Paragraph 88a StGB – Zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens.

Der Umgang mit linker Literatur in der BRD 1976 - 1981


Bachelorarbeit, 2009

60 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1 Einleitung

2 Politischer und Gesellschaftlicher Hintergrund
2.1 Die sozialliberale Koalition
2.2 Zur Inneren Sicherheit
2.3 Die linke Gegenöffentlichkeit
2.3.1 Die Studentenbewegung
2.3.2 Die Rote Armee Fraktion

3 Zur Gesetzgebung
3.1 Gesetz zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens
3.2 Inhalt und Wirkung des „Zensurparagraphen“

4 Anwendungsfälle
4.1 Erste Ermittlungsverfahren
4.2 Einzelfälle und ihre Konsequenzen
4.3 Die Mescalero-Affäre
4.4 Der AGIT-Drucker-Fall

5 Reaktionen in der Öffentlichkeit
5.1 Opposition gegen „Zensurmaßnahmen“
5.2 Das internationale Russell-Tribunal

6 Fazit: §88a StGB – Ein Instrument der Zensur?

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

In der vorliegenden Bachelorarbeit soll der Umgang mit Literatur in der Bun­desrepublik Deutschland von 1976 bis 1981 unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Zensurpraxis betrachtet werden. Die Arbeit widmet sich hierfür speziell den Anwendungen und Auswirkungen des Paragraphen 88a (Verfas­sungsfeindliche Befürwortung von Straftaten) des Strafgesetzbuches. Um die Umstände, die zur Einführung des Paragraphen geführt haben aufzuzeigen, werden zunächst die politischen und gesellschaftlichen Strukturen der Bundes­republik in den 1970er Jahren dargelegt. Die Staatsregierung hatte sich zu der Zeit mit dem aufkommenden Terrorismus und der Frage der Inneren Sicherheit auseinanderzusetzen. In der BRD entwickelte sich eine außerparlamentarische Opposition, welche sich zunächst in der deutschen Studentenbewegung und später teilweise in der Bildung terroristischer Gruppen widerspiegelte. Die Bundesrepublik sah sich gewalttätigen Aktivitäten und organisiertem Terro­rismus gegenüber, auf die der Staat rechtlich nicht vorbereitet war. Die Ba­chelorarbeit gibt einen Einblick in die Erweiterungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches in den 70er Jahren. Speziell wird die Einführung und Wir­kung des „Gesetzes zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens“, unter welches der Paragraph 88a zählt, dargestellt. Anschließend werden Praxis und Folgen der Ermittlungsverfahren auf der Grundlage des Paragraphen aufgezeigt. Dabei werden insbesondere die Unterschiede in der Strafbemessung sowie der Wir­kungskreis des Paragraphen anhand der Fälle des Agit-Druck-Kollektiv und der Mescalero-Affäre verdeutlicht. Die Außerparlamentarische Opposition, sowie Buchhändler, Verlage und Autoren protestierten anfänglich gegen die Einführung und später gegen die Handhabung des „Gesetzes zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens“. Die vorliegende Arbeit stellt einige Aktivitäten und Initiativen der Gegenbewegung vor. Speziell wird auf das 3. Internationale Russell-Tribunal eingegangen, welches sich 1979 mit möglichen Menschen­rechtsverletzungen in der BRD beschäftigte. Abschließend werden wichtige Thesen und Umstände zum Umgang mit linker Literatur in der BRD zwischen 1976 und 1981 zusammengefasst. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Diskus­sion der Frage, ob Paragraph 88a StGB ein Instrument der Zensur war.

