Kann man in heutiger Zeit Sträflinge resozialisieren? Diesem Thema haben wir uns im Feld der sozialen Beratung angenommen. In der folgenden Ausarbeitung werden wir auf die einzelnen Aspekte der Sozialberatung auf dem Weg der Inhaftierung bis zur Haftentlassung eingehen. Da wir uns an der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden orientiert haben, wird auch das Thema Beratung im Jugendstrafrecht behandelt. Hierbei wird auf das Verhältnis der sozialen Arbeit im Hinblick auf das Strafrecht dargestellt. Desweiteren werden diverse gesetzliche Beratungspflichten und -möglichkeiten für Straffällige vorgestellt.
Dabei durchlaufen wir drei Beratungsphasen eines verurteilten Menschen. Mit dem Moment der Verurteilung bis zur Inhaftierung findet die erste Beratungsphase statt. Diese beinhaltet die individuelle Beurteilung des Angeklagten und kann Auswirkungen auf die gerichtliche Urteilsfindung haben. Inwieweit der mutmaßliche Täter die Tat geplant hat und ob er zu diesem Zeitpunkt für seine Handlungen zurechnungsfähig war, wird eng mit dem Sozialarbeiter eruiert. Dazu kommen soziale Hilfestellungen wie die Jugendgerichthilfe und die Erstellung eines Förderplans bei Verurteilung. Die Jugendgerichtshilfe bleibt für die gesamte Haftdauer mit dem nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter im stetigen Kontakt und betreut diesen. Desweiteren wird die Einzelberatung in mehreren Themengebieten während der Haftzeit von internen Sozialpädagogen angeboten. Gruppensitzungen ergänzen die Einzelberatungen, um persönliche Defizite in gesellschaftlichen Konstellationen auszugleichen.
Spezielle Beratungen werden bei der Entlassung angeboten, um die gesellschaftlichen Normen sowie bürokratische Hürden im Alltag zu meistern. Dadurch werden Resozialisierungschancen erhöht. Dem Haftentlassenen wird angeraten, Optionen der sozialen Beratung, wie z.B. Schuldenberatung, weiterhin in Anspruch zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Strafrecht und Soziale Arbeit
- Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
- Gesetzliche Durchsetzung des Strafrechts
- Der Weg zur Inhaftierung
- Resozialisierungsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt
- Wohngruppenvollzug
- Berufliche und schulische Qualifikationsmöglichkeiten
- Zielsetzung des Sports im Jugendstrafvollzug
- Regelungen der Entlassungsvorbereitung
- Konkrete Hilfe zur Entlassungsvorbereitung
- Beschaffung von Dokumenten
- Wohnungssuche
- Die Agentur für Arbeit
- Arbeitssuche über einen Freien Träger
- Schulden nach der Haftentlassung
- Die SCHUFA
- Die Schuldnerberatung
- Das P-Konto
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit der sozialen Beratung von Häftlingen im Strafvollzug, insbesondere auf dem Weg von der Inhaftierung bis zur Entlassung. Sie konzentriert sich auf die JVA Wiesbaden und beleuchtet die Herausforderungen der Resozialisierung von Strafgefangenen. Besonderes Augenmerk wird auf die Beratung im Jugendstrafrecht gelegt.
- Das Verhältnis zwischen Strafrecht und Sozialer Arbeit
- Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug
- Beratungsphasen von der Inhaftierung bis zur Entlassung
- Hilfestellungen für Häftlinge und Entlassene
- Herausforderungen und Chancen der Resozialisierung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Dieses Kapitel führt in das Thema soziale Beratung von Häftlingen ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit sowie den Fokus auf die JVA Wiesbaden und die Beratung im Jugendstrafrecht dar. Es beschreibt die drei Beratungsphasen: von der Verurteilung bis zur Inhaftierung, während der Haft und bei der Entlassung.
2. Strafrecht und Soziale Arbeit
In diesem Kapitel werden die verschiedenen Aufgaben und Bereiche der Sozialen Arbeit im Kontext des Strafrechts beleuchtet. Es wird die Rolle der Sozialen Arbeit bei der Unterstützung von Klienten in Bezug auf Rechte, Schuld- und Verantwortlichkeitsklärung sowie bei der Umsetzung von Erziehung als Alternative zur Strafe im Jugendstrafrecht erläutert.
3. Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Kapitel 3 stellt die JVA Wiesbaden als eine Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Vollzugs vor. Es beschreibt die verschiedenen Vollzugsabteilungen, die Zugangsphase, die Erstellung von Förderplänen sowie die Möglichkeiten der Berufsbildung und die Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem werden die Besuchsmöglichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen der JVA Wiesbaden dargestellt.
4. Resozialisierungsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt
Kapitel 4 beleuchtet die Resozialisierungsmaßnahmen innerhalb der JVA Wiesbaden. Es geht auf den Wohngruppenvollzug, berufliche und schulische Qualifikationsmöglichkeiten sowie die Rolle des Sports im Jugendstrafvollzug ein.
5. Regelungen der Entlassungsvorbereitung
In Kapitel 5 werden die verschiedenen Aspekte der Entlassungsvorbereitung behandelt. Es beschreibt die Hilfestellungen bei der Wohnungssuche, Arbeitssuche und Schuldenberatung sowie die Rolle der Agentur für Arbeit und freier Träger.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: soziale Beratung, Häftlinge, Strafvollzug, Resozialisierung, JVA Wiesbaden, Jugendstrafrecht, Entlassungsvorbereitung, Schuldenberatung, Agentur für Arbeit, freie Träger, Wohngruppenvollzug, Berufsbildung.
- Arbeit zitieren
- Roberto Campanello (Autor:in), 2013, Soziale Beratung von Häftlingen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269005