Was für ein Leben?! Die Situation von Frauen mit Behinderung in der deutschen Gesellschaft


Diplomarbeit, 2004

91 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Gegenwärtige Situation von Frauen mit Behinderung
2.1. Sozialisation von Mädchen mit Behinderung
2.2. Frauen mit Behinderung und Wohnen
2.2.1. Ein Leben mit Hilfebedarf
2.2.2. Wohnen im Elternhaus
2.2.3. Wohnen in stationären Einrichtungen
2.2.4. Selbständiges Wohnen
2.3. Frauen mit Behinderung und ihre Freizeitsituation
2.3.1. Freunde
2.4. Frauen mit Behinderung und sexuelle Partnerschaft
2.4.1. Partnerin zweiter Wahl
2.4.2. Behinderte Sexualität, ein gesellschaftliches Tabu
2.4.3. (Un-) Möglichkeiten für Frauen mit Behinderung Sexualität zu leben
2.5. „Dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben wollte...“
2.5.1. Sterilisation als Verhütung
2.5.2. § 218
2.6. Exkurs: Sexuelle Gewalt: die zerstörendste Gewalt für Frauen mit Behinderung
2.6.1. Statistische Zahlen
2.6.2. Von helfenden Händen missbraucht
2.6.3. Folgen für die Frau

3. Empirische Umfrage zur Situation von zehn ausgewählten Frauen mit Behinderung im Kreis Heinsberg in NRW im November 2003
3.1. Vergleich mit der Literatur

4. Auf dem Weg zur Selbstbestimmung
4.1. Persönliche Assistenz statt Hilfe
4.1.1. Persönliche Assistenz: Das Arbeitgebermodell
4.1.1.1 Die Hürden der Finanzierung
4.1.2. Weibliche Assistenz
4.2. Mütter mit Behinderung
4.2.1. Massive Barrieren bei der Realisierung des Kinderwunschs
4.2.2. Möglichkeiten der Verbesserung
4.3. Bekämpfung von (sexueller) Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
4.3.1. Konkrete Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen
4.3.1.1. Selbstbewusst behaupten und verteidigen mit WenDo
4.3.1.2. Finanzierung von Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskursen für Frauen mit Behinderung

5. Selbstbestimmung leben durch Peer Counseling
5.1. Ursprung des Peer Counseling
5.2. Peer Counseling und C. R. Rogers
5.3. Die Methode des Peer Counseling
5.4. Die Anwesenheit Dritter in der Beratungssituation
5.5. Frauenspezifisches Peer Counseling durch Weiterbildung
5.5.1. Gegenwärtige Beratungssituation
5.5.2. Weiterbildung zur Peer Counselorin
5.5.3. Gemeinsam sind wir stärker: Parteilichkeit und Identifikation
5.5.3.1. Transfer ins Peer Counseling
5.6. Peer Counseling und die Soziale Arbeit

6. Fazit: „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen!“

7. Literaturverzeichnis

8. Internetseitenverzeichnis

9. Anhang

1. Einleitung

Frauen mit Behinderung stellen in der deutschen Gesellschaft ein wenig beachtetes Problemfeld dar, was sich durch nachstehend erläuterte Gegebenheiten begründen lässt.

Frauen mit Behinderung werden in Fachbüchern, theoretischen Abhandlungen und auch in der Behindertenpädagogik geschlechtsneutral bzw. maskulin betrachtet: „Der Behinderte“.

Schon bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Mädchen finden die geschlechtsspezifische Entwicklung und deren Besonderheiten wenig Beachtung[1].

Frauen mit Behinderung wird ihr Frau-Sein, ihre Sexualität und ihre Weiblichkeit abgesprochen. Die Behinderung steht im Vordergrund und sie werden oft als Neutren angesehen[2], die allenfalls als gute Freundinnen, aber nicht als (potentielle) Partnerinnen anerkannt werden.

Diese Behandlung, die Frauen mit Behinderung von Männern mit und ohne Behinderung und Frauen ohne Behinderung erfahren, stellt für viele der betroffenen Frauen eine prägende und verletzende Erfahrung dar.

Eine Frau mit Behinderung berichtet:

‚ „Studienanfang 1. Semester. Ich hab´ eine Arbeitsgruppe, da ist ein nichtbehinderter Mann drin, der schäkert immer so´n bisschen mit mir rum, und dann lachen wir auch mal zusammen und finden uns ganz nett. Mehr aber auch nicht. Und dann sagt er einfach mal, als wir Arbeitsgruppe haben: mit mir als Behinderter könnte er ja rumschäkern; da würde seine Freundin nicht eifersüchtig werden. Da hätte sie keine

Angst, es könnte was passieren...“ ’[3]

Zudem sind Frauen mit Behinderung in unserer Gesellschaft doppelt

benachteiligt: Als Frau und als Behinderte[4].

Durch ihre Behinderung passen sie nicht in das Schema der Frauenbewegung, die die Belange der Frauen mit Behinderung weitestgehend ausklammert.

Und durch ihr Frau-Sein werden sie in der stark männlich dominierten Behindertendiskussion und -arbeit oft übergangen, da beim Thema Behinderung selten nach Männern und Frauen differenziert wird[5].

Die Belange, Rechte und Bedürfnisse der Frau mit Behinderung kommen aus diesem Grund nur selten zum Tragen.

Wo also finden sie Anschluss? Von wem werden sie unterstützt, beraten und vertreten?

Durch die von Frauen mit Behinderung und Interessengemeinschaften eingeforderten Netzwerke, die sich seit 1992 landesweit und 1998 bundesweit unter dem Namen „Weibernetz e.V. – Bundesnetz von Frauen, Lesben und Mädchen mit Beeinträchtigungen“ organisiert haben, ist ein Forum für die speziellen Belange und Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung geschaffen worden[6].

Dennoch ist es für Frauen mit Behinderung oftmals schwierig, adäquate und frauenspezifische Unterstützung zu erhalten, was bedeutet, dass die, zur Zeit vorhandenen, Hilfestrukturen nicht ausreichen bzw. spezifischer angepasst werden müssen.

Diese Arbeit konzentriert sich auf Aspekte, die sich speziell mit den persönlichen Verhältnissen und dem allgemeinen Lebensstil der Frauen mit Behinderung und den damit verbundenen Schwierigkeiten beschäftigen.

Diese Sichtweise wird im Gegensatz zum Aspekt der beruflichen Rehabilitation, in Verbindung mit der finanziellen Situation, bei der Frauen mit Behinderung ebenfalls hinter den Männern mit Behinderung anstehen, oft mit Nachrangigkeit behandelt und soll hier die entsprechende Berücksichtigung finden.

Aus Gründen der vielfältigen, unterschiedlichen Formen der Behinderungen, von denen Frauen betroffen sind, wird von Frauen mit Behinderung die Rede sein, ohne detailliert auf einzelne Behinderungsformen einzugehen. Zudem gleichen sich, von der Behinderung unabhängig, die Lebenssituationen und die damit zusammenhängenden Probleme der Frauen mit Behinderung.

Die vorliegende Arbeit beginnt mit einer Literaturrecherche über Frauen mit Behinderung und ihre Lebenssituation in Deutschland. Anschließend folgt eine empirische Umfrage zur Lebenssituation von 10 Frauen mit Behinderung.

Hiernach werden drei konkrete Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten beschrieben.

Den Abschluss bildet die Vorstellung einer Beratungsmethode, die speziell auf Frauen mit Behinderung abgestimmt ist.

2. Gegenwärtige Situation von Frauen mit Behinderung

In der deutschen Gesellschaft aber auch in der Behindertenarbeit herrscht nach wie vor eine defizitäre Denkweise über Frauen mit Behinderung, bei

der Fähigkeiten und Talente kaum ins Gewicht fallen[7].

„Natürlich beziehen sich die individuellen Schädigungen von Körperfunktionen und damit verbundene Funktionseinschränkung auf die Person selbst, die erlebten Beeinträchtigungen sind zum Einen von der Beziehung des Betroffenen zu seinem sozialen Umfeld abhängig und zum Anderen von den gesellschaftlichen Werten und Normen, die zu

einer bestimmten Zeit in einer Gesellschaft herrschen.“[8]

Ihre Behinderung wird als Problem angesehen, sie entsprechen somit nicht der Norm, die in der deutschen Gesellschaft vorherrscht.

Diese Sichtweise ist in den zehn Geboten für eine behinderte Frau von Ina Stein, Vizepräsidentin des Sozialverbandes Reichsbund e.V., provokant ausgeführt worden:

I. „Du sollst keine intellektuellen Ansprüche haben, denn nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist.
II. Du sollst keine Forderungen stellen, denn du bist ohnehin eine Last für deine Mitmenschen.
III. Du sollst deine Sehnsucht nach Nähe nicht zeigen, denn du kannst froh sein, dass man dich als Krüppel akzeptiert.
IV. Du sollst Zufriedenheit zeigen, denn es versteht niemand, dass du es nicht bist.
V. Du sollst kein Selbstbewusstsein zeigen, denn du hinderst andere daran, sich als Samariter zu fühlen.
VI. Du sollst dankbar sein, denn das Mitleid deiner Mitmenschen ist echt.
VII. Du sollst zurückhaltend sein, denn du fällst schon genügend auf.
VIII. Du sollst keine Trauer zeigen, denn du hinderst andere daran, sich bei dir auszuweinen.
IX. Du sollst niemanden sexuell begehren, denn dein Körper ist nicht begehrenswert.
X. Du sollst dich geduldig fremden Händen zur Pflege ausliefern,

denn du bist ein Neutrum.“[9]

Nicht die Behinderung selber stellt für die betroffenen Frauen das größte Problem dar, sondern der Umgang der Nichtbehinderten mit ihnen, in Verbindung mit den gesellschaftlichen Anforderungen und Normen, durch die sie behindert werden[10].

Bevor die Bereiche, die für Frauen mit Behinderung behindernde Schwierigkeiten bergen, näher erläutert werden, wird zuvor auf die Sozialisation von Mädchen mit Behinderung eingegangen. In dieser Lebensphase wird, durch die vorhandene Spezifikation, der Grundstein für viele der Probleme im Erwachsenenalter gelegt.

2.1. Sozialisation von Mädchen mit Behinderung

Im Gegensatz zu nichtbehinderten Mädchen, haben Mädchen mit Behinderung in ihren Müttern, Tanten und anderen weiblichen Bezugs-personen keine Identifikationsfiguren[11].

Sie sind aufgrund ihrer Behinderung anders bzw. einzigartig und haben dadurch keine Orientierung, wie sie ihre behinderte Weiblichkeit leben können.

Zudem verläuft ihre Erziehung anders als die der Mädchen ohne Behinderung:

Stärker noch als bei nichtbehinderten Mädchen werden Mädchen mit Behinderung dazu erzogen, „...weibliche Tugenden wie Fleiß, freundliches Verhalten, Zurückhaltung...“[12], Anpassung und hausfrauliche Fähigkeiten in Perfektion zu beherrschen, damit sich ein Mann findet, der sie trotz ihrer „Defizite“ heiratet.

Andererseits gibt es viele Eltern, die ihre behinderten Töchter dazu erziehen, schulisch und beruflich viel zu leisten, damit später ihre Versorgung sichergestellt ist. Sie trauen ihren Töchtern nicht zu, dass sie einen Mann finden, heiraten und eine Familie gründen, und somit versorgt sind.

‚Eine Frau berichtet über ihre Erziehung: „...Bei meiner Schwester hieß es: ’Du brauchst nicht, du heiratest eh.’ Bei mir: ’Schau zu, dass du einen

guten Beruf kriegst. Du heiratest eh nicht.’ “ ’[13]

So oder so werden sie von den Eltern in ein Verhaltensmuster gezwängt, innerhalb dem es ihnen nicht möglich ist, ihren Eigensinn, ihr Ich entwickeln und ausleben zu können.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Tatsache, dass Mädchen mit Behinderung asexuell erzogen werden. Ihnen wird ihre Sexualität abgesprochen und untergraben, dass sie diese ausleben. Sie werden als Neutren betrachtet und erzogen, ohne sexuelle Aufklärung und Wissen über den eigenen Körper[14].

Dennoch wird von ihnen erwartet, sich an das gesellschaftlich erwünschte Rollenbild anzupassen, das sie später als erwachsene Frau erfüllen sollen.

Weiterhin erfahren die Mädchen schon im Kindesalter, dass sie, durch ihre Behinderung, nicht dem vorherrschenden und erwünschten ‚Mädchenideal’ entsprechen. Sie sind nicht süß, niedlich, hübsch und unauffällig.

Als Mädchen erfahren sie folglich, dass sie nicht gut genug sind, so, wie sie sind. Ihre Behinderung wird als Defizit und Störfaktor betrachtet.

Eine Frau berichtet:

‚ „Sie nähten mir besondere Kleider, und wenn sie mir diese anzogen, dann war ich eben trotz allem nie das nette Püppchen, denn der Unterschied blieb: ich hatte immer noch keine Arme und die Beinprothesen waren auch mit den schönsten Kleidern nie ganz zu ver-

heimlichen.“ ’[15]

Dies verdeutlicht, dass von Seiten der primären Sozialisationsinstanz alles versucht wird, Mädchen mit Behinderung in die Form des benannten ‚Mädchenideals’ zu pressen, so „...dass die zwanghafte Gleichmacherei behinderter Mädchen teilweise die Grenzen zur Gewalt überschreitet.“[16]

Das Anders-Sein durch eine Behinderung lässt sich jedoch nicht beseitigen.

- Nicht, wenn Ärzte versuchen, die Behinderung mit allen Mitteln weg zu operieren.
- Nicht, wenn Therapeuten versuchen, die Behinderung weg zu therapieren.
- Nicht, wenn mit Krankengymnastik Defizite ausgeglichen werden sollen.
- Nicht, wenn mit Hilfe von Kleidung, Prothesen und anderen Hilfsmitteln die Behinderung kaschiert werden soll[17].

Natürlich ist es in vielen Fällen unablässig und gerechtfertigt, therapeutische und ärztliche Hilfe, Krankengymnastik und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Gebot dafür muss jedoch sein, dass es dem Mädchen mit Behinderung Nutzen bringt und keine Qual.

Aber in vielen Fällen werden diese Maßnahmen in der Kindheit angewandt, mit dem Ziel, die Behinderung, also das Defizit, zu beseitigen, so dass die Mädchen später als erwachsene Frau ein „normales“ bzw. ein nicht-auffallend-behindertes Leben führen kann.

Das Korrigieren der Behinderung besagt für die Mädchen (im Erwachsenen-alter für die Frauen) mit Behinderung, denen eine solche Maßnahme zuteil wird, sie sind nicht gut genug, sie sind nicht „normal“ genug. Das einzige was in diesen Fällen wegoperiert, wegtherapiert, ausgeglichen und kaschiert wird, um die „Normalität“ der Frau zu erzielen, ist die Identität der Frau mit Behinderung[18].

Durch den Versuch, die Behinderung von Mädchen im Kindes- oder Jugendalter durch benannte Möglichkeiten zu beseitigen, wird die weibliche Identitätsfindung und deren Stabilisierung ver-/behindert.

„Die eigene Einstellung zur Behinderung und die Bedeutung für das Selbstkonzept richten sich in diesem Alter nach den Einstellungen, die

Eltern und die soziale Umwelt vermitteln.“[19]

So lernen sie, sich selbst und ihren Körper als defizitär zu betrachten und streben danach, ihre „Defizite“ zu verbergen, und verbergen somit ihr eigenes Ich. Sie streben danach, „normal“ auszusehen, und wollen sich so den nichtbehinderten Mitmenschen anpassen.

Diese dargestellte Form der Sozialisation hat große Auswirkungen auf die nun folgend erörterten Bereiche der Lebenssituationen von Frauen mit Behinderung.

2.2. Frauen mit Behinderung und Wohnen

Ein weiterer wichtiger Bereich in der Lebenssituation von Frauen mit Behinderung ist ihre Wohnsituation, die sich in ihren Facetten sehr vielfältig darstellt[20].

„Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis und Ausdruck persönlicher Lebensqualität. (...) Da die Wohnung als Lebensmittelpunkt und Ausgangsbasis für die private und alltägliche Lebensgestaltung eine zentrale Rolle spielt, bestimmt die individuelle Wohnsituation über Chancen und konkrete Handlungsspielräume einer selbstbestimmten Lebensführung. Dies gilt uneingeschränkt für behinderte Menschen. Die Qualität des Wohnens und die damit verbundenen Lebensmöglichkeiten

in der Wohnumwelt haben für sie eine eminent wichtige Bedeutung.“[21]

Nach wie vor existiert ein dominantes Versorgungsdenken, das die freie Entscheidung von Frauen mit Behinderung hinsichtlich ihrer Wohnform stark einschränkt. Ausgerichtet auf Unterbringung und Betreuung kommen somit für den Wohn- und Lebensort tendenziell die Familie oder stationäre Einrichtungen in Betracht[22].

Für ihr Leben heißt dies, dass sie immer auf Unterstützung, Betreuung und Pflege von anderen angewiesen sind.

2.2.1. Ein Leben mit Hilfebedarf

Frauen mit Behinderung bedürfen unterschiedlichster Arten der Hilfe, die dem jeweiligen Bedarf angepasst werden sollen.

Der Hilfebedarf der Frauen muss je nach Art und Schwere der Behinderung auf die jeweilige Frau abgestimmt werden.

Vor allem sind, je nach Wohnform,

- Hilfen im Haushalt (Reinigung, Einkäufe)
- Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und in der Ausbildung,
- Begleitung bei Freizeitaktivitäten,
- Körperpflege (waschen, duschen, baden, kämmen, etc.)
- Hilfe beim Toilettengang[23],
- Medikamente richten und einnehmen,
- Regelung der finanziellen Angelegenheiten,
- Hilfe beim An- und Auskleiden und
- Hilfe beim Mahlzeiten bereiten und beim Verzehr[24]

erforderlich.

Die gesetzliche Grundlage für ein Anrecht auf Unterstützung und Hilfe ergibt sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz, das im Sozialgesetzbuch XI verankert ist. Seit April 1995 gilt es bei häuslicher Pflege, die durch ambulante oder private Leistungen abgedeckt werden kann, und seit Juli 1996 bei stationärer Pflege in Einrichtungen. Durch die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz wird weiterer Finanzbedarf abgedeckt[25].

Da der Pflegebedarf individuell sehr unterschiedlich ist, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten den Bedarf abzudecken.

Gängig ist die Möglichkeit, dass die Frauen mit Behinderung zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, was eine gute Lösung sein kann, da die Pflege individuell auf die Frau abgestimmt werden kann. Das Leben in einem Pflegeheim und die Pflege, die ihnen dort zuteil werden kann, richtet sich vor allem an schwerstbehinderte Frauen, die mit 79 % aller dortigen Bewohner den größten Teil ausmachen[26].

2.2.2. Wohnen im Elternhaus

„Trotz bestehender institutioneller Wohnangebote darf nicht übersehen werden, dass nach wie vor ein Großteil behinderter Menschen in der

Familie lebt.“[27]

Dies geht mit zwei wesentlichen Problemen einher.

Zum Einen können die Eltern nicht die Wohn- und Lebensbedürfnisse der Frauen mit Behinderung befriedigen. Dies wird im Speziellen auf Defizite im Wohnbereich, fehlende soziale Kontakte, mangelnde technische Hilfsmittel, ungenügende Urlaubs- und Freizeitgestaltung und gesundheitliche Schädigung durch die zu große Belastung der Hauptpflegeperson zurückgeführt[28].

Oftmals kommt hinzu, dass Eltern keine Pflege von ambulanten Diensten in Anspruch nehmen wollen, was häufig durch ihre Scham über die Behinderung zu begründen ist.

Zum Anderen bereiten Eltern ihre Tochter im Rahmen der Sozialisation, wodurch sie ihre Selbständigkeit hemmen, unzureichend auf ein späteres Leben in einer anderen Wohnform vor. Dies hat des öfteren zur Folge, dass die Frau mit Behinderung bei Tod oder Krankheit ihrer Eltern oder der Hauptpflegeperson unvorbereitet umziehen muss, schlimmstenfalls als Notfall ins Seniorenheim[29].

2.2.3. Wohnen in stationären Einrichtungen

Die große Anzahl stationärer Einrichtungen, in denen Frauen mit Behinderung untergebracht sind, weisen eine Vielfältigkeit auf, die im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig diskutiert werden kann.

Aus diesem Grund werden drei der gängigsten Angebote (Pflegeheime, Wohnheime und Wohngruppen) erörtert, die sich sehr in ihrer Orientierung auf Versorgung unterscheiden.

Pflegeheime haben ein stark reduziertes Dienstleistungsangebot, das vor allem auf medizinische und therapeutische Maßnahmen spezialisiert ist und häufig mit einem Seniorenheim kombiniert ist.

Die Pflegebedürftigkeit der Frauen steht im Vordergrund, weswegen vor allem schwerstbehinderte Frauen in diesen Heimen untergebracht werden, die eine 24-Stunden-Betreuung benötigen. Aber auch körperbehinderte Frauen, die weitaus selbständiger leben könnten, wohnen in diesen Pflegeheimen, in denen es oft keine spezifische Förderung oder sozialpädagogische Betreuung gibt[30].

Die Standorte der Pflegeheime liegen meist im Randgebiet von Städten, wodurch die Bewohnerinnen von den gesellschaftlichen Verhältnissen isoliert leben und Integration verhindert wird[31].

Wohnheime variieren je nach Träger stark in ihrer Größe, von ca. 25 bis ca. 300 Plätzen. Die Kriterien, die von den Bewohnerinnen in den meisten Fällen erfüllt werden müssen, richten sich dabei an ihre Eigenständigkeit.

- Sie dürfen nicht ständig Hilfe bei der Eigenversorgung benötigen.
- Sie sollen erwerbsfähig sein oder in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten.
- Sie sollen einer ständigen medizinisch-therapeutischen Versorgung nicht bedürfen[32].

Die Wohnheime verfügen meist über Doppelzimmer, die die Bewohnerinnen als Wohn- und Schlafraum in Anspruch nehmen können bzw. müssen.

Sie sind „... von ihrer Organisation und Konzeption her darauf angewiesen, dass entsprechende andere Einrichtungen die Lebensbereiche Arbeit und Freizeit anbieten.“[33]

In Wohngruppen leben meist zwischen 3 und 8 Menschen mit Behinderung zusammen.

Die Vorteile einer Wohngruppe werden darin gesehen, dass

- „ihre Errichtung in einer normalen Mietwohnung möglich ist,
- die behinderten Bewohner die Möglichkeit zu nachbarschaftlichen Kontakten erhalten,
- Aktivitäten des Alltags wie Einkaufen, Arztbesuche, Spaziergänge usw. in einer normalen Wohnumwelt stattfinden,
- der Erlebnis- und Erfahrungskontext Behinderter sich dem Nichtbehin-

derter angleicht.“[34]

Als Vorteile dieser Wohnform werden im Besonderen angeführt, dass der Bewohner einen überschaubaren Lebensraum erfährt, die Fremdbestimmung durch Organisation und Verwaltung auf ein Minimum reduziert ist und die engen sozialen Kontakte in der Gruppe ein Klima sozialer Anerkennung und Geborgenheit schaffen[35].

2.2.4. Selbständiges Wohnen

Die Möglichkeit als Einzelperson in einer Wohnung zu leben und somit die bestmöglichste Integration im gesellschaftlichen Umfeld erfahren zu können, ist bislang nicht vielen Frauen mit Behinderung gegeben.

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass das Netz der erforderlichen ambulanten Dienste vielerorts nicht genügend ausgebaut ist. Ohne ein funktionierendes soziales Netzwerk und eigene finanzielle Anstrengung würden der Betroffenen in Ausnahmesituationen die erforderlichen Hilfen nicht zur Verfügung stehen.

Um einer Vereinsamung vorzubeugen ist es bei dieser Wohnform unabdinglich, dass den Frauen die Leistungen für die Maßnahmen bzgl. Freizeitkontakten, die im BSHG festgeschrieben sind, gezahlt werden[36].

Bei dieser Wohnform gibt es für die Frauen mit Behinderung die Möglichkeit, die Wohnung selbst anzumieten oder, wie bei den befragten Frauen unter Punkt 3., in eine Wohnung zu ziehen, die von einer Einrichtung angemietet und an sie untervermietet wird.

Die unterschiedlichen Wohnformen bedingen maßgebend, aufgrund ihrer verschiedenartigen Integration, die Freizeitsituation der Frauen mit Behinderung, die im Folgenden erläutert wird.

2.3. Frauen mit Behinderung und ihre Freizeitsituation

Durch den Freiraum an individuellen Entfaltungsmöglichkeiten und Aktivitäten hat die Freizeit eine sehr große Bedeutung und Attraktivität in unserer Gesellschaft erlangt. Wie kein anderer Lebensbereich bietet sie grundsätzlich Spielräume für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung.

Für Frauen mit Behinderung wird sie von Einschränkungen und Erschwer-nissen begleitet, die durch die gesellschaftliche und strukturelle Situation begründet werden können.

Dies sind u.a. Defizite im Bereich der Mobilität, geringe Zugangschancen zu öffentlichen Gebäuden und eine geringe Palette an Freizeitangeboten, die für Frauen mit Behinderung geeignet und attraktiv sind[37].

Frauen und auch Mädchen mit Behinderung sind immer von familiären bzw. institutionellen Freizeitmöglichkeiten abhängig. Durch ihre Behinderung sind sie meist zu eingeschränkt für spontane, eigenständige und unstrukturierte Freizeitgestaltung[38].

Die Rahmenbedingungen allgemeiner Freizeiteinrichtungen und –angebote, sind

„...bisher nicht auf behinderte Menschen eingestellt und zugeschnitten. Die Zugänglichkeit und Ausstattung allgemeiner Freizeiteinrichtungen sowie die konzeptionelle und personelle Ausgestaltung allgemeiner Freizeitangebote berücksichtigen meistens nicht die Interessen und speziellen Erfordernisse behinderter Menschen. Die gleichberechtigte

Teilhabe wird erschwert und verhindert.“[39]

Hier bedarf es spezieller Freizeitangebote für Frauen mit Behinderung, die ihren Bedürfnissen gerecht werden können, aber zumeist gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ausklammern und Integration verhindern.

Während ihres Heranwachsens finden Mädchen mit Behinderung im Rahmen dieser Freizeitangebote jedoch die Möglichkeit, Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Gerade in der Zeit der Pubertät sind diese freundschaftlichen Kontakte zu Gleichaltrigen von größter Bedeutung, da sie ihnen wichtige Orientierungsmöglichkeiten bieten[40].

Die schulische Situation erschwert das Aufrechterhalten von freundschaft-lichen Kontakten, da diese durch das weite Einzugsgebiet und den Ganztagsbetrieb nur wenig gepflegt werden können.

Unter günstigen Umständen sind die Frauen in der Lage, diese dort gewonnenen Freundschaften bis ins Erwachsenenalter zu halten.

2.3.1. Freunde

„Freundschaften und das soziale Umfeld allgemein sind wichtig als emotionale oder instrumentelle Unterstützung. Sie sind bei gemeinsamen Unternehmungen häufig ein Garant für Mobilität und eröffnen einen

Zugang zu neuen Erfahrungen.“[41]

Andererseits können Freundschaften daran zerbrechen, wenn die nichtbehinderte Frau sich bewusst wird, mit welchen Einschränkungen oder Belastungen die Behinderung ihrer Freundin einhergeht, vor allem, wenn die Freundschaft schon bestand, als die Behinderung eintrat.

U.a. veranlasst dieses viele Frauen mit Behinderung dazu, sich aus Angst vor zu hohen Ansprüchen und Erwartungen, denen sie nicht genügen können, nicht auf enge freundschaftliche Kontakte einzulassen.

Zudem wächst mit einer Behinderung die Angst vor Ablehnung, was es den Frauen erschwert, neue Kontakte und Freundschaften zu knüpfen.

Aus diesen Gründen führen viele Frauen mit Behinderung ein sehr zurückgezogenes Leben, mit einigen lockeren Kontakten zu Nachbarn oder anderen Bekannten, wenig gesellschaftlicher Anbindung und eingeschränkter Mobilität.

Wichtig für ihre emotionale Unterstützung benennen Frauen mit Behinderung neben ihren Freunden und ihrer Familie auch ihre Hausärzte, ihre Psychologen, die Gemeinde und andere Fachkräfte, wie z.B. Lehrer[42].

Neben den Freunden sind auch Partnerschaften für Frauen mit Behinderung, genau wie für jede Frau ohne Behinderung von großer Bedeutung und erstrebenswert.

2.4. Frauen mit Behinderung und sexuelle Partnerschaft

„Intimität wollen und brauchen wir alle. Das Thema „behinderte Liebe“ bedeutet für viele behinderte Frauen „verhinderte Liebe“.“[43]

Trotz ihrer Sozialisation, die für Frauen mit Behinderung Weiblichkeit und Sexualität ausklammert, ist es für sie ebenso ein Grundbedürfnis, eine sexuelle Partnerschaft zu führen, wie für nichtbehinderte Frauen.

„Liebe und Sexualität sind Grundbedürfnisse aller Menschen.“[44]

Aufgrund des historischen und gesellschaftlichen Hintergrunds jedoch ist eine Beziehung zwischen einer behinderten Frau und einem (nicht)-behinderten Mann nicht wünschenswert.

Nach wie vor herrscht die Meinung und Sorge darüber, dass Frauen und Männer mit Behinderung, die in einer sexuellen Partnerschaft leben, behinderte Kinder zeugen könnten. Zu Zeiten des Nationalsozialismus sind sie aus Gründen einer positiven Eugenik zu Hunderttausenden ermordet oder zwangssterilisiert worden[45], und auch heute noch findet sich diese Meinung in der Eugenikdiskussion wieder.

Umgesetzt wird diese Meinung heute nicht mehr durch brutale Gewalt, sondern durch individuelle Vorsorgeentscheidungen, wie der pränatalen Diagnostik, die immer mehr zu einer alltäglichen, gesellschaftlich legitimierten Praxis wird[46].

Des weiteren wird von Frauen mit Behinderung die Einhaltung des klassischen Rollenklischees erwartet, ihren Mann und die potentiellen Kinder zu versorgen. Da sie diese Erwartung oft nur mit assistenzieller Hilfe erfüllen können, wird ihnen der Lebensweg abgesprochen, eine Familie zu gründen[47].

Frauen mit Behinderung werden von außen nicht als gleichberechtigt und potentielle Lebenspartnerin akzeptiert[48].

Aber auch viele Frauen mit Behinderung, schmälern ihren eigenen Wert als Partnerin dadurch, dass der Druck „...ihre Weiblichkeit zu beweisen, behinderte Frauen dazu bringt, Beziehungen einzugehen, in denen sie ausgebeutet und missbraucht werden.“[49]

2.4.1. Partnerin zweiter Wahl

Gesellschaftlich gesehen besteht ein großer Unterschied, ob eine behinderte Frau mit einem nichtbehinderten Mann oder eine nichtbehinderte Frau mit einem behinderten Mann eine Beziehung eingeht.

In unserer nach wie vor sehr stark männlich dominierten Welt, gelten sehr stark männlich dominierte Normen in bezug auf das Rollenbild der Frau[50].

Geht ein nichtbehinderter Mann mit einer Frau mit Behinderung eine sexuelle Partnerschaft ein, „...wird von dem Mann angenommen, er kriege wohl keine „Bessere“, und von der Frau, dass sie froh sein könnte, überhaupt einen „abgekriegt“ zu haben.“[51]

Die Frau mit Behinderung wird als Last und Bürde für den Mann ohne Behinderung gesehen. Die Beziehung dieses Paares wird dadurch abgewertet und nicht ernst genommen.

Im umgekehrten Fall, wenn also die Frau nichtbehindert ist und der Mann eine Behinderung hat, ist es gesellschaftlich akzeptiert, dass die Frau, als „natürliche Versorgerin“, die Pflege und Fürsorge für den Mann übernimmt. Sie erhält für ihre aufopfernde Haltung gesellschaftliche Anerkennung, da die soziale Tat im Vordergrund steht[52].

Zudem gelten die oben benannten Normen, u.a. in bezug auf das vorherrschende Schönheitsideal, auch für Frauen mit Behinderung, denen jedoch kaum eine nichtbehinderte Frau gerecht werden kann[53]. Dieses Schönheitsideal prägt in unserer Gesellschaft die Auswahl eines Partners entscheidend mit.

Für Frauen mit einer sicht-, hör- oder fühlbaren Behinderung wird es zur Unmöglichkeit, dem erwarteten Bild gerecht zu werden, was für Frauen mit einer Körperbehinderung ebenso zutrifft wie für eine mongoloide Frau, deren Gesicht die Behinderung zeigt.

Frauen ohne Behinderung können sich hingegen der Illusion hingeben, es mit viel Anstrengung, Schminke und kosmetischen Operationen zu schaffen, dem erwünschten Schönheitsideal zu entsprechen[54].

„Frauen müssen schön sein.“[55]

Frauen mit Behinderung, die auf Prothesen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, die sprachbehindert oder durch eine Sehbehinderung eingeschränkt sind, haben erlebt, dass in ihrer Kindheit alles versucht wurde, sie dem Schönheitsideal anzupassen, damit sie dadurch nicht auffallen (siehe Punkt 2.1.).

Es gibt viele Männer mit Behinderung, die eine sexuelle Partnerschaft zu einer Frau mit Behinderung ablehnen, da diese nicht dem geforderten Schönheitsideal entspricht. „Diese behinderten Männer wünschen sich nur nichtbehinderte Frauen zur Partnerin, sie wollen sich als behinderte Männer sozial aufwerten.“[56] Dies ist, gesellschaftlich gesehen, mit einer Frau mit Behinderung nicht möglich.

Somit spielt das Schönheitsideal eine wichtige Rolle dabei, dass Frauen mit Behinderung Partnerinnen zweiter Wahl sind.

Die Schönheit der Männer mit Behinderung ist in diesem Fall nicht so bedeutend. Ihre gesellschaftliche Anerkennung können sie sich über eine betont männliche Lebensführung holen, wodurch die Behinderung in den Hintergrund tritt[57].

Eine Möglichkeit, die für Frauen mit Behinderung aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung nicht in Betracht kommt, da ihnen ihre Weiblichkeit und ihre sexuellen Reize abgesprochen werden.

2.4.2. Behinderte Sexualität, ein gesellschaftliches Tabu

Obwohl Frauen mit Behinderung durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass aus Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG vom Bundesver-fassungsgericht zusammengesetzt wurde, ein Recht auf Intimsphäre und sexuelle Selbstbestimmung haben[58], ergeben sich durch verschiedene Faktoren Schwierigkeiten, ihre Sexualität auszuleben, die im Folgenden erläutert werden.

Das Thema Behinderung und das Thema Sexualität sind nach wie vor Tabuthemen in unserer Gesellschaft, die, wenn sie gemeinsam auftreten Angst und Unsicherheit bei Eltern, Pflegern und anderen Helfern auslösen, die sich durch die vorhergehenden Erläuterungen erklären. Dadurch sind sie geneigt, Sexualität bei Behinderten für unwichtig zu halten oder ganz auszuschließen[59].

Weil viele Frauen geschlechtsneutral erzogen wurden, glauben sie selbst daran, dass sexuelle Beziehungen oder gar eine Ehe für sie nicht in Frage kommen.

Durch diesen Mangel an sexueller Aufklärung und die, die Weiblichkeit unterdrückende Sozialisation der Eltern, haben viele Frauen mit Behinderung nicht die Möglichkeit, eine eigene Sexualität zu entwickeln und werden nicht darauf vorbereitet, partnerschaftliche Beziehungen[60] einzugehen[61].

Dies macht sie, zu der damit entstandenen Problematik Sexualität zu leben, durch ihre Hilflosigkeit und Unwissenheit besonders anfällig für sexuelle Gewalt, die im Exkurs unter Punkt 2.4.4. ausführlich diskutiert wird.

[...]


[1] Vergleiche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Live. Leben und Interessen vertreten – Frauen mit Behinderung. Berlin. 2000. Seite 48.

[2] Vergleiche Barwig, Gerlinde. Busch, Christiane: „Unbeschreiblich weiblich!?“. Frauen unterwegs zu einem selbstbewussten Leben mit Behinderung. München. 1993. Seite 36.

[3] Barwig. 1993. Seite 36.

[4] Vergleiche Schäfer, Renate; Holstein, Beate (Aufsatz): Eine Initiative behinderter Frauen. Das Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW. In: Netzwerkbüro – organisierte und nicht organisierte Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein – Westfalen: Nicht ohne uns. Zur Lebenssituation, Interessenvertretung und Selbsthilfe von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW. Münster. o. Jahr. Seite 16.

[5] Vergleiche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Einmischen Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen. Berlin. 2003a. Seite 14.

[6] Vergleiche BmFSFJ. 2003a. Seiten 19, 20.

[7] Vergleiche bifos e.V.: Mit Stock, Tick und Prothese. Das Grundlagenbuch zur Beratung b

behinderter Frauen. Kassel. 2001. Seite 57.

[8] www.selbsthilfe-online.de/sonstiges. 27.01.2004. Seite 1.

[9] Stein, Ina (Auszüge aus dem Vortrag „Behinderte Frauen – doppelt diskriminiert!?“): „Die Freiheit sich selbst zu lieben – mit Buckel und mit Bauch“. In: Netzwerkbüro. o. Jahr. Seite 74.

[10] Vergleiche bifos e.V. 2001. Seite 211.

[11] Vergleiche bifos e.V. 2001. Seite 57.

[12] Barwig. 1993. Seite 14

[13] Barwig. 1993. Seite 59.

[14] Vergleiche www.dpitalie.org/donne/kit2vd.htm. 12.01.04. Seite 3.

[15] Ewinkel, Carola. Hermes, Gisela. u.a.: Geschlecht behindert Besonderes Merkmal Frau. Ein Buch von behinderten Frauen. München. 3. Auflage. 1985. Seite 45.

[16] Ewinkel. 1985. Seite 52.

[17] Vergleiche Barwig. 1993. Seite 14.

[18] Vergleiche Barwig. 1993. Seite 14.

[19] bifos e.V. 2001. Seite 58.

[20] Für die kommenden Ausführungen stand keine frauenspezifische Literatur zur Verfügung, weswegen die Situation von Menschen mit Behinderung beschrieben wird.

[21] Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftliches Gutachten zur Lebenssituation von behinderten Menschen und zur Behindertenpolitik in NRW. 1993. Seite 22.

[22] Vergleiche Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 22.

[23] Vergleiche Combrink, Barbara (Aufsatz 2): Persönliche Hilfen bei der Alltagsbewältigung und Pflege. „Persönliche Assistenz“, der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. In: Netzwerkbüro. o. Jahr. Seite 65.

[24] Vergleiche BmFSFJ. 2000. Seite 98.

[25] Vergleiche BmFSFJ. 2003a. Seite 116.

[26] Vergleiche BmFSFJ. 2003a. Seite 114.

[27] Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 156.

[28] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 81, 82.

[29] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 83.

[30] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Wohnen Behinderter. Literaturstudie. Bonn. 1990. Seite 65.

[31] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 18.

[32] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 18.

[33] Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 69.

[34] Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 70.

[35] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 71.

[36] Vergleiche Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. 1990. Seite 78.

[37] Vergleiche Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 204.

[38] Vergleiche Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 222.

[39] Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 223.

[40] Vergleiche Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 1993. Seite 224.

[41] BmFSFJ. 2000. Seite 238.

[42] Vergleiche BmFSFJ. 2000. Seite 239.

[43] bifos e.V. 2001. Seite 86

[44] bifos e.V. 2001. Seite 86.

[45] Vergleiche BmFSfJ. 2003a. Seite 84.

[46] Vergleiche BmFSFJ. 2003a. Seite 147.

[47] Vergleiche BmFSFJ. 2000. Seite 280.

[48] Vergleiche Ewinkel. 1985. Seite 64

[49] bifos e.V. 2001. Seite 88.

[50] Vergleiche Hammer, Veronika. Lutz, Ronald: Weibliche Lebenslagen und soziale Benachteiligung. Frankfurt am Main. 2002. Seite 240.

[51] Ewinkel. 1985. Seite 64.

[52] Vergleiche bifos e.V. 2001. Seite 88.

[53] Vergleiche Barwig. 1993. Seite 37.

[54] Vergleiche Barwig. 1993. Seite 37.

[55] Barwig. 1993. Seite 34.

[56] bifos e.V. 2001. Seite 88.

[57] Vergleiche Barwig. 1993. Seite 35.

[58] Vergleiche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neue Chancen der Gleichstellung durch das SGB IX. „Besondere Bedürfnisse“ behinderter Frauen im Sinne des § 1 S. 2 SGB IX. Berlin 2003c. Seite13.

[59] Vergleiche www2.uibk.ac.at/bidok/library/sexualitaet/schwerdt-lieben.html. 14.01.2004. Seite 1.

[60] Auch bei Frauen mit Behinderung geht Sexualität nicht immer mit einer Partnerschaft einher. Sie wird von ihnen jedoch genau so, wie von nichtbehinderten Frauen, angestrebt.

[61] Vergleiche Riegel, Uta: Sexualität bei geistigbehinderten Erwachsenen. Bonn – Bad Godesberg. 1984. Seite 45.

Ende der Leseprobe aus 91 Seiten

Details

Titel
Was für ein Leben?! Die Situation von Frauen mit Behinderung in der deutschen Gesellschaft
Hochschule
Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
91
Katalognummer
V26927
ISBN (eBook)
9783638291163
Dateigröße
709 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leben, Situation, Frauen, Behinderung, Gesellschaft
Arbeit zitieren
Ulrike Fell (Autor:in), 2004, Was für ein Leben?! Die Situation von Frauen mit Behinderung in der deutschen Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26927

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