Die geistige Grundlage der Bachelorarbeit bildet die historische Entwicklung, sowie die praktischen Handhabungen und Konsequenzen des Paragraphen 88a StGB. Aktuelle Forschung und Literatur zu diesem Thema sind derzeit wenig vorhanden. Ein Großteil der Arbeit beruhte deshalb zunächst auf der Recherche geeigneter Literatur. Das angestrebte Themengebiet wurde größtenteils nur von politisch eindeutig linksorientierten Autoren und Verbänden in den 1980er bearbeitet. Als Grundlage für die Beschreibung und Erörterung der Beispiel­fälle dienten hauptsächlich die gedruckten Quellen vom Verband des linken Buchhandels sowie aus einigen Selbstverlagen und die Dokumentationen des 3. Internationalen Russell-Tribunals. Aufgrund der oftmals eindeutigen politi­schen Orientierung dieser Quellen war es zum einen notwendig, sie auf ihre nachweisbaren Fakten und Zahlen zu reduzieren und zum anderen, das Mate­rial wertfrei und objektiv zu benutzen. Die Fakten wurden anhand von politi­schen und geschichtlichen Nachschlagewerken und damaligen Tages- und Wo­chenzeitungen überprüft. Das schriftliche Material war teilweise sehr schwer zu beschaffen, da eine Vielzahl der gedruckten Quellen in Selbstverlagen er­schienen ist und somit die Suche in Bibliotheken erschwerte. Im Laufe der Be­arbeitungszeit zeigte sich, dass die Suche in speziellen Antiquariaten und lin­ken Buchhandlungen erfolgreich war. Als Literatur dienten mir weiterhin Sammelbände und Aufsätze zum Thema Zensur  und über das „Gesetz zum Schutz des Gemeinschaftsfrieden“ im Speziellen. Ich beziehe mich außerdem auf Gesetzestexte, Biographien, politische Nachschlagewerke und geschichtli­che Chroniken.

Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit der Verfolgung linker Lite­ratur auf der Grundlage des Paragraphen 88a StGB. Linke Literatur meint in diesem Zusammenhang, zum einen Schriften mit linkspolitischem Inhalt und Schriften die von linksorientierten Autoren, Verlagen oder Initiatoren heraus­gegeben und oder geschrieben wurden. Was unter linkspolitischer Orientierung in dieser Zeit verstanden wurde, wird im zweiten Kapitel, speziell im Abschnitt zu der linken Gegenöffentlichkeit, dargestellt. Die in der Arbeit genannten Pa­ragraphen des Strafgesetzbuches befinden sich im gesamten Wortlaut im An­hang der Arbeit. Zum besseren Verständnis wird neben der Nummer häufig auch der Name der Paragraphen genannt.

2 Politischer und Gesellschaftlicher Hintergrund

2.1 Die Sozialliberale Koalition

Im Jahr 1969 leitete der Regierungswechsel eine politische Wende in Deutschland ein. Mit einer SPD/ FDP Koalition wurde die Bundesrepublik erstmals in ihrem Bestehen sozialdemokratisch geführt. Der neue Bundes­kanzler Willy Brandt widmete sich in seiner Regierungszeit verstärkt den Be­ziehungen zu den Osteuropäischen Staaten und der DDR. In Zeiten des Kalten Krieges und des Aufrüstens bemühte sich Brandt um Entspannung in der stän­digen Ost-West Konfrontation. 1970 fruchtete Brandts Entspannungspolitik und es kam am 12. August zum Moskauer Vertrag und am 7. Dezember zum Warschauer Vertrag.[1] In beiden Verträgen wurde vereinbart, dass die Grenzen des jeweiligen Landes unverletzlich sind und  keine Gebietsansprüche erhoben werden. Die „neue Ostpolitik“[2] der sozialliberalen Koalition war auf Friedenssi­cherung, Entspannung und Gewaltverzicht konzentriert. Die Ver­träge sollten den internationalen Frieden aufrecht erhalten und die Entspan­nungspolitik fördern. In dieser Zeit kam es auch zu Fortschritten in den lang­wierigen Verhandlungen zwischen den Alliierten. In den Gesprächen ging es um die Sicherung der Zugangswege von und nach West-Berlin, um den Besu­cherverkehr und die Anwesenheit von Behörden der Bundesrepublik im West­teil der geteilten Stadt. Zentraler Streitpunkt war der Status von Berlin: Die Westmächte bezogen die Viermächte-Zuständigkeit auf die ganze Stadt, wäh­rend die Sowjets sie allein auf West-Berlin beschränken wollten. Am 3. Sep­tember 1971 unterzeichneten die Botschafter der Alliierten das „Viermächte-Abkommen über Berlin“.[3] In diesem Abkommen akzeptierte die UdSSR die Zugehörigkeit Westberlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wurde jedoch festgeschrieben, dass der Westteil Berlins kein Bestandteil der BRD ist. Das Abkommen trat am 3. Juni 1972 in Kraft und war Grundlage mehrerer Verträge der Bundesrepu­blik mit der DDR. Für seine Bemühungen um diplomatische Beziehungen zu den Oststaaten in Zeiten des Kalten Krieges bekam Brandt 1971 den Friedens­nobelpreis.

