Fragmentarische Analysen zum Begriff des Rassismus


Seminararbeit, 2014

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Inhalt der Arbeit
1.2. Methodologische Vorklärung: Die Rede von der „Existenz“ menschlicher Rassen

2. Die Phänomene „Rasse“ und „Rassismus“
2.1. Begriffliche Aspekte
2.2. Soziologische Aspekte

3. Hendrik Cremer: „... und welcher Rasse gehören sie an?“

Literatur

1. Einleitung

Ein wesentlicher Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens kann sicherlich darin gesehen werden, ein Leben frei von Diskrimierungen führen zu können. Dem Schutz vor rassistischer Diskrimierung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Denn es handelt sich bei dieser um eine Form von Diskrimierung, die aufgrund der internen soziologischen Struktur unter bestimmten Umständen eine besonders gravierende gesellschaftsschädigende Wirkung entfalten kann.

Diverse menschenrechtliche Institutionen, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, werben jedoch seit geraumer Zeit dafür, das Wort „Rasse“ aus den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtstexten zu entfernen. Verschiedentlich wurde diese Forderung bereits umgesetzt. So haben sich beispielsweise die politischen Vertreter der Länder Brandenburg sowie Thüringen darauf verständigt, den Ausdruck aus ihren Landesverfassungen zu streichen und durch einen anderen Wortlaut zu ersetzen. In der brandenburgischen Verfassung heißt es nun gemäß Art. 12. Abs. 2: „Niemand darf (…) aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“1 Solche Änderungen weichen aber in gewisser Hinsicht von den Formulierungen in anderen wichtigen Rechtstexten ab. So heißt es im bundesdeutschen Recht gemäß Artikel 3 Abs. 3 des deutschen Grundgesetztes eindeutig: „Niemand darf wegen (…) seiner Rasse (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“2 Auch das symbolträchtigste Menschenrechtsdokument der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, enthält in Artikel 2 das Verbot der Diskrimierung eines Menschen aufgrund seiner „Rasse“.3 Handelt es sich bei diesen unterschiedlichen Varianten also vielleicht nur um unterschiedliche Kennzeichnungen des selben Begriffs? Oder lassen sich tatsächlich begriffliche Gründe dafür finden, die Verwendung des Wortes „Rasse“ aus den Rechtstexten zu verbannen und durch anderslautende Formulierungen zu ersetzen? Auf Fragen dieser Art wird folgend anhand der Analyse des Phänomens „Rasse“ bzw. „Rassismus“ näher eingegangen.

1.1. Inhalt der Arbeit

Das Thema „Rassismus“ stellt sich als äußerst komplex und umfangreich dar. Zu jedem Teilaspekt findet sich umfangreiche Literatur. Die Wissenschaft nähert sich diesem Phänomen aus den unterschiedlichsten Bereichen an (Biologie; Soziologie; Politische Wissenschaften).

Ich beanspruche mit den folgenden Erläuterungen daher in keiner Weise, dem aktuellen Stand der Forschung in seiner Vielfalt auch nur annäherungsweise gerecht werden zu wollen. Gleichwohl sind die grundlegenden Zusammenhänge innerhalb der kritischen Auseinandersetzung zum Thema sicherlich nicht jedem geläufig. Um dem Rassismus wirkungsvoll entgegentreten zu können, sollten daher zumindest die wesentlichen Ergebnisse der zeitgenössischen begrifflichen und soziologischen Forschungen immer wieder in Erinnerung gerufen werden.

Der Inhalt der Arbeit gliedert sich wie folgt: Ich werde zunächst eine kurze Vorklärung anführen, um dann das „Phänomen „Rasse“ bzw. „Rassismus“ anhand der Erläuterungen von Geulen („Geschichte des Rassismus“) eingehender zu betrachten. Ausgehend davon werde ich den begrifflichen Korrekturvorschlag Cremers in „...und welcher Rasse gehören sie an?“ aufgreifen. Cremer schlägt eine Formulierung vor, welche es ermöglicht, auch ohne die Anwendung des Wortes „Rasse“ den Schutzanspruch der diversen Rassismusklauseln in seiner Substanz zu bewahren.

