Es ist ein merkwürdiger Kontrast: Das Reichskammergericht (RKG) gehörte, 1495 in Frankfurt am Main gegründet, zu den treibenden Kräften der „Verrechtlichung” der frühneuzeitlichen Gesellschaft. Die Richter, obzwar in Strafsachen ohne Zuständigkeit, wachten gewissenhaft über die Einhaltung der formellen Grundsätze der „Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.” (Constitutio Criminalis Carolina, CCC) von 1532. Ihr Wirken legte den Grundstein für die Vereinheitlichung des Rechts im späteren Deutschland. Ihre Aufgabe war keine geringere als die Verwirklichung des Ewigen Landfriedens Kaiser Maximilians I., der den Angehörigen des Reichs den Rechtsweg befahl. Das RKG trat mit dem Landfrieden in die Welt - und gemeinsam traten alle in die Neuzeit.
Mit von der Partie war aber auch die Hexenverfolgung. Sie erreichte ihre Höhepunkte sogar erst, als die neue Zeit schon rund 100 Jahre währte. Eifrige Hexenrichter ließen 100.000 Menschen verbrennen oder zu Tode foltern. Das viel gescholtene, „finstere” Mittelalter war da schon lange vorbei.
Wie standen die Richter des RKG als Vorreiter der Verrechtlichung zu dem vermeintlich archaischen Wesen, das in der Tätigkeit der Hexenjäger zu Tage trat? Welche Hilfe konnten die Verfolgten in den Dörfern und Städten des Alten Reiches von dem neuen Gremium erwarten? Auf diese Fragen, die der skizzierte Kontrast aufwirft, soll folgend eingegangen werden. Vorangestellt ist ein kurzer allgemeiner Abriss von Hexenverfolgung und Hexenprozess.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zum Begriff der „Hexerei”
3. Zuständigkeit geistlicher und weltlicher Gerichte
4. Die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit
5. Der territoriale Hexenprozess
5.1 Aufkommen des Verdachtes und Verhaftung
5.2 Das geheime Hauptverfahren
5.3 Der öffentliche Gerichtstag
6. Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht
6.1 Streitigkeiten über die Hochgerichtsbarkeit
6.2 Zivilrechtliche Appellationen
6.3 Verbalinjurien
6.4 Realinjurien
6.5 Nichtigkeitsprozesse
6.6 Mandatsprozesse
7. Die Haltung des Reichskammergerichts zum Hexenprozess
8. Schluss
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Reichskammergerichts (RKG) während der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen. Dabei wird analysiert, inwieweit das höchste Gericht des Heiligen Römischen Reiches als rechtliche Instanz gegen die Willkür der lokalen Hexenprozesse agieren konnte, obwohl es in Strafsachen prinzipiell nicht zuständig war.
- Die Diskrepanz zwischen der reichsrechtlichen "Verrechtlichung" und der Hysterie der Hexenverfolgung.
- Die methodische Analyse der verschiedenen Prozesstypen am Reichskammergericht.
- Die Bedeutung der Constitutio Criminalis Carolina (CCC) als einheitlicher Maßstab.
- Die juristischen Interventionsmöglichkeiten wie Nichtigkeits- und Mandatsprozesse.
- Die historische Einordnung der Richter als "Anwälte der Verfolgten" versus ihre zeitgenössische Gebundenheit.
Auszug aus dem Buch
5.1. Aufkommen des Verdachtes und Verhaftung
Es waren vor allem Ernteschäden durch anhaltend ungünstiges Wetter sowie unerwartete Todesfälle von Mensch und Vieh, die einen dringenden Hexereiverdacht gegenüber einzelnen begründeten. Besonders gefährdet waren Frauen, die sich durch besondere Schönheit oder Häßlichkeit auszeichneten, rotes Haar oder auffällige Warzen hatten. Gefährlich konnte es sein, etwa unliebsamen Nachbarn gegenüber Verwünschungen auszusprechen - geschah dem Verwunschenen dann tatsächlich ein Unglück, war der Schuldige schnell ausgemacht.