Am 6. Mai 1974 trat Willy Brandt als Bundeskanzler zurück, seine Nachfolge trat der bisherige Bundesfinanzminister Helmut Schmidt an. Der neue Bundes­kanzler führte die SPD/ FDP Koalition fort und dankte in seiner Regierungs­rede Brandt für dessen Mut in der Ost- und Deutschlandpolitik.[4] Schmidt stellte seine Regierungserklärung unter das Motto: „Konzentration und Konti­nuität“.[5] „In einer Zeit weltweit wachsender Probleme konzentrieren wir uns in Realismus und Nüchternheit auf das Wesentliche, auf das, was jetzt notwendig ist und lassen anderes beiseite.“[6]

Außenpolitisch bemühte sich Schmidt um weitere Fortschritte in der Entspan­nungspolitik. Er verfolgte die von Brandt begonnene Vertragspolitik gegenüber der UdSSR, Polen und der DDR.[7] Schmidts Befürwortung der „NATO-Nachrü­stung“ und Atomkraft führte zu Konfrontationen sowohl innerhalb der SPD, als auch mit großen Teilen der Bevölkerung.[8] Der Bundeskanzler war der Ansicht, dass der Westen auf die Aufstellung von sowjetischen SS-20 Atomra­keten reagieren müsste. Im Dezember 1979 kam es zum „NATO-Doppelbe­schluss“, der die Aufstellung von Mittelstreckenraketen beschloss.

Innenpolitisch musste sich Schmidt mit den Folgen der Wirtschaftsrezession befassen. Die Arbeitslosenquote stieg auf über eine Million Erwerbslose an, das Rentensystem kam ins Stocken und das Wirtschaftswachstum stagnierte.[9] Die größte Innenpolitische Herausforderung für Schmidt war jedoch der An­stieg terroristischer Aktivitäten in Deutschland. In der BRD formierten sich Anfang der 70er Jahre zahlreiche organisierte und lose Gruppierungen linker Gegenöffentlichkeit, die das Land in eine Welle von terroristischen Angriffen, wie Sprengstoffanschlägen und politisch motivierten Morden, stürzte.[10] In Folge dieser schweren terroristischen Aktivitäten verstärkte und erweiterte die Regierung die Gesetze der inneren Sicherheit.[11]

2.2 Zur Inneren Sicherheit

„Innere Sicherheit ist ein System von staatlichen Institutionen und Ein­richtungen, die durch Verfassung und Organe der demokratischen Wil­lensbildung legitimiert sind, das öffentliche Gewaltmonopol im Rahmen rechtlich festgelegter Regeln exekutiv unter Anwendung auch von Zwangsmitteln auszuüben“[12]

Mit der Entstehung der außerparlamentarischen Opposition (APO) entstanden auch neue Demonstrations- und Protestformen, die teilweise zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei führten.[13] Der eskalierende Terrorismus Anfang der 70er Jahre hatte eine umfangreiche Reorganisation der Polizei in Bund und Ländern zur Folge.[14] Im Jahr 1970 wurde das „Sofortprogramm zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung verabschie­det“, im Zuge dessen das Bundeskriminalamt personell aufgestockt und mit Datenverarbeitungstechnik ausgestattet wurde.[15] Auf den Innenministerkonferen­zen 1972 und 1974 vereinbarten Bund und Länder das „Sicherheitsprogramm für Organisation und Einsatz der Polizei“.[16]

Die ständige Konferenz der Innenminister führte im Zuge des „Anti-Terror-Programms“ einen unter dem Namen „Radikalenerlass“ bekannt gewordenen Beschluss ein.[17] Der am 28. Januar 1972 eingeführte „Radikalenerlass“ besagt, dass:

„Nach dem Beamtengesetz in Bund und Ländern in das Beamtenverhält­nis nur berufen werden darf, wer die Gewähr dazu bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundge­setzes eintritt.“[18] „Jeder Einzelfall ist darauf zu prüfen, ob verfassungsfeind­liche Aktivitäten vorliegen oder eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation Zweifel an der Verfassungstreue be­gründet“.[19]

Nach diesem Beschluss wurden Bewerber für den öffentlichen Dienst nur dann eingestellt, wenn bei ihnen von Verfassungstreue auszugehen war. In der Rea­lität wurden neben Beamten auch Arbeiter und Angestellte überprüft. Zur Eig­nungsfeststellung der Treue zur Verfassung wurde eine Anfrage auf Überprü­fung beim Verfassungsschutz gestellt.[20]

