Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, am Beispiel zweier Kontroversen zu zeigen, wie unterschiedlich die Berichterstattung über ein Ereignis sein kann und wodurch diese Unterschiede erzeugt werden. Vordergründig geht es dabei um die Frage, welches Gesamtbild eines Ereignisses durch die Berichterstattung gezeichnet wird. Bei meiner Untersuchung beziehe ich mich auf eine Fallstudie Hans-Jürgen Buchers zur Informationspolitik in der Presseberichterstattung. Bucher zeigt am Beispiel der Berichterstattung in sechs Tageszeitungen zu einer Serie von Demonstrationsereignissen im Juni 1986, welche Strategien in der Informationspolitik von Tageszeitungen eingesetzt werden und wie dadurch unterschiedliche Betrachtungsweisen eines Ereignisses entstehen.
Ich beschränke mich bei meiner Analyse aus den folgenden Gründen auf die Untersuchung der Berichterstattung in Tageszeitungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Allgemeine Grundlagen des Pressewesens
2.1 Funktionen der Massenmedien
2.1.1 Politische Aufgaben
2.1.2 Gesellschaftliche Aufgaben
2.2 Voraussetzungen des Pressewesens
2.2.1 Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit
2.2.2 Redaktionsgeheimnis
2.2.3 Gegendarstellung
2.2.4 Wirtschaftliche Zwänge
2.3 Textsorten der Zeitung
2.3.1 Hauptformen der Informationswiedergabe aus journalistsicher Sicht
2.3.2 Hauptformen der Informationswiedergabe aus linguistischer Sicht
2.4 Die Frage der Objektivität
3 Grundlagen der Analyse
3.1 Untersuchungsgegenstand
3.2 Thematische Einordnung
3.2.1 Pressekritik als Ausdrucks- und Stilkritik
3.2.2 Pressekritik als Inhalts- und Ideologiekritik
3.2.3 Pressekritik als Textkritik
3.2.4 Pressekritik als Kritik pressespezifischer Darstellungsformen .
3.2.5 Pressekritik als kritische Kommunikationsanalyse
3.3 Eigene Vorgehensweise
4 Analyse
4.1 Günter Grass und die Waffen-SS
4.1.1 Frankfurter Allgemeine Zeitung
4.1.2 Frankfurter Rundschau
4.1.3 Süddeutsche Zeitung
4.1.4 Die Welt
4.1.5 Die Tageszeitung
4.1.6 Fazit
4.2 Peter Handke und der Heine-Preis
4.2.1 Frankfurter Allgemeine Zeitung
4.2.2 Frankfurter Rundschau
4.2.3 Süddeutsche Zeitung
4.2.4 Die Welt
4.2.5 Die Tageszeitung
4.2.6 Fazit
5 Fazit
Tabellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Danksagung
An dieser Stelle möchte ich allen danken, die durch ihre fachliche und persönliche Unterstützung zum Gelingen dieser Magisterarbeit beigetragen haben.
Besonderer Dank geht an Herr Dr. phil. Jörg Riecke für die Betreuung dieser Arbeit und seine stete Unterstützung, die mir zuteil wurde.
Ebenso zu Dank verpflichtet bin ich Frau Dr. Britt-Marie Schuster für die Übernahme des Zweitgutachtens.
Danken möchte ich auch meinen Kommilitoninnen Ines Gaumann und Sonja Schwarz, die mich mit zahlreichen Anregungen unterstützten und sich freundlicherweise als Lektorinnen zur Verfügung stellten.
Mein aufrichtiger Dank geht an meinen Lebensgefährten Benjamin Althaus, der mir während der gesamten Prüfungsphase mit Geduld und zahlreichen Ratschlägen zur Seite stand.
Nicht zuletzt danke ich meinen Eltern Uwe Weber und Gabriele Dörr, die mir mein Studium überhaupt erst ermöglicht haben.
1 Einleitung
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Pres- se.1
Dieses Zitat findet sich als Ziffer 1 im Pressekodex des Deutschen Presserates. Ange- sichts der vielfältigen Sichtweisen, die es zu jedem Ereignis gibt, und den unzähligen Ausdrucksmöglichkeiten, die uns unsere Sprache bietet, stellt sich allerdings die Frage, wie dieser hohe Anspruch in der Berichterstattung realisiert werden kann. Besonders bei kontroversen und brisanten Themen, die große Teile der Öffentlichkeit ansprechen und polarisierende Meinungen zulassen, dürfte es sehr schwierig sein, „die“ Wahrheit in der Berichterstattung abzubilden. Häusermann schreibt hierzu, dass „journalistische Medien [. . . ] Ereignisse nicht völlig neutral melden [können]. Sie müssen sich immer für eine Interpretation entscheiden.“2
Für welche Interpretation sich eine Zeitung entscheidet, hängt unter anderem von ihrer politischen Ausrichtung ab. Differenzierende Sichtweisen können aber auch durch verschiedene Prinzipien, die miteinander in Konflikt geraten, bedingt sein.
Die „Realität“, die verschiedene Zeitungen bzw. Medien abbilden, ist daher zwangs- läufig sehr unterschiedlich. Angesichts des breiten Spektrums an Medien und der quan- titativen Nutzung der Massenmedien3 insgesamt ist deshalb ein kritischer Umgang mit denselben erforderlich. Dies kann aber nur gelingen, wenn der Rezipient über das not- wendige Wissen verfügt, mit welchen Mitteln sich unterschiedliche Sichtweisen erzeu- gen lassen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, am Beispiel zweier Kontroversen zu zeigen, wie unterschiedlich die Berichterstattung über ein Ereignis sein kann und wodurch die- se Unterschiede erzeugt werden. Vordergründig geht es dabei um die Frage, welches Gesamtbild eines Ereignisses durch die Berichterstattung gezeichnet wird. Bei meiner Untersuchung beziehe ich mich auf eine Fallstudie Hans-Jürgen Buchers zur Infor- mationspolitik in der Presseberichterstattung. Bucher zeigt am Beispiel der Bericht- erstattung in sechs Tageszeitungen zu einer Serie von Demonstrationsereignissen im Juni 1986, welche Strategien in der Informationspolitik von Tageszeitungen eingesetzt werden und wie dadurch unterschiedliche Betrachtungsweisen eines Ereignisses ent- stehen.4 Ich beschränke mich bei meiner Analyse aus den folgenden Gründen auf die Untersuchung der Berichterstattung in Tageszeitungen.
Zum Einen hängt dies mit der leichteren Zugänglichkeit von Zeitungen im Allgemeinen zusammen, da diese weniger zeitgebunden sind als Hörfunk und Fernsehen. Zum Anderen unterliegen Zeitungen pressespezifischen Bedingungen5, die sie für eine Analyse der Berichterstattung besonders interessant machen.
