Die Erbschaftssteuer ist eine Erlebnisfallsteuer, dies bedeutet vereinfacht nur wer erbt, zahlt sie. Dabei werden die Erben je nach Beziehungsverhältnis zum Erblasser nach §15 Abs. 1 ErbStG wie folgt in drei Steuerklassen eingeteilt:
I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Großeltern,
II: Eltern, Großeltern (wenn nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Nichten/Neffen, Schiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner
III: alle weiteren Personen
§ 16 Abs. 1 ErbStG setzt dabei bestimmte Freibeträge, die steuerfrei bleiben:
1. Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €;
2. Kind/Stiefkind: 400.000 €;
3. Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 €;
4. Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 €;
5. sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
6. Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 €
§ 19 Abs. 1 ErbStG gibt die Steuersätze an, welche für Vermögen oberhalb des Freibetrages gelten. Tabelle 1. liefert hierfür einen Überblick über die Steuersätze (Stand Januar 2013). Mit steigenden Vermögen sinkt zugleich der Steuersatz.
Wert des Vermögens (über dem Freibetrag) bis: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 7 % 15 % 30 %
300.000 11 % 20 % 30 %
600.000 15 % 25 % 30 %
6.000.000 19 % 30 % 30 %
13.000.000 23 % 35 % 50 %
26.000.000 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 30 % 43 % 50 %
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Betriebsvermögensbewertung
- Erbfall
- Erbschaftssteuerreform 2008
- Kritik
- Rechenbeispiel
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die schriftliche Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Erbschaftssteuerreform von 2008 und beleuchtet die Auswirkungen auf die Bewertung von Betriebsvermögen.
- Die Erbschaftssteuer als Erlebnisfallsteuer
- Steuerklassen und Freibeträge
- Steuersätze nach der Reform
- Bewertung des Betriebsvermögens
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung
Diese Einleitung stellt die Erbschaftssteuer als Erlebnisfallsteuer vor und erklärt die Einteilung der Erben in drei Steuerklassen. Die Steuerklassen unterscheiden sich hinsichtlich der Freibeträge und Steuersätze. Die Steuersätze für verschiedene Vermögenswerte werden in einer Tabelle zusammengefasst.
Betriebsvermögensbewertung
Das Kapitel erläutert die Bewertung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer. Es wird betont, dass das Unternehmen als Ganzes bewertet wird und nicht nur die einzelnen Vermögenswerte. Die verschiedenen Bewertungsmöglichkeiten werden vorgestellt, wobei das vereinfachte Ertragswertverfahren als die häufigste Methode hervorgehoben wird.
Erbfall
Dieser Abschnitt befasst sich mit den steuerlichen Aspekten eines Erbfalls.
Erbschaftssteuerreform 2008
Dieses Kapitel beleuchtet die Erbschaftssteuerreform von 2008 und ihre Auswirkungen auf die Bewertung von Betriebsvermögen.
Kritik
Dieser Abschnitt analysiert die Kritik an der Erbschaftssteuerreform von 2008.
Schlüsselwörter
Erbschaftssteuer, Betriebsvermögen, Ertragswertverfahren, Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze, Reform 2008, Kritik.
- Arbeit zitieren
- M.A. Martin Kirchner (Autor:in), 2013, Die Erbschaftssteuerreform 2008, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269543