefährdungsquote bei 30,3 Prozent, wenn ein Migrationshintergrund vor-liegt, und bei den Gleichaltrigen ohne diesen „nur“ bei 13,7 Prozent.[19] Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Armut von Kindern mit Migrationshintergrund ist also eine gesellschaftliche Notwendigkeit, weshalb sich seit einigen Jahren auch die Armutsforschung dem Thema angenommen hat.

Um zunächst einmal die wichtigsten Begriffe zu klären, wird in den folgenden beiden Kapiteln das dieser Ausarbeitung zugrundeliegende Verständnis von „Migration“ und „Armut“ thematisiert. Nach der Definition des Begriffes „Migration“ im nächsten Kapitel, bei der auch die verschiedenen Aufenthaltstitel erläutert werden, folgt anschließend ein Blick auf die Geschichte der weltweiten Migration, sowie der Migration und Migrationspolitik in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Abschließend wird dann die derzeitige Migrationssituation in Deutschland beschrieben. In Bezug auf das Thema „Armut“ ist als erstes ebenfalls zu klären, was unter „Armut“ zu verstehen ist. Dabei folgt einer allgemeinen Definition von Armut die Vorstellung der in der Forschung üblichen Differenzierung von „absoluter“ und „relativer Armut“. Ein Blick auf die Sozialhilfe in Deutschland zeigt dann auf, wie das gesellschaftliche Existenzminimum festgelegt ist, bevor der Ressourcen- und der Lebenslagenansatz der relativen Armut thematisiert werden. Zum Abschluss dieses Kapitels wird die aktuelle Armutssituation in Deutschland untersucht.

Im anschließenden Kapitel wird auf die Armut bei bestehendem Migrationshintergrund eingegangen. Zu Beginn wird die Armutssituation von Menschen bzw. Familien mit Migrationshintergrund dargestellt. Die AWO-ISS-Studie zur Armut von Kindern soll im Anschluss vorgestellt werden, bevor auf die Armut von Kindern mit Migrationshintergrund eingegangen wird. Denkbare Verbesserungsvorschläge für die Situation von armen Kindern mit Migrationshintergrund und vorbeugende Maßnahmen gegen Kinderarmut werden im Fazit erörtert.

Zur besseren Lesbarkeit werden in der gesamten Examenshausarbeit nur männliche Formen – zum Beispiel Schüler, Migrant o.ä. – verwendet. Selbstverständlich sind an diesen Stellen auch die jeweils weiblichen Personen gemeint.

"Wir brauchen offene Türen für Verfolgte, und das nicht nur wegen

unserer Verfassung und unserer Geschichte, sondern

auch aus ökonomischen Gründen."[20]

Bundespräsident Joachim Gauck (2013)

3. Migration

In diesem Kapitel wird der Begriff „Migration“ definiert. Dabei sollen ebenfalls die in Deutschland gebräuchlichen Aufenthaltstitel erläutert werden. Im folgenden Teil wird dann ein kurzer Blick auf die weltweite Geschichte der Migration geworfen und auf die Geschichte der Migration in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Abgeschlossen wird dieses Kapitel mit einer Analyse der aktuellen Migrationssituation in Deutschland.

3.1 Definition

Unter dem Begriff „Migration“ versteht man in der Soziologie die „Wanderung ganzer Völker oder großer Bevölkerungsteile aufgrund von wirtschaftlicher Not (Gastarbeiter, Flüchtlinge), Kriegen und anderen Ursachen (Völkerwanderung)“.[21] Dabei wird unterschieden zwischen der Emigration (Auswanderung), der Immigration (Einwanderung) und der Binnenmigration (innerhalb eines festgelegten Raumes – meist eines Staates). Da die vorliegende Ausarbeitung die Armut von Kindern mit Migrationshintergrund zum Thema hat, ist der Schwerpunkt auf die Immigration zu legen. Immigranten sind einzelne Menschen oder Gruppen, die ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen Orten dauerhaft bzw. für längere Zeit niederzulassen.[22] Eine Einteilung der Migration kann durch die Auswanderungsmotive vorgenommen werden. Formen sind der Familiennachzug, die Arbeitsmigration, die Fluchtmigration und die irreguläre Migration.[23]

