Das Hamburgische Verfassungsgericht erklärte die Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 2.6.1991 für unwirksam. Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und politischen Problemen, die mit diesem Urteil einhergehen, insbesondere werden die zum Teil auch im Gericht gegensätzlich vertretenen Auffassungen dargestellt. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand 1998.
Inhaltsverzeichnis
A. Das Urteil des HmbVerfG
I. Sachverhalt
II. Die Urteilsgründe
III. Abweichende Auffassung der Verfassungsrichter Dau und Toboll
B. Die Resonanz in der Literatur
I. Jörn Ipsen
II. Claus Arndt
III. Ulrich Karpen
IV. UteMager
V. Christian Koenig
VI. Thomas Kuhl und Peter Unruh
C. Die Resonanz der Rechtsprechung
I. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
II. Die weitere Rechtsprechung
D. Stellungnahme
I. Die Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze und die Auslegung des Begriffs der „Wahlen“
II. Die festgestellten Wahlfehler
III. Das staatliche Prüfungsverfahren
IV. Die Mandatsrelevanz
V. Verhältnismäßigkeit und Folgenbetrachtung
VI. Schlußbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 4. Mai 1993, welches die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft aufgrund massiver Verstöße gegen die innerparteiliche Demokratie bei der Kandidatenaufstellung für ungültig erklärte. Ziel ist es, die juristische Argumentation des Gerichts, die Kritik aus der Literatur sowie die abweichende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch aufzuarbeiten und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solch weitreichender Sanktionen zu hinterfragen.
- Analyse der innerparteilichen Willensbildungsprozesse und deren verfassungsrechtliche Relevanz.
- Untersuchung der Prüfungskompetenzen staatlicher Wahlorgane gegenüber Parteistrukturen.
- Kritische Diskussion der Mandatsrelevanz bei Verstößen gegen Wahlgrundsätze.
- Abwägung zwischen dem demokratischen Gebot der Reinheit des Wahlvorgangs und der Bestandskraft gewählter Parlamente.
- Reflexion über die Gefahr einer staatlichen Überwachung der innerparteilichen Ordnung.
Auszug aus dem Buch
II. Die Urteilsgründe
Das HmbVerfG hält die festgestellten Fehler bei der Aufstellung der Kandidaten für die Wahlen am 02.06.1991 für insgesamt gesehen so schwere Wahlverstöße, daß diese der Zulassung der Wahlvorschläge entgegengestanden hätten. Derartige Fehler müßten im Wahlzulassungsverfahren zur Zurückweisung der Vorschläge führen. Das Gericht stützt diese Ansicht auf §24 I S.1 BüWG und §25 I S.1 BezWG. Danach dürfe als Wahlbewerber einer Partei nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung gewählt worden sei. Dabei müsse die Wahl unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 I S.1 GG durchgeführt werden. Diese Grundsätze sollen als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für sonstige politische Abstimmungen gelten. Nachdem das Gericht auf die an eine Wahl von Kandidaten zu stellenden Anforderungen eingegangen ist, stellt es fest, daß in diesem Sinne keine Wahl stattgefunden habe.
Das HmbVerfG wertet den tatsächlichen Wahlablauf in der Mitgliederversammlung am 02.10.1990 als schweren Verstoß gegen den Grundsatz der innerparteilichen Demokratie. Zunächst sei die Wahlfreiheit beeinträchtigt worden. Zu dieser Freiheit zähle auch ein freies Wahlvorschlagsrecht. Dieses setze eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Partei voraus. Es sei jedenfalls nicht statthaft, die Auswahl der Kandidaten rechtlich oder tatsächlich den Führungsgremien zu überlassen. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz stelle zwangsläufig auch einen Wahlrechtsverstoß dar. Als erste Beeinträchtigung des Wahlvorschlagsrechts führt das Gericht den vom Landesvorstand angefertigten Stimmzettel an. Da eine Anpassung an die neu aufgestellte Gegenkandidatin nicht stattgefunden habe und dieses auch nicht mit dem Hinweis auf technische Schwierigkeiten entschuldigt werden könne, liege eine Beeinträchtigung des Grundsatzes der Freiheit der Wahl vor.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Das Urteil des HmbVerfG: Detaillierte Darstellung des Sachverhalts, der gerichtlichen Entscheidungsgründe sowie des Sondervotums der Richter Dau und Toboll.
B. Die Resonanz in der Literatur: Zusammenstellung und kritische Einordnung der Stellungnahmen bedeutender Staatsrechtler zur Entscheidung des Hamburger Verfassungsgerichts.
C. Die Resonanz der Rechtsprechung: Analyse der abweichenden Linie des Bundesverfassungsgerichts sowie weiterer landesgerichtlicher Entscheidungen bezüglich der Mandatsrelevanz.
D. Stellungnahme: Eigene kritische Würdigung der Problematik, insbesondere zur Auslegung des Wahlbegriffs, der staatlichen Prüfungspflicht und der Verhältnismäßigkeit der Sanktionen.
Schlüsselwörter
Innerparteiliche Demokratie, Hamburgisches Verfassungsgericht, Wahlprüfung, Kandidatenaufstellung, Mandatsrelevanz, Wahlrechtsgrundsätze, Parteiautonomie, Verhältnismäßigkeit, Wahlfehler, Parteienrecht, Zulassungsverfahren, BVerfG, Wahlvorschlagsrecht, Wahlanfechtung, Demokratiegebot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ungültigkeitserklärung einer Parlamentswahl aufgrund von Mängeln bei der parteiinternen Aufstellung von Kandidaten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die innerparteiliche Demokratie, die Reichweite der staatlichen Aufsicht über Parteiprozesse und die gerichtliche Beurteilung von Wahlfehlern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob ein Verfassungsgericht Parlamentswahlen wegen parteiinterner demokratischer Defizite für ungültig erklären darf und ob dies verhältnismäßig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Urteilen, juristischer Fachliteratur und verfassungsrechtlichen Kommentierungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen, der literarischen Kritik und der abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Neben der innerparteilichen Demokratie sind vor allem Mandatsrelevanz, Wahlprüfung und das Spannungsfeld zwischen Parteiautonomie und staatlicher Kontrolle zentral.
Wie bewertet der Autor die Mandatsrelevanz?
Der Autor kritisiert die Annahme des Hamburgischen Verfassungsgerichts, es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine andere Zusammensetzung der Bürgerschaft erfolgt, als spekulativ und unzureichend begründet.
Warum ist die Unterscheidung zwischen formalen und materiellen Wahlfehlern wichtig?
Sie ist entscheidend für die Frage, ob staatliche Stellen in die parteiinterne Ordnung eingreifen dürfen, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Parteiautonomie zu verletzen.
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- Mihai Vuia (Author), 1998, Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu den Bürgerschaftswahlen vom 2.6.1991, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2690