Unsere moderne deutsche Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht pluralistisch. In unserem Land leben viele Angehörige verschiedener Nationen, Ethnien, Kulturen und Religionen zusammen. In den letzten Jahrzehnten hat sich vor allem der „Markt der Religionen und des Spirituellen“ in Deutschland stark gewandelt. Einerseits kamen neue spirituelle und religiöse Angebote zu den bereits fest in der Gesellschaft etablierten christlichen Konfessionen hinzu, andererseits erlebten die eingesessenen christlichen Konfessionen einen erheblichen Bedeutungszuwachs. Die Religion in Deutschland gibt es heute nur noch im Plural. Auf der einen Seite ist dieser Pluralismus durchaus positiv zu betrachten, weil er für alle Menschen (gläubig oder nicht) etwas bietet, auf der anderen Seite birgt er ein großes Konfliktpotenzial, weil er in seiner Unüberschaubarkeit an religiösen und spirituellen Angeboten auch Verunsicherung und Angst stiftet, vor der manch einer in die vermeintliche Sicherheit fundamentalistischer Orientierungen flieht. Vor allem die Auseinandersetzung mit „fremden“, nicht christlichen Religionen und religiösen bzw. spirituellen Vorstellungen sorgt immer wieder für Konfliktzündstoff. Diese Sachlage stellt die christlichen Kirchen Deutschlands vor neue Probleme und Herausforderungen. Besonders der Islam, der längst zum festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft gehört, führt immer wieder zu Unstimmigkeiten. Neben den Hürden des täglichen Lebens stellt der Religionsunterricht die wohl größte Herausforderung für die christlichen Kirchen dar. Er zeichnet sich heute nicht mehr durch Schülerinnen und Schüler der zwei christlichen Konfessionen aus, sondern durch Lehrgruppen die von Kindern/Jugendlichen verschiedener Religionen und Glaubensrichtungen gebildet werden, die meisten davon muslimischen Glaubens. Trotzdem ist der Religionsunterricht in Deutschland in den meisten Bundesländern nach wie vor nach den zwei christlichen Konfessionen getrennt, auch wenn die neuen Lehrpläne auf die Bedeutung des interkulturellen und interreligiösen Lernens verweisen. Doch kann diese Form des Religionsunterrichts der multireligiösen Gesellschaft der BRD überhaupt noch gerecht werden?
Unsere moderne deutsche Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht pluralistisch. In unserem Land leben viele Angehörige verschiedener Nationen, Ethnien, Kulturen und Religionen zusammen. In den letzten Jahrzehnten hat sich vor allem der „Markt der Religionen und des Spirituellen“ in Deutschland stark gewandelt. Einerseits kamen neue spirituelle und religiöse Angebote zu den bereits fest in der Gesellschaft etablierten christlichen Konfessionen hinzu, andererseits erlebten die eingesessenen christlichen Konfessionen einen erheblichen Bedeutungszuwachs. Die Religion in Deutschland gibt es heute nur noch im Plural. Auf der einen Seite ist dieser Pluralismus durchaus positiv zu betrachten, weil er für alle Menschen (gläubig oder nicht) etwas bietet, auf der anderen Seite birgt er ein großes Konfliktpotenzial, weil er in seiner Unüberschaubarkeit an religiösen und spirituellen Angeboten auch Verunsicherung und Angst stiftet, vor der manch einer in die vermeintliche Sicherheit fundamentalistischer Orientierungen flieht. Vor allem die Auseinandersetzung mit „fremden“, nicht christlichen Religionen und religiösen bzw. spirituellen Vorstellungen sorgt immer wieder für Konfliktzündstoff. Diese Sachlage stellt die christlichen Kirchen Deutschlands vor neue Probleme und Herausforderungen. Besonders der Islam, der längst zum festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft gehört, führt immer wieder zu Unstimmigkeiten. Neben den Hürden des täglichen Lebens stellt der Religionsunterricht die wohl größte Herausforderung für die christlichen Kirchen dar. Er zeichnet sich heute nicht mehr durch Schülerinnen und Schüler der zwei christlichen Konfessionen aus, sondern durch Lehrgruppen die von Kindern/Jugendlichen verschiedener Religionen und Glaubensrichtungen gebildet werden, die meisten davon muslimischen Glaubens. Trotzdem ist der Religionsunterricht in Deutschland in den meisten Bundesländern nach wie vor nach den zwei christlichen Konfessionen getrennt, auch wenn die neuen Lehrpläne auf die Bedeutung des interkulturellen und interreligiösen Lernens verweisen. Doch kann diese Form des Religionsunterrichts der multireligiösen Gesellschaft der BRD überhaupt noch gerecht werden? Eine Horizonterweiterung des konfessionellen Religionsunterrichts scheint mir unausweichlich. Gleichzeitig aber drängt sich mir die Frage nach der praktischen Umsetzung eines Religionsunterrichts der die ganze multireligiöse Vielfalt umfassen soll, auf. Ich möchte anhand ausgewählter Beispiele aufzeigen wie schwierig es ist einen Religionsunterricht, der der ganzen religiösen Vielfalt unserer Gesellschaft gerecht werden soll, in der Praxis umzusetzen. Ich möchte hier auf bereits bestehende Modelle eines solchen Religionsunterrichts für alle, seine Stärken und Schwächen, aber auch auf die aktuellen Lösungen eingehen.
