Am 28. November 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die den Schutz von vertraulichem Know-how und vertraulicher Geschäftsinformationen verbessern soll. Der vorliegende Aufsatz setzt sich mit den Definitionen des Schutzobjekts und der rechtswidrigen Tathandlungen im Vergleich zum deutschen Recht auseinander.
Inhaltsverzeichnis
1. Schutzobjekt
2. Schutzumfang
a) Rechtswidriger Erwerb und rechtswidrige Nutzung und Offenlegung
b) Rechtswidrige Nutzung und Offenlegung
3. Stellungnahme
4. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Entwurf der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und untersucht dessen Vereinbarkeit sowie Umsetzbarkeit im deutschen Recht, insbesondere in Bezug auf die Definition des Schutzobjekts und die rechtswidrigen Tathandlungen.
- Definition von Geschäftsgeheimnissen im EU-Richtlinienentwurf vs. deutsches Recht
- Rechtswidriger Erwerb und unbefugte Offenlegung von Informationen
- Herausforderungen durch strafrechtliche Bestimmtheitsgebote in Deutschland
- Harmonisierung des Know-how-Schutzes im EU-Binnenmarkt
Auszug aus dem Buch
1. Schutzobjekt
Der Richtlinienentwurf spricht in seiner Überschrift von einem Schutz für „vertrauliches Know-how und vertrauliche(n) Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnis)“. In den einzelnen Bestimmungen werden sodann ausschließlich „Geschäftsgeheimnisse“ genannt bzw. „Informationen“, wenn zuvor auf Geschäftsgeheimnisse Bezug genommen wurde. In Artikel 2 Ziffer 1 RL-Entwurf wird eine Definition für „Geschäftsgeheimnisse“ aufgeführt. Ein liegt vor, wenn (a) die entsprechende Information geheim ist, (b) die Information einen kommerziellen Wert besitzt, weil sie geheim ist und (c) der Inhaber der Information den Umständen entsprechende angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen hat. Geheim sollen diese Informationen sein, wenn „sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personenkreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Schutzobjekt: Dieses Kapitel vergleicht die Definition des Geschäftsgeheimnisses im EU-Richtlinienentwurf mit der bisherigen deutschen Rechtsprechung und identifiziert notwendige Anpassungen bezüglich der geforderten Geheimhaltungsmaßnahmen.
2. Schutzumfang: Hier werden die Tatbestände für den rechtswidrigen Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen untersucht und dem deutschen Wettbewerbsrecht (UWG) gegenübergestellt.
3. Stellungnahme: Der Autor bewertet die Praktikabilität der Richtlinienvorgaben und schlägt vor, die Absichtsmerkmale im deutschen UWG zu streichen, um einen effektiveren Schutz jenseits strafrechtlicher Normen zu gewährleisten.
4. Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass das deutsche Recht die Richtlinie im Wesentlichen umsetzen kann, empfiehlt jedoch den Übergang zu zivilrechtlichen statt strafrechtlichen Schutznormen.
Schlüsselwörter
Geschäftsgeheimnis, Know-how, EU-Richtlinienentwurf, Wettbewerbsrecht, UWG, Geheimhaltungsmaßnahmen, Schutzobjekt, unlauterer Wettbewerb, Rechtswidrige Tathandlungen, Bestimmtheitsgebot, Betriebsgeheimnis, Innovationsschutz, Zivilrecht, Strafrecht, Harmonisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Entwurf der EU-Richtlinie zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen und deren Einfluss auf die bestehende Rechtslage in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen die Definition von Geschäftsgeheimnissen, die Identifizierung rechtswidriger Tathandlungen sowie die kritische Gegenüberstellung von europäischen Vorgaben und nationalem deutschem Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Kompatibilität des Entwurfs mit dem deutschen Rechtssystem zu prüfen und Empfehlungen für eine effektive, harmonisierte Umsetzung zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Richtlinienentwurf mit bestehenden nationalen Normen (insbesondere UWG, BGB und StGB) vergleicht und unter Einbeziehung der Rechtsprechung bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Schutzobjekts, eine detaillierte Analyse der rechtswidrigen Erwerbs- und Nutzungstatbestände sowie eine kritische Stellungnahme des Autors.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Geschäftsgeheimnis, Know-how, UWG, Harmonisierung und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot charakterisiert.
Warum ist eine Anpassung der deutschen Definition des Geschäftsgeheimnisses laut Autor erforderlich?
Der EU-Richtlinienentwurf fordert spezifische, vom Inhaber ergriffene Geheimhaltungsmaßnahmen, die im bisherigen deutschen Begriffsverständnis so explizit nicht verankert waren.
Wo sieht der Autor Probleme bei der Nutzung strafrechtlicher Normen für den Geheimnisschutz?
Problematisch ist das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot, welches die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Strafnormen erschwert und eine flexible Interessenabwägung, etwa bei Arbeitnehmerwechseln, behindert.
- Arbeit zitieren
- Heiner Heldt (Autor:in), 2014, Das Schutzobjekt und die rechtswidrigen Tathandlungen im Entwurf der EU-Richtlinie für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269645