Hier ist an erster Stelle die Periodizität zu nennen, womit die regelmäßige Erschei- nungsweise von Zeitungen gemeint ist. Dadurch ist es möglich, die Berichterstattung über einen längeren Zeitraum hinweg zu untersuchen, um so Tendenzen der Informati- onspolitik sichtbar zu machen. Zudem erscheinen gleichzeitig verschiedene, konkurrie- rende Zeitungen, die sich hinsichtlich ihrer politisch-weltanschaulichen Orientierung und dem Stil ihrer Berichterstattung voneinander unterscheiden müssen, um Leser an sich zu binden. Diese Zeitungskonkurrenz, zu der die Konkurrenz gegenüber neueren, moderneren Medien hinzukommt, ermöglicht eine kontrastive Analyse der Berichter- stattung.
In diesem Zusammenhang ist außerdem die Disponibilität der Rezeption anzuführen, d.h. der Rezipient kann die Form der Zeitungslektüre selbst bestimmen. Neben der großen Auswahl an Zeitungen hat der Leser auch die Möglichkeit, innerhalb einer Ausgabe die Beiträge selbst auszuwählen, zusammenzustellen und Intensität, Ausführ- lichkeit und Abfolge seiner Lektüre zu steuern.
Im Gegensatz zur Hörfunk- oder Fernsehberichterstattung hat der Leser einer Zeitung daher vielfältigere Handlungsmöglichkeiten. Er kann zum Einen seine Lektüre nach den persönlichen Vorlieben und Interessen gestalten, zum Anderen hat er die Möglichkeit, die Berichterstattung konkurrierender Zeitungen miteinander zu vergleichen, was einen kritischen Umgang mit Medien schult.
Ein weiterer Grund für die Entscheidung zu Gunsten der Tageszeitung ist die immer noch große Zahl an Zeitungslesern in Deutschland. Der Anteil der regelmäßigen Zei- tungsleser geht zwar kontinuierlich zurück, während der Medienkonsum insgesamt zu- nimmt. 2001 lag dieser Anteil im Westen aber immerhin noch bei 73 Prozent, in den neuen Bundesländern bei 71,7 Prozent.6 Zeitungen tragen damit maßgeblich zum Pro- zess der Meinungsbildung bei.
Die immer noch große Vielfalt machten eine weitere Reduktion und Spezifikation notwendig, weshalb nur die fünf wichtigsten überregionalen Tageszeitung ausgewählt wurden. Regionale Zeitungen wurden für die Analyse nicht herangezogen, da diese aus wirtschaftlichen Gründen häufig gezwungen sind, bei einer Nachrichtenagentur Meldungen zu abonnieren und diese unverändert zu übernehmen. Größere, finanzstärkere Zeitungen dagegen können bei mehreren Agenturen abonnieren und zudem die Meldungen bearbeiten und durch eigene Informationen ergänzen.
Bei der Auswahl der Zeitungen habe ich mich an den Auflagenzahlen orientiert. Ob- wohl die BILD-Zeitung die höchste Auflagenzahl hat, wurde sie nicht berücksichtigt, da sie sich in Aufbau und Wortwahl zu stark von anderen Zeitungen, wie der Frank- furter Allgemeinen Zeitung, unterscheidet und sich ein Vergleich, wie ich ihn anstrebe, daher nicht anbietet. Zudem gibt es bereits verschiedene Untersuchungen zur Bericht- erstattung der BILD.7
Da es für eine Untersuchung der Berichterstattung in Tageszeitungen unumgänglich ist, über ein gewisses Maß an Grundwissen über das Pressewesen und Probleme und Bedingungen der Berichterstattung zu verfügen, werde ich in Kapitel 2 zunächst die Funktionen und Aufgaben der Presse erläutern. Danach gehe ich auf die Voraussetzun- gen ein, die gegeben sein müssen, um die Erfüllung der zuvor dargestellten Aufgaben
zu gewährleisten. Die Frage nach dem Gesamtbild, welches mit der Berichterstattung erzeugt wird, macht eine Analyse aller Beiträge zu einem Ereignis notwendig, woraus sich die Notwendigkeit einer Klassifikation der Beiträge ergibt. Im nächsten Schritt stelle ich daher zwei Möglichkeiten zur Klassifikation von Textsorten in Zeitungen vor. Die journalistische Klassifikation bildet dabei die Grundlage für die folgende lin- guistische Klassifikation Buchers. In diesem Zusammenhang gehe ich auch auf die bereits oben angesprochenen pressespezifischen Bedingungen des Berichtens ein, da sich Kommunikation in der Presse von alltäglichen Formen der Kommunikation un- terscheidet. Abschließend diskutiere ich die Frage der Objektivität und gehe dabei auf einige Kriterien ein, deren Einhaltung zwar keine objektive Berichterstattung ermög- licht, aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Problem beiträgt.
In Kapitel 3 grenze ich meinen Untersuchungsgegenstand ein, wobei ich meine Vor- gehensweise bei der Beschaffung des Materials erläutere und die ausgewählten Kon- troversen vorstelle. Im zweiten Schritt gebe ich einen Überblick über verschiedene Formen der Pressekritik, der zum Einen der wissenschaftlichen Einordnung, zum An- deren als Begründung für die gewählte Vorgehensweise dienen soll. Da ich mich an Bucher nur orientiere und nicht seine gesamte Vorgehensweise übernehme, grenze ich abschließend meine eigene Vorgehensweise von der Buchers ab, indem ich die für mich interessanten theoretischen Grundlagen herausfiltere. Bei der Behandlung der Kapitel 2 und 3 ist auch eine umgekehrte Reihenfolge denkbar, allerdings bin ich der Ansicht, dass das Verständnis der theoretischen Grundlagen auf der Basis des in Kapitel 2 gelieferten Wissens besser gelingt.
Bei der Analyse der Kontroversen in Kapitel 4 untersuche ich zunächst die Bericht- erstattung jeder einzelnen Zeitung. Eine Gegenüberstellung ausgewählter Beitragspas- sagen, wie sie von Bucher vorgenommen wird, ist aufgrund der Materialfülle nicht möglich. Da aber nur eine kontrastive Analyse sinnvoll ist, um die anfangs genannte Problemstellung zu beantworten, werden immer wieder Verweise auf die Berichterstat- tung der übrigen Zeitungen vorgenommen, was natürlich bei der Analyse der dritten oder vierten Zeitung in stärkerem Maße der Fall ist als bei der ersten. Die Beschreibun- gen der Berichterstattung zur jeweiligen Kontroverse sind daher zwar nach den einzel- nen Zeitungen gegliedert, bauen aber aufeinander auf. In einem ersten Fazit fasse ich dann die unterschiedlichen Sichtweisen kurz zusammen und gehe auf einige Beson- derheiten der Berichterstattung ein, bevor ich zur Analyse der Darstellung der zweiten Kontroverse komme.
In Kapitel 5 vergleiche ich in einem abschließenden Fazit die Darstellung beider Kon- troversen miteinander, um anhand dieses Vergleichs einige Aussagen über die Bericht- erstattung und die Informationspolitik der jeweiligen Zeitung zu machen. Dabei werde ich auch auf die Frage eingehen, was das Ergebnis der Analyse für die Nutzer von Medien bedeutet. In einem Ausblick komme ich abschließend noch auf andere Vor- gehensweise zu sprechen, die im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden konnten, aber eine Möglichkeit für weitergehende Untersuchungen darstellen.