Zwischen 1970 und 1980 wurden die inneren Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesgrenzschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bun­deskriminalamt kontinuierlich modernisiert und ausgebaut.[21] Dies geschah unter anderem durch das „Sofortprogramm zur Verbrechensbekämpfung“ und das mehrteilige Programm für innere Sicherheit.[22] Weiterhin wurden die recht­lich und organisatorisch unterschiedlich aufgebauten Polizeistationen der Län­der vereinheitlicht. 1977 legte die Innenministerkonferenz einen „Musterent­wurf für ein einheitliches Polizeirecht“[23] vor. Durch die Anpassung sollte ein landesübergreifender Einsatz der Polizei möglich sein und somit die Verbre­chensbekämpfung optimiert werden.[24] Im Bereich der Verfassungsschutzbehör­den zeigte sich im Verlauf der 1970er Jahre eine nach­haltige Änderung. Neben der Sicherung der „verfassungsmäßigen Ordnung“[25] auf Bundes- und Landesebene wurde die Aufgabe auf „Bestand und Sicher­heit“[26] des Bundes und der Länder ausgeweitet.[27] Der Verfassungsschutz über­nahm die Position eines Staatsschutzes.[28] Allerdings können die Änderungen im Verfassungsschutz nicht allein auf die terroristischen Aktivitäten dieser Zeit zurückgeführt werden, vielmehr bewirkten zahlreiche politische Umstrukturie­rungen die Entwicklungen.

„Dieser Strukturwandel des politischen Systems der BRD war der be­wusste Versuch, die staatliche Steuerungsfähigkeit systematisch zu erhö­hen, getragen von unterschiedlichen politischen Zielvorstellungen und im Zeitablauf auch unterschiedlichem Gewicht der beteiligten politischen Kräfte“[29]

Im Zuge der Ausweitung der inneren Sicherheit kam es neben dem „Radika­lenerlass“ und der Umstrukturierung der Polizei auch zum Einfluss auf die Strafprozessordnung. Am 30. September 1977 wurde das „Kontaktsperrgesetz“ eingeführt, welches die vollständige Isolierung Inhaftierter von der Außenwelt vorsah.[30] In der Praxis bedeutet dieses Gesetz, dass die Gefangenen weder Zei­tung lesen und Radio hören, noch fernsehen und Kontakt mit anderen Inhaf­tierten haben durften. Weiterhin waren die Besuche von Anwälten oder ande­ren Personen verboten[31].

Im Zuge der Verbesserung der inneren Sicherheit wurde das Strafgesetzbuch in den 70er Jahren mehrfach ergänzt und spezialisiert. Neben dem Paragraph 129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) wurde der § 129a (Bildung einer ter­roristischen Vereinigung eingeführt. Die 14. Strafrechtsänderung führte die Paragraphen 130a ( Anleitung zu Straftaten) und 88a (Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten) StGB ein.[32]

2.3 Die linke Gegenöffentlichkeit

In der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich seit den 1950ern ein Ge­genpol zum herrschenden gesellschaftlichen, politischen und medialen System, welches als linke Gegenöffentlichkeit betitelt wurde. Der Begriff linke Gegen­öffentlichkeit kam erstmals in den späten 1960ern im Zuge der Studentenbe­wegung auf. Eine Definition seiner Bedeutung und Auswirkungen ist aufgrund der Universalität des Begriffs nur temporär möglich. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Gegenöffentlichkeit der 1970er Jahre bezeichnet der Begriff in erster Linie ein der herrschenden Regierung konträr gegenüber­stehendes politisches Verständnis. Die linke Gegenöffentlichkeit in der BRD der 70er Jahre war darum bemüht, Aufklärung zu betreiben und Öffentlichkeit zu schaffen. Die Ziele der Bewegung waren emanzipativer Art. Es sollte ge­zielt Einfluss auf die Öffentlichkeit genommen werden, indem ihr andere In­formationen und Standpunkte zugänglich gemacht wurden. Den Akteuren der linken Gegenöffentlichkeit ging es aber auch um eine gezielte Störung der herrschenden Öffentlichkeit mit dem Ziel, eine oppositionelle Öffentlichkeit zu konstruieren. Der Begriff umschließt sowohl die Akteure, als auch die Medien, Konzepte, Methoden und Inhalte, welche sich wider dem herrschenden System artikulierten.