Um ein Verfahren auszulösen, mußte jemand bei Gericht Anzeige erstatten. Vor dem Hintergrund eines einmal aufgekommenen Hexereigerüchtes und der dafür ursächlichen sozialen Konflikte war diese Notwendigkeit jedoch im allgemeinen kein Hindernis. Eine Ausnahme von der Notwendigkeit bilden die „Besagungen”, unter Folter gemachte Denunziationen anderer Personen als Hexen. Diese Befragung war, obzwar verboten, gängige Praxis und mitverantwortlich für die örtlich begrenzte, unvermittelt anschwellende Prozessflut. Anzeigenprämien trugen ebenfalls dazu bei.
War Anzeige erstattet, ließ der Richter den Verdächtigten laden oder gleich verhaften. Das Haus wurde auf Hexenutensilien (Kräuter, Menschenknochen, Zauberbücher) durchsucht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Spannungsfeld zwischen der rechtlichen Modernisierung durch das RKG und der zeitgleichen Eskalation der Hexenverfolgung.
2. Zum Begriff der „Hexerei”: Erläuterung der historischen Entwicklung des Hexereibegriffs, zusammengesetzt aus Schadenszauber, Teufelsbuhlschaft und Teufelspakt.
3. Zuständigkeit geistlicher und weltlicher Gerichte: Diskussion der Kompetenzverteilung und der abnehmenden Rolle kirchlicher Gerichte in der Frühen Neuzeit.
4. Die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit: Überblick über die zeitlichen Phasen der Verfolgung und kritische Hinterfragung der Opferzahlen.
5. Der territoriale Hexenprozess: Detaillierte Darstellung des inquisitionstheoretischen Ablaufs vor Ort, von der ersten Anklage bis zur Urteilsverkündung.
6. Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht: Analyse der sechs Fallgruppen, in denen das RKG indirekt oder direkt in Hexenprozesse involviert war.
7. Die Haltung des Reichskammergerichts zum Hexenprozess: Untersuchung der richterlichen Einstellungen und ihrer strikten Fokussierung auf formale Verfahrensfehler.
8. Schluss: Resümee über die begrenzte, aber für Betroffene bedeutsame Rolle des RKG als rechtliche Instanz gegen Prozesswillkür.
Schlüsselwörter
Reichskammergericht, Hexenprozesse, Frühe Neuzeit, Constitutio Criminalis Carolina, Hexenverfolgung, Inquisitionsprozess, Nichtigkeitsbeschwerde, Mandatsprozess, Rechtsgeschichte, Schadenszauber, Teufelspakt, Verfahrensrecht, Appellation, Besagung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristische Rolle und die Haltung des Reichskammergerichts gegenüber den Hexenverfolgungen im Alten Reich.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Verfahrensordnung, der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit in der Rechtsauffassung sowie die Konfrontation zwischen lokaler Rechtspraxis und kaiserlicher Prozessordnung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob und wie das Reichskammergericht als oberste Instanz gegen die rechtliche Willkür in Hexenprozessen intervenieren konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?
Der Autor stützt sich auf eine Analyse von Prozessakten sowie die Auswertung juristischer Fachliteratur und zeitgenössischer Quellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Prozesstypen vor dem RKG (z.B. Nichtigkeits- und Mandatsprozesse) und die Bedeutung der Carolina als Kontrollinstrument.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind unter anderem Reichskammergericht, Hexenprozesse, Verfahrensrecht und die Constitutio Criminalis Carolina.
Warum war das RKG in Strafsachen eigentlich nicht zuständig?
Nach damaliger Auffassung war die Strafgerichtsbarkeit eine lokale Angelegenheit; ein Instanzenzug wurde als überflüssig angesehen, da das Geständnis als "Königin der Beweise" galt.
Inwiefern konnten die Richter den Opfern effektiv helfen?
Obwohl sie keine materiell-rechtlichen Urteile zur Schuldfrage fällen konnten, stoppten ihre Mandate und Nichtigkeitsklagen oft den Prozess durch die strikte Mahnung zur Einhaltung formeller Verfahrensvorschriften.
- Quote paper
- Hans-Joachim Frölich (Author), 2000, Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26919