2 Allgemeine Grundlagen des Pressewesens
Im folgenden Kapitel möchte ich zunächst die Aufgaben und Funktionen der Pres- se erläutern. Dies ist notwendig, um auf der Grundlage dieses Wissens überprüfen zu können, ob die Berichterstattung den genannten Funktionen gerecht wird. Eine solche Überprüfung muss natürlich auch die notwendigen Voraussetzungen des Pressewesens berücksichtigen, auf die ich dann im zweiten Schritt eingehe. Anschließend erläutere ich die verschiedenen Textsorten, die in Zeitungen verwendet werden. Dabei beziehe ich mich zunächst auf journalistische Handbücher, danach stelle ich Buchers Textsor- tenklassifikation vor, die sich in einigen Punkten unterscheidet. In diesem Unterkapitel behandle ich auch die pressespezifischen Bedingungen des Berichtens, die das Berich- ten in der Presse vom alltäglichen Berichten unterscheiden. Abschließend gehe ich auf die Frage der Objektivität ein. Hier geht es vor allem darum, die Schwierigkeiten auf- zuzeigen, die mit der Forderung nach Objektivität verbunden sind.
2.1 Funktionen der Massenmedien
Die Aufgaben und Funktionen der Massenmedien lassen sich in politische und gesell- schaftliche unterteilen, wobei die Grenzen hier nicht klar zu ziehen sind. Als Massenm- dien bezeichnen kann man „alle [. . . ] öffentlich wirksame[n] Mittel zur Verbreitung von Informationen, zur Ermöglichung von Meinungsbildung, zur Kontrolle und Kritik, aber auch zur Vermittlung von Bildung, Unterhaltung oder Lebens- und Orientierungs- hilfe“.1 "
In diesem Sinne zählen neben Presse, Hörfunk und Fernsehen auch Film, Schallplat- te, Tonband, Buch, Theater, Kundgebung, Flugblatt und Plakat zu den Massenmedien.
Der Einfachheit halber nehme ich mit dem Begriff „Massenmedien“ im weiteren Verlauf der Arbeit aber nur auf Presse, Hörfunk und Fernsehen als die drei wichtigsten der Massenmedien Bezug.
2.1.1 Politische Aufgaben
In demokratischen Systemen besteht die Funktion der Massenmedien vor allem darin, drei, sich überschneidende, politische Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Informationsvermittlung, die Meinungsbildung sowie die Kontrolle und Kritik gegenüber Regierungen und Parteien.
Informationsvermittlung
Zunächst sollen Medien durch eine möglichst vollständige, objektive und verständliche Informationsverbreitung die Rezipienten in die Lage versetzen, das politische Geschehen mit kritischem Bewusstsein zu verfolgen. Erst durch umfassende Informationen ist es dem Einzelnen möglich, politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu verstehen und seine eigenen Interessen und Handlungsmöglichkeiten zu erkennen. Er kann sich über Absichten und Handlungen der an politischen Entscheidungen beteiligten Personen, Gruppen und Institutionen informieren und ist so in der Lage, selbst in politische Entscheidungsprozesse einzugreifen.
Meinungsbildung
Die zweite politische Aufgabe besteht in der Mitwirkung an der Meinungsbildung. Massenmedien bilden ein wichtiges Forum für die Erörterung aller Probleme von öffentlichem Interesse. Politische Entscheidungsträger haben hier die Gelegenheit, ihre Meinungen und Ansichten darzulegen, wodurch die Rezipienten der Medien die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden, Maßnahmen für oder gegen politische Vorstellungen oder bereits getroffene Entscheidungen zu unterstützen oder politische Alternativen zu entwickeln. Die Aufgabe der Medien besteht außerdem in der Artikulation von Meinungen und Forderungen, wie sie innerhalb der Bevölkerung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern bestehen.
Zuerst und in ihrer eigentlichen Berufsrolle haben Journalisten und Verle- ger ehrliche Makler, Spezialisten zur Betreuung des geistigen Austauschs in der Gesellschaft zu sein; eben Gesprächsanwälte und dann erst Vertre- ter des eigenen Standpunkts, zuerst Gesprächsleiter und Moderatoren und dann erst gleichberechtigte Mitsprecher im demokratischen Meinungsbil- dungsprozeß.2
Kontrolle und Kritik
Medien haben außerdem die Aufgabe der Kontrolle und Kritik. Sie können Missstände aufdecken und durch ihre Berichterstattung bewirken, dass beispielsweise parlamen- tarische Anfragen eingebracht oder Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Die Ausübung dieser Funktion kann sogar dazu führen, dass führende Politiker ihr Amt verlieren. Kaupp erinnert hier an den ‘Fall Guillaume’ im Jahr 1974, in dessen Folge Bundeskanzler Willy Brandt zurücktrat. Ein weiteres Beispiel ist der Rücktritt Philipp Jenningers von seinem Amt als Präsident des Deutschen Bundestags, nachdem er in seiner Rede zum 50. Jahrestag der Novemberpogrome den Nationalsozialismus als Fas- zinosum bezeichnet hatte. Dass die Berichterstattung der Medien hier entscheidenden Anteil hatte, wird an den ersten Stellungnahmen zur Rede deutlich, die Hans-Jürgen Heringer als „sehr global und wild wertend“3 bezeichnet.
Während Medien in den erstgenannten Aufgaben lediglich als Mittler operieren, neh- men sie bei der Ausübung der dritten Aufgabe die Rolle kritisierender und kontrollie- render Akteure ein, was sehr unterschiedlich bewertet wird. Während von einer Seite diese Aufgabe bejaht und sogar durch die Aufgabe der „Orientierung und Aufklärung über die wesentlichen, die grundlegenden Postulate eines demokratischen Wertesys- tems“4 ergänzt wird, steht dem die bereits oben angesprochene Forderung von Peter Glotz und Wolfgang R. Langenbucher gegenüber, dass Journalisten und Verleger als Moderatoren fungieren sollen, die nicht mehr Rechte als andere Staatsbürger auch be- sitzen.
2.1.2 Gesellschaftliche Aufgaben
Eine mit der zunehmenden Komplexität unseres Alltags immer wichtiger werdende Aufgabe der Massenmedien besteht in der Umsetzung von Expertenwissen. Medien übernehmen hier eine Dolmetscher-Funktion, indem sie die oft nur wenigen ‘Einge- weihten’ zugänglichen Informationen und Meinungen der Experten in eine Sprache übertragen, die für breite Bevölkerungsschichten verständlich ist. Diese Funktion er- füllen vor allem Fachzeitschriften, die sich auf ein Sachgebiet spezialisieren, aber auch die übrigen Medien berichten täglich über neue Entwicklungen und Fortschritte in den verschiedensten Gebieten und bringen dem Rezipienten damit Expertenwissen näher.
