Wurzeln des Regressanspruchs des Versicherers in der Zeit nach römischem Recht bis zum Inkrafttreten des Forderungsübergangs gemäß § 67 Versicherungsvertragsgesetz im Jahre 1910
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Forderungsübergang
2.2. Erste versicherungsrechtliche Regelungen im Landrecht für die Preußischen Staaten
2.3. Gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Subrogation des Versicherers
2.4. Seeversicherung von 1862
3. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Wurzeln und die dogmatische Entwicklung des Regressanspruchs des Versicherers im deutschen Recht, ausgehend von römisch-rechtlichen Prinzipien bis zur Kodifizierung des Forderungsübergangs im Versicherungsvertragsgesetz von 1910.
- Historische Entwicklung des Regressanspruchs und der Legalzession
- Die Rolle der Kauffiktion und des Rückgriffsrechts des Gesamtschuldners
- Versicherungsrechtliche Regelungen im ALR und DHGB
- Gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Subrogation in der Schadensversicherung
- Rechtliche Vorteile der Legalzession gegenüber der notwendigen Zession
Auszug aus dem Buch
2.3. Gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Subrogation des Versicherers
Die sogenannte Subrogation des Versicherers, d. h. der Eintritt des Versicherers für Ersatzansprüche des Versicherten an Stelle des Schädigers war in Deutschland seit Ende des 19. Jhd. gewohnheitsrechtlich anerkannt. Dies gilt zumindest für den Bereich der Sachversicherung. Für den Bereich eines gewohnheitsrechtlichen Eintritts des Personenversicherers gab es indessen eine eher ablehnende Haltung. Dagegen wurde im Eintrittsrecht des Versicherers in der Schadensversicherung eine der Billigkeit entsprechende Problemlösung gesehen, woraus sich der Gewohnheitssatz eines Eintritts des Versicherers in die Schadenersatzansprüche des Versicherten der deutschen Versicherung entwickelte.
Bestandteile der Gewohnheit war zum einen, dass durch eine Versicherung der Versicherte im Schadensfall nicht bereichert sein darf und daher eine Anspruchskumulation gegenüber Schädiger und Versicherer auszuschließen sei, zum anderen aber weder der Schadenverursacher noch der Versicherer von ihren Leistungsverpflichtungen ausgeschlossen sein dürften.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Regressverhältnisse bei mehreren Ersatzpflichtigen ein und erläutert die historische Entwicklung des Forderungsübergangs vor Einführung des BGB und VVG.
2. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die Mechanismen des Forderungsübergangs, die historische Entwicklung in preußischen Gesetzbüchern, die gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Subrogation sowie die Bedeutung der Seeversicherung für die gesetzliche Regelung.
2.1. Forderungsübergang: Dieses Kapitel erläutert den aktuellen Regelungsmechanismus der Legalzession nach § 86 VVG und vergleicht dessen Vorteile hinsichtlich Transaktionskosten und Rechtssicherheit gegenüber einer notwendigen Zession.
2.2. Erste versicherungsrechtliche Regelungen im Landrecht für die Preußischen Staaten: Hier werden die frühen Wurzeln des Regresses im Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versichertem und Schädiger innerhalb des Allgemeinen Landrechts von 1794 thematisiert.
2.3. Gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Subrogation des Versicherers: Das Kapitel behandelt die Entstehung des Gewohnheitssatzes zur Subrogation in der Sachversicherung, die darauf abzielte, eine unzulässige Bereicherung des Versicherten zu verhindern.
2.4. Seeversicherung von 1862: Dieses Kapitel beleuchtet die Seeversicherung als Vorreiter der gesetzlichen Fixierung eines Forderungsübergangs, kodifiziert im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch.
3. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass der Schutz des leistenden Dritten im 18. Jahrhundert primär über Rückgriffsrechte erfolgte, während der gesetzliche Forderungsübergang erst im 19. Jahrhundert durch die Seeversicherung entscheidend geprägt wurde.
Schlüsselwörter
Regressanspruch, Versicherer, Legalzession, Forderungsübergang, Subrogation, Versicherungsvertragsgesetz, Schadensversicherung, Gesamtschuldner, Haftpflichtrecht, Allgemeines Landrecht, Kauffiktion, Seeversicherung, Regredient, Regressat, Kompensationsverpflichtung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen und dogmatischen Entwicklung des Regressanspruchs von Versicherern in Deutschland von der Zeit nach römischem Recht bis zur Einführung des VVG 1910.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Themenfelder umfassen die Geschichte des Forderungsübergangs, die Rechtsdogmatik der Legalzession sowie die historischen Vorläufer der versicherungsrechtlichen Regressregelungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse der Herkunft und Notwendigkeit des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Versicherungsleistungen im Kontext konkurrierender Haftungsansprüche.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsgeschichtliche und dogmatische Untersuchung unter Auswertung historischer Quellen und Gesetzestexte wie dem ALR und dem DHGB.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Regressmechanismen, die Analyse preußischer Landrechtsnormen, die Rolle des Gewohnheitsrechts und die Kodifizierung in der Seeversicherung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Legalzession, Subrogation, Forderungsübergang und Regressverhältnis geprägt.
Warum wurde im 18. Jahrhundert kein gesetzlicher Forderungsübergang benötigt?
Da in damaligen Rechtsordnungen bereits Rückgriffsrechte für leistende Gesamtschuldner vorgesehen waren, bedurfte es keiner zwingenden Einführung eines gesonderten gesetzlichen Forderungsübergangs.
Welche Bedeutung kommt der Seeversicherung von 1862 zu?
Die Seeversicherung gilt als Wegbereiter für den ersten gesetzlich vollziehenden Eintritt des Versicherers in die Ersatzansprüche des Versicherten gegenüber schuldigen Dritten.
Welche Vorteile bietet die Legalzession gegenüber der notwendigen Zession?
Die Legalzession vermeidet Transaktionskosten, verhindert Verzögerungen bei der Regressdurchführung und sichert den Übergang auch im Falle der Insolvenz des Hauptgläubigers.
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- Gero Bathke (Author), 2014, Wurzeln des Regressanspruchs in der Zeit nach römischem Recht bis zum Inkrafttreten des Forderungsübergangs gemäß § 67 VVG von 1910, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269913