Franck Düvell stellt grundsätzlich fest, dass es keine allgemeingültige Definition des Begriffes „Migration“ gibt. Auf der einen Seite kann man das Wort von der ursprünglichen lateinischen Wortbedeutung[24] her erklären, so dass man eine sehr weitgefasste Definition erhält, die sich nur auf den Aspekt des Reisens bezieht. Auf der anderen Seite steht eine moderne, aber besonders enge Definition. Nach dieser handelt es sich nur dann um eine Migration, wenn es zur Überschreitung einer Grenze sowie einem Wechsel des Wohnsitzes und nicht nur des Aufenthaltsortes kommt. Unterscheiden können sich moderne Definitionen in dem Punkt, ab welcher Zeitspanne man von Migration sprechen kann. Während für John Oucho (Professor am Center for Research in Ethnic Relations der Universität Warwick) schon bei Wanderungsbewegungen, die länger als einem Monat andauern, von Migration gesprochen werden muss, ist für die „International Organization for Migration“ erst nach einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr außerhalb des Geburtslandes von Migration zu sprechen. Die Vereinten Nationen empfehlen die Verwendung einer einheitlichen Definition, nach der ab drei Monaten von (temporärer) Migration gesprochen werden sollte und ab einem Jahr von Immigration (Langzeit-Migration).[25] Die Schwierigkeiten einer allgemeingültigen, globalen Definition liegen nach Düvell daran, dass bisher „jeder Versuch, die Erfassung von Migration zu standardisieren, von den Praktiken der Nationalstaaten unterlaufen“[26] worden ist.

Zur Klärung des Begriffes „Migration“ verweist Düvell auf sieben Dimensionen, die bei einer Definition zu berücksichtigen sind und welche bei dem Versuch einer klaren Abgrenzung zu Problemen führen können, nämlich die Zeit-Dimension, die Entfernungsdimension, die politische Dimension, die Dimension des Wohn-, bzw. des Aufenthalts- oder Arbeitsortes, die Dimension des Charakters der Entscheidung, die Dimension des Zweckes und die Dimension des Akteurs.[27]

Die Zeit-Dimension beschäftigt sich mit der Frage, ab welchem Zeitraum man von Migration sprechen kann. Hierbei reicht das Spektrum, wie schon oben beschrieben, von einem Monat bis hin zur dauerhaften Migration.[28] Bei der Entfernungsdimension ist zum einen die geographische Entfernung gemeint, aber auch die kulturelle Entfernung muss berücksichtigt werden. Ein Engländer, der z. B. nach Australien auswandert, legt eine große geographische, aber nur eine kurze kulturelle Entfernung zurück, während ein Marokkaner, der nach Spanien migriert, eine kurze Distanz zurücklegt, dabei allerdings in einen anderen Kulturkreis gelangt. Als dritte ist die politische Dimension zu beachten, welche zwischen der Migration innerhalb eines Staatsgebietes und über Staatsgrenzen hinweg unterscheidet. Die Europäische Union spricht in diesem Zusammenhang von „Mobilität“ innerhalb der EU und „Migration“, wenn die Grenzen der Union überschritten werden. Die Dimension des Wohn-, bzw. des Aufenthalts- oder Arbeitsortes kommt bei Menschen zu tragen, die nicht dauerhaft, sondern zeitlich begrenzt oder wiederholt migrieren, was eine klare Unterscheidung dieser Begriffe nötig macht. Bei der Dimension des Charakters der Entscheidung sind die Umstände zu bedenken, unter denen die Migration geschehen ist. Eine Differenzierung zwischen freiwilliger und erzwungener Migration findet statt, welche auch bei der Dimension des Zweckes zu Schwierigkeiten führen kann, da der Zweck einer Migration (beispielsweise Arbeit, Familienzusammenführung, Bildung, Schutz oder Asylsuche) zum Teil auch auf Touristen zutreffen könnte, wenn z. B. zur Finanzierung einer längeren Reise zwischenzeitig im Urlaubsland gearbeitet oder etwa ein Sprachkurs belegt wird. Die Dimension des Akteurs greift einerseits die Frage nach dem handelnden Akteur auf, denn auch Menschenhandel wird als eine Form der Migration gewertet, und andererseits die Anzahl der Akteure, da zu unterscheiden ist, ob es sich um eine individuelle Wanderung, Gruppen- oder Massenwanderung handelt.[29]