Die zunehmende Komplexität des Alltags begründet außerdem das Bedürfnis nach Lebens- und Orientierungshilfe, auf das die Medien mit praktischen Hinweisen sowie seelischen und psychologischen Hilfestellungen reagieren. Die Grenze zur Werbung kann hier allerdings sehr fließend sein. Zudem kann publizistische Lebenshilfe die eventuell erforderliche Hilfe durch Experten nicht ersetzen.
Medien leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zur Bildung einer Gesellschaft. Vor allem die optisch und akustisch wahrnehmbaren Medien wie Film und Fernsehen ha- ben in diesem Bereich gegenüber Büchern, Zeitschriften und Zeitungen an Bedeutung gewonnen. Als besonders bei Kindern beliebtes Beispiel ist hier die ‘Sesamstraße’ zu nennen.
Eine weitere gesellschaftliche Aufgabe der Massenmedien besteht in der Unterhaltung und Zerstreuung der Rezipienten. In der Presse wird diese Aufgabe vor allem durch das Feuilleton erfüllt. Das Unterhaltungsangebot der Medien kann aber auch zum Kritikpunkt werden, wenn im Vergleich dazu das Angebot aus den Bereichen Bildung und Politik sehr gering ausfällt.
2.2 Voraussetzungen des Pressewesens
Bei den im Folgenden erläuterten Voraussetzungen handelt es sich nicht um presses- pezifische Bedingungen. Diese Grundlagen lassen sich auch auf andere Massenmedien übertragen.
2.2.1 Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit
Die oben genannten Funktionen können nur im Rahmen einer größtmöglichen Meinungs- , Informations- und Pressefreiheit erfüllt werden, die in Deutschland durch das Gesetz garantiert ist.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehin- dert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstat- tung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.5
Nach den Erläuterungen in der Übersicht zur Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts zu den Grundrechten dienen diese Freiheiten der geistigen und politischen Kommunikation, der Verhinderung von Gewaltanwendungen zur Meinungsverbreitung sowie der Entstehung einer politischen Öffentlichkeit.6 Eine Beschränkung dieser Rech- te ist lediglich beim Verstoß gegen allgemeine Gesetze, zum Schutz der Jugend und der Ehre Dritter möglich. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf beispielsweise nicht durch Personen, die in der Drucklegung mitwirken, eingeschränkt werden. Setzer und Drucker sind verpflichtet, die vorgegebenen Manuskripte abzusetzen und zu drucken, solange diese nicht rechts- oder sittenwidrig sind. Die Beteiligten, die am 04. Mai 1976 die Veröffentlichung eines kritischen Kommentars zu einem Streik in der Druckindus- trie unter Berufung auf die ‘Mitbestimmung’ verhinderten, so dass eine Teilauflage der BILD-Zeitung und der Frankfurter-Presse mit einem großen weißen Fleck auf der Ti- telseite bzw. der zweiten Seite erschienen, handelten somit rechtswidrig. Ebensowenig darf die Veröffentlichung unter Hinweis auf die ‘Informations- und Meinungsvielfalt’ von einer gleichzeitig abzudruckenden Stellungnahme abhängig gemacht werden.7
Die im Grundgesetz verankerte Informationsfreiheit schließt die aktive Informations- beschaffung und die Abwehr gegen aufgedrängte Informationen ein. Dies ist notwen- dig, da nur Bürger, die sich frei informieren können, in der Lage sind, sich eine ausge- wogene Meinung zu bilden, um an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Ein Verbot beispielsweise ausländische Zeitungen zu lesen, wäre deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Während Meinungs- und Informationsfreiheit häufig als Individualrechte, d.h. Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat, gedeutet werden, ist die Presse in ihrer Ge- samtheit durch die Institutionsgarantie grundgesetzlich geschützt, was bedeutet, dass sie als unentbehrliche Einrichtung eines demokratischen Staates gilt. Da der Presse- freiheit aber auch Grenzen gesetzt sind, ist die Abwägung zwischen den Gesetzen zum Schutz der Persönlichkeit und der demokratischen Grundordnung einerseits und der garantierten Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit oft schwierig.
2.2.2 Redaktionsgeheimnis
Das Redaktionsgeheimnis wurde 1975 durch das ‘Gesetz über das Zeugnisverweige- rungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk’ gesichert. Dadurch können in Presse, Hörfunk und Fernsehen tätige Personen nicht gezwungen werden, ihre In- formationsquellen preiszugeben. Vor Gericht haben diese Personen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht und müssen daher weder ihre Informanten nennen noch Unterlagen herausgeben, ohne dass eine richterliche Anordnung besteht. Allerdings bleibt die Pflicht, drohende schwere Verbrechen anzuzeigen, bestehen. Das Redakti- onsgeheimnis bezieht sich zudem nur auf den redaktionellen, nicht aber auf den An- zeigenteil, was mit der Aufklärung bestimmter Straftaten, wie Betrugsdelikten durch Chiffreanzeigen, begründet ist. Bei politischen Anzeigen, z.B. von Bürgergruppen im Wahlkampf, ist dies jedoch bedenklich. Umstritten ist auch das Zeugnisverweigerungs- recht bei besonders schweren Strafen wie Landesverrat, Mord oder Menschenraub. Hier wird teilweise gefordert, dass es auch ohne richterliche Entscheidung möglich sein muss, redaktionelles Material zu beschlagnahmen und das Zeugnisverweigerungsrecht einzuschränken.8
2.2.3 Gegendarstellung
Medien sind dazu verpflichtet, auf Verlangen eines Betroffenen eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Diese muss in der nächsten Ausgabe an derselben Stelle und in derselben Aufmachung wie der zu berichtigende Beitrag erscheinen. Der Gegendar- stellungsanspruch beruht auf dem Grundsatz audiatur et altera pars und ist Ausdruck des Rechtes auf freie Meinungsbildung, das mit der Darstellung der Gegenseite ge- fördert wird, sowie des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Gegendarstellung darf nur Tatsachenbehauptungen, also keine Äußerungen von Meinungen oder Wertungen, enthalten und muss vom Betroffenen schriftlich verlangt und persönlich unterzeichnet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Berichtigung unwahr, die vorangegangene Pressemitteilung dagegen wahr ist, was unter anderem praktische Gründe hat. Wollte man den Gegendarstellungsanspruch auf das Recht beschränken, dass nur nachweislich unwahren Pressemitteilungen durch nachweislich wahre Gegendarstellungen begegnet werden darf, würde die Durchsetzung des Anspruchs ein richterliches Prüfungsverfah- ren und die Ermittlung der materiellen Wahrheit erforderlich machen.
Der Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung hat ausgesprochen for- mellen Charakter. Sind die formellen Voraussetzungen erfüllt, dann ist die Presse zum Abdruck verpflichtet, auch wenn nach ihrer Überzeugung die Gegendarstellung inhaltlich unrichtig ist. [. . . ] Die Presse muss — entge- gen einer eingewurzelten Fehlmeinung — nicht eine Falschmeldung „be- richtigen“, sondern nur dem Betroffenen Gelegenheit geben, selbst aus sei- ner Sicht Stellung zu nehmen.9
Die Medien haben aber das Recht, die Gegendarstellung durch einen redaktionellen Kommentar zu ergänzen, um sich z.B. vom Inhalt der Gegendarstellung zu distanzie- ren, was die Berichtigung unter Umständen aber wieder aufheben kann. Hier spricht man vom sogenannten ‘Redaktionsschwanz’.10 Das Recht auf Gegendarstellung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt und abhängig von den Landespressegesetzen der einzelnen Bundesländer.
