Inhaltsangabe oder Einleitung
Der Begriff Regress leitet sich vom lateinischen Wort ,,regressus", wörtlich übersetzt mit Rückkehr ab. Der heutige juristische Begriff Regress erfasst das in Haftung Nehmen eines Dritten durch einen Gläubiger für eine eigene Zahlungsverpflichtung des Gläubigers. Ein Bedürfnis für einen Regress ist immer dann gegeben, wenn Außenhaftung und interne Lastenverteilung nicht übereinstimmen. Dieses Bedürfnis gab es bereits im römischen Recht.
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- Gero Bathke (Autor:in), 2014, Regresswege des römischen Rechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269905
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