2.3.1 Die Studentenbewegung

In den 1960er Jahren kam es in der Bundesrepublik Deutschland vermehrt zum Ausdruck wachsender Unzufriedenheit, vor allem innerhalb der Generation, die noch während des Krieges oder kurz danach geboren wurde. Die sogenannte „68er-Generation“ verdankt ihren Namen der Bewegung von 1968, für deren Beteiligte die späten 1960er eine prägende Phase darstellt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von der deutschen Studentenbewegung oder der 68er Bewegung gesprochen. Der Grundstein für die spätere Studentenbewegung wurde bereits während der Anfänge der Bundesrepublik Deutschland gelegt. Die in der Zeit des dritten Reiches und während des zweiten Weltkrieges ge­sammelten Erfahrungen war für die Generation von 1968 unvereinbar mit den Handlungen der Staatsführer.„Die Studentenbewegung [ist] als institutionelle und formwandelnde Verlängerung und Fortsetzung gesellschaftlicher und poli­tischer Konflikte anzusehen, die die Geschichte der Bundesrepublik bis in die Mitte der 60er Jahre begleitet haben.“[33] Die Faktoren für den Widerstand, der sich in den späten 60ern formierte, waren zahlreich und divers. Die Proteste richteten sich hauptsächlich gegen die fortschreitende Konsumgesellschaft, mangelnde Hochschulreformen, den Vietnamkrieg, die Atomaufrüstung und den Imperialismus.[34] Die 68er Generation lehnte das saturierte Leben ihrer Eltern ab und forderte eine Aufarbeitung des Nationalsozialismus.[35] Sie woll­ten sich nicht mit der Politik des Staates zufrieden geben, die im schlimmsten Fall dazu führte, dass ehemalige NSDAP- Politiker in der BRD führende Posi­tionen übernahmen.[36] In den Jahren 1967 und 1968 nahmen die Demonstratio­nen und Proteste gegen die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen rapide zu. Hinter den zentralen Themen Atomrüstung und Pazifismus, dem Leitmotiv bis in die Mittsechziger, war die Notwendigkeit der Änderung der Gesellschaft erkennbar geworden.[37] Zentrale Begriffe der Studentenbewegung um 1968 waren: „Antifaschismus, Antiautoritarismus und Antiimperialis­mus“.[38] Die zwei Vorsätze „Nie wieder Krieg“[39] und „Nie wieder Totalitaris­mus“[40] beschreiben die seelische Befindlichkeit der deutschen Bevölkerung nach 1945.[41] Die Studentenbewegung reklamierte den Vorsatz „Nie wieder Krieg“ immer deutlicher, übersah aber neben ihrem Ehrgeiz den des Antitota­litarismus.[42] Allerdings war der antitotalitäre Affekt genauso bedeutend für das Nachkriegsdeutschland wie der pazifistische.[43] Die Studentenbewegung konnte ihr Bestreben nach Antitotalitarismus jedoch nicht überzeugend suggerieren und so standen ihnen viele Teile der Bevölkerung ratlos gegenüber. Als  Höhe­punkt und gleichzeitiger Wendepunkt der Studentenbewegung wurde und wird der 02. Juni 1967 angesehen. An diesem Tag wurde der Student Benno Ohne­sorg auf einer Demonstration von einem Polizisten erschossen.[44] Für die Studen­tenbewegung leitete dieser Vorfall eine explosive Ausweitung ein. Der bis dahin latenten Unruhe und Protestbereitschaft der 68er Generation wurde mit diesem Vorfall ein Startsignal gegeben. Es kam zu einer rapiden Zunahme von Demonstrationen, öffentlichen Aktionen und Konfrontationen mit der Staatsgewalt.[45] Eine Demonstrationsstatistik „verzeichnete eine Anzahl von 2059 Demonstrationen im Jahre 1968, die sich 1969 auf 2253 steigerte.“[46] Der 02. Juni 1967 hatte eine Mobilisierung der Studenten und Schüler zur Folge. Es wurden Seminare oder sogar ganze Institute an Universitäten besetzt, Akten gestohlen und der ganze universitäre Ablauf gestört.[47] Die Konfrontation mit der Polizei stieg auf einen bis dahin noch nicht erreichten Gewaltpegel.[48] Das kommunizierte Ziel der Studentenbewegung änderte sein Erscheinungsbild. In mehreren links gerichteten Zeitschriften wurden Hassparolen, Gewaltakte und Sprengstoffrezepte veröffentlicht.[49] Es zeigte sich eine Steigerung der Aggressi­vitätsbereitschaft innerhalb der Studentenbewegung. Die Ausdehnung der Bewegung in Form der Zunahme der Gewaltbereitschaft wurde zusätzlich von den präventiven und repressiven Maßnahmen der Regierung gesteigert. Die Demonstrationen und Kundgebungen der Studentenbewegung im Jahre 1968 wurden durch ein enorm hohes Aufgebot der Polizei begleitet.[50] Es ent­wickelte sich eine Art Gegenbewegung zur  linken Gegenöffentlichkeit. Auf einer Großkundgebung „Für Freiheit und Frieden“, organisiert von der Presse, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und anderen gesellschaftlichen und politi­schen Institutionen, konnte man Plakate mit den Aufschriften „Raus mit den Roten, „Dutschke Volksfeind Nummer 1“ oder auch „Politische Feinde ins KZ“ sehen.[51] Die Radikalisierung der Studentenbewegung und das verschärfte Vorgehen der Regierung gegen die linke Gegenöffentlichkeit ebneten den Weg für die Anfang der 70er Jahre entstandenen terroristischen Vereinigungen.

2.3.2  Die Rote Armee Fraktion

Im Zuge der Zuspitzung der Bewegung innerhalb der linken Gegenöffentlich­keit entstanden linke Gruppen, die mit militanten Mitteln gegen herrschende Gesellschaftsformen vorgingen. Diese Gruppierungen verfolgten das Ziel, die staatliche Ordnung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhält­nisse in der BRD zu bekämpfen.[52] Eine der ersten Organisationen dieser Zeit war die Rote Armee Fraktion (RAF). Anders als bei den Aktionen der Studen­tenbewegung, war die RAF darauf aus mit terroristischen Mitteln, wie Spreng­stoffanschlägen, Erpressung und Mord ihre Ziele zu verfolgen.[53] Für die RAF ist der Tod von Benno Ohnesorg das Schlüsselerlebnis, welches zum organi­sierten Terrorismus führte. RAF-Gründungsmitglied Gudrun Ensslin sagte am 02. Juni 1967: „Dieser faschistische Staat ist darauf aus, uns alle zu töten. Wir müssen Widerstand organisieren. Gewalt kann nur mit Gewalt beantwortet werden.“[54] In Ensslins Worten wird der Gemütszustand der RAF-Mitglieder deutlich. Sie schienen sich einem Staat ausgeliefert zu fühlen, deren politische und gesellschaftliche Verhältnisse sie nicht verstanden und nicht akzeptieren wollten. In ihren terroristischen Aktionen versuchte die Rote Armee Fraktion Zeichen zu setzen, „um den potentiell revolutionären Teil der Bevölkerung zu weiteren revolutionären Aktionen und letztlich zum Beginn des Volkskrieges zu veranlassen“.[55] Ihre Struktur übernahm die Rote Armee Fraktion aus dem „Minihandbuch der Stadtguerilla“ des brasilianischen Guerillaführers Carlos Marighella.[56] Die RAF verstand sich als eine Stadtguerilla und nahm deren Organisation und Vorgehensweisen an. Eine Stadtguerilla ist schwer bewaff­net, lebt im Untergrund und beschafft sich das benötigte Geld mit Banküber­fällen.[57] In dem Handbuch der RAF beschreiben die Mitglieder, was sie unter Stadtguerilla verstehen.

„Satdtguerilla ist bewaffneter Kampf, insofern es die Polizei ist, die rück­sichtslos von der Schusswaffe Gebrauch macht, und die Klassenjustiz, die Kurras[58] freispricht und die Genossen lebendig begräbt, wenn wir sie nicht daran hindern. Stadtguerilla heißt, sich von der Gewalt des Systems nicht demoralisieren zu lassen. Stadtguerilla zielt drauf, den staatlichen Herrschaftsapparat an einzelnen Punkten zu destruieren, stellenweise au­ßer Kraft zu setzen, den Mythos von der Allgegenwart des Systems und seiner Unverletzbarkeit zu zerstören. Stadtguerilla setzt die Organisierung eines illegalen Apparts voraus, das sind Wohnungen, Waffen, Munition, Autos, Papiere.“[59]