2.2.4 Wirtschaftliche Zwänge
Wirtschaftliche Motive können aus zwei Gründen zur Gefahr für die freie Meinungs- bildung werden. Zum Einen kann die zur Meinungsbildung unerläßliche Pressevielfalt aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eingeschränkt werden, da mit immer mo- derneren Techniken auch wachsende Investitionen verbunden sind, die vor allem von kleinen und somit auch finanzschwächeren Verlagen nicht zu leisten sind.
Zum Anderen wird die Marktorientierung der Presse als Gefahr gesehen. Jürgen Haber- mas schreibt hierzu, die Presse zahle „für die Maximierung ihres Absatzes mit einer Entpolitisierung des Inhaltes“ und der Entwicklung zu einem „mixtum compositum eines angenehmen und zugleich annehmlichen Unterhaltungsstoffes, der tendenziell Realitätsgerechtigkeit durch Konsumreife ersetzt und eher zum unpersönlichen Verbrauch von Entspannungsreizen ver-, als zum öffentlichen Gebrauch der Vernunft anleitet.“11 Franz Dröge kritisiert darüber hinaus die kapitalistische Struktur der Medien in einer kapitalistischen Geselllschaft:
Die Massenmedien verbreiten als kapitalistische Waren, die einen Gebrauchs- wert und einen Tauschwert haben, um überhaupt auf den Markt zu kom- men, Bewußtseinsinhalte, die zwangsläufig im Dienste des Kapitals ste- hen und für seine Weiterentwicklung und sein Bestehen mit verantwortlich sind.12
Wolfgang Rudzio stellt hier zu Recht, die Frage, ob Medien, die gelesen, gehört und gesehen werden wollen, ohne Unterhaltungselemente auskommen können, und gelangt zu dem Schluss, dass dies nicht zu umgehen sei, solange Aufmerksamkeit nicht er- zwungen werden kann.13 Kaupp argumentiert ähnlich, wenn er die Unterscheidung in ‘verantwortungsbewusste’ und ‘verantwortungslose’ Presse mit dem Verweis auf die Unteilbarkeit der Pressefreiheit kritisiert. Die Bezeichnung ‘verantwortungslose Pres- se’ bezieht sich hierbei auf Zeitungen oder Zeitschriften, die den Schwerpunkt der Berichterstattung auf Klatsch, Sensationen und ‘Sex and Crime’ legen. In einer Demo- kratie muss es den Bürgern selbst überlassen bleiben, die für sie richtigen Medienin- halte auszuwählen.14
Wirtschaftliche Gründe können außerdem zu einer verstärkten Abhängigkeit von Werbeeinnahmen führen, wodurch sich ein direkter Einfluß auf das Rahmenprogramm eines Mediums ergibt. Im Jahr 2003 bestanden die gesamten Einnahmen westdeutscher Tageszeitungen zu 55,9 Prozent aus Werbeeinahmen. Angesichts der Abwanderung von Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen ins Internet entsteht daher großer Druck auf die Presseorgane, sich um Inserenten zu bemühen. Inwieweit sich hieraus aber ein Einfluß auf die Presseinhalte ergibt, ist schwer zu überprüfen.15
2.3 Textsorten der Zeitung
Bei der Klassifikation von Textsorten muss man zwischen journalistischer und linguis- tischer Klassifikation differenzieren, da jeweils unterschiedliche Klassifikationskriteri- en zugrunde liegen. Während sich die journalistischen Klassen durch eine Mischung von Kriterien ergeben und als Grundlage der praktischen Anleitung zum Verfassen von Beiträgen dienen, wird bei der linguistischen Klassifikation ein Kriterium auf alle Textsorten angewendet. Bei Bucher handelt es sich hier um das Kriterium der Sprech- handlungen.16
Ich gebe nun zunächst einen kurzen Überblick über die journalistische Klassifikation, bevor ich dann einige Kritikpunkte aufgreife und eine mögliche linguistische Eintei- lung nach Bucher vorstelle. Im Anschluss daran erläutere ich, warum es für meine Zwecke sinnvoll ist, die von Bucher vorgeschlagene Klassifikation als Ausgangspunkt zu verwenden.
2.3.1 Hauptformen der Informationswiedergabe aus journalistsicher Sicht
Eine mögliche Klassifikation der Textsorten findet sich bei Walther von La Roche. Er geht von dem Grundsatz aus, dass zwischen Nachricht und Meinung eine strikte Trennung vorzunehmen ist, und unterscheidet daher informierende und meinungsäußernde Darstellungsformen.17 Es werden insgesamt sieben informierende und drei meinungsäußernde Darstellungsformen unterschieden, wobei nicht alle für meine Zwecke relevant sind. Ich stelle daher nur die wichtigsten Formen vor.
Die Nachricht
La Roche verwendet den Begriff „Nachricht“ mit zweifacher Bedeutung. Einerseits versteht er den Begriff inhaltlich im Sinne von „Mitteilung, Information“. Andererseits bezeichnet er damit auch die journalistische Darstellungsform und verwendet den Be- griff daher formal.18 La Roche definiert die Nachricht als „objektive Mitteilung eines allgemein interessierenden, aktuellen Sachverhalts in einem bestimmten formalen Aufbau.“19 Der zu publizierende Stoff muss also zunächst einmal aktuell sein. Das heißt, dass der Abstand zwischen Ereignis und Berichterstattung möglichst gering sein muss. La Roche unterscheidet zudem Aktualität im weiteren Sinne, was sich auf die Aufnahmebereitschaft des Publikums für ein bestimmtes Thema bezieht.
Damit eng verbunden ist das zweite Kriterium für eine Nachricht. Nachrichten müssen interessant sein und die Aufmerksamkeit möglichst vieler Leser auf sich ziehen, also von allgemeinem Interesse sein. Dieser Allgemeinheitsbegriff kann aber sehr spezi- ell sein. Beispielsweise ist ein Lokalereignis in München für Leser in Dortmund oder Hamburg vermutlich völlig uninteressant. Bei der Auswahl des Stoffs muss der Re- dakteur also berücksichtigen, was für möglichst viele Leser interessant sein könnte. Interesse erzeugen vor allem Faktoren wie Prominenz, Nähe, Gefühl, Konflikt, Dra- matik, Folgenschwere oder Kuriosität. Hier unterscheidet man harte (hard news) und weiche Nachrichten (soft news). In den Bereich der harten Nachrichten fallen politi- sche, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, während sich weiche Nachrichten, die mehr der Unterhaltung dienen, mit Themen wie Prominenz und menschlich rüh- rende Begebenheiten befassen.