Da es dementsprechend keine weltweit allgemeingültige Definition des Begriffes „Migration“ gibt, soll die Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für diese Ausarbeitung gelten, auch wenn diese, wie anschließend gezeigt werden wird, nicht problemlos übernommen werden kann: „Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.“[30] Für diese Ausarbeitung liegt der Fokus auf der internationalen Migration nach Deutschland.

Die Definition scheint eine einfache Eingrenzung der Gruppe der Migranten zu ermöglichen, allerdings erfolgt bei (amtlichen) Datensätzen meist die Eingrenzung durch das Merkmal der Staatsangehörigkeit, was zu ungenauen Daten führt, da beispielsweise Aussiedler und Spätaussiedler über eine nationale Grenze nach Deutschland gekommen sind, aber meistens die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, weshalb sie nach der Definition nicht als Migranten anzusehen wären. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nicht wenige Migranten über die Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, was ebenfalls zu Problemen führen kann bei dem Versuch einer klaren und genauen Eingrenzung der Gruppe nach dieser Definition. Außerdem ist eine ausländische Staatsangehörigkeit kein Nachweis für eine Migration über eine nationale Grenze in der eigenen Biographie, da Nachkommen von Migranten auch auf deutschem Boden das Licht der Welt erblicken und die Staatsangehörigkeit der Eltern beibehalten können. Bis zum Jahr 2000 hat in diesem Fall ein eingeschränktes „Ius Sanguinis“ bei der Zuordnung der Staatsangehörigkeit gegolten, nach dem nur derjenige mit deutschen Vorfahren auch die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben kann. Migranten haben eine Einbürgerung bis zu diesem Zeitpunkt nur nach einer bestimmten Zeit (in der Regel 15 Jahre) und unter bestimmten Bedingungen (z. B. Deutschkenntnisse) beantragen können. Seit dem Jahr 2000 ist dieses Gesetz um Elemente des „Ius Soli“ erweitert worden, so dass Kinder von Migranten, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, was wiederum zu einer weiteren Schwierigkeit in Bezug auf die Identifizierung der Gruppe der Migranten führt. Aus diesen Gründen werden seit einigen Jahren Migranten und ihre Nachkommen unter dem Sammelbegriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ zusammengefasst.[31] Nachfolgend sollen, wie bereits angekündigt, die verschiedenen Formen von Migration kurz erläutert werden.

3.1.1 Familiennachzug

Unter Familiennachzug versteht man die Erlaubnis zum Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis. Der Zuzug dient dem Erhalt oder der Herstellung der Familieneinheit und kann gleichzeitig oder nachträglich umgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Nachzug die Integration im Aufnahmeland erleichtern. Weltweit ist der Familiennachzug von Land zu Land unterschiedlich geregelt, was die Möglichkeit des Zuzuges beispielsweise bis zu welchem Verwandtschaftsgrad betrifft. Insgesamt ist diese Form das wichtigste Element und der größte Multiplikator der internationalen Wanderungsbewegungen.[32]

In Deutschland ist der Familiennachzug durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Nach diesem ist der Nachzug möglich, wenn der Zusammenführende[33] im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) ist und über ausreichend Wohnraum verfügt. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert und grundlegende Deutschkenntnisse vorhanden sein, wobei es in puncto Deutschkenntnisse Ausnahmen gibt.[34]