1.2. Methodologische Vorklärung: Die Rede von der „Existenz“ menschlicher Rassen

Unabhängig davon, welches Phänomen man wissenschaftlich-analytisch betrachten möchte, sollte man allgemein immer im Auge behalten, dass die Rede von der „Existenz“ einer Sache grundsätzlich zwei Bedeutungsdimensionen enthält. Wenn beispielsweise davon gesprochen wird, dass es unterschiedliche Rassen des Menschen „gäbe“, kann dies zweierlei meinen: Zum einen kann eine solche Verwendung darauf Bezug nehmen, dass etwas unter den Begriff „Rasse“fällt. Zum anderen kann diese Redeweise aber auch auf den zugrundeliegenden Begriff der Rasse selbst rekurrieren. Etwas kann nur dann existieren (unter einen Begriff fallen), wenn der zugrundeliegende Begriff selbst eine kohärente und konsistente Unterscheidungsgrundlage bereitstellt. Gleichzeitig kann ein Begriff von etwas bestehen, unter den bisher noch kein konkreter Gegenstand gefallen ist.4

Gerade für die Analyse des Phänomens „Rasse“ bzw. „Rassismus“ ist diese Unterscheidung von zentraler Relevanz. Denn der zeitgenössische Diskurs gründet im Wesentlichen auf einer kritischen Betrachtung des für diese Diskriminierungsart notwendigen Begriffs der Rasse.

Wenn daher der Rede über menschliche Rassen kein methodisch-nachvollziehbarer begrifflicher Rahmen verliehen werden kann, ist es demnach auch nicht möglich, eine Diskrimierung aufgrund der Rasse eines Menschen zu erkennen und zu sanktionieren. Inwieweit dies auf den Begriff der rassistischen Diskrimierung zutrifft, wird am Ende der Arbeit näher erläutert (S. 9 f.).

2. Die Phänomene „Rasse“ und „Rassismus“

2.1. Begriffliche Aspekte

Der Rassengedanke hat eine sehr vielschichtige und wechselvolle Geschichte hinter sich. Im Zuge seiner historischen Entwicklung hat sich der Rassismus in seiner Struktur oftmals grundlegend gewandelt. Er passte sich immer wieder dem herrschenden politischen und wissenschaftlichen Zeitgeist an und sicherte sich somit sein Fortbestehen bis in die heutige Zeit. Geulen macht darauf aufmerksam, dass „der Rassismus nie eine dumpfe, irrationale Ideologie in den Köpfen unverbesserlicher Menschenhasser war, sondern von Anfang an eine in der politischen Rationalität der Neuzeit verankerte Möglichkeit der extremen und exzessiven Selbstfindungs-, Abgrenzungs- und Weltverbesserungspolitik“.5 Dies trifft umso mehr zu, wenn man sich klar macht, dass die Entwicklung von Rassentheorien bis in die Moderne hinein einen der populärsten wissenschaftlichen Ansätze darstellte.

Der Rassismus in seiner harmlosen Variante ist der schlichte Versuch, die Mannigfaltigkeit menschlicher Existenz- und Erscheinungsweisen durch festgelegte Kategorisierungen in eine (vermeintlich) nachvollziehbare Ordnung zu bringen. Rassismus ist daher „zunächst nichts anderes als eine `Lehre` von den Menschenrassen, von ihrem Verhältnis zueinander und zur Menschheit als Ganzem, von ihrem jeweiligen Charakter, von ihrem verschiedenen Wert“.6 Im Kontext praktischer Umsetzung können Rassentheorien aber auch dazu dienen, einen scheinbar notwendigen Ausschluss und sogar die Vernichtung von Menschen als unvermeidbare Folge natürlicher Rassenauslese zu begreifen und damit zu legitimieren. Man sollte an dieser Stelle aber klar stellen, dass nicht jede Rassentheorie in sich eine Theorie der Ausgrenzung darstellt. Erst unter der Bedingung, dass rassentheoretische Annahmen zu einem ideologischen Leitmotiv der Mächtigen werden, kann der Rassismus sein unmoralisches, bisweilen sogar mörderisches Potential entfalten.

[...]


1 Vgl. http://www.bravors.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.23338.de#12 (kursiv hinzugefügt)

2 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html (kursiv hinzugefügt)

3 Vgl. http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html

4 Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Begriff des außerirdischen Lebens. Zwar besitzen Personen einen solchen Begriff. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat es sich aber noch nicht gezeigt, dass ein konkreter Gegenstand unter diesen fällt. Ein anderes Beispiel kann aus der Physik entnommen werden. Die Existenz des Higgs-Bosons (das sogenannte „Gottesteilchen“) wurde vom dem Forscher und Namensgeber Peter Higgs bereits 1964 postuliert. Das aber wirklich etwas unter diesen Begriff fällt, konnte erst vor kurzem (2012) durch experimentelle Forschungen nachgewiesen werden.

5 Geulen, Christian: „ Geschichte des Rassismus “; S. 123

6 Ebd.; S. 7

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Fragmentarische Analysen zum Begriff des Rassismus
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Institut für Humanwissenschaften)
Veranstaltung
Menschenrechte im internationalen Vergleich
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
14
Katalognummer
V268872
ISBN (eBook)
9783656598657
ISBN (Buch)
9783656598640
Dateigröße
498 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fragmentarische, analysen, begriff, rassismus
Arbeit zitieren
Kilian Seefeld (Autor:in), 2014, Fragmentarische Analysen zum Begriff des Rassismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268872

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