Eine Nachricht muss zudem einen bestimmten formalen Aufbau haben. Die gebräuch- lichste Form der Nachricht ist der Climax-First-Stil, bei dem das Wichtigste der Nach- richt zu Beginn dargestellt wird. Im Lead (Vorspann) wird daher zunächst das Ergeb- nis einer Verhandlung dargestellt, während anschließend Verlauf und Umstände erklärt werden, die zu diesem Resultat geführt haben. Der Lead gibt außerdem Antworten auf die sogenannten W-Fragen (Wer hat was, wo, wann, wie und warum getan?). Ein sol- cher Nachrichtenaufbau hat sowohl für den Redakteur als auch für den Leser Vorteile. Zum Einen lässt sich die Nachricht gut kürzen, falls technische Umstände dies erfor- dern. Der Lead muss deshalb so aufgebaut sein, dass er als vollständige Kurznachricht gedruckt werden kann. Zum Anderen kann sich der Leser sehr schnell einen Überblick über die neuesten Nachrichten verschaffen und muss sich nicht durch einen Text hin- durcharbeiten auf der Suche nach dem Nachrichten-Kern.
Auf die beiden Kriterien ‘Sachlichkeit’ und ‘Ausgewogenheit’ einer Nachricht gehe griff „Nachricht“ verwendet wird, bleibe ich zunächst bei dieser Bezeichnung. Bei der Beschreibung von Buchers Einteilung der Darstellungsformen verwende ich dann ebenfalls die Bezeichnung „Mel- dung“.
ich in Kapitel 2.4 ein, wenn es um die Frage geht, wie objektiv Berichterstattung sein kann.
Bericht
Der Bericht unterscheidet sich von der Nachricht durch seine Länge und die Ausführlichkeit, mit der Themen behandelt werden. Über die reinen Nachrichtenfakten hinaus werden Zusammenhänge, Vorgeschichten, Hintergründe und Konsequenzen berücksichtigt. Das strenge Aufbauprinzip der Nachricht gilt auch für den Bericht, allerdings ist es hier nicht für einzelne Sätze gültig, sondern für ganze Absätze. Der erste Absatz gilt als Lead und sollte die wichtigsten Fakten enthalten. In den folgenden Absätzen erfährt der Leser dann immer mehr Details.
Fritz Csoklich siedelt den Bericht zwischen Nachricht und Reportage an, da einerseits der formale Aufbau und die sachliche Darstellung der Nachricht, andererseits aber die Aufnahme einzelner Stimmungen den Bericht auszeichnen.
Der Bericht hingegen vermeidet die phantasievolle Subjektivität, er bemüht sich, wie die Nachricht, um eine sachliche Darstellung, nimmt aber doch manch Atmosphärisches in sich auf und verleugnet die persönliche Handschrift seines Autors auch nicht ganz.20
Dennoch muss das Geschehen, über das der Leser umfassend informiert werden soll, das Wichtigste im Bericht bleiben.
Berichte können in Tatsachenberichte, Handlungsberichte und Zitatenberichte unter- teilt werden. Im Tatsachenbericht geht es vor allem um die Zusammenfassung, Zu- ordnung und Gewichtung von Fakten ohne subjektive Wertung. Im Handlungsbericht wird der Ablauf eines Ereignisses geschildert, wobei der konkrete Endpunkt aber an den Anfang gestellt wird. Im Zitatenbericht werden Aussagen in Reden und Diskus- sionen komprimiert. Kernaussagen werden dabei herausgehoben und an den Anfang gestellt.
Hermann Schlapp unterscheidet zudem noch den Erlebnisbericht, der stark subjektiv gefärbt, aber mit recherchierten Fakten angereichert und daher nüchterner als eine Re- portage ist.21
Wann ein Bericht die geeignete Darstellungsform ist und die Information nicht in eine knappe Nachricht gepackt werden soll, lässt sich z.B. am Nachrichtenwert entschei- den. Vor allem bei lokalen Veranstaltungen kann es sein, dass der Nachrichtenwert der reinen Fakten nicht besonders hoch ist, so dass ein Bericht, der Informationen über den aktuellen Anlass hinaus enthält oder Zusammenhänge erläutert, als Darstellungsform geeigneter ist. Dies ist auch der Fall, wenn der Anteil an Erläuterungen, Hintergrund und Vorgeschichte höher ist als der an neuen Informationen, wenn bereits vorhandene Themen zusammengefasst oder in einen Bezug zu den Tagesnachrichten gebracht wer- den sollen und wenn das Thema eher Lese- und Unterhaltungswert als Nachrichtenwert hat.
Reportage
Die Reportage ist als Ergänzung zur Nachricht und zum Bericht zu sehen. Sachinformationen werden in der Reportage mit Handlungen und Erlebnissen verwoben, weshalb eine Reportage niemals in einem Redaktionsbüro recherchiert werden kann. Die mit dieser Darstellungsform verbundene Forderung nach persönlichen Eindrücken macht es notwendig, dass der Journalist in das Geschehen eintaucht. Er kann dabei Handelnder sein und sich selbst in der Reportage erwähnen.
Anders als Nachricht und Bericht ist die Reportage nicht „hierarchisch“, sondern „dramaturgisch“ aufgebaut. Das Prinzip der abnehmenden Wichtigkeit spielt hier keine Rolle bei der Gliederung. Da eine Reportage wesentlich länger ist als eine Nachricht, kommt es darauf an, den Leser möglichst lange zu fesseln und damit zum Weiterlesen zu animieren. Es ist daher sinnvoll, die Abfolge der Szenen so zu gestalten, dass auch in der Mitte und am Schluß noch Höhepunkte folgen.
Wichtigstes Merkmal der Reportage ist die anschauliche Darstellung von Zuständen und Abläufen aus Sicht des Reporters. Die Schilderung soll dabei möglichst lebendig und authentisch sein, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, die Ereignisse mit den Augen des Reporters noch einmal unmittelbar erleben zu können. Hier wird auch das Ziel einer Reportage, die Überwindung von Distanzen, deutlich. Dabei geht es nicht nur um die Überwindung räumlicher Distanzen, sondern auch um die Vermittlung von Ein- blicken in Milieus und Lebenwelten, die dem Leser ansonsten fremd bleiben. Es eignen sich daher nicht alle Themen für diese Darstellungsform. Eine Reportage über ein gewöhnliches Ereignis wie eine Jahreshauptversammlung, die immer nach dem gleichen Ritual abläuft, ist für die Leser eher uninteressant. Claudia Mast nennt sechs Bereiche, die sich als Themenfelder für Reportagen eignen: Ereignisse und Veranstaltungen, Milieureportagen, Trendthemen, Rollenspiel und Selbsterfahrung, Personenporträts und politisches Geschehen. Dabei ist es wichtig, dass das Ereignis für das Publikum etwas Besonderes, Hervorragendes oder Einmaliges ist.22
Feature
Herbert Lackner bezeichnet das Feature als „moderne Stilform, die dem Autor weit mehr Bewegungsfreiheit läßt als etwa die Reportage, aber dennoch Formenstrenge verlangt; es ist ein journalistisches ‘mixtum Compositum’ [. . . ].“23
Obwohl das Feature häufig mit der Reportage verwechselt wird, gibt es zwischen bei- den deutliche Unterschiede. Ein wichtiger Unterschied besteht z.B. in der Funktion der beiden Darstellungsformen. Während es bei der Reportage darum geht, den Le- ser am Geschehen teilhaben zu lassen, besteht die Hauptfunktion eines Features darin, abstrakte Sachverhalte anschaulich zu machen mit dem Ziel, Strukturen aufzuzeigen. Dabei ist es dem Journalisten erlaubt, fiktive Szenen oder Szenarien zu verwenden, was bei der Reportage unzulässig ist, da dort die Abbildung von Realität im Vordergrund steht.