3.1.2 Arbeitsmigration

Bei der Arbeitsmigration handelt es sich um eine Wanderungsbewegung, bei der die Migranten zum Zweck der befristeten oder dauerhaften Arbeitsaufnahme meist aus ökonomisch schwächeren Gebieten in industriell höher entwickelte Regionen einreisen. Zahlenmäßig ist sie die zweithäufigste Form der Migration. Dabei ist zwischen niedrig- und hochqualifizierten Arbeitsmigranten zu differenzieren. In den meisten Ländern wird Arbeitsmigranten nur eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt, die auch an eine bestimmte Tätigkeit gebunden sein kann.[35]

Das Aufenthaltsgesetz in Deutschland entscheidet nach Herkunft und Aufenthaltstitel der Migranten, in welcher Form eine Arbeit ausgeführt werden kann. Durch das Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union haben alle Unionsbürger das Recht der Freizügigkeit, was bedeutet, dass sie in jeden Mitgliedsstaat migrieren können, wenn sie erwerbstätig oder auf Arbeitssuche sind. Ähnliches gilt für Bürger, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes[36] oder der Schweiz stammen. Alle Migranten aus einem Drittstaat[37], die befristet oder dauerhaft in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis, welche mit dem Aufenthaltstitel erteilt wird. Die Aufenthaltserlaubnis, die immer zeitlich begrenzt ist, kann für befristete Arbeitsverhältnisse oder für die Dauer einer Ausbildung erteilt werden, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung besteht. Eine Niederlassungserlaubnis gestattet den unbefristeten Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass man eine Aufenthaltserlaubnis (in der Regel seit fünf Jahren) besitzt, sowie der Lebensunterhalt gesichert ist und außerdem ausreichende Deutschkenntnisse und keine Vorstrafen vorhanden sind.[38]

Auf europäischer Ebene gibt es für hochqualifizierte Migranten die sogenannte „Blaue Karte EU“, welche, sofern sie zum ersten Mal erteilt wird, den Inhaber berechtigt für vier Jahre in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu leben. Allerdings muss neben einem Hochschulabschluss bzw. einer vergleichbaren Qualifikation ebenfalls ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden. Unter der Voraussetzung, dass in den vier Jahren insgesamt 33 Monate lang einer entsprechend qualifizierten Beschäftigung nachgegangen worden ist, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wobei diese auch schon nach 21 Monaten erteilt werden kann, wenn entsprechend gute Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es den Aufenthaltstitel „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“, welcher der Niederlassungserlaubnis gleicht, also unbefristet ist und die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhaltet, und zusätzlich zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union berechtigt.[39]

3.1.3 Fluchtmigration

Mit Fluchtmigration ist die Auswanderung wegen akuter Bedrohung gemeint. Die Gründe für eine Flucht können Furcht vor Verfolgung, politische Unterdrückung, kriegerische Konflikte, aber auch Naturkatastrophen oder Umweltzerstörungen sein. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks sind im Jahr 2012 insgesamt 45,2 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen.[40] Seit dem Jahr 2003 steigt die Zahl der Flüchtlinge stetig an, was mit verschiedenen großen Krisenherden (z.B. Syrien, Lybien oder Somalia) auf der Welt in Zusammenhang gebracht werden muss.[41] Eine Differenzierung des Begriffes „Flüchtling“ ergibt sich durch die folgende übliche Kategorisierung. Neben dem in der Genfer Flüchtlingskonvention definierten „klassischen“ Flüchtling gibt es auch Binnenflüchtlinge. Ungefähr ein gutes Drittel der Menschen auf der Flucht migriert in andere Länder, was die Fluchtmigranten mit etwa zehn Prozent zur drittgrößten Gruppe der Migranten weltweit macht. Da in vielen Industriestaaten seit Mitte der 1990er Jahre die Einreisebestimmungen und das Asylrecht verschärft worden sind, ist es für die Flüchtlinge schwieriger geworden dort Schutz zu finden.[42]

