Frauen, Menschenrechte und soziale Verantwortung in der globalen Bekleidungsindustrie


Seminararbeit, 2004

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

II Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2. Frauenrechte, Nachhaltigkeit und transnationale Konzerne
2.1. Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit
2.2. Frauenrechte
2.3. Frauenrechte und Transnationale Konzerne

3. Die Globale Bekleidungsindustrie
3.1. Strukturmerkmale der globalen Bekleidungsindustrie
3.1.1. Produktion in Niedriglohnländern
3.1.2. Textile Kette und Informalisierung
3.1.3. Preise und Löhne
3.2. Arbeitsbedingungen und Menschenrechtsverletzungen
3.3. Frauen in der Globalen Bekleidungsindustrie
3.4. Soziale Verantwortung
3.4.1. Soziale Verantwortung der Staaten und multinationalen Organisatio nen
3.4.2. Soziale Verantwortung der Zivilgesellschaft
3.4.3. Soziale Verantwortung der TNK und Verhaltenskodizes

4. Fallstudie H&M
4.1. Textile Kette und Informalisierung
4.2. Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
4.3. Verhaltenskodex und Monitoring
4.4. Institutionalsierung der Verantwortung
4.5. Kritische Würdigung

5. Schlussbetrachtung

III Literaturliste

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

In der Liang Shi Factory in Dongguan City, Guangdong, China, sind 60 bis 70 Arbeitsstunden pro Woche die Regel. Hier arbeiten ungefähr 800 Beschäftigte, hauptsächlich Frauen zwischen 18 und 23 Jahren, die aus den ländlichen Regionen Chinas kommen. LagerarbeiterInnen erhalten 12 USCents pro Stunde für einen 10-Stundentag. Davon müssen sie etwa US$ 5,31 pro Woche für ihre Ernährung ausgeben, das heißt, den ArbeiterInnen bleiben lediglich US$ 3,44 nach einer geleisteten 70-Stundenwoche. Sozialleistungen, wie eine Kranken- oder Rentenversicherung gibt es nicht. Die ArbeiterInnen sind in 5-Bett-Zimmern untergebracht, wobei sich je zwei von ihnen ein Bett teilen. Die Zimmer sind in einem miserablen Zustand und erfüllen weder hygienische noch technische Minimalanforderungen, wie geschlossene Fenster oder saubere Kochstellen.[1]

Ähnliche Beschreibungen über die Produktionsbedingungen in den Ländern des Südens und Ostens gibt es zahlreiche. Dort werden die Produkte hergestellt, die in der westlichen Welt zu immer günstigeren Preisen konsumiert und angeboten werden. In einer globalisierten Welt, in der ein freier und schrankenloser Handel propagiert wird und in der TNK immer mehr Macht bekommen, werden arbeitsintensive Produktionsschritte in Niedriglohnländer wie Vietnam, Madagaskar oder Bulgarien verlegt.

Zu diesen arbeitsintensiven Industrien gehört die Bekleidungsindustrie. Hauptsächlich sind es Frauen, die in den Nähfabriken dieser Welt für wenig Geld und oft­mals unter katastrophalen Bedingungen Mode für die westlichen Verbraucher – zu ei­nem Großteil ebenfalls weiblich – produzieren. Somit ist eine der zentralen Fragen in dieser Arbeit, inwieweit insbesondere Frauen von den Nachteilen der globalen Bekleidungsindustrie betroffen sind. Weiteres zentrales Thema ist die Diskussion um die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und schlechte Arbeitsbedingungen in den Bekleidungsfabriken dieser Welt.

Im ersten Teil der Arbeit wird der Frage nachgegangen inwieweit Gleichberechtigung der Geschlechter und Nachhaltigkeit in Zusammenhang stehen, Frauenrechte institutionalisiert sind und ob Transnationale Konzerne für die Einhaltung von Menschrechten verantwortlich gemacht werden können.

Auch im nächsten Kapitel, nach dem Strukturmerkmale der Bekleidungsindustrie und die Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechten insbesondere an Frauen diskutiert werden, wird eine Antwort auf die Frage gesucht, wer die Verantwortung für soziale Arbeitsbedingungen trägt und inwieweit Verhaltenskodizes der Verantwortung transnationaler Modekonzerne Rech­nung trägt.

An einer exemplarischen Fallstudie über H&M soll deutlich gemacht werden, dass, nicht zuletzt auf Grund der zunehmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, langsam ein Umdenken stattfindet und sich ein Konzern wie H&M zunehmend darum bemüht, seiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Allerdings wird auch klar, dass diese Bemühungen teilweise noch unzureichend sind.

2. Frauenrechte, Nachhaltigkeit und transnationale Konzerne

2.1. Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsdiskussion wird oft gleichgesetzt mit einer Diskussion um Ökologie. So wird der Begriff ‚sustainable development’ in der deutschsprachigen Literatur, neben dem Begriff ‚nachhaltiger Entwicklung’ häufig mit Begriffen wie ‚dauerhaft umweltgerechte Entwick­lung’, ‚umweltgerechte Entwicklung’ oder ‚ökologisch-dauerhafte Entwicklung’[2] übersetzt.

Doch Begriffe wie ‚zukunftsverträgliche Entwicklung’ oder ‚zukunftsfähige Entwicklung’ kommen neueren Definitionen und der Zielsetzungen der Agenda 21, die sich auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, nämlich Ökonomie, Ökologie und Soziales[3] beziehen, näher.

Die Forderung nach der Gleichberechtigung der Geschlechter berührt die Frage der Nachhaltigkeit an allen drei Dimensionen. Die Ökologische berühren sie als Betroffene, denn sie „erleben die Ökokrise primär als Verknap­pung überlebensnotwendiger Ressourcen, vor allem von Wasser, Feuerholz und fruchtbaren Böden“[4]. Zum anderen sind sie selbst auch Akteurinnen der Umweltzerstörung, da sie die Armut zwingt Ressourcen in zu hohem Maß auszubeuten.[5]

Die Forderung der Agenda 21, „der geschlechtsbedingten Diskriminierung ein Ende zu be­reiten und den Frauen Zugang zu Land und anderen Ressourcen, Bildung und sicheren und gleichberechtigten Beschäftigungsmöglichkeiten zu verschaffen“[6], berührt die ökonomische und die soziale Dimension.

Geht es um gleichberechtigte Behandlung in dieser Industrie, sind beide Dimensionen ange­sprochen. Die Ökonomische, als dass allen Menschen über kurz oder lang gerecht verteilte Einkommensmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Die Soziale, als dass Gleichbe­rechtigung an sich einen sozialen Wert darstellt und als dass Menschrechtsverletzungen wie sie in der Bekleidungsindustrie den Ländern des Südens und Ostens geschehen die soziale Nach­haltigkeit des wirtschaftlichen Wachstums in Frage stellen.

2.2. Frauenrechte

Seit ihrer Gründung haben sich die Vereinten Nationen für die Gleichberechtigung der Ge­schlechter eingesetzt. Zuerst allerdings nur unter Einbeziehung des Geschlechts bei den Anti­diskriminierungsgeboten u.a. in der UNO-Charta von 1945 oder in der Allgemeinen Erklä­rung der Menschenrechte von 1948. Für die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter waren allerdings ausführlichere Normen nötig und so wurden 1967 die nicht rechtsverbindliche Deklaration über die umfassende Beseitigung der Diskriminierung der Frau und 1979 die rechtsverbindliche ‚Convention on the Elemenation of all Forms of Discrimination against Women’ (CEDAW) verabschiedet.

Die CEDAW definiert genau, was unter Diskriminierung zu verstehen ist wobei es nicht nur um beabsichtigte sondern auch um unbeabsichtigte, vor allem strukturelle Benachteiligung geht. Die unterzeichnenden Staaten[7] verpflichten sich zudem auch im privaten Bereich, d.h. in Familien und Unternehmen jeglicher Art von Diskriminierung Einhalt zu gebieten.[8]

Seit dem 22.12.2000 wurde zudem ein Individualbeschwerdeverfahren eingerichtet das auch die Möglichkeit einschließt, im Namen der Betroffenen, als Gruppe oder im Namen einer Gruppe Beschwerde einzulegen.[9] Das bedeutet, dass z.B. Gruppen von benachteiligten Arbei­terInnen oder auch nationale und internationale NGO und Menschenrechtsgruppen Be­schwerde einlegen können, was für den eigeninitiativen Kampf gegen frauenspezifische Dis­kriminierung förderlich erscheint.

Es sind also nicht nur die Staaten, die nicht nur auf der politischen und gesetzlichen, sondern auch auf der privaten Ebene Gleichberechtigung herstellen sollen, sondern auch die Betrof­fenen und die Zivilgesellschaft sind berechtigt, die Rechte aus der CEDAW aktiv einzu­klagen.[10]

Dies ist besonders von Bedeutung, als die Möglichkeiten und oft auch der Willen der Staaten auf die Geschäftpraktiken von Firmen und so auf die Umsetzung von Menschenrechten ein­zuwirken, eher gering sind. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer versuchen durch arbeitgeberfreundliche Gesetzgebung, die u.a. großzügige Umweltauflagen, zu geringe Mindestlöhne, die Beschneidung von Arbeitsrechten oder Schaffung von Freihandelszonen beinhaltet, Investoren anzuziehen.[11]

„Mit CEDAW steht ein neues Instrument zur Verfügung, das nicht nur global, sondern auch frauenspezifisch ist.“[12] Durch CEDAW, andere Menschenrechtskonventionen, den Vereinba­rungen der International Labour Organisation (ILO) und der Androhung von Klagen und Sanktionen sind Unternehmen selbst vielleicht bereit, sich zur Einhaltung sozialer Rechte zu verpflichten.[13]

3.3. Transnationale Konzerne und Menschenrechte

In der Diskussion um Menschenrechte herrscht die Meinung vor, dass nur Staaten Menschen­rechte verletzen können da nur diese Vertragsparteien von Menschenrechtsvereinbarungen sind. So könnten sich Transnationale Konzerne (TNK) über diese hinwegsetzen ohne auf bindende Regelungen oder gar Sanktionen zu stoßen. Zudem wird die Macht von TNK be­züglich ihres Einflusses auf Regierungen immer größer da sie ihnen gegenüber drohen kön­nen, in einem anderen Land zu produzieren. Dies kann zum einen dazu führen, dass sie ar­beitsrechtliche Beschränkungen aushöhlen oder dass menschrechtsbrechende Praktiken tole­riert werden.[14] „Nicht aus Ohnmacht, sondern aus Wettbewerbsgründen weigern sich Staaten „ihre“ TNK zur Einhaltung von anerkannten Arbeits- und Sozialstandards zu verpflichten.“[15]

Allerdings werden TNK von vielen Akteuren des Südens aber auch als Katalysatoren ge­sehen, da sie moderne Produktionstechniken und Managementstrategien mitbringen und auch oft bessere Arbeitsbedingungen bieten als lokale Arbeitgeber. „Arbeitnehmer in den Ent­wicklungsländern kommen daher gelegentlich zu einer wohlmeinenderen Einschätzung von TNK, als firmenkritische Aktivisten in Industrieländern es sich wünschen.“[16]

Dies trifft aber nur beschränkt auf Konzerne der Bekleidungsindustrie zu. Die meisten der großen Bekleidungskonzerne betreiben keine eigenen Produktionsstätten wo sie neue Werte einbringen könnten, sondern geben die Ware beim jeweils günstigsten Anbieter in Auftrag. Dieser sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Niedriglohnland des Südens oder Ostens.[17]

Insbesondere in der Bekleidungsindustrie sind Menschenrechtsverletzungen, wie Kinderar­beit, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Unterbezahlung, Unterdrückung von Gewerk­schaften und sexuelle Belästigung an der Tagesordnung.[18]

4. Die Globale Bekleidungsindustrie

Die Bekleidungsindustrie der EU erzielt jährlich einen Umsatz von 200 Mrd. €.[19] In Deutsch­land werden pro Kopf und Jahr 12 kg Kleidung gekauft[20] wofür nach dem statistischen Bundes­amt[21] im Jahr 2001 776.85 € pro Kopf ausgegeben wurden. Bis zu 90 % der Kleidung die auf dem westlichen Markt erhältlich ist, werden in den Ländern des Südens und Ostens produziert. Gewinnmargen von mehr als 50%, insbesondere bei Markenartikeln, machen diese Industrie wegen der großen Nachfrage – u.a. durch extrem schnelllebige Modetrends verursacht – sehr interessant für Handelsketten, Versandhäuser und Markenartikler.

4.1. Strukturmerkmale der globalen Bekleidungsindustrie

4.1.1. Produktion in Niedriglohnländern

Die Waren- und Produktionsketten der Textil- und Bekleidungsindustrie sind weltumspan­nend und mit großen Teilen des Agrarsektors und der chemischen Industrie verwoben. De­sign, Zuschnitt und Nähen sind gut voneinander abgrenzbare Prozesse, die leicht an ver­schiedenen Standorten erledigt werden können. In den Industriestaaten werden kapital- und wissensintensive Arbeitschritte wie Forschung und Entwicklung, Design oder automatisierter Zuschnitt erledigt. In den Niedriglohnländern wird von meist nationalen Zulieferern und Subunternehmern die Konfektionierung, also die arbeitintensiven Produktionsschritte wie Montage und Nähen, durchgeführt.[22]

Diese arbeitsintensiven Produktionsschritte, die wenig Anlagekapital und Ressourcen erfor­dern, haben eine niedrige Wertschöpfung, da sie wegen der niedrigen Löhne und des niedri­gen Anlagekapitals die Kosten nur unwesentlich erhöhen. Der Preis zu dem Textilien im westlichen Einzelhandel verkauft werden, liegt etwa 2,2 mal so hoch wie der Einkaufspreis. Dies ist nur durch starken wirtschaftlichen Druck der westlichen Auftraggeber auf die Produ­zenten in den Niedriglohnländern möglich.[23] Entwicklungs- und Schwellenländer können an diesem ‚billigsten Teil des Modemachens’ kaum etwas verdienen: im Verhältnis zur Größe des Bekleidungssektors sind die Exporteinnahmen der Niedriglohnländer des Südens und Ostens relativ gering.[24]

Die OECD[25] nimmt in der Studie ‚Vorteile der Liberalisierung von Handel und Investitionen’ an, dass die Aktivität von TNK in Entwicklungsländern eine wichtige Quelle für den Transfer von Technologie und Managementkompetenzen sei.[26] Die Konfektionierung hat jedoch einen geringen Bedarf an Technologie und kann deshalb leicht in den sogenannten Entwicklungs­ländern installiert aber auch genauso schnell wieder deinstalliert werden.[27] Zudem wird die Produktion meist von nationalen Zuliefererfirmen übernommen, so dass von einem Transfer von Managementkompetenzen auch kaum die Rede sein kann.

[...]


[1] Köhnen, H. (2001): Freie Produktionszonen. Vortrag im Rahmen des Studienprojekts von J. Sydow und M. Fichter: Global Manufacturing and Responsible Business Practices. FU Berlin. Berlin. Zitiert nach Dürr u.a. 2001, S. 5

[2] Vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit; http://www.nachhaltigkeit.aachener-stiftung.de/2000/Definitionen.htm; 09.02.04

[3] vgl. Weltbank 2003, S. 16 und Agenda 21, S. 10 - 58

[4] Wichterich 1995, S. 33

[5] vgl. ebd. S. 49

[6] Agenda 21 1993, S. 218

[7] derzeit haben 175 Staaten, also 90% der UN-Staaten die Konvention ratifiziert. Vgl. http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/states.htm am 09.02.2004

[8] vgl. Wolprecht 2001, S. 56

[9] vgl. ebd., S. 57

[10] siehe hierzu: Grienberger u.a. 2001, S. 53

[11] vgl. Braun 2001, S. 259ff.

[12] Grienberger u.a. 2001, S. 55

[13] vgl. ebd., S. 55

[14] vgl. Braun 2001, S. 262

[15] Wötzel 2003, S. 60

[16] Braun 2001, S. 266

[17] vgl. Werner u. Weiss, S. 212

[18] vgl. Braun 2001, S. 260 und Grienberger u.a. 2001, S. 3

[19] vgl. Europäische Kommission 2003, S.4

[20] vgl. Grienberger u.a. 2001, S. 17

[21] zitiert nach www.oeko-fair.de/textonly.php/aid/134

[22] vgl. Dürr u.a. 2001, S. 28f.

[23] vgl. Musiolek 1998, S. 18

[24] vgl. ebd., S. 24

[25] Organisation for Economic Co-operation and Development

[26] vgl. OECD 1998, S. 53ff. zitiert nach Grienberger 2003, S. 14

[27] vgl. Grienberger u.a., S. 13

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Frauen, Menschenrechte und soziale Verantwortung in der globalen Bekleidungsindustrie
Hochschule
Universität Osnabrück  (Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Nachhaltigkeit und Transnationale Konzerne
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
31
Katalognummer
V26937
ISBN (eBook)
9783638291255
Dateigröße
595 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Menschenrechte, Bekleidungsindustrie, Nachhaltigkeit, Transnationale, Konzerne
Arbeit zitieren
Cynthia Dittmar (Autor:in), 2004, Frauen, Menschenrechte und soziale Verantwortung in der globalen Bekleidungsindustrie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26937

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