Grundlage sowie Problemstellung der Untersuchung dieser Arbeit, die sich mit der
kritischen Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen befasst,
stellt das BFH-Urteil vom 15.06.20101 dar. Grundlage für die Entscheidung des
BFH war die Klage eines Steuerpflichtigen, der sich dagegen wendete, dass Zinsen
gemäß § 233a AO im Falle der Nachzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen abgezogen werden dürfen, demgegenüber aber die
Zinsen im Erstattungsfall zu versteuern seien. Der Kläger hatte seiner Klage entsprechend
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigte dies bei dem erlassenen Bescheid
allerdings nicht. Darüber hinaus setzte das Finanzamt, die vom Kläger vereinnahmten
Erstattungszinsen als weitere Einnahmen bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen
fest. Der Grund weshalb der Steuerpflichtige der Auffassung war
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten geltend machen zu können war, dass er
aus für Steuerzahlungen vorgesehenem Kapital steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt
hatte.2
In der folgenden Arbeit wird die nun gesetzlich geregelte Neufassung des
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG untersucht und bezogen auf das Rückwirkungsverbot und
den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlage und Problemstellung der Untersuchung
2. Definition von Erstattungszinsen laut Abgabenordnung
2.1 Allgemeines
2.2 Anwendungsbereich
2.3 Unterschiedsbetrag
2.4 Zeitraum der Kapitalüberlassung
2.5 Zinslauf
2.6 Sinn und Zweck von Erstattungszinsen
3. Verlauf der Rechtsprechung
4. Neue Rechtslage im vgl. zur alten Rechtslage
4.1 Symmetrisches Normgefüge während der alten Rechtslage
4.2 Die Änderung durch die BFH-Rechtsprechung
4.3 Die Änderung durch das JStG 2010
5. Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf die Steuerpflicht von Erstattungszinsen
5.1 Argumente für eine unveränderte steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen
5.1.1 Regelungsgehalt des § 12 Nr. 3 EStG
5.1.2 Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F.
5.1.3 Keine Auswirkung auf die steuerliche Einordnung durch Erweiterung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
5.1.4 Keine Berufung auf frühere Steuerbarkeit von Erstattungszinsen nach StReformG
6. Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen
6.1 Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz
6.2 Rückwirkungsverbot
6.2.1 Echte Rückwirkung
6.2.1 Zulässigkeit der echten Rückwirkung
6.2.3 Entscheidung des FG-Münster
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch die ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen im Kontext der Rechtsprechung des BFH sowie der darauf folgenden gesetzlichen Neuregelung durch das JStG 2010. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Besteuerung von Erstattungszinsen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Rückwirkungsverbot in Einklang steht.
- Grundlagen der Vollverzinsung nach § 233a AO
- Entwicklung und Wandel der BFH-Rechtsprechung
- Symmetrisches Normgefüge und dessen Durchbrechung
- Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden gesetzlichen Regelungen
- Steuerliche Einordnung von Erstattungszinsen im Verhältnis zu nicht abziehbaren Steuern
Auszug aus dem Buch
5.1.1 Regelungsgehalt des § 12 Nr. 3 EStG
Um zu klären welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen hat muss in erster Linie auf den Inhalt des § 12 Nr. 3 EStG eingegangen werden. Zuallererst sollte jedoch festgehalten werden, dass der BFH infolge der Änderung seiner Rechtsprechung Steuererstattungsansprüche unverändert als sonstige Kapitalforderungen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ansieht. Damit würde die Voraussetzung für eine Steuerpflicht von Erstattungszinsen grundsätzlich bestehen bleiben.51 § 12 Nr. 3 EStG weist Zinsen, die auf Einkommensteuererstattungen entfallen, grundsätzlich dem nicht steuerbaren Bereich zu. Die Norm soll die steuerliche Abziehbarkeit bestimmter Steuern verwehren. Es ist jedoch zu beachten, dass sich der Regelungsgehalt nicht nur auf das steuerliche Abzugsverbot beschränkt. Denn sonst hätte dies zur Konsequenz, dass Steuererstattungen von Grund auf steuerbar sein müssten und deshalb als steuerpflichtige Einnahmen i.S. von § 8 Abs. 1 EStG zu erfassen wären.52 Nach Auffassung des VIII. Senats des BFH habe der Gesetzgeber darüber hinaus mit der Vorschrift eine weiterreichende Entscheidung getroffen. Dies wird daran festgemacht, dass der Bedeutungsgehalt des § 12 Nr. 3 EStG über seine Formulierung hinaus bestimmte Sachverhalte dem nicht steuerbaren Bereich zuordnet. Somit wirke sich das Abzugsverbot auf die Beurteilung der Erstattungszinsen aus, da es diese insgesamt dem nicht steuerbaren privaten Bereich zuweise.53 Das hat zur Folge, dass nicht abziehbare Steuern im Falle ihrer Erstattung beim Empfänger nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Denn im Umkehrschluss sollen die Steuern bei einer Erstattung genauso wenig zu einem steuerlichen Zuflusstatbestand führen.54 Die Erstattungszinsen gehören zu den steuerlichen Nebenleistung i.S. von § 3 Abs. 4 AO, wie § 12 Nr. 3 HS. 2 EStG zu entnehmen ist. Aufgrund dessen teilen sie das steuerliche Schicksal der Hauptforderung55, weshalb sie zusätzlich ebenfalls automatisch in den nicht steuerbaren Bereich eingeordnet werden, so dass die Besteuerung auf elementarer Ebene entfällt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundlage und Problemstellung der Untersuchung: Das Kapitel führt in das BFH-Urteil vom 15.06.2010 ein und skizziert die Problematik um die steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen.
2. Definition von Erstattungszinsen laut Abgabenordnung: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen der Vollverzinsung nach § 233a AO sowie deren Anwendungsbereich und Zinslauf detailliert erläutert.
3. Verlauf der Rechtsprechung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung von der Ablehnung des Werbungskostenabzugs bei Nachzahlungszinsen bis hin zur BFH-Entscheidung zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen.
4. Neue Rechtslage im vgl. zur alten Rechtslage: Es erfolgt eine Gegenüberstellung der historischen symmetrischen Behandlung und der Änderungen durch BFH-Rechtsprechung sowie das JStG 2010.
5. Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf die Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Dieses Kapitel analysiert tiefgehend die Argumente gegen die Steuerpflicht unter Berücksichtigung von § 12 Nr. 3 EStG und die Wirkung der Gesetzesänderung.
6. Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen: Die Untersuchung befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der echten Rückwirkung von Gesetzen.
7. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die gesetzliche Neuregelung das Problem der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen nicht wirksam lösen konnte.
Schlüsselwörter
Erstattungszinsen, Abgabenordnung, BFH, Steuerpflicht, Einkommensteuer, JStG 2010, § 233a AO, Vollverzinsung, Rückwirkungsverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kapitalerträge, Steuergerechtigkeit, § 12 Nr. 3 EStG, Steuerfestsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Einordnung und Behandlung von Erstattungszinsen gemäß § 233a AO und wie sich diese durch die Rechtsprechung des BFH sowie anschließende gesetzliche Anpassungen verändert hat.
Welches ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage untersucht, ob die durch das JStG 2010 eingeführte gesetzliche Steuerpflicht von Erstattungszinsen wirksam ist und ob sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Rückwirkungsverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer kritischen Würdigung von BFH-Urteilen, gesetzlichen Vorschriften und verfassungsrechtlichen Grundsätzen basiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Definition der Vollverzinsung, den Verlauf der Rechtsprechung bei der Einkommensteuer, die Systematik von § 12 Nr. 3 EStG sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender steuerlicher Regelungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird der Konflikt zwischen der BFH-Rechtsprechung und dem Gesetzgeber beleuchtet. Es werden Argumente diskutiert, warum die Erstattungszinsen trotz der Gesetzesänderung dem nicht steuerbaren Bereich zuzuordnen sein könnten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Erstattungszinsen, Vollverzinsung, § 233a AO, Einkommensteuer, BFH-Rechtsprechung und Verfassungsmäßigkeit.
Wie bewertet die Autorin die Rolle von § 12 Nr. 3 EStG?
Die Autorin argumentiert, dass § 12 Nr. 3 EStG die steuerliche Einordnung von Erstattungszinsen als nicht steuerbare Nebenleistung determiniert und die Gesetzesänderung diesen grundlegenden Effekt nicht aufheben konnte.
Warum wurde das anhängige Verfahren vor dem BFH vom 21.03.2011 relevant?
Das Verfahren ist deshalb relevant, weil es grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die rückwirkende gesetzliche Regelung zur Besteuerung der Erstattungszinsen aufgreift, insbesondere hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
- Quote paper
- Bachelor of Arts Vivian Ziegenhagen (Author), 2011, Kritische Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268770