In Deutschland ist in Folge des Zweiten Weltkrieges 1948 in Artikel 16a im Grundgesetz festgehalten worden, dass politische Verfolgte Asylrecht genießen. Durch die Neuregelung des Asylrechts 1993 ist diese Möglichkeit als Reaktion auf die in den 1980er und v. a. 1990er Jahren steigende Zahl von Asylsuchenden eingeschränkt worden.[43] Zunächst erhalten Asylbewerber und Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung in der Bundesrepublik, welche nicht als Aufenthaltstitel gilt. Ein gesetzliches Aufenthaltsrecht wird nur dann festgestellt, wenn das Asylverfahren mit der Anerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Gewährung subsidiären Schutzes endet. Im Rahmen des Aufenthaltsrechtes besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die ebenfalls den Aufenthaltsstatus beinhaltet. Wird dem Gesuch nach Asyl nicht nachgekommen droht die Abschiebung, welche durch die schwächste Form des Aufenthaltsstatus, nämlich die Duldung, noch vorübergehend ausgesetzt werden kann.[44]

3.1.4 Irreguläre Migration

Ungefähr zehn bis fünfzehn Prozent der weltweiten Zuwanderer sind nach Schätzungen irreguläre Migranten. Irreguläre Migration kann in verschiedenen Formen auftreten. So wird beispielsweise unterschieden, ob ein Migrant irregulär in ein Land eingereist ist, sich in diesem irregulär aufhält oder einer irregulären Tätigkeit nachgeht. Da diese Gruppe der Migranten nicht statistisch zu erfassen ist, kann die Zahl der irregulären Migranten nicht genau angegeben werden. Es gibt aber durchaus berechtigte Gründe zu der Annahme, dass diese Gruppe im Vergleich zu den Gruppen der anderen drei Migrationsformen am stärksten wächst. Die europäischen Staaten haben in den letzten Jahren in die Sicherung der Außengrenzen zur Vermeidung der illegalen Einwanderung investiert,[45] was nicht nur, wie in den aktuellen Fällen, durch die in den Medien gezeigten Berichte über das Schicksal von Migranten auf der italienischen Insel Lampedusa[46] einer breiten Masse vor Augen geführt worden ist. Allerdings wird davon ausgegangen, dass viele der irregulären Migranten zunächst legal, beispielsweise mit einem Touristenvisum, in ein Land einreisen und dann einfach länger bleiben.[47]

3.2 Historischer Hintergrund

Nachdem das für diese Ausarbeitung geltende Verständnis des Begriffes Migration definiert worden ist, soll im Folgenden kurz die Geschichte der Migration dargestellt werden.

3.2.1 Migration weltweit

„Immer war ein erheblicher Teil der Menschheit in Bewegung, auf der Wanderung oder auf der Flucht, aus verschiedenen Gründen, auf gewaltförmige oder friedliche Weise – eine Zirkulation, die zu fortwährenden Turbulenzen führen muß. Es handelt sich um einen chaotischen Prozeß, der jede planende Absicht, jede langfristige Prognose zunichte machen muß.“[48] Dieses Zitat von Hans Magnus Enzensberger beschreibt die Geschichte der Menschheit bzw. die Geschichte der Migration der Menschheit. Seitdem es Menschen gibt, befinden sich diese „auf der Wanderung oder auf der Flucht“[49]. Eine der bekanntesten historischen Wanderungsbewegungen ist die Völkerwanderung der germanischen Völker im 4. und 5. Jahrhundert. Ab dem 17. Jahrhundert kommt es zu einer Trendwende. Sind es vorher noch Bewegungen großer Gruppierungen (Völker oder Stämme) gewesen, so kommt es nun zur Migration kleinerer Gruppen oder einzelner Menschen. Exemplarisch hierfür ist die Einwanderung nach Nordamerika ab dem Ende des 17. Jahrhundert.

[...]