Ein weiterer Unterschied ist das Prinzip der Allgemeingültigkeit, das dem Feature zugrunde liegt. Ein Feature individualisiert die geschilderte Szene nicht, sondern typisiert sie, so dass dem Rezipienten die Austauschbarkeit klar wird. Dasselbe Ereignis müsste in einer Reportage dagegen so dargestellt werden, dass der Eindruck entstünde, es handle sich um einen unverwechselbaren Einzelfall.
Der Autor kann die Reportage neben Zitaten und Anekdoten aber nutzen, um in das Geschehen einzusteigen und es damit anschaulich zu machen. Die Reportage ist des- halb ein wichtiger Bestandteil des Features. Danach distanziert sich der Autor wieder und präsentiert Zahlen, Daten, Fakten und historische Exkurse, die dem Leser die Dimension des beschriebenen Themas verdeutlichen sollen.
Weitere Darstellungsformen
La Roche zählt außer den oben genannten auch noch Interviews und Umfragen sowie Korrespondentenberichte zu den informierenden Textsorten der Zeitung. Mast und Schlapp nennen hier außerdem noch das Porträt.
Kommentar
Im Gegensatz zu den bisher behandelten Darstellungsformen nimmt der Kommentar eine Wertung vor. Er dient daher nicht der bloßen Informationsverbreitung, sondern vielmehr der Informationsvertiefung. Nachrichteninhalte werden im Kommentar be- wertet, reflektiert und in größere Zusammenhänge eingeordnet. Ziel ist es dabei, die Rezipienten zum Nachdenken und somit zur eigenen Meinungsbildung anzuregen. Der Kommentar macht den Leser zudem mit dem Standpunkt des Journalisten und der Zei- tung bekannt.
La Roche unterscheidet drei Arten von Kommentaren. Im Argumentationskommentar vertritt der Journalist eine Meinung und will seine Leser überzeugen. Die Auseinan- dersetzung mit dem eigenen und alternativen Standpunkten steht hier im Vordergrund. Im Geradeaus-Kommentar wird ein Ereignis oder Thema „geradeaus“ positiv oder ne- gativ bewertet ohne die Auseinandersetzung mit Alternativen oder Gegenargumenten. Das Publikum erhält hier eine Wertung als Mitteilung. Beim Einerseits-andererseits- Kommentar geht es weniger darum, den Leser zu überzeugen als vielmehr die Kom- plexität und Vielschichtigkeit eines Themas deutlich zu machen, indem der Autor ver- schiedene Alternativen gegeneinander abwägt und sich nur zögernd oder gar nicht für eine davon entscheidet. Damit drückt er seine eigene Ratlosigkeit gegenüber dem The- ma aus und führt dem Leser die mit dem Thema verbundene Schwierigkeit vor Augen.
Glosse
Die Glosse unterscheidet sich vom Kommentar vor allem durch ihren Stil. Im Gegen- satz zur eher unpersönlichen Sachlichkeit des Kommentars ist die Glosse polemisch, ironisch und subjektiv. Argumente werden in der Glosse auf die Spitze getrieben, Schwächen des Gegenstandes genau erfasst und bloßgestellt. In der Glosse geht es nicht darum, den Leser durch Argumente zu überzeugen. Vielmehr wird ein Konsens mit dem Leser vorausgesetzt und ein Sachverhalt dann mit neuen und überraschenden Assoziationen verknüpft. Dabei wird vor allem mit den Mitteln der Sprache gespielt. Origenelle Formulierungen und Wörter und die Verwendung von Umgangssprache und Dialekt zeichnen den Stil einer Glosse aus.
Der Themenbereich für diese Darstellungsform ist prinzipiell unbegrenzt, allerdings gibt es einige Themen, wie persönliches Leid, Tod und Katastrophen, die nicht in einer Glosse behandelt werden können, ohne in Pietätlosigkeit und Geschmacklosigkeit ab- zugleiten, und aus moralischen und ethischen Gründen von vornherein ausgeklammert werden sollten.
Weitere Darstellungsformen
La Roche nennt hier noch die beiden Darstellungsformen Kritik und Rezension. Mast sowie Brendel und Grobe behandeln außerdem den Leitartikel, der sich vom Kommentar zum Einen durch die Länge und zum Anderen durch die Plazierung auf der Titelseite, was zumindest bei einigen Zeitungen noch der Fall ist, unterscheidet. Der Leitartikel gibt zudem nicht die Sichtweise eines einzelnen Journalisten wieder, sondern vermittelt den Standpunkt und die politische Linie einer Zeitung.
2.3.2 Hauptformen der Informationswiedergabe aus linguistischer Sicht
Im Folgenden beziehe ich mich auf Bucher (1986) und stelle seine Klassifizierung der Textsorten vor. Dafür greife ich einige Kritikpunkte Buchers an der oben dargestellten Klassifizierung auf und entwickle daran Buchers Klassifikation.
Klassifikation nach Bucher
Als wichtigen Kritikpunkt der oben vorgestellten journalistischen Klassifikation von Darstellungsformen nennt Bucher einen dieser Klassifikation zugrunde liegenden Kategorienfehler. Am Beispiel der oben vorgestellten Klassifikation La Roches zeigt Bucher, dass nicht hinreichend zwischen Textqualitäten und kommunikativen Prinzipien einerseits und Textmuster und Textäußerung andererseits unterschieden wird. Den einzelnen Kriterien fehlt es dadurch an Klarheit.
Diese Offenheit bezüglich des Kriteriums „allgemeines Interesse“ hätte zur Folge, daß je nach Beurteilung eine Mitteilung zugleich als Nachricht und als keine Nachricht gelten könnte. Üblicherweise besteht der Konflikt in dieser Art von Fällen aber darin, daß dieselbe Nachricht von der einen Seite für interessant und wichtig gehalten wird, von der anderen Seite aber für uninteressant und unwichtig.24
Das Beispiel zeigt, dass die von La Roche und anderen Autoren verwendeten Aus- drücke wie „objektiv“, „interessant“, „aktuell“, „wichtig“ nicht deskriptiv, sondern evaluativ sind. Sie können daher nicht zur Beschreibung von Darstellungsformen ver- wendet werden, sondern nur als Wertadjektive zur Beurteilung der Darstellungsformen dienen. Eine Meldung kann als uninteressant, unwichtig oder nicht objektiv bezeich- net werden, ohne dass sich die Textsorte ändert. Um eine solche Bewertung überhaupt vornehmen zu können, muss der Leser den Beitrag bereits einer Textsorte zugeordnet haben. Merkmale der Textsortenqualität können daher nicht zur Bestimmung von Text- sorten verwendet werden.
Bucher selbst spricht daher nicht von „Textsorten“, sondern von verschiedenen „Formen des Berichtens“:
Auf dem Hintergrund einer Textauffassung, nach der sowohl mit einem Text sprachliche Handlungen vollzogen werden als auch mit den einzel- nen Sätzen in einem Text, möchte ich eine andere Redeweise vorschlagen: Analog zu der in der Alltagskommunikation gegebenen Möglichkeit, ei- ne Geschichte auf verschiedene Art zu erzählen, können wir für die Zei- tungsberichterstattung verschiedene Formen oder Spielarten des Berich- tens unterscheiden und damit die im Kernsatz angegebene Handlungsform „Berichten“ für die Pressekommunikation spezifizieren.25
Die Unterschiede zwischen den Berichtformen „Meldung“26, „Bericht“ und „Repor- tage“ sieht Bucher darin, dass die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der Kom- munikationsform Berichten in unterschiedlicher Weise genutzt werden. Harald Burger merkt hier aber zurecht an, dass es wenig praktikabel ist, „Berichten“ als Oberbegriff für den ganzen Textbereich und „Bericht“ als Unterklasse von Texten zu verwenden.27
[...]
1 http://www.presserat.de/pressekodex.html. Stand: 04.10.2006.
2 Jürg Häusermann: Journalistisches Texten. Sprachliche Grundlagen für professionelles Informieren. Konstanz22005. (= Praktischer Journalismus; 43). S.24.
3 Zwischen 1967 und 1973 wuchs der durchschnittliche Medienkonsum in der Bundesrepublik von ursprünglich 3:36 auf 4:26 Stunden pro Tag. Heute dürfte die mit der Nutzung von Medien ver- brachte Zeit noch höher liegen. Vgl. Horst Decker u.a.: Die Massenmedien in der postindustriellen Gesellschaft. Konsequenzen neuer technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen für Aufgaben und Strukturen der Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Göttingen 1976. S. 181ff.
4 Vgl. Hans-Jürgen Bucher / Erich, Strassner: Mediensprache, Medienkommunikation, Medienkritik. Tübingen 1991.
5 Vgl. Hans-Jürgen Bucher: Pressekommunikation: Grundstrukturen eineröffentlichen Form der Kommunikation aus linguistischer Sicht. Tübingen 1986. S. 11ff.
6 Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden72006. S. 382.
7 Verschiedene Inhaltsanalysen der BILD-Zeitung werden beispielsweise bei Jürgen Alberts (1972) diskutiert.
1 Peter Kaupp: Presse, Hörfunk, Fernsehen: Funktion, Wirkung; ein medienkundliches Handbuch. Frankfurt a. M.21980 (= Jugend und pädagogische Probleme; 18). S. 11.
2 Peter Glotz / Wolfgang R. Langenbucher: Der mißachtete Leser. Zur Kritik der deutschen Presse. München 1993. (= ex libris kommunikation; 1). Nachdruck Köln / Berlin 1969. S. 42.
3 Hans Jürgen Heringer: Jenninger und die kommunikative Moral. In: Sprache und Literatur in Wissenschaft und Unterricht. (1990). Heft Nr. 1. S. 41. Zur Rolle der Presse vgl. auch Hans Jürgen Bucher: Von der Last des reflektierten Sprachge brauchs oder die Sprache des unbeholfenen Antifaschismus. In: Sprache und Literatur in Wissen schaft und Unterricht. (1990). Heft Nr. 1. S. 27-39.
4 Horst Holzer: Gescheiterte Aufklärung? Politik,ökonomie und Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland. München 1971. (= Piper Sozialwissenschaft; 3). S. 136.
5 Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes.
6 Vgl. Verfassung des Landes Hessen und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden 532000. S. 81ff.
7 Vgl. Kaupp, S. 17.
8 Vgl. Kaupp, S.18.
9 Martin Löffler: Presserecht. Kommentar. Band II. Die Landespressegesetze der Bundesrepublik Deutschland. München21968. S. 215.
10 Kaupp, S. 20.
11 Jürgen Habermas: Strukturwandel deröffentlichkeit. Untersuchung zu einer Kategorie der bürgerli- chen Gesellschaft. Frankfurt a. M.41995. (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft; 891). S. 258ff.
12 Franz Dröge: Wissen ohne Bewußtsein - Materialien zur Medienanalyse der Bundesrepublik Deutsch- land. Frankfurt a. M. 1972. S. 29f.
13 Vgl. Rudzio, S. 399.
14 Vgl. Kaupp, S. 19f.
15 Vgl. Rudzio, S. 399f.
16 Vgl. Bucher 1986, S. 47ff.
17 Zum Folgenden vgl. Walther von La Roche: Einführung in den praktischen Journalismus. Mit genauer Beschreibung aller Ausbildungswege. München131993. S. 59ff.
18 Bucher verwendet hier den Begriff „Meldung“ für die journalistische Darstellungsform, um diese Doppeldeutigkeit zu umgehen. Da in anderen journalistischen Handbüchern aber ebenfalls der Be-
19 Vgl. La Roche, S. 64.
20 Fritz Csoklich: Bericht in der Zeitung. In: Heinz Pürer (Hg.): Praktischer Journalismus in Zeitung, Radio und Fernsehen. Mit einer Berufs- und Medienkunde für Journalisten inösterreich, Deutsch- land und der Schweiz. Konstanz21996. (= Reihe praktischer Journalismus; 9). S. 75.
21 Vgl. Hermann Schlapp: Einstieg in den Journalismus. Ein Leitfaden zum Handwerk. Aarau31997. (= Schriften zur Medienpraxis; 4). S. 27.
22 Vgl. Claudia Mast (Hg.): ABC des Journalismus. Ein Handbuch. Konstanz102004. (= Reihe prakti- scher Journalismus; 1). S. 257.
23 Herbert Lackner: Feature in der Zeitung. In: Pürer, Heinz (Hg.): Praktischer Journalismus in Zeitung, Radio und Fernsehen. Mit einer Berufs- und Medienkunde für Journalisten inösterreich, Deutsch- land und der Schweiz. Konstanz21996. (= Reihe praktischer Journalismus; 9). S. 151.
24 Bucher 1986, S. 72.
25 Ebd. S. 17.
26 Den Begriff „Meldung“ verwendet Bucher, um die bereits in Kapitel 2.3.1 angesprochene Doppel- deutigkeit des Begriffs „Nachricht“ zu vermeiden.
27 Vgl. Harald Burger: Sprache der Massenmedien. Berlin21990. (= Sammlung Göschen; 2225). S. 329.
- Arbeit zitieren
- Ina Weber (Autor:in), 2007, Die Darstellung öffentlicher Kontroversen in den Medien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270010