Die dem Christentum angehörenden Konfessionen der evangelischen und römisch-katholischen Kirche sind die traditionellen Anbieter von Religionsunterricht an den meisten öffentlichen deutschen Schulen. Sie verfügen über zahlreiche Ausbildungsinstitute für Religionslehrerinnen und Religionslehrer und verwalten neben dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen auch zahlreiche konfessionelle Schulen in denen die Teilnahme am Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist. Die Frage nach sinnvoller Gestaltung und Praktizierung des konfessionellen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach ist in Anbetracht der Teilnahme konfessionsfremder und konfessionsloser Kinder und Jugendlichen nicht erst ein Merkmal unserer Zeit, sondern wurde bereits 1971-1975 auf der Würzburger Synode diskutiert. Schon damals forderte man eine unmittelbare Rückwirkung konfessionsfremder und konfessionsloser Kinder und Jugendlichen auf die Gestaltung eines bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts. 1985 wurde für den katholischen Religionsunterricht bundesweit ein grundlegender Zielfelderplan eingeführt. So wurde unter anderem der Islam in Klasse 8 im Kontext der „Weltreligionen“ vorgestellt, jedoch ohne spezifische Lerninhalte. 1994/95 bis 1996/97 wurde im Religionslehrplan der Gymnasien die Thematik der Weltreligionen ausführlicher behandelt. Der Schwerpunkt lag bei den 3 monotheistischen Religionen: dem Christentum, dem Judentum und dem Islam. Allerdings wurde auch hier nicht näher auf die nichtchristlichen Religionen eingegangen, da diese neben dem Christentum als Wahlthemen zur Wahl standen und die meisten Schülerinnen und Schüler sich den ihnen bereits aus dem traditionellen, nach christlichen Konfessionen geteilten Religionsunterricht Bekannten wandten. Nach den aktuellen Richtlinien und Lehrplänen der katholischen Religionslehre für die Sekundarstufe II an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein Westfalen von 1999 ist der katholische Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe „dem Leben und der Lehre der katholischen Kirche verpflichtet“.[1] Demnach wird dieser „in dem Bewusstsein erteilt, dass der christliche Glaube auf unverwechselbare Weise daran mitwirkt, dass Schülerinnen und Schüler zur mündigen Gestaltung des Lebens in einer demokratische verfassten Gesellschaft fähig werden“.[2] Weiter liest man, dass die katholische Religionslehre die Jugendlichen dazu befähigen soll den Herausforderungen unserer Zeit (Pluralisierung, Globalisierung, Sinnverlust) gerecht werden zu können. Inhaltlich werden folgende Themenschwerpunkte gesetzt: die christliche Antwort auf die Gottesfrage, das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi, die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt, das Welt- und Geschichtsverständnis aus christlicher Hoffnung, die Sinngebung menschlichen Daseins und Handelns aus christlicher Motivation.[3] Ziel des Ganzen ist es die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern unseres demokratisch geprägten Staates zu machen. Ferner soll die Religionslehre dazu dienen die Aussagen des Glaubens und der Kirche in Dialog und Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen in ein fruchtbares Verhältnis zueinander zu bringen.[4] Ergo soll der Religionsunterricht die Dialogbereitschaft der Schülerinnen und Schülern gegenüber anderen Konfessionen bzw. Religionen fördern. Besonders wird hier die „Öffnung zu anderen christlichen Konfessionen“[5] betont. Mir scheint diese Form des konfessionellen Religionsunterrichts der Idee der Dialogbereitschaft mit den nichtchristlichen Religionen zu widersprechen. Zum einen werden hier als Lerninhalte nur die Lehren des christlichen Glaubens dargestellt, die nichtchristlichen Religionen, deren Glaubensinhalte, etc. werden hier nicht erwähnt. Auch die vermeintliche Förderung der Dialogbereitschaft der Schülerinnen und Schüler mit anderen Religionen und Weltanschauungen erscheint mir hier, um es vorsichtig zu formulieren etwas scheinheilig. Wie soll diese Fähigkeit gefördert werden, wenn hier nur über die