[1] Fernau, Joachim: Sprechen wir über Preußen, S. 182.

[2] Manager Magazin Online: Geldvermögen der Deutschen steigt auf fünf Billionen Euro.

[3] Ebd.

[4] Süddeutsche Zeitung: Reiche trotz Finanzkrise immer reicher.

[5] Ebd.

[6] Ebd.

[7] Frankfurter Allgemeine Zeitung: Reiche bereiten sich auf die Vermögenssteuer vor.

[8] Vgl. Schmid, Kai Daniel/Stein, Ulrike: Explaining Rising Income Inequality in Germany, 1991-2010.

[9] T-Online: Jeder zweite Rentner lebt von weniger als Hatz IV.

[10] Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Bundesagentur für Arbeit., S. 3.

[11] Karriere Spiegel: Wer meckert, putzt die Klos.

[12] Focus Online: Mit mehr Kindergeld gegen Armut.

[13] Die Linke: Kleine Anfrage vom 18.07.2013.

[14] Ebd.

[15] Deutscher Bundestag: Hohes Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund.

[16] Ebd.

[17] Bundeszentrale für politische Bildung: Ausgewählte Armutsgefährdungsquoten.

[18] Ebd.

[19] Bundeszentrale für politische Bildung: Armutsgefährdungsquoten von Migranten.

[20] Die Welt: Gauck fordert „offene Türen für Verfolgte“.

[21] Radler, Rudolf (Redaktionsleitung): Das Bertelsmann Lexikon in 24 Bänden, Band 15, S. 6612 „Migration“.

[22] Ebd. Band 6, S. 2538 „Einwanderung“.

[23] Angenendt, Steffen: Formen der Migration.

[24] Lat.: migrare – den Ort wechseln, wegziehen.

[25] Düvell, Franck: Europäische und internationale Migration, S. 5.

[26] Ebd., S. 6.

[27] Ebd., S. 7f.

[28] Ebd., S. 7.

[29] Ebd., S. 7-10.

[30] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 12.

[31] Razum, Oliver/Spallek, Jacob: Definition von Migration und von der Zielgruppe „Migranten“.

[32] Angenendt, Steffen: Formen der Migration.

[33] „`Zusammenführender´ [bezeichnet] den sich rechtsmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhaltenden Drittstaatsangehörigen, der oder dessen Familienangehörige einen Antrag auf Familienzusammenführung mit ihm stellt bzw. stellen.“ – Definition übernommen von: Kreienbrink, Axel/Rühl, Stefan: Familiennachzug in Deutschland, S. 10.

[34] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Familiennachzug.

[35] Angenendt, Steffen: Formen der Migration.

[36] Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den Mitgliedsländern der Europäischen Union auch noch Island, Liechtenstein und Norwegen an.

[37] Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraumes oder der Schweiz.

[38] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aufenthalt in Deutschland.

[39] Ebd.

[40] UNO-Flüchtlingshilfe: Weltflüchtlingszahlen 2012.

[41] UNHCR: Global Trends 2012, S. 3.

[42] Angenendt, Steffen: Formen der Migration.

[43] Schneider, Jan: Flucht und Asylmigration.

[44] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Asylverfahren.

[45] TAZ: Abschottung aus einem Guss.

[46] Frankfurter Allgemeine Zeitung: Italien verstärkt Präsenz im Mittelmeer.

[47] Angenendt, Steffen: Formen der Migration.

[48] Enzensberger, Hans Magnus: Die große Wanderung, S. 9f.

[49] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Armut von Kindern mit Migrationshintergrund
Hochschule
Universität zu Köln  (Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
80
Katalognummer
V268100
ISBN (eBook)
9783656581383
ISBN (Buch)
9783656580102
Dateigröße
753 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
armut, kindern, migrationshintergrund, armut in deutschland, kinderarmut
Arbeit zitieren
Christoph Kurth (Autor:in), 2013, Armut von Kindern mit Migrationshintergrund, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268100

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Armut von Kindern mit Migrationshintergrund



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden