Wird nach der Stellung religionsrechtlicher Aspekte im Europarecht und insbesondere im Europäischen Primärrecht, also den zwischen den Mitgliedsstaaten ausgehandelten Vertragswerken, gefragt, so ist nach Heinrich de Wall zu sagen, dass es „ein europäisches Staatskirchenrecht in einem umfassenden Sinne […] wegen der begrenzten Zuständigkeiten und Reichweite der Europäischen Union nach dem derzeitigen Stand der Integration nicht gibt.“ (De Wall) Trotzdem bedeutet dies keinesfalls, dass das Europäische Primärrecht gegenüber Religion, Kirchen und Staatskirchenrecht eine schweigende Haltung einnimmt.
Ein europäisches Staatskirchenrecht ist nach Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) kein Ziel und nach Art. 2 und 3 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) kein benanntes Aufgabenfeld für Organe der Gemeinschaft. Die ausschließliche Kompetenz für Fragen des Religionsrechts verbleibt demnach gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bei den Nationalstaaten. Für die folgende Betrachtung ist aber der Fakt von Bedeutung, dass die in den Verträgen zugesicherten Kompetenzen der Gemeinschaft, sowie darauf aufbauend das Sekundärrecht und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Einfluss und Ausstrahlungswirkung auf das Religionsrecht haben. Man kann also nach Stefan Mückel für die Gemeinschaft und ihre Organe von „eine[r] mittelbare[n] Sachkompetenz im Bereich des Staatskirchenrechts“ (Mückel) sprechen.
Diese Arbeit wird im ersten Teil die wesentlichsten Aspekte Europäischen Primärrechts anreißen, ggf. mit einem Verweis auf das Sekundärrecht und im kleineren zweiten Teil auf den religionsspezifischen Grundrechtsschutz eingehen. Abschließend soll im dritten Teil aus aktuellem Anlass die Stellung der Religionsfreiheit und der Religionsgemeinschaften untersucht werden wie sie der Änderungsvertrag von Lissabon für den EUV und den Vertag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorsieht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Allgemeine Einführung
- I. Eine Momentaufnahme
- II. Gliederung der Arbeit
- B. Religionsspezifische Aspekte des Primärrechts
- I. Die Rolle von Religionsrecht in der Kompetenzordnung des Primärrechts
- II. Das Recht auf Religionsfreiheit im EUV
- III. Das Antidiskriminierungsgebot nach Art. 14 EMRK i.V.m. Art. 13 EGV
- IV. Sozialpolitische Einflüsse auf das Religionsrecht
- V. Die Bedeutung des Subventionsverbotes für Religionsgemeinschaften
- VI. Kultur und Bildung als beeinflussende Politiken
- C. Grundrechtsschutz in Europa
- I. Grundrechtsschutz über die EMRK
- II. Der Grundrechtsschutz der Europäischen Union
- III. Die Bedeutung der Religion im Grundrechtsschutz
- D. Entwicklung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Religion und Recht in Europa. Der Fokus liegt dabei auf den Ansatz eines "europäischen Religionsrechts" und der Frage, ob und inwiefern die Europäische Union, insbesondere durch ihr Primärrecht und den europarechtlichen Grundrechtsschutz, einen Einfluss auf das Religionsrecht der Mitgliedstaaten hat.
- Die Kompetenzordnung des Primärrechts und die Rolle des Religionsrechts darin.
- Das Recht auf Religionsfreiheit im EUV und die Relevanz des Antidiskriminierungsgebots.
- Die Bedeutung des Grundrechtsschutzes in Europa für die Religionsfreiheit.
- Die Auswirkungen von sozialpolitischen Einflüssen und Subventionsverboten auf Religionsgemeinschaften.
- Der Einfluss von Kultur- und Bildungspolitik auf das Religionsrecht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Allgemeine Einführung
Dieses Kapitel stellt den Ausgangspunkt der Arbeit dar, indem es die Thematik des "europäischen Religionsrechts" im Kontext des Europäischen Primärrechts einführt und die Gliederung der Arbeit erläutert.
B. Religionsspezifische Aspekte des Primärrechts
Dieser Abschnitt analysiert die Kompetenzordnung des Primärrechts und beleuchtet die Rolle des Religionsrechts in diesem Kontext. Es werden die Kompetenzbereiche der Europäischen Union im Hinblick auf das Religionsrecht untersucht, wobei die Bedeutung des Vertragsabrundungskompetenz des Art. 308 EGV hervorgehoben wird.
Schlüsselwörter
Europäisches Religionsrecht, Primärrecht, Grundrechtsschutz, Religionsfreiheit, Antidiskriminierung, Kompetenzordnung, EUV, EGV, EMRK, Subventionsverbot, Kulturpolitik, Bildungspolitik.
- Quote paper
- B.A. Erik Weihmann (Author), 2008, Ansätze eines „europäischen Religionsrechts“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269629