Am 18. Juni 1970 veröffentlichte die linke Zeitschrift agit 883 den Artikel „Minihandbuch der Stadtguerilla in Auszügen“ und machte damit das von der RAF verfolgte Konzept der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.[60] Die agit 883 zeigte sich solidarisch mit der RAF und anderen terroristischen Gruppie­rungen, was immer wieder an Artikeln der Zeitschrift erkennbar war. Fast alle Titel der agit 883 wurden in den nächsten Jahren verfolgt und beschlagnahmt, insbesondere wegen der Anleitung zu Straftaten (§130a StGB) und der verfas­sungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten (§88a StGB).

[...]


[1] Vgl. Stöver 2002, S. 11;

[2] Ebd. S. 115

[3] Vgl. Ebd. S.

[4] Vgl. Soell 2008, S. 338

[5] Vgl. Ebd.

[6].Vgl. Ebd. S. 339

[7] Vgl. Stöver  2002, S. 11

[8] Vgl. Ebd. S. 12

[9] Vgl. Ebd.

[10] Vgl. Stöver  2002, S. 12

[11] Vgl. Ebd.

[12] Lange 2006 , S. 123

[13] Vgl. Lange 1999, S. 86

[14] Vgl. Ebd.

[15] Vgl. Ebd.

[16] Vgl. Ebd.

[17] Vgl. Ebd.

[18] ID- Archiv im Internationalen Institut für Sozialgeschichte 1989, S. 14

[19] Vgl.  Lehmann 1989, S. 169

[20] Vgl. Stöver 2002, S. 85

[21] Vgl. Lange 1999, S. 87

[22] Vgl.  Lehmann 1989, S. 171

[23] Ebd.

[24] Vgl. Ebd.

[25] Jaschke 1991, S. 132

[26] Vgl. Ebd.

[27] Vgl. Jaschke 1991, S. 132

[28] Vgl. Ebd.

[29] Werketin, Falco zitiert nach Lange 1999, S 90.

[30] Vgl. Lehmann 1989, S. 12

[31] Vgl. Ebd.

[32] Vgl. Anhang §§ 88a, 129, 129a u. 130a  StGB

[33] Sack u. Steinert 1984, S. 107

[34] Vgl. Fels 1998, S. 260ff

[35] Vgl. Ebd.

[36] Anm. Z. B. Kurt Georg Kiesinger der erste Bundeskanzler der BRD. Kiesinger trat 1933 in die NSDAP ein.

[37] Vgl. Sack u. Steinert 1984, S. 514

[38] Vgl. Fels 1998, S.44

[39] Ebd.

[40] Ebd.

[41] Vgl. Ebd. 44f

[42] Vgl. Ebd.

[43] Vgl. Ebd.

[44] Vgl. Pflieger 2004, S.15

[45] Vgl. Fels 1998, S. 204

[46] Vgl. Ebd. S. 206

[47] Vgl. Ebd

[48] Vgl. Ebd.

[49] Anm.: z. B. linkeck Nr. 6, 1968

[50] Vgl. Fels 1998, S. 207

[51] Vgl. Fels 1998, S. 207

[52] Vgl. Pflieger 2004, S.15

[53] Vgl. Ebd.

[54] Gudrun Ensslin zitiert nach Pflieger 2004, S.15

[55] Pflieger 2004,  S.22

[56] Vgl. Pflieger 2004,  S.22

[57] Vgl. Ebd.

[58] Anm.: Karl Heinz Kurras ist der Polizist der am 02. Juni 1967 Benno Ohnesorg erschossen hat. Er wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

[59] Vgl. Pflieger 2004, S. 24

[60] Vgl. ID-Archiv im Internationalen Institut für Sozialgeschichte 1989, S. 19ff

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
Paragraph 88a StGB – Zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens.
Untertitel
Der Umgang mit linker Literatur in der BRD 1976 - 1981
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
60
Katalognummer
V268725
ISBN (eBook)
9783656685951
ISBN (Buch)
9783656685968
Dateigröße
698 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Buchwissenschaft, Zensur, Buchpublikationen, linke Buchpublikationen, Paragraph 88aStGB, Gummiparagraphen, 70erJahre, Gemeinschaftsfrieden
Arbeit zitieren
BA Julia Böhm (Autor:in), 2009, Paragraph 88a StGB – Zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268725

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