Chancen, Grenzen und Dringlichkeit des Dialogs gesprochen wird, dieser aber mit Ausnahme der Zusammenarbeit von evangelischen und katholischen Religionslehrern, nicht geführt wird. Mit Bedauern muss ich feststellen, dass hier der Einbezug der persönlichen Religiosität der Schüler sowie deren Glaubenspraxis komplett ausgelassen werden. Aufgrund all dessen erscheint der konfessionelle Religionsunterricht als überholt. Bedauerlicherweise ist dieser Lehrplan keine Ausnahme. Zwar sehen die Lehrkommissionen die Notwendigkeit eines Dialogs der Weltreligionen, setzen diese aber in ihren Lehrplänen nicht angemessen um, so werden für das Thema Weltreligionen in der Sekundarstufe I in der sechsten und siebten Klasse nur gerade Mal 8 Unterrichtsstunden verwendet. Ungeachtet dessen gibt es in einigen Bundesländern mehr oder minder erfolgreiche Modelle eines Religionsunterrichts, der alle Religionen berücksichtigen soll. In Hamburg wird das so genannte Modell eines „Religionsunterrichts für alle“ seit einiger Zeit durchgeführt. Es handelt sich hierbei um einen dialogisch orientierten Religionsunterricht für Schülerinnen und Schülern aller Religionen. Allerdings ist auch dieses Modell, obwohl interreligiös geprägt nicht bekenntnisfrei, sondern durch die evangelische Konfession geprägt. Es ist also so zu sagen: ein evangelischer Religionsunterricht mit interreligiöser Prägung. Zu den „Standard Lerninhalten“ der evangelischen Religionslehre wurden Fragen zur Religion und Ethik hinzugefügt, die alle Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen betreffen. Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern liegt hier die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts nicht bei den entsprechenden Lehrkommissionen, sondern direkt bei den Unterrichtenden selbst, die sich zuvor dazu verpflichten müssen mit Achtung und Toleranz den anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen gegenüber zu treten. Um dem Anspruch der Gleichberechtigung aller Religionen gerecht zu werden sind hier auch muslimische sowie jüdische Lehrkräfte an der Planung und Durchführung des Unterrichts beteiligt. Auf den ersten Blick wirkt dieses Modell wie eine die perfekte Lösung für das Problem eines alle Religionen berücksichtigenden Religionsunterrichts. Es wird hier auf Achtung und Toleranz gegenüber den „fremden“ Religionen geachtet, deren Vertreter werden an der Planung und Durchführung des Unterrichts beteiligt. Und doch scheint mir diese Lösung zu einfach. Das Modell trägt den Namen: „Religionsunterricht für alle“ und doch werden hier vor allem die konfessions- und religionslosen Schülerinnen und Schüler völlig außer Acht gelassen. Wo ist in diesem Modell ein Platz für deren Vorstellungen und Fragen? Darüber hinaus ist es meiner Ansicht nach schwierig in einer sich stetig verändernden pluralen Welt eine geeignete Form des Religionsunterrichts zu finden, die die Bedürfnisse ALLER Religionsgemeinschaften berücksichtigt. Viele sehen die optimale Lösung in der Einführung eines interreligiösen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz mit allen Lehrkräften der in der Lerngruppe vertretenen Religionen. Der Unterricht würde dann als „Phasenunterricht“ in drei Lerngruppen erfolgen, als so eine Art „Team-Teaching“ mit einer christlichen, einer jüdischen und einer muslimischen Lehrkraft. Diese würden dann jeweils ihre eigene Religion unterrichten. Nach einer „Phase“ würden die Schüler dann die Religionsgruppe wechseln und so am Ende alle Religionen abarbeiten. Leider ist dieses Modell in der Praxis sowohl schulpolitisch als auch finanziell kaum durchsetzbar. Und auch hier werden nur die drei monotheistischen Religionen bedacht. Einige Länder versuchen das Problem der Multireligiosität durch die Einführung eines Ersatzfaches wie „Philosophie“ oder „Ethik“ zu lösen. So nehmen in Nordrhein Westfalen die Schüler ab der Sekundarstufe I, wenn sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, am Ersatzfach „Praktische Philosophie“ teil, soweit dieser in ihrer Schule angeboten wird. In der Sekundarstufe II wird neben der katholischen und der evangelischen Religionslehre das Unterrichtsfach „Philosophie“ als Alternative zum Religionsunterricht angeboten. In Bundesländern mit besonders hoher Dichte der islamgläubigen Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. Nordrhein Westfalen, wo ca. 750.000 Schülerinnen und Schülern dem islamischen Glauben entstammen ist die Diskussion um die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes als ordentliches Schulfach nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetzhoch aktuell. Natürlich hätte ein solcher Unterricht gewisse Vorteile für die muslimischen Schülerinnen und Schüler. Sie würden sich auf gleicher Augenhöhe mit den evangelischen und katholischen Mitschülerinnen und Mitschülern sehen und sich nicht ausgegrenzt fühlen. Hinzu kommt, dass ein islamischer Religionsunterricht den islamgläubigen Schülerinnen und Schülern eine neue Möglichkeit der intellektuellen Auseinandersetzung mit der eigenen Tradition bieten würde. Nebenbei könnte ein islamischer Religionsunterricht neue Wege zu einem interreligiösen Dialog ebnen. Ungeachtet der Vorteile die dieser Unterricht für islamgläubige Kinder und Jugendliche bringen könnte, birgt er meinem Erachten nach noch zu viele Gefahren, um als ein ordentliches Schulfach nach Art. 7 Abs. 3 GG neben dem nach christlichen Konfessionen getrenntem Religionsunterricht in den Schulen eingeführt zu werden. Ich denke solcher Unterricht würde die muslimischen Schüler von ihren Mitschülern abgrenzen und so die Integration dieser in die deutsche Gesellschaft mit all ihren Prinzipien und Wertvorstellungen verhindern. Dazu kommt, dass die die konfessionelle (Sunniten, Schiiten, Aleviten, Ahmadiya) und ethnische (Türken, Albaner, Araber, Marokkaner, Pakistaner, etc.) Abgrenzung der Muslime untereinander einem einheitlichen Islamunterricht entgegenwirkt. Ferner muss man sich fragen, ob man mit der Einführung eines solchen Konzepts nicht die anderen Religionen, wie z.B. das Judentum benachteiligt. Und doch versuchen einige Bundesländer den islamisch gläubigen Schülerinnen und Schülern in Bezug auf die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in den Schulen entgegenzukommen, wobei das Land Nordrhein Westfalen als Vorreiter gilt. Bereits 1999 wurde in NRW das Fach "Islamische Unterweisung" als Modellversuch eingeführt. 2005 wurde das Fach in "Islamkunde" umbenannt mit dem Ziel muslimischen Kindern ihre kulturelle Herkunft zu vermitteln und ihre Integration fördern. Ende Februar 2011 haben sich die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann und die im Koordinationsrat der Muslime vertretenen muslimischen Gemeinschaften Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DİTİB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) auf die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz geeinigt. Ich halte das Modell aus den bereits erwähnten Gründen nach wie vor für nicht praktikabel.
[...]
[1] vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein Westfalen. Katholische Religionslehre, Ministerium für Schule und Weiterbildung Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Frechen 1999, S. 5.
[2] vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein Westfalen. Katholische Religionslehre, Ministerium für Schule und Weiterbildung Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Frechen 1999, S. 5.
[3] vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein Westfalen. Katholische Religionslehre, Ministerium für Schule und Weiterbildung Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Frechen 1999, S. 7.
[4] vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein Westfalen. Katholische Religionslehre, Ministerium für Schule und Weiterbildung Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Frechen 1999, S. 11.
[5] vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein Westfalen. Katholische Religionslehre, Ministerium für Schule und Weiterbildung Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Frechen 1999, S. 11.
- Quote paper
- Klaudia Kock, geb. Buczek (Author